BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 129

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senkt wird und dass beim Umbau der Kammerumlage die großen Mitglieder bevorteilt werden und auch das zu wenig ist. (Bundesrat Schennach: Sollen sie noch mehr be­vorteilt werden?)

Das Begutachtungsrecht, wenn ich damit starten darf, finden wir inhaltlich grundsätz­lich nicht dramatisch. Die Wirtschaftskammer darf alles begutachten und lässt sich das auch im Gesetz so versichern: Verordnungen, Artikel-15a-Vereinbarungen und, und, und. Ich glaube, nur die Verordnungen für die mittelbare Bundesverwaltung sind rausgenom­men worden, aber sonst ist die Wirtschaftskammer überall dabei.

Ich finde es aber ziemlich zynisch, dass ausgerechnet dieses Gesetz als Initiativantrag gekommen ist, also niemand Begutachtungsmöglichkeiten gehabt hat, und das betrifft, wie gesagt, die Wirtschaftskammer selbst. Das ist Wasser predigen und Wein trinken.

Zur Grundumlage: Die Grundumlage ist für die Mitgliedschaft je Fachgruppe zu entrich­ten. Das gilt auch, wenn die Mitgliedschaft zu mehreren Fachgruppen durch nur eine Berechtigung begründet ist. Ich habe mir die Mitgliederstatistik 2016 angesehen, da gibt es 500 282 Einfach-Mitgliedschaften. Diese sind davon nicht betroffen, da gibt es keine Senkung, weil es ohnehin nur um Einfach-Mitgliedschaften geht. Zweifach-Mitgliedschaf­ten in mehreren Fachgruppen gibt es 131 704. Da gibt es auch keine Senkung, weil sie in mehreren Fachgruppen sind. Zweifach-Mitgliedschaften in einer Fachgruppe gibt es nur 58 404. Diese erleben also tatsächlich eine Senkung.

Darüber hinaus gibt es noch rund 125 000 mit drei bis 27 Fachgruppenzugehörigkei­ten. Da kann es zu einer Reduktion kommen. Wenn man zum Beispiel zurzeit vier Ge­werbescheine in drei Fachgruppen hat, dann zahlt man künftig eben für drei statt vier Scheine. Das heißt, es profitiert ein großer Teil der Mitglieder nicht von dieser Grund­umlagenänderung und viele nur in einem geringen Maß.

Es ist so, dass zum Beispiel die Gruppe der Unternehmen mit Sechsfach-Mitgliedschaf­ten stark gestiegen ist, von 4 668 auf 4 860 Unternehmen. Die Notwendigkeit dieser vie­len Mitgliedschaften ist für die Unternehmen also schon ein Problem.

Wir wollen, dass man für einen Gewerbeschein nur eine Grundumlage bezahlt. Dazu kommt aber auch noch, dass man über die Höhe der Grundumlagen reden muss, die ja ganz unterschiedlich ist, was auch in vielen Bereichen nicht verständlich ist. (Bun­desrat Schennach: Die Wirtschaftskammer will eben auch Geld!) Ein Fahrradkurier in Wien zahlt 190 € Grundumlage, ein Kfz-Kuriertransport gar nichts.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind sehr groß. Die Werbeagenturen im Burgenland zum Beispiel zahlen 247 €, in Wien zahlen sie nur 85 €. Bestatter zah­len Grundumlage je Geschäftsfall, also je Todesfall, bei 450 Beerdigungen sind das in Salzburg 325 €, im Burgenland – die haben Wahnsinnseinnahmen im Burgenland – 2 025 € Grundumlage.

Wir glauben, dass es doch das Ziel sein sollte, einen Universalgewerbeschein für freie Gewerbe zu haben, eine Deckelung der Grundumlage und dass sie eben nur einmal fällig wird, ob je Betriebsstätte oder je Unternehmen, das ist dann weniger wichtig.

Zur Kammerumlage: Diesen Paragrafen zu verstehen, ist wirklich schwierig, darum le­se ich ihn jetzt auch nicht vor. Ich glaube nicht, dass die Aufmerksamkeit jetzt noch so hoch ist. (Bundesrat Schennach: O ja!) Doch? – Nein, das tue ich nicht.

Es ist so, dass damit tendenziell Großunternehmen entlastet werden und Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 150 000 und 2 Millionen € weiterhin bei der KU 1 den vol­len Satz bezahlen. Ein ähnliches System wird für die Kammerumlage 2 gelten, sie wird dann ab 16 Millionen € Bemessungsgrundlage gesenkt. Die KU 2 wird auf 0,41 Prozent gedeckelt – auch das wieder eine großartige Errungenschaft! Derzeit liegt sie im Bur­genland bei 0,44, in Tirol bei 0,43 und in Salzburg bei 0,42 Prozent, also knapp darü-


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