BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 44

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zu­gewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie die Wahl der beiden Vizepräsident/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das zweite Halb­jahr 2017 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

10.45.25Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich be­kannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bun­desrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesrätin Reiter, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Art. 15a B-VG Vereinbarungen zur Kinderbetreuung an die Bundesministerin für Familien und Jugend vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

10.46.021. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1643 d.B. und 1653 d.B. sowie 9812/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren 1. Punkt.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


10.46.33

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte.

 


10.47.05

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ge­ändert werden soll. Bei dieser Regierungsvorlage geht es darum, eine Kontrollstelle be­ziehungsweise eine Kompetenzverteilung im Kontrollbereich für Bio-Produkte aus Dritt­staaten einzuführen und hier eine strengere und genauere Regelung vorzunehmen. Ei­nige Gründe dafür, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, möchte ich Ih­nen anhand von ein paar Beispielen darlegen.

 


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