BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 138

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17.23.09

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesräte! Vielleicht eine kurze Kommentierung zur Novelle des Maß- und Eichgesetzes: Das ist tatsächlich ein Musterbeispiel dafür, wie man Deregulierung sehr vernünftig betreiben kann.

Es gilt natürlich zuerst einmal der Dank allen Mitarbeitern des eigenen Hauses, den Mit­arbeitern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und den jeweiligen Fach­verbänden und Fachvereinigungen im Gas-Wärme-Bereich und darüber hinaus, die in sehr umfangreicher Arbeit die gesamten Legistikmaterialien durchforstet und festge­stellt haben, was man nämlich in mustergültiger Weise, wenn man das machen möch­te – da kann man sich ein Beispiel für die Arbeitnehmerschutzrechte oder Bauordnungs­bestimmungen und so weiter nehmen –, im Sinne einer vernünftigen Deregulierung tat­sächlich erzielen kann. Und das liegt nun vor.

Bei 700 000 Messungen pro Jahr kann man dann sagen, dass man bei den Geräten zu 164 000 weniger Eichungen kommt, das sind in dem Fall rund 25 Prozent. Das ist schon ein ordentlicher Deregulierungsschritt. Wir reden dann ungefähr von Einsparun­gen in Höhe von 15 Millionen €. Würde man das auf viele andere Bereiche umlegen, könnte man im Sinne eines vernünftigen Entbürokratisierungsansatzes tatsächlich ech­te Fortschritte erzielen.

Im Detail ist das ja schon angesprochen worden. Man wollte noch einmal die Syste­matik hervorheben, sich zusammensetzen, sich mit allen Experten wirklich Schritt für Schritt alle Legistikmaterialien im Detail ansehen, analysieren und dann zu einem ge­meinschaftlichen Entschluss kommen: So kann man es machen, das ist eigentlich ein mustergültiger Prozess.

In diesem Sinne noch einmal Dank an das gesamte Haus, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit befasst waren und die in Wirklichkeit jetzt einen vernünftigen Ent­bürokratisierungsschritt für die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer re­spektive die betroffenen Mitarbeiter in diesen Unternehmen auf den Tisch gelegt ha­ben. – Herzlichen Dank.

Ein paar Gedanken, die ich mir trotzdem zur Debatte rund um die Novellierung des Wirt­schaftskammergesetzes, die zum Teil sehr emotional geführt worden ist, nicht verknei­fen kann: Wir waren damit ja nicht befasst, wir nehmen das als Aufsichtsbehörde zur Kenntnis. Die Tradition war ja immer so, dass das via Initiativanträge geht. Ich glaube, was man nicht vergessen sollte, ist, dass das die Grundlage dafür ist, dass eine Orga­nisation, die in ihrer Grundgesamtheit schon seit längerer Zeit besteht und die einer be­stimmten historischen Etappe der österreichischen Geschichte entstammt, vielleicht in diesem Gesamtkontext betrachtet immer wieder große Innovationen gesetzt hat. Wenn etwas im Zeitraum 1850, also am Beginn der Gründerzeit, unmittelbar nach dem 1848er-Vormärz, gegründet worden ist, dann muss man im historischen Kontext sehen, was das eigentlich bedeutet hat.

Mit dem Ende der Aufklärung herauskommend, im ersten großen Schritt hat man wirk­lich gesagt, dass man versucht, sich vom staatlichen Vorschriftsdiktat zu lösen. Es hat ein sehr freiheitsorientiertes Bürgertum, dort vor allem diejenigen, die im Zunftbereich selbst organisiert waren, im Handel und im damals aufstrebenden Gewerbe, am Be­ginn der ersten industriellen Revolution gesagt: Wir wollen uns eigentlich selbst organi­satorisch zusammentun, frei von staatlichem Zwang, mit großen Freiheitsräumen selbst organisieren, wie wir denn unsere Zusammenarbeit verbessern können.

Das war damals eine große Errungenschaft für den bürgerlich orientierten Mittelstand mit mehr und mehr aufkommender Bildung. Man hat geschaut, dass man sozusagen das Rückgrat einer vernünftigen staatlichen Organisation, das natürlich immer die Wirtschaft


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