BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 62

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Alles in allem ist es ein gutes Gesetz. Ich danke allen, die da mitgeholfen haben. – Dan­ke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.59.48

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste im hei­ßen Österreich, wie man heute sagen kann, denn es hat draußen hohe Temperaturen! Wir beschließen heute hoffentlich das Studienförderungsgesetz, und ich möchte kurz auf die Ausgangslage eingehen, darauf, warum es notwendig war, diese Förderung der Studierenden neu zu regeln.

Die letzten Erhebungen haben ergeben, dass in Österreich etwa 300 000 ordentlich Stu­dierende an österreichischen Hochschulen inskribiert sind. Davon sind 78 Prozent an öf­fentlichen Hochschulen und Universitäten, 14 Prozent an Fachhochschulen, etwa 5 Pro­zent an Pädagogischen Hochschulen und etwa 2 Prozent an Privatuniversitäten inskri­biert. Seit ungefähr 2009/2010 beginnen pro Studienjahr etwas mehr als 50 000 Perso­nen ein Bachelor- oder Diplomstudium in Österreich. Die Tendenz ist seither etwa gleich­bleibend beziehungsweise sogar steigend.

Ein Blick auf die Altersstruktur unserer Studierenden: Im Studienjahr 2014/2015 sind die StudienanfängerInnen an österreichischen Hochschulen bei Studienbeginn etwa 22 Jah­re alt. Mehr als die Hälfte beginnt ihr Studium vor dem 21. Geburtstag, aber es gibt auch sogenannte Spätberufene. Es sind ungefähr 13 Prozent, die ihr Studium mit dem 26. Le­bensjahr oder älter beginnen, 6 Prozent sogar nach dem 30. Lebensjahr.

Nun noch ein Blick auf die soziale Herkunft unserer Studierenden: Von den Studienan­fängerInnen haben etwa 28 Prozent, also ungefähr ein Drittel, zumindest einen Eltern­teil, der eine Hochschule abgeschlossen hat. Ungefähr ein weiteres Drittel hat Eltern, deren höchste Schulausbildung eine Matura ist, und bei 39 Prozent liegt die höchste Schulbildung der Eltern unter dem Maturaniveau.

Kinder von AkademikerInnen sind also die kleinste Gruppe unter den Studienanfänge­rInnen, im Vergleich zur Bevölkerung sind sie jedoch überrepräsentiert. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium aufzunehmen, ist für Personen aus bildungsnahen Schichten etwa 2,6-mal so hoch wie für jene, die bildungs­fernen Schichten entstammen. Das ist schon bedeutsam.

Was man aber kaum glauben würde: Armut ist unter den Studierenden weit verbreitet. Die sogenannte soziale Deprivation betrifft rund ein Viertel aller Studierenden. Wahr­scheinlich sind deshalb ungefähr 61 Prozent unserer Studierenden nebenbei auch er­werbstätig, wobei 54 Prozent, also die Hälfte von ihnen, angeben, dass das Probleme mit der Vereinbarkeit von Studium und Beruf macht, was sich wiederum auf die Stu­diendauer auswirkt.

Alle diese Zahlen, Daten und Fakten habe ich übrigens aus einem sehr interessanten und empfehlenswerten Bericht, dem Bericht: Materialien zur sozialen Lage der Studie­renden 2016. Er ist tatsächlich sehr aufschlussreich. Der Dank für diesen Bericht gilt dem Wissenschaftsministerium.

Das heißt, das, was wir hier beschließen, ist ehrlicherweise schon längst überfällig. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, wie mein Kollege Saller bereits ausge­führt hat, insbesondere die Valorisierung der Studienbeihilfe, also ihre Anpassung an die Inflation der letzten Jahre. Seit 2008 macht das immerhin 18 Prozent aus, und da­von sind aktuell 40 000 Studierende in Österreich betroffen. Diese Nicht-Valorisierung


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