Die Kommission fordert Österreich auf, die Aarhus-Konvention vollständig umzusetzen. Österreich hat für NGOs und Einzelpersonen keine Klagebefugnisse eingeräumt, um Handlungen oder Unterlassungen, die in diesem Fall gegen die EU-Abfall-Rahmenrichtlinie verstoßen, von einem Gericht überprüfen zu lassen.
2014 hat es nach diesem Vertragsverletzungsverfahren, das wegen der Aarhus-Konvention eingeleitet wurde, ein ExpertInnen-Hearing im Parlament gegeben. Herr Bundesminister Rupprechter, der ja heute leider nicht da ist, hat gesagt – ich darf es kurz zitieren –:„Ich werde mich in meinem Zuständigkeitsbereich dafür einsetzen, dass bei in meinem Kompetenzbereich betroffenen Materien– Stichwort: Wasserrechtsgesetz, Forstgesetz, Abfallrecht, Luftgesetz, Umweltinformationsgesetz – die entsprechenden Anpassungen, wo dies erforderlich ist, zügig angegangen werden. Diesbezüglich werde ich auch entsprechende Gesetzesinitiativen vorschlagen.“
Genau das ist aber leider nicht passiert. Es fehlt vor allem die Parteienstellung von NGOs bei Verfahren, bei Anlagengenehmigungen – in diesem Fall im Abfallwirtschaftsgesetz –, bei Anzeigeverfahren, bei grenzüberschreitenden Mülltransporten. Es fehlt die Rechtssicherheit, und es fehlt auch die Möglichkeit zur Anfechtung des Bundesabfallwirtschaftsplanes. Das fehlt auch noch in anderen Rechtsmaterien, nämlich zum Beispiel im Wasserrechtsgesetz, im Emissionsgesetz-Luft und im UVP-Gesetz.
Da geht es nicht um etwas, was wir uns hier ausgedacht haben, sondern um eine Konvention, die Österreich unterzeichnet hat. Das Mindeste, was ich mir folglich erwarte, ist, dass auch die Umsetzung passiert. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.14
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte, Herr Kollege.
16.14
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte es einmal so damit: Was in den zwei Jahren passiert ist – und Gott sei Dank ist es in zwei Jahren passiert –, ist gut so, auch wenn es ein bisschen länger gedauert hat. Wenn es Vertragsverletzungsverfahren gibt, dann werden wir abwarten müssen, was dabei herauskommt.
Da ich Obmann des Umweltausschusses des Bundesrates bin und bei Umweltsitzungen mit dabei war, habe ich mir das angesehen und muss feststellen, dass bei diesen Sitzungen einvernehmliche, sehr große Übereinstimmungen mit dem Herrn Bundesminister Rupprechter gefunden wurden. Natürlich ist auch diskutiert worden. Dann hat mich doch ein bisschen überrascht, Frau Kollegin Schreyer, dass bei der Sitzung im Nationalrat die Vorsitzende des Umweltausschusses von Ihrer Seite gefehlt hat und dass man jetzt so viel Kritik daran übt. Also da würde ich schon ein bisschen hintanhalten. (Bundesrätin Schreyer: Sie ist verspätet zur Diskussion gekommen!) – Na ja, sie war einfach nicht da, und es ist ein Umweltgesetz beschlossen worden. Wie auch immer, da geht es nicht nur um irgendein Gesetz, sondern wir reden immerhin über Seveso, einen schrecklichen Chemieunfall, der die schwersten Folgen für Menschen verursacht und auch die Umwelt belastet hat.
Jetzt haben wir die Regelungen der Seveso III-Richtlinie umgesetzt. Ich glaube, wir Kärntner können auch davon sprechen, allein wenn wir daran denken, was in jüngster Zeit bei uns mit der HCB-Geschichte und der unsachgemäßen Verbrennung von Kalkschlämmen passiert ist. Zu niedrige Temperatur hat diese Umweltverschmutzung verursacht. Bis heute wissen wir nicht, wie wir diesen Klärschlamm weiterbringen; wir wissen, dass wir den versiegeln müssen, dass ihn dann keiner abnimmt. Ich denke doch, dass rundherum wieder normales Leben möglich ist. Nur: An diesem Standort wieder etwas zu verbrennen, ist sicher nicht mehr möglich.
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