wegen müssen wir diese zukaufen, aber im Gailtal werden sie gefüttert und geschlachtet. Ich frage dich: Was ist da bitte falsch dran? Wir haben nicht genug Ferkel! Deswegen kann ich nicht für diesen Entschließungsantrag sein.
Wenn du die geschützte Ursprungsbezeichnung ansprichst, muss ich sagen: Wir haben im Grunde genommen zehn Produkte, die diese Ursprungsbezeichnung haben. Diese geschützte Ursprungsbezeichnung garantiert mir zum Beispiel bei der Wachauer Marille, dass sie dort produziert wird, dass sie dort geerntet und vermarktet wird. Beim Gailtaler Speck ist das nicht möglich, weil wir zu wenig Ferkel haben. (Neuerliche allgemeine Heiterkeit.) Also bitte, was kann man da machen? Wird man den Gailtaler Speck einfach streichen? – Ich bin dagegen! (Bundesrat Mayer: Wir wollen Kostproben!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ein bisschen Gailtal; ich bin ja Kärntnerin. Ich stehe mit viel Elan und Emotion zum Gailtal und lasse mir das nicht nehmen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Mayer: Hvala lepa!)
11.00
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ing. Köck zu Wort gemeldet. – Bitte.
11.01
Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Ministerin Dr. Rendi-Wagner! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Zuseher an den Fernsehschirmen und hier im Haus! Wir haben in diesem Haus schon sehr oft Gesetze beschlossen, die den österreichischen Bauern höhere Produktionsauflagen bescherten als ihren Kollegen in der EU, aber vor allem auch als ihren Kollegen auf der ganzen Welt. Daher sind wir verpflichtet, die Produktion unserer Bauern vor Vermischung und Täuschung zu schützen, damit sie die Kostennachteile, die sie in der Produktion durch diese höheren Auflagen haben, eventuell durch einen höheren Erlös auf dem Markt kompensieren können.
Da gibt es durchaus noch viel zu tun, aber diese vorliegende Gesetzesänderung ist auch ein Schritt zu einer Verbesserung. Es ist schon vieles ausgeführt worden. Diese Durchführungsverordnung bietet bessere Kontrollen bei Bioprodukten aus Drittstaaten. Das schützt unsere Bauern. Es inkludiert in diese Kontrollen Vertreter der Biobauern und der Bauernkammer. Das führt zu besserer Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und letzten Endes auch Transparenz.
Für geringfügige Verstöße, die vielleicht Formalfehler sind, gibt es jetzt die Möglichkeit der Verwarnungen und der niedrigen Verwaltungsstrafen. Die Zuständigkeit für all dieses liegt bei den Landeshauptleuten. Ich finde, das erhöht das Augenmaß und die Bürgernähe. Deshalb ist diese Gesetzesänderung gut und wir werden sie unterstützen.
Natürlich gibt es noch sehr viel zu tun. Ich möchte ein paar Bereiche ansprechen, wo es wirklich etwas zu tun gibt; auf die Ausführungen der FPÖ komme ich dann auch noch zu sprechen. Der erste Bereich ist der Außer-Haus-Verzehr. All diese Regelungen betreffen ja meistens nur den Handel, beim Außer-Haus-Verzehr hingegen haben wir leider sehr wenige Möglichkeiten. Wenn ein Gast in ein Restaurant geht, kann er fragen, woher der Wirt seine Produkte hat, und er wird auch die entsprechenden Angaben bekommen, aber bei den großen Systemküchen wie zum Beispiel hier bei uns im Parlament, wo wir einen Systemlieferanten haben, fragen Sie da einmal den Kellner, ob er weiß, woher das Fleisch kommt! Er kann Ihnen keine Angaben machen.
Wir in Niederösterreich haben die freiwillige Initiative „Gut zu wissen, wo unser Essen herkommt“ gestartet, an der große Systemküchen freiwillig mitmachen können. Unser
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