BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 46

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ebenso die Drittel-Regelung: Diese Regelung erlaubt es dem Produzenten, wenn das Produkt in Österreich nicht verfügbar ist, trotz AMA-Gütesiegels Inhaltsstoffe ausländi­scher Herkunft zu verwenden, solange diese aus dem Ausland stammenden Inhalts­stoffe nicht mehr als ein Drittel des Produkts ausmachen. Da wollen wir eine klare Re­gelung haben. (Bundesrätin Blatnik: Es ist eine klare Regelung!) Dieses Gütesiegel muss das halten, was es den Konsumenten verspricht.

Derzeit sind beide Gütezeichen gesetzlich klar geregelt, jedoch täuschen sie unserer An­sicht nach in vielen Fällen den Konsumenten. In Summe gibt es beinahe 150 Gütezei­chen, die auf Lebensmitteln im heimischen Handel prangen oder auf eine besondere Qualität hinweisen. Oft sind sie nicht mehr als ein willkürlicher Namenszusatz.

Abschließend zum AMA-Gütesiegel: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil es eben nicht wurst ist, was in der Wurst ist, hat der Verein für Konsumenteninformation eine Untersuchung betreffend Extrawurst durchgeführt. Es wurden 16 Sorten Extrawurst un­tersucht. Unter den besten neun Sorten war das AMA-Gütesiegel magere drei Mal zu finden, unter den fünf am schlechtesten bewerteten Sorten gleich vier Mal. Also ich bin der Meinung, das ist sicher keine Referenz für ein Gütesiegel, das höchste österreichi­sche Qualität verspricht. – Nachzulesen in der Zeitschrift Konsument“ vom Mai 2017. (Der Redner hält die Kopie eines Artikels aus der genannten Zeitschrift in die Höhe.)

Werte Frau Ministerin, ich möchte Sie hiermit ersuchen, die Bezeichnung geschützte geografische Angabe“ so zu gestalten, dass sie für die Konsumenten nachvollziehbarer und verständlicher wird. Wo „Österreich“ draufsteht, soll auch Österreich drinnen sein. (Bundesrätin Blatnik: Ist ja!) Daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich einen Entschließungsantrag des Bundesrates Schererbauer und weiterer Bundesräte dazu einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit gemein­sam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft – wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bezeich­nung g.g.A.‘ gestrichen wird und national alle nötigen Schritte zu setzen, dass in Ös­terreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung g.g.A.‘ gekennzeichnet bzw. beworben werden dürfen.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der von den Bundesräten Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Streichung der Bezeich­nung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite