BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 127

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nen wir Technologien zur Quecksilberverminderung einsetzen, und das wird schon ge­macht, aber in Entwicklungsländern wird es wirklich eine große Herausforderung sein. Fast 40 Prozent der weltweiten Quecksilberemissionen kommen aus dem Goldabbau. Große Abbaugesellschaften verwenden Quecksilber nicht mehr oder eben nur mit Rück­gewinnung, sodass es dann keine Quecksilberemissionen mehr gibt. Vor allem in den armen Gebieten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas wird es immer noch verwendet, al­so arme Goldschürfer verwenden Quecksilber, weil es einfach billig und leicht beschaff­bar ist – bis jetzt dann eben. Der Goldpreis ist hoch, sodass die gesundheitlichen Risi­ken einfach in Kauf genommen werden.

Nach der Goldgewinnung wird das Quecksilber einfach verdampft, gerät in die Luft, mit dem Niederschlag in Wasser, Boden, Pflanzen, reichert sich in der Nahrungskette an und verseucht ganze Regionen. Eine wichtige Aufgabe der Konvention wird es sein, Pro­gramme auszuarbeiten, die genau in diesen Ländern die Emissionen verringern, Ände­rungen im Abbau unterstützen, vorzeigen und auch kontrollieren, aber trotzdem den Men­schen vor Ort, die es bis jetzt benutzen, die Lebensgrundlage nicht nehmen.

Wir freuen uns sehr, dass wir diese Konvention unterzeichnet haben, und werden sehr gerne zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.38

16.38.44

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsberei­che der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Weiters lasse ich nun über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenom­men.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Längle, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung ei­ner Entschließung betreffend Förderung des Umtausches von quecksilberhaltigen Fie­berthermometern vor.

Ich lasse über den Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­menminderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

 


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