nungsruf. (Rufe bei der FPÖ: Das ist eine Frechheit! Was der Bundeskanzler öffentlich von sich geben darf, ist in diesem Haus verboten?!)
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Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Schreyer zu Wort. – Bitte.
10.33
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Jetzt wische ich einmal ganz kurz den Geifer weg, und dann fange ich an.
Ich bin jetzt die Letztrednerin zu diesem hochbrisanten Thema, und es ist schon sehr, sehr viel gesagt worden. Ich möchte ein bisschen noch auf ein paar vorhin gesagte Punkte eingehen, vom Kollegen Todt und von anderen VorrednerInnen. Die Einwände zum Staatsschutzgesetz, die die Grünen haben, sind unserer Meinung nach wirklich sehr fundiert. Ich werde ein paar Punkte im Staatsschutzgesetz aufzählen, von denen wir finden, dass sie eindeutig verbesserungswürdig sind, wie zum Beispiel der vorbeugende Schutz vor Einzelpersonen schon im Vorfeld einer strafbaren Handlung. Dieser greift viel zu weit. Ab wann genau hier gehandelt werden darf, wird weder gesetzlich geklärt noch muss es im Einzelfall irgendwie detailliert begründet werden.
Zum Beispiel können auch Kontaktpersonen ins Visier von Überwachungen gelangen. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Mensch an die 100, 120 Kontakte hat, sind wir bei 5 000 Zielpersonen gleich einmal bei 500 000 Personen, die irgendwo ins Visier des Verfassungsschutzes gelangen. Das Gesetz sieht extrem weitreichende Ermittlungsbefugnisse im Internet und in den Daten aller öffentlichen Behörden vor, die unter Umständen auch automatisiert ausgeübt werden können. Es kommt in der Intensität einer Rasterfahndung gleich, die bisher im Strafverfahren wirklich nur nach ganz strengen Kriterien und mit richterlicher Kontrolle möglich gewesen ist. Meine Vorrednerin hat es schon gesagt, in Frankreich gibt es genau das schon seit vielen Jahren und hat sehr, sehr vieles trotz dieser intensiven Überwachung nicht verhindert werden können.
Die Analysedatenbank weist massive Regelungslücken hinsichtlich der erfassten Daten auf, auch was die Löschung von Daten und den Rechtsschutz betrifft. Auch die Übermittlung von Daten aus dieser Analysedatenbank ins Ausland erfolgt ohne klare Kriterien und ohne Rechtsschutz.
Nur noch ganz kurz dazu ein paar Punkte, damit Sie sehen, dass wir nicht unfundiert dagegen vorgehen.
Zur Videoüberwachung; Kollege Mayer hat es vorhin angesprochen: Die Videoüberwachung ist gerade an öffentlichen Plätzen immer mehr angesagt, und ich möchte dazu sagen, das war vielleicht noch vor ein paar Jahren ein gängiges Mittel, aber bei den Attentätern oder Psychopathen, wie sie Herr Kollege Mayer genannt hat, und dem möchte ich mich auch anschließen, hat sich das ganze Täterprofil geändert, die suchen ja direkt die Öffentlichkeit. Es werden ja die Plätze auch nach dieser Videoüberwachung ausgesucht.
Ich möchte einen Bogen spannen und noch ganz kurz ein paar meiner Meinung nach grundlegende Dinge ansprechen. Meine Kollegin Ewa Dziedzic hat die Hauptursachen für Radikalisierung und Terrorismus schon angeschnitten: Beteiligung an Kriegen in den Herkunftsstaaten, die gescheiterte Integration, und ich muss sagen, im Vergleich zu Frankreich, wo es teilweise wirklich zu richtigen Ghetto-Bildungen kommt, steht Österreich da doch um einiges besser da. Es ist auch der Zugang zu Waffen, wo unserer Meinung nach zwar noch einiges nachgeschärft gehört, aber auch in diesem Punkt steht Österreich im Europa-Vergleich besser da.
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