BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 121

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Die Kommission fordert Österreich auf, die Aarhus-Konvention vollständig umzusetzen. Österreich hat für NGOs und Einzelpersonen keine Klagebefugnisse eingeräumt, um Hand­lungen oder Unterlassungen, die in diesem Fall gegen die EU-Abfall-Rahmenrichtlinie ver­stoßen, von einem Gericht überprüfen zu lassen.

2014 hat es nach diesem Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Aarhus-Konven­tion eingeleitet wurde, ein ExpertInnen-Hearing im Parlament gegeben. Herr Bundes­minister Rupprechter, der ja heute leider nicht da ist, hat gesagt – ich darf es kurz zitie­ren –:„Ich werde mich in meinem Zuständigkeitsbereich dafür einsetzen, dass bei in mei­nem Kompetenzbereich betroffenen Materien– Stichwort: Wasserrechtsgesetz, Forstge­setz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz – die entsprechenden Anpassun­gen, wo dies erforderlich ist, zügig angegangen werden. Diesbezüglich werde ich auch entsprechende Gesetzesinitiativen vorschlagen.“

Genau das ist aber leider nicht passiert. Es fehlt vor allem die Parteienstellung von NGOs bei Verfahren, bei Anlagengenehmigungen – in diesem Fall im Abfallwirtschafts­gesetz –, bei Anzeigeverfahren, bei grenzüberschreitenden Mülltransporten. Es fehlt die Rechtssicherheit, und es fehlt auch die Möglichkeit zur Anfechtung des Bundesabfall­wirtschaftsplanes. Das fehlt auch noch in anderen Rechtsmaterien, nämlich zum Bei­spiel im Wasserrechtsgesetz, im Emissionsgesetz-Luft und im UVP-Gesetz.

Da geht es nicht um etwas, was wir uns hier ausgedacht haben, sondern um eine Kon­vention, die Österreich unterzeichnet hat. Das Mindeste, was ich mir folglich erwarte, ist, dass auch die Umsetzung passiert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.14


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat No­vak. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.14.54

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es einmal so damit: Was in den zwei Jahren pas­siert ist – und Gott sei Dank ist es in zwei Jahren passiert –, ist gut so, auch wenn es ein bisschen länger gedauert hat. Wenn es Vertragsverletzungsverfahren gibt, dann wer­den wir abwarten müssen, was dabei herauskommt.

Da ich Obmann des Umweltausschusses des Bundesrates bin und bei Umweltsitzun­gen mit dabei war, habe ich mir das angesehen und muss feststellen, dass bei diesen Sitzungen einvernehmliche, sehr große Übereinstimmungen mit dem Herrn Bundesmi­nister Rupprechter gefunden wurden. Natürlich ist auch diskutiert worden. Dann hat mich doch ein bisschen überrascht, Frau Kollegin Schreyer, dass bei der Sitzung im Natio­nalrat die Vorsitzende des Umweltausschusses von Ihrer Seite gefehlt hat und dass man jetzt so viel Kritik daran übt. Also da würde ich schon ein bisschen hintanhalten. (Bundesrätin Schreyer: Sie ist verspätet zur Diskussion gekommen!) – Na ja, sie war einfach nicht da, und es ist ein Umweltgesetz beschlossen worden. Wie auch immer, da geht es nicht nur um irgendein Gesetz, sondern wir reden immerhin über Seveso, einen schrecklichen Chemieunfall, der die schwersten Folgen für Menschen verursacht und auch die Umwelt belastet hat.

Jetzt haben wir die Regelungen der Seveso III-Richtlinie umgesetzt. Ich glaube, wir Kärnt­ner können auch davon sprechen, allein wenn wir daran denken, was in jüngster Zeit bei uns mit der HCB-Geschichte und der unsachgemäßen Verbrennung von Kalkschläm­men passiert ist. Zu niedrige Temperatur hat diese Umweltverschmutzung verursacht. Bis heute wissen wir nicht, wie wir diesen Klärschlamm weiterbringen; wir wissen, dass wir den versiegeln müssen, dass ihn dann keiner abnimmt. Ich denke doch, dass rund­herum wieder normales Leben möglich ist. Nur: An diesem Standort wieder etwas zu ver­brennen, ist sicher nicht mehr möglich.

 


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