Bevor wir in der Rednerliste fortschreiten, sei es mir gestattet, unsere Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner recht herzlich in unserer Mitte zu begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Als nächste Debattenrednerin wurde mir Frau Bundesrätin Blatnik genannt. – Bitte.
10.53
Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Frau Bundesministerin! Gospa zvezna ministrica! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Dieses EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz wird geändert, und zwar wird es verbessert. Die Novelle dient vordringlich der verbesserten technischen Durchführung der EU-Bio-Verordnung aus dem Jahre 2009.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich von Verbesserung rede, meine ich, dass dieses Gesetz Maßnahmen und Klarstellungen sowie Verbesserungen in puncto amtlicher Kontrolle, wenn es um Bio-Produkte aus Drittländern geht, enthält.
Worum geht es? Es geht in erster Linie um eine Anpassung an das EU-Recht, um eine klare Definition einer Kontrollzuständigkeit, um einen Informationsfluss zwischen Behörde und Unternehmen, um neue, verbesserte, sehr wichtige Sanktionsmechanismen, die sich an der Verhältnismäßigkeit orientieren. Es geht um mehr Entbürokratisierung, um Vereinfachung und im Grunde genommen auch um mehr Praxisbezug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass die Importregelung von Bio-Produkten selbstverständlich sehr, sehr wichtig ist. Wir wissen auch, dass Bio-Produkte nicht nur bei uns in Österreich erzeugt werden können, weil sie so beliebt sind, sodass wir auch aus Drittländern Bio-Produkte einführen müssen, und das gehört wirklich ganz genau kontrolliert. Die Zuständigkeit für die amtliche Kontrolle obliegt dem Herrn Landeshauptmann. Da werden zusätzlich Fachkräfte, Experten und Expertinnen von der Landwirtschaftskammer und von dem Verband Bio Austria aufgenommen, um dieses Wissen, das die Fachkräfte besitzen, in diese Kontrolle miteinbringen zu können. Das ist positiv, denn das ist wirklich ein neuer Praxisbezug, der gerade bei diesem Thema sehr, sehr wichtig ist.
Zweiter Punkt: Sanktionsmechanismen, die jetzt neu geregelt werden und sich – es sei noch einmal betont – an der Verhältnismäßigkeit orientieren. Auch das ist wichtig. Ich bin wirklich für Sanktionen, für strenge Strafen, wenn es um Fahrlässigkeit oder betrügerische Absicht geht, die den Konsumenten und die Konsumentin negativ beeinflussen. Da gehört ohne Rücksicht sanktioniert und gestraft. Wenn aber jemand Formfehler macht und die Strafe dafür genauso hoch, genauso hart ist wie bei dem, der das betrügerisch, mit Absicht macht, dann ist das einfach nicht gerecht. Auch das wird im neuen Gesetz geregelt, nämlich: Bei Formfehlern, bei kleineren Fehlern wird eine Ermahnung erfolgen und nicht eine Strafe vollzogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum vorhin eingebrachten Entschließungsantrag. Lieber Thomas, auch ich bin dafür, dass Transparenz, Klarheit und Sicherheit gegeben sind, ich bin voll dafür, aber machen wir bitte unsere Konsumenten und Konsumentinnen nicht unsicher! Auch ich bin dafür, dass man ganz klar definiert, was vegan ist und was vegetarisch ist. Ich bin auch dafür und sehe es positiv, dass man endlich ein Qualitätsgütesiegel realisiert, was ja auch im Regierungsprogramm enthalten ist.
Ich war vor 14 Tagen im Gailtal und ich kann dir sagen: Ein Gailtaler Speck ist ein Gailtaler Speck! Und wenn diese geschützte geografische Angabe gestrichen wird, was du ja verlangst, dann habe ich keinen Gailtaler Speck, und das werde ich nicht zulassen! (Allgemeine Heiterkeit.)
Wir haben nicht genug Ferkel. Der Gailtaler Speck ist so gut und so beliebt. (Bundesrätin Ecker: … aus Österreich!) Wir brauchen mehr Ferkel (allgemeine Heiterkeit), des-
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