nen wir Technologien zur Quecksilberverminderung einsetzen, und das wird schon gemacht, aber in Entwicklungsländern wird es wirklich eine große Herausforderung sein. Fast 40 Prozent der weltweiten Quecksilberemissionen kommen aus dem Goldabbau. Große Abbaugesellschaften verwenden Quecksilber nicht mehr oder eben nur mit Rückgewinnung, sodass es dann keine Quecksilberemissionen mehr gibt. Vor allem in den armen Gebieten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas wird es immer noch verwendet, also arme Goldschürfer verwenden Quecksilber, weil es einfach billig und leicht beschaffbar ist – bis jetzt dann eben. Der Goldpreis ist hoch, sodass die gesundheitlichen Risiken einfach in Kauf genommen werden.
Nach der Goldgewinnung wird das Quecksilber einfach verdampft, gerät in die Luft, mit dem Niederschlag in Wasser, Boden, Pflanzen, reichert sich in der Nahrungskette an und verseucht ganze Regionen. Eine wichtige Aufgabe der Konvention wird es sein, Programme auszuarbeiten, die genau in diesen Ländern die Emissionen verringern, Änderungen im Abbau unterstützen, vorzeigen und auch kontrollieren, aber trotzdem den Menschen vor Ort, die es bis jetzt benutzen, die Lebensgrundlage nicht nehmen.
Wir freuen uns sehr, dass wir diese Konvention unterzeichnet haben, und werden sehr gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.38
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbereiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Weiters lasse ich nun über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Längle, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Förderung des Umtausches von quecksilberhaltigen Fieberthermometern vor.
Ich lasse über den Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
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