knapp unter 1 Prozent wachsen, die Arbeitslosenrate wird trotz steigender Erwerbsbevölkerung auf voraussichtlich rund 9,5 Prozent in der Eurozone sowie rund 8 Prozent in der EU insgesamt sinken.
Die Europäische Kommission sieht aber auch Wachstumsrisiken, insbesondere infolge der Auswirkungen des EU-Austritts von Großbritannien. Schließlich gehen trotz der Stabilisierungs- und Reformfortschritte während der letzten Jahre auch weiterhin Risiken vom Bankensektor aus, unter anderem aufgrund der Vielzahl notleidender Kredite in mehreren Mitgliedstaaten, wodurch die Kreditvergabe beeinträchtigt wird.
Der Kampf gegen Geldwäsche steht in direktem Zusammenhang mit dem Kampf gegen Terrorismus und dessen Einnahmequellen, das versteht sich eigentlich von selbst. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Februar des vergangenen Jahres einen Aktionsplan vorgelegt, der darauf abzielt, Terroristen aufgrund von Geldbewegungen aufzuspüren und die Verschiebung von Vermögen zu verhindern. Als konkrete Maßnahme hat die Europäische Kommission dann Anfang Juli 2016 Änderungen bei der 4. Antigeldwäscherichtlinie vorgeschlagen; im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung unterstützt das Finanzministerium diese Maßnahmen.
Die 4. Antigeldwäscherichtlinie ist in Österreich weitgehend umgesetzt. Die Umsetzung der noch verbleibenden Elemente, unter anderem die Einrichtung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, soll bis Sommer 2017 abgeschlossen sein.
Im Zusammenhang mit Steuerfragen ist vor allem die Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken wesentlich. Die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung soll dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, und dabei gleichzeitig verhindern, dass insbesondere große Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Steuervermeidung ist ja mittlerweile ein weltweites Problem geworden, und daher hat die Europäische Kommission Anfang 2016 auch eine Mitteilung im Hinblick auf die Entwicklung einer externen Strategie zur Sicherstellung einer effektiven Besteuerung vorgelegt.
Sehr geehrter Herr Minister! Ein wichtiges Thema bleibt neben Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer aber auch weiterhin die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Dazu haben sich die zehn teilnehmenden Mitgliedstaaten unter österreichischem Vorsitz im vergangenen Jahr auf wesentliche Kernelemente in Bezug auf die Territorialität bei Aktien, den Anwendungsbereich und die Bemessungsgrundlage für Derivate sowie die Ausnahmeregelungen für Market Maker verständigt. Grundsatz ist eine breite Bemessungsgrundlage, verbunden mit einem sehr niedrigen Steuersatz. Die noch offenen Detailfragen, darunter insbesondere die Besteuerung von Pensionsfonds sowie die Auswirkung auf die Realwirtschaft, sollen allerdings im Laufe des ersten Halbjahres 2017 – das wir, so nebenbei gesagt, schon fast hinter uns haben – geklärt werden.
Herr Minister! Meine Fraktion wird der Kenntnisnahme der EU-Jahresvorschau 2017 des Bundesministeriums für Finanzen zustimmen, obwohl doch bemerkenswert ist, dass es zu dem Berichtspunkt Finanztransaktionssteuer als einzigem Punkt keine Position des Bundesministeriums für Finanzen gibt. Gestatten Sie mir daher von dieser Stelle aus abschließend eine Frage: Wie ist die Position des Bundesministeriums zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission beziehungsweise des Rates zur Thematik der Finanztransaktionssteuer? (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
15.41
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Schelling. – Bitte, Herr Minister.
15.41
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur Finanztransaktionssteuer ist die Position sehr klar. Wir sind
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