BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 23

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Weil heute ein so schöner Tag ist, draußen in erster Linie, fange ich mit dem Positiven in dieser Novellierung der Gewerbeordnung aus dem Jahr 1994 an. Es ist dies eine bes­sere Regelung für die Gastronomie, die auf freiheitliche Anregung hin umgesetzt wur­de. Es kommt zu einer flexibleren Gestaltung der Nebenleistungen im Tourismus, zu ei­ner Gebührenfreistellung bei Neuanmeldungen von Gewerben, zu viel diskutierten Er­leichterungen bei den Neben- beziehungsweise ergänzenden Leistungen – bis zu 30 Pro­zent beziehungsweise 15 Prozent für die reglementierten Gewerbe werden hier zukünf­tig möglich sein – und auch zu einigen Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht.

Aber das, meine Damen und Herren, ist viel zu wenig, um unsere Zustimmung hier zu er­langen, und zwar deshalb, weil es zu wenig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirt­schaft signifikant zu steigern und unsere KMUs zu stärken. Nicht einmal die eigene Re­gierung hat sich da offensichtlich durchsetzen können.

Am 6. Juli 2016 hat der damalige Vizekanzler und zuständige Minister Mitterlehner im Ministerratsvortrag gesagt: Ein einheitlicher Gewerbeschein für alle 440 freien Gewer­be muss ausreichen. Und in dasselbe Horn hat der Sozialdemokratische Wirtschafts­verband gestoßen: Vereinheitlichung der freien Berufe auf eine Single License. – Da­von ist in diesem Gesetz nichts zu merken.

Eine Reduktion der reglementierten Gewerbe bis auf 40 Gewerbe ist im Raum ge­standen. Und was ist davon geblieben? – So gut wie nichts. Breit zelebriert wird hier, dass der Hufschmied, der ja von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, und der Erdbauer zum reglementierten Gewerbe dazugehören werden. De facto bleibt unterm Strich eine Reduzierung um zwei Gewerbe bei den regulierten.

Ich will ja gar nicht so weit wie die Schweizer gehen. Dort heißt es Handels- oder Wirt­schaftsfreiheit (Zwischenruf der Bundesrätin Ledl-Rossmann), und die freie Berufswahl und Berufsausübung sowie das Recht, unternehmerische Entscheidungen weitgehend unabhängig von staatlichen Vorschriften zu treffen, haben dort den Stellenwert eines Men­schenrechts, und zwar seit der Aufhebung des Zunftzwangs im Jahr 1798. Damit zählt aber dieses kleine und exportabhängige Land seit Jahren zu den zehn wettbewerbsfä­higsten der Erde. Im aktuellen Global Competitiveness Report 2016–2017 liegt die Schweiz auf Platz eins – und Österreich auf Platz 19. Wie es denn das gibt, kann man da nur fragen.

Warum sind denn diesbezügliche Reformvorhaben, und zwar Reformvorhaben, die den Namen Reform auch verdienen, in Österreich dermaßen kompliziert und kaum umsetz­bar? – Ein Schelm, der sich dabei denkt, da könnten vielleicht die Kammern dahinter­stecken.

Meine Damen und Herren! Diese Gewerbeordnung hat fast 400 Paragrafen, und wenn man sie ausdruckt, sind das fast 200 Seiten. In diesem Paragrafendschungel von Re­gulierungen und komplizierten Vorschriften kann sich natürlich ein kleiner Handwerker nicht mehr zurechtfinden. Und was wird er machen? – Er wird vertrauensvoll zu seiner Kammer gehen und nach zugegebenermaßen kompetenter Beratung nach Hause ge­hen mit dem Gefühl, er hat für seine Zwangsbeiträge ja doch etwas bekommen. Man könnte fast glauben, diese bürokratischen Hürden sind hier Mittel zum Zweck, zur Recht­fertigung unseres Kammerstaates. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die ausführliche Diskussion und die vielen Fragen im Ausschuss allein zu dem kleinen typischen Beispiel des Handlings eines Tischlers, der eine Küche errichtet und neben­bei noch Fliesen legt, hat gezeigt, wie schwammig auch die neuen Regulierungen sind und wie leicht ein Unternehmer da aufs Glatteis geraten kann.

Meine Damen und Herren! Wie wettbewerbsverzerrend und teuer dieses Kammerunwe­sen für die Unternehmen in Österreich ist, kann ich Ihnen auch anhand eines Beispiels aus eigener Erfahrung darstellen und belegen. Die Firma, bei der ich seit 30 Jahren be-


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