Das ist der Plan, der sozusagen zweifach abgesichert ist, durch den Finanzausgleich und die Pilotierung der Aufgabenorientierung und durch das aktualisierte Regierungsübereinkommen. Von dem her sind wir doppelt sicher und an diesem Vorhaben weiterhin sehr intensiv dran, damit wir das bis Herbst 2017 abschließen.
Was ist jetzt schon konkret passiert und wo stehen wir? – Vorher möchte ich noch kurz erläutern, wie jetzt die Aufgabenorientierung als Konzept in den Arbeitsgruppen diskutiert wird. Es gibt zwei Arbeitsgruppen, die mit dem BMF aufgesetzt wurden, in denen natürlich auch der Gemeinde- und der Städtebund in den Gruppen mitsprechen und mitdiskutieren – so gesehen würde ich jetzt nicht sagen, dass sie sich zurücklehnen, sie sind ja intensiv in den Verhandlungen dabei, genauso wie natürlich die Länder und unsere Experten aus der Finanz. Da wird also intensiv diskutiert.
Es gibt eben diese zwei Schwerpunkte in den Arbeitsgruppen, insgesamt sind schon sechs Termine durchgeführt worden, die Verhandlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Das ist jetzt keine Überraschung, die Verhandlungen dauern noch an. Die Zielsetzung ist, bis Herbst 2017 zu einer Entscheidung zu kommen.
Wie Sie wissen, gibt es da die verschiedensten Verhandlungspartner, mit denen wir einen Konsens finden wollen: die Länder, die Gemeinden, Finanzministerium, Familienministerium, Städte- und Gemeindebund. Da müssen also alle an einen Tisch und zu den verschiedensten Faktoren einen Konsens im Sinne der Aufgabenorientierung finden.
Da geht es einmal um die Frage, nach welchen Parametern das Geld neu aufgeteilt wird, welche Aufgabenorientierung angelegt wird. Dabei geht es um mehrere Kriterien; ein Kriterium oder ein Diskussionspunkt ist die Frage, ob man nach Gruppen oder nach Kindern bezahlt, die betreut werden. Das ist schon einmal eine ganz entscheidende Frage, zu der noch kein Konsens gefunden wurde. Unsere Perspektive ist jedenfalls, dass wir eher danach trachten würden, die Gruppen zu fördern, weil die Fixkosten ja relativ gleich bleiben. Und vor allem: Je mehr Gruppen wir fördern, umso höher ist auch die pädagogische Qualität in den Gruppen, weil sie dann natürlich kleiner werden, was im Falle der Förderung nach Kindern nicht so gewährleistet wäre. Das ist einmal die Frage nach Gruppen versus Kinder.
Die zweite Frage ist die nach der Betreuungsform: Krippen, die ja bekanntermaßen betreuungsintensiver und damit teurer sind, Kindergärten und altersgemischte Betreuungseinrichtungen, eventuell auch Tageseltern, die dann natürlich unterschiedlich bewertet werden. Da geht es um die Frage, welche Dimensionen man anlegt und wie der Bewertungsschlüssel dieser verschiedenen Kategorien ist. Dasselbe trifft für die Öffnungszeiten zu, es geht also um halbtags, ganztags, wie die VIF-Kriterien bewertet werden. Da ist die Diskussion also noch am Laufen.
Die Diskussionen finden statt, die Verhandlungen dauern an. Wir haben diese zweifache Absicherung über den Finanzausgleichspakt und auch das Regierungsübereinkommen, dass wir den Ausbau der Kinderbetreuung entsprechend weiterführen wollen und – aus meiner Perspektive – müssen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wir können nicht diese 15a-Vereinbarung auslaufen lassen und keine weiteren Mittel zur Verfügung stellen. Wie gesagt, die Bundesregierung hat sich dazu bekannt, das auch weiterzuentwickeln und in diesen Bereich weiter zu investieren. Die Verhandlungen sind im Gange, und wir sind aus aktueller Sicht sehr optimistisch, dass das mit Herbst 2017 gelingt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)
14.36
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.
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