Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsident/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das zweite Halbjahr 2017 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesrätin Reiter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 15a B-VG Vereinbarungen zur Kinderbetreuung an die Bundesministerin für Familien und Jugend vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.
Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1643 d.B. und 1653 d.B. sowie 9812/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte.
10.47
Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert werden soll. Bei dieser Regierungsvorlage geht es darum, eine Kontrollstelle beziehungsweise eine Kompetenzverteilung im Kontrollbereich für Bio-Produkte aus Drittstaaten einzuführen und hier eine strengere und genauere Regelung vorzunehmen. Einige Gründe dafür, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, möchte ich Ihnen anhand von ein paar Beispielen darlegen.
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