Ich möchte auch noch hinzufügen, dass diese Seveso III-Richtlinie umfangreich in die nationale Gesetzgebung eingreift. Herr Krusche hat es angesprochen, dass es eine umfassende Geschichte ist. Alleine wenn ich mir anschaue (der Redner blickt in seine Unterlagen) – ich habe mir das aufgeschrieben –, welche Materien mit beeinflusst worden sind: die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen 2013, das Gaswirtschaftsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Umweltinformationsgesetz sowie das Eisenbahn- und Luftfahrtgesetz.
Es sind alles Dinge, die in diesem Bereich geregelt worden sind, und Rom ist auch nicht in einem Jahr gebaut worden, das hat auch ein bisschen länger gedauert. Irgendwann wird es wieder eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes geben, die dann Seveso IV heißen wird, jetzt heißt sie Seveso III, und dann wird es auch zur Zufriedenheit aller erledigt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.18
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Minister.
16.18
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Ich wollte mich eigentlich gar nicht zu Wort melden, Frau Präsidentin! Aber zu den jüngsten Entwicklungen rund um die Aarhus-Konvention kann man vielleicht doch etwas sagen, denn es betrifft ja mehrere Ministerien, nicht nur das Landwirtschafts- und Umweltressort. Was vielleicht nicht alle Bundesräte wissen: Im April ist eine lang erwartete Mitteilung der EU-Kommission bezüglich des angesprochenen Zugangs zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten gekommen. Es handelt sich natürlich um eine interpretative und nicht legislative Mitteilung, die aber immerhin Aufschluss darüber gegeben hat, wie man die Sache als Leitfaden verstehen und die einschlägige EuGH-Judikatur als Hilfestellung für die nationalen Gerichte und Behörden aufarbeiten kann.
Das Landwirtschaftsressort – darüber bin ich im Nachgang informiert worden, weil in der Sitzung auch Vertreter anderer Ministerien anwesend waren – ist gerade dabei, diese Mitteilung recht umfassend zu analysieren und hat meines Wissens am 24. Mai zu einer Sitzung eingeladen, unter Einbindung der anderen Ministerien, der Landesbehörden, auch der Umwelt-NGOs und eines Vertreters der Generaldirektion Umwelt, der die Mitteilung dort auch erläutert hat. Im Anschluss sind umfangreiche Ideen ausgetauscht worden, wie man denn die Konvention nun umsetzen könnte.
Es ist also ein Prozess im Laufen, was ich sehr gut finde. Dafür muss man das Landwirtschafts- und Umweltressort auch lobend erwähnen. Herr Bundesminister Rupprechter bemüht sich wirklich sehr, das sehr transparent und partizipativ zu machen. Da nun dieser Leitfaden von der Kommission vorliegt, darf man die Sache nicht zu sehr kritisieren, manchmal braucht eben gut Ding Weile. Es wird aber, wie gesagt, sehr transparent, sehr offen und sehr partizipativ unter Einbindung der Umwelt-NGOs und aller betroffenen Behörden gemacht.
In diesem Sinne ein kleines Update. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.20
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
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