Ebenso die Drittel-Regelung: Diese Regelung erlaubt es dem Produzenten, wenn das Produkt in Österreich nicht verfügbar ist, trotz AMA-Gütesiegels Inhaltsstoffe ausländischer Herkunft zu verwenden, solange diese aus dem Ausland stammenden Inhaltsstoffe nicht mehr als ein Drittel des Produkts ausmachen. Da wollen wir eine klare Regelung haben. (Bundesrätin Blatnik: Es ist eine klare Regelung!) Dieses Gütesiegel muss das halten, was es den Konsumenten verspricht.
Derzeit sind beide Gütezeichen gesetzlich klar geregelt, jedoch täuschen sie unserer Ansicht nach in vielen Fällen den Konsumenten. In Summe gibt es beinahe 150 Gütezeichen, die auf Lebensmitteln im heimischen Handel prangen oder auf eine besondere Qualität hinweisen. Oft sind sie nicht mehr als ein willkürlicher Namenszusatz.
Abschließend zum AMA-Gütesiegel: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil es eben nicht wurst ist, was in der Wurst ist, hat der Verein für Konsumenteninformation eine Untersuchung betreffend Extrawurst durchgeführt. Es wurden 16 Sorten Extrawurst untersucht. Unter den besten neun Sorten war das AMA-Gütesiegel magere drei Mal zu finden, unter den fünf am schlechtesten bewerteten Sorten gleich vier Mal. Also ich bin der Meinung, das ist sicher keine Referenz für ein Gütesiegel, das höchste österreichische Qualität verspricht. – Nachzulesen in der Zeitschrift „Konsument“ vom Mai 2017. (Der Redner hält die Kopie eines Artikels aus der genannten Zeitschrift in die Höhe.)
Werte Frau Ministerin, ich möchte Sie hiermit ersuchen, die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ so zu gestalten, dass sie für die Konsumenten nachvollziehbarer und verständlicher wird. Wo „Österreich“ draufsteht, soll auch Österreich drinnen sein. (Bundesrätin Blatnik: Ist ja!) Daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich einen Entschließungsantrag des Bundesrates Schererbauer und weiterer Bundesräte dazu einbringen:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Thomas Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bezeichnung ‚g.g.A.‘ gestrichen wird und national alle nötigen Schritte zu setzen, dass in Österreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung ‚g.g.A.‘ gekennzeichnet bzw. beworben werden dürfen.”
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Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
10.53
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Der von den Bundesräten Schererbauer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
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