BundesratStenographisches Protokoll869. Sitzung / Seite 61

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11.54.473. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (2171/A und 1655 d.B. so­wie 9814/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Pum. Ich bitte um den Bericht.

 


11.55.25

Berichterstatter Ing. Andreas Pum: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsge­setz 1992 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juni 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Bevor wir in die Debatte eingehen, dürfen wir in unserer Mitte recht herzlich unseren Herrn Bundesminister Dr. Mahrer begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.56.32

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Meine Damen und Herren! Es ist bereits vor Jahren unter Minister Töchterle eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Studienförderung eingesetzt worden. – Gut Ding braucht Weile! Unter Einbindung auch der Österreichischen Hochschülerschaft wurden Empfehlungen für eine Weiterent­wicklung ausgearbeitet.

Beim vorliegenden Gesetz geht es um eine deutliche Verbesserung der sozialen Situa­tion für Studierende. Die Eckpunkte sind bekannt: Es geht um die Anhebung der Sätze um insgesamt 60 Millionen €. Das mag vielleicht momentan viel erscheinen, ich darf aber doch darauf hinweisen, dass es schon lange keine Valorisierung mehr gegeben hat. Weiters trifft das einen erweiterten, größeren Bezieherkreis, ebenso ist eine höhe­re Dotation für ältere Studierende und allgemein ein Ansteigen der gesamten Geldmit­tel vorgesehen. Die Lebenssituation für circa 50 000 Studierende wird damit wesentlich erleichtert. Das mag vielleicht da oder dort Motivation für ein schnelleres Weiterkom­men beim Studium sein oder helfen, die Abhängigkeit von den Eltern, von den Geldmit­teln der Eltern, zu verringern.

Universitäten stehen ständig vor großen Herausforderungen. Das geht nicht zu Ende, es geht ja schließlich auch um die internationalen Standards und den Stellenwert. Die Hochschule muss nachhaltig auf sicheren Beinen stehen. Planbarkeit für Infrastruktur sowie die Chancengleichheit für alle Studierenden müssen sichergestellt werden. Es geht um mehr Qualität und um mehr Transparenz. Das bisher Erreichte ist weiter aus­zubauen und Rahmenbedingungen sind kontinuierlich zu verbessern. Der nächste Schritt muss die Universitätsförderung Neu sein, die auch zu wesentlich besserer Planbarkeit führt. Wichtig ist, sich mit der Studienplatzfinanzierung zu befassen, die Sache drin­gend anzugehen, um für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode gerüstet zu sein.

 


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