BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 123

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16.20.3514. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend Übereinkommen von Mi­namata über Quecksilber (1614 d.B. und 1633 d.B. sowie 9810/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist wieder Frau Bundesrätin Ebner. Ich bitte um den Bericht.

 


16.21.12

Berichterstatterin Adelheid Ebner: Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend Übereinkommen von Mi­namata über Quecksilber.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 BV-G den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.22.12

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dass Quecksilber ein sehr stark toxisches, sehr giftiges Schwermetall ist, wissen wir alle. Dass Quecksilber Auswirkun­gen auf unser Nervensystem haben kann, hat sich auch schon in unseren Köpfen fest­gesetzt. Wo entsteht aber Quecksilber? – Quecksilber entsteht auf natürliche Weise bei Vulkanausbrüchen, aber auch bei industriellen Prozessen. Und bei diesen Prozessen kann es durch unsachgemäße Entsorgung zu Umweltkatastrophen kommen.

Methylquecksilber stellt die gefährlichste Form dar. Wenn dieses ins Meer, ins Grund­wasser gelangt und über die Nahrungskette, seien es Fische, seien es andere Meeres­früchte oder sei es durch Trinken, in den menschlichen Körper kommt, sind Krankhei­ten, und zwar nachhaltige Krankheiten, Vergiftungen, chronische Vergiftungen nicht aus­geschlossen. Bei einzelnen Fischsorten sind die Quecksilberwerte weit über den ge­sundheitlich unbedenklichen Werten, die Grenzwerte werden bei Weitem überschritten.

Ausschlaggebend für dieses Übereinkommen war eine Fabrik in Minamata in Japan, die das mit Quecksilber angereicherte Abwasser ins Meer geleitet hat. Damals, 1956, starben mehr als 2 000 Menschen und Zigtausende wurden vergiftet. Die Auswirkungen sind noch bis heute spürbar.

Die Minamata-Konvention ist das erste weltweite Regelungsinstrument, mit dem zu­künftig der Primärabbau von Quecksilber eingedämmt werden kann, verunreinigte Stand­orte erhoben und die Herstellung von und der Handel mit quecksilberhaltigen Produk­ten wie Batterien, elektronischen Bausteinen, Seifen, Pestiziden und Messinstrumenten sowie diverse Quecksilber verwendende Prozesse wie die Chloralkali-Elektrolyse und die wichtigsten Emittenten eingeschränkt werden können. Auch bezüglich Zahnamalgam sind Maßnahmen zu setzen.

 


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