Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

870. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Mittwoch, 5. Juli 2017

 

 


Stenographisches Protokoll

870. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Mittwoch, 5. Juli 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 5. Juli 2017: 14.03 – 19.57 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwä­sche-Novelle)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bun­desminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Aus­tria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandbe­rufsgesetz 2017 – WTBG 2017)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirt­schafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punk­te-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sonderver­mögen bereitgestellt werden, erlassen wird

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) ge­ändert wird

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelun­gen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen wer­den (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017)

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften­gesetz 2017 – MiFiGG 2017)


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 2

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmono­polgesetz 1996 geändert werden

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird

16. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskom­passes im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkon­trakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG), erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Hy­pothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden

18. Punkt: Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszah­lung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärn­ten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz)

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allge­meinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge­gesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bun­desgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensi­cherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Ver­schmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücks­spielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die In­solvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kon­tenregister- und Konteneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklerge­setz, das Pensionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugs­gesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsge­setz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassen­gesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsauf­sichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugs­gesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Re­gisters der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Per­sonen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesab­gabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenver­gütungsgesetz geändert werden

21. Punkt: Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

22. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundes­gesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007 geändert werden


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 3

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017)

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizei­liche Kooperation (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämp­fung (BAK-G) geändert werden

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentge­setz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutz­gesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden

29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersu­chungsgesetz – UUG 2005 geändert werden

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird

*****

Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-V betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Zusammenarbeit im Bereich der inneren und öffentlichen Sicherheit durch den Herrn Bundespräsidenten ............................................................................. 15

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der gegenständlichen schriftlichen Ausschussberichte gemäß § 44 (3) GO-BR ................................................................................................. 21

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 12

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt von Mitgliedern
der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Uni-
on
.................................................................................................................  14, 18, 19, 20

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 20

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse ............................................................................ 21

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 12


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 4

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1475 d.B. und 1752 d.B. sowie 9825/BR d.B. und 9865/BR d.B.)             ............................................................................................................................... 21

Berichterstatterin: Marianne Hackl ................................................................................ 22

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2044/A und 1753 d.B. sowie 9826/BR d.B. und 9866/BR d.B.)   ............................................................................................................................... 21

Berichterstatterin: Marianne Hackl ................................................................................ 22

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle) (1667 d.B. und 1754 d.B. sowie 9867/BR d.B.)   ............................................................................................................................... 22

Berichterstatterin: Marianne Hackl ................................................................................ 22

Redner/Rednerinnen:

Gerd Krusche ............................................................................................................... 22

Sonja Zwazl ................................................................................................................... 24

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 27

Renate Anderl ............................................................................................................... 28

Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................. 29

Ferdinand Tiefnig ......................................................................................................... 31

Stefan Schennach ........................................................................................................ 32

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 33

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 1, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vor­liegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................... 35

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 2, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 36

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 3, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 36

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wer­den (1620 d.B. und 1755 d.B. sowie 9868/BR d.B.) ................................................ 36

Berichterstatterin: Marianne Hackl ................................................................................ 36

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird (2260/A und 1760 d.B. sowie 9869/BR d.B.) ............ 36

Berichterstatterin: Marianne Hackl ................................................................................ 36


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 37

Robert Seeber ............................................................................................................... 38

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................... 39

Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................. 40

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 42

Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlastung der KMU – Ablehnung ...........................................................................  42, 44

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 4, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 44

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 5, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 44

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) (1669 d.B. und 1756 d.B. sowie 9830/BR d.B. und 9870/BR d.B.) ......................................................................... 44

Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 45

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird (1757 d.B. sowie 9871/BR d.B.) ........ 44

Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 45

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1668 d.B. und 1758 d.B. sowie 9829/BR d.B. und 9872/BR d.B.) ................................................................................................................. 44

Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 45

Redner/Rednerinnen:

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 45

Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................... 46

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................... 47

Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................. 48

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 6, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................... 49

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 7, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 49

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 8, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen .......................... 50

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und orga­­nisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz, mit


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 6

dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sonder­vermögen bereitgestellt werden, erlassen wird (1519 d.B. und 1527 d.B. sowie 9831/BR d.B. und 9873/BR d.B.) ................................................................................................................. 50

Berichterstatter: Robert Seeber .................................................................................... 50

Redner/Rednerinnen:

Ing. Andreas Pum ......................................................................................................... 51

Günther Novak ............................................................................................................. 52

Peter Samt ..................................................................................................................... 53

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 54

Ing. Eduard Köck .......................................................................................................... 55

Reinhard Todt ............................................................................................................... 57

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 57

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Be­schluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen ................................................................. 58

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird (1671 d.B. und 1677 d.B. sowie 9850/BR d.B.)                    59

Berichterstatter: Hubert Koller, MA .............................................................................. 59

Redner:

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ................................................................... 59

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ............................................................................................... ..... 60

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird (2170/A und 1721 d.B. sowie 9838/BR d.B.)             ............................................................................................................................... 60

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderrege­lungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft er­lassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017) (2231/A und 1722 d.B. sowie 9821/BR d.B. und 9839/BR d.B.) ................................................................................... 60

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftenge­setz 2017 – MiFiGG 2017) (2237/A und 1723 d.B. sowie 9840/BR d.B.) ...................... 60

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolge­setz 1996 geändert werden (2238/A und 1724 d.B. sowie 9841/BR d.B.) ................................................................................................................. 61

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 7

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (2239/A und 1729 d.B. sowie 9842/BR d.B.)                        61

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinba­rung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (1663 d.B. und 1731 d.B. sowie 9843/BR d.B.) ............................................................................... 61

Berichterstatter: Peter Heger ........................................................................................ 61

Redner/Rednerinnen:

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 62

Ferdinand Tiefnig ......................................................................................................... 63

David Stögmüller .......................................................................................................... 64

Mag. Nicole Schreyer (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 66

Ewald Lindinger ........................................................................................................... 66

Ing. Bernhard Rösch .................................................................................................... 67

Peter Oberlehner .......................................................................................................... 69

Renate Anderl ............................................................................................................... 71

Christoph Längle .......................................................................................................... 72

Sonja Zwazl ................................................................................................................... 73

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 11, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 73

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 73

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 74

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord-
nung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkon­trakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investment­fonds verwendet werden (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG), erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditge­setz und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden (1662 d.B. und 1726 d.B. sowie 9844/BR d.B.) ...................................................................................... 74

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 75

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung überstei­genden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Ab­wicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz) (1659 d.B. und 1727 d.B. sowie 9845/BR d.B.)                                                                                                                                               74

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 75


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 8

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Wa­renbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesen­gesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständi­genvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzie­rungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geld­gesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomera­tegesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäsche­gesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbank­gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das In­vestmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Kon­teneinschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pen­sionskassengesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassen­gesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz 2016, das Zahlungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenpar­teien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (1661 d.B. und 1728 d.B. sowie 9823/BR d.B. und 9846/BR d.B.) ................................................................................................................. 74

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 75

Redner/Rednerinnen:

Mag. Reinhard Pisec, BA ............................................................................................. 76

Christian Poglitsch ...................................................................................................... 78

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 79

Ana Blatnik .................................................................................................................... 79

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 81

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 81

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 19, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 81

Gemeinsame Beratung über

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariats­ordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenvergütungsgesetz geändert werden (1660 d.B. und 1725 d.B. so­wie 9822/BR d.B. und 9847/BR d.B.) ................................................. 81

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 82

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Mehrseiti­ges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (1670 d.B. und 1732 d.B. sowie 9848/BR d.B.) ............................. 82

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 82


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 9

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen samt Protokoll (1638 d.B. und 1733 d.B. sowie 9849/BR d.B.) ..................................... 82

Berichterstatter: Martin Weber ...................................................................................... 82

Redner/Rednerinnen:

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................... 83

Peter Oberlehner .......................................................................................................... 84

Peter Heger ................................................................................................................... 84

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 20, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................... 85

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 21, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .................... 86

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 22, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .................... 86

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bun­des-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das An­ti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007 geändert werden (2232/A und 1744 d.B. sowie 9874/BR d.B.) ......................................................................................................................................... 86

Berichterstatter: Günther Novak ................................................................................... 87

Redner/Rednerinnen:

Thomas Schererbauer ................................................................................................. 87

Peter Heger ................................................................................................................... 88

David Stögmüller .......................................................................................................... 89

Ing. Andreas Pum ......................................................................................................... 90

Bundesminister Mag. Hans Peter Doskozil .............................................................. 91

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ..................................................................................................... 94

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpoli­zeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundver­sorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Frem­denrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1523 d.B. und 1681 d.B. sowie 9820/BR d.B. und 9861/BR d.B.) ................................................................................................................. 94

Berichterstatterin: Sandra Kern .................................................................................... 95

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird (1682 d.B. sowie 9818/BR d.B. und 9862/BR d.B.)                       95

Berichterstatterin: Sandra Kern .................................................................................... 95


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 10

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ............................................................................................................. 95

Armin Forstner, MPA ................................................................................................... 97

Mag. Dr. Ewa Dziedzic ................................................................................................. 98

Mario Lindner ................................................................................................................ 99

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 24, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 101

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 25, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 101

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Koope­ration (Polizeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1612 d.B. und 1683 d.B. sowie 9863/BR d.B.) .................................................... 101

Berichterstatterin: Sandra Kern .................................................................................. 101

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Ge­setz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geändert werden (1674 d.B. und 1684 d.B. sowie 9864/BR d.B.)        ............................................................................................................................. 101

Berichterstatterin: Sandra Kern .................................................................................. 101

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Ewa Dziedzic ............................................................................................... 102

Martin Weber ............................................................................................................... 103

Werner Herbert ........................................................................................................... 104

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 26, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 105

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 27, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 105

28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzge­setz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1656 d.B. und 1678 d.B. sowie 9851/BR d.B.) ..................................................................................................... 105

Berichterstatter: Ing. Hans-Peter Bock ...................................................................... 105

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................................................... 106

Gemeinsame Beratung über

29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsge­setz – UUG 2005 geändert werden (2229/A und 1734 d.B. sowie 9884/BR d.B.)                                                                                                          106

Berichterstatter: Günther Novak ................................................................................. 106

30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird (2230/A und 1735 d.B. sowie 9885/BR d.B.) .... 106

Berichterstatter: Günther Novak ................................................................................. 106


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 11

31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1657 d.B. und 1736 d.B. sowie 9886/BR d.B.) ........... 106

Berichterstatter: Günther Novak ................................................................................. 106

Redner/Rednerinnen:

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 107

René Pfister ................................................................................................................ 107

Bundesminister Mag. Jörg Leichtfried ...........................................................  108, 111

Anneliese Junker ........................................................................................................ 109

Christoph Längle ...............................................................................................  110, 111

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 29, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 111

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 30, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 111

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 31, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................. 112

Eingebracht wurden

Anfragen der Bundesräte

Martin Weber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Gemeinsam.Sicher“ (3250/J-BR/2017)

Gerd Krusche, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Verschubarbeiten am Bhf St. Michael i. d. Obersteier­mark (3251/J-BR/2017)

Anfragebeantwortung

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Bundes­räte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Kolleginnen und Kollegen betreffend brutale Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle in Tschetschenien (2997/AB-BR/2017 zu 3234/J-BR/2017)


 


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 12

14.03.10Beginn der Sitzung: 14.03 Uhr

 


Präsident Edgar Mayer: Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kol­legen! Ich eröffne die 870. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 869. Sitzung des Bundesrates vom 22. Juni 2017 ist aufge­legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Dr. Magnus Brunner, Hans-Jörg Jenewein, Arnd Meißl, Dr. Dietmar Schmittner sowie Gerhard Schödinger.

Ich darf eingangs der Sitzung unseren Minister Dr. Harald Mahrer besonders herzlich begrüßen. Willkommen, Herr Minister! (Allgemeiner Beifall.)

Ebenfalls herzlich begrüßen darf ich den oftmaligen Präsidenten des Bundesrates Pro­fessor DDr. Herbert Schambeck. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

14.04.03Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Edgar Mayer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten An­fragebeantwortung,

der Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Auf­enthalt von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Euro­päischen Union beziehungsweise

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie

der Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG

verweise ich gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal ver­teilten Mitteilungen, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und de­ren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Steno­graphischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortung:

2997/AB-BR (siehe S. 11)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über ös­terreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2017) (1672 d.B. und 1730 d.B.)

3. Schreiben der Landtage:

4. Aufenthalte von Mitgliedern der Bundesregierung in einem anderen Mitglieds­staat der Europäischen Union:

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend

den Auslandsaufenthalt von Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. So­phie Anna Karmasin-Schaller vom 4. bis 7. Juli 2017 in London (Anlage 1),


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 13

betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Inneres Mag. Wolfgang Sobotka am 6. und 7. Juli 2017 in Rom und Tallinn, wobei er seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG durch den Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling wahrnehmen lässt (Anlage 3),

den Aufenthalt von Bundesminister für Justiz Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter vom 6. Juli (nachmittags) bis 7. Juli 2017 in Tallinn, wobei er seine Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG durch den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wahrnehmen lässt (Anlage 4) sowie betreffend

die Vertretung von Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda am 6. Juli 2017 durch Bundesministerin Dr. Sonja Hammerschmid (An­lage 5)

5. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Schreiben des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres betreffend Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Zusammenarbeit im Bereich der in­neren und öffentlichen Sicherheit (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates sowie EU-Vorhaben ge­mäß Art. 23e B-VG:

(siehe Tagesordnung)

2. Selbständige Anträge:

3. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder sowie Berichte der Volks­anwaltschaft:

(siehe Tagesordnung)

4. Petitionen:

*****


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 14

*****


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 15


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 16


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 17

*****


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 18

*****


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 19

*****


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 20

*****

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Edgar Mayer: Weiters eingelangt sind Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Justiz Vize­kanzler Dr. Wolfgang Brandstetter vom 3. bis 6. Juli 2017 in den USA bei gleichzeiti­ger Beauftragung von Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 21

serwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter mit seiner Vertretung am 5. und 6. Juli 2017 und betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz am 5. Juli 2017 in Kiew bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesmi­nister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer mit seiner Vertre­tung.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Edgar Mayer: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zwei­drittelmehrheit angenommen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heu­tigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Edgar Mayer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichti­ge ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 11 bis 16, 17 bis 19, 20 bis 22, 24 und 25, 26 und 27 sowie 29 bis 31 jeweils unter einem zu ver­handeln.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

*****

Bevor ich jetzt in die Tagesordnung eingehe, darf ich all jene um Verständnis bitten, die zu uns gekommen sind, um meine Antrittsrede zu hören: Diese werde ich morgen zu Beginn der Sitzung um 9 Uhr halten. Dafür bitte ich um Verständnis. Vielen Dank.

14.07.131. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1475 d.B. und 1752 d.B. sowie 9825/BR d.B. und 9865/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2044/A und 1753 d.B. sowie 9826/BR d.B. und 9866/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 22

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle) (1667 d.B. und 1754 d.B. sowie 9867/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu deren Punkten 1 bis 3.

Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Hackl. – Ich bitte um die Be­richte.

 


14.08.31

Berichterstatterin Marianne Hackl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsaus­schusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Tagesordnungspunkt 2 bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 3 bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Geldwäsche-Novelle).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Hackl.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.10.41

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, könn­te man sagen. Anfang November 2016 hat man bereits in der Presse die Jubelmeldun­gen lesen können: Die Gewerbeordnung ist innerhalb der Regierung beschlossen. Jetzt, ein gutes halbes Jahr später, da diese Regierung in den letzten Zuckungen liegt, wurde das, was heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, noch zusammengeschustert.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 23

Weil heute ein so schöner Tag ist, draußen in erster Linie, fange ich mit dem Positiven in dieser Novellierung der Gewerbeordnung aus dem Jahr 1994 an. Es ist dies eine bes­sere Regelung für die Gastronomie, die auf freiheitliche Anregung hin umgesetzt wur­de. Es kommt zu einer flexibleren Gestaltung der Nebenleistungen im Tourismus, zu ei­ner Gebührenfreistellung bei Neuanmeldungen von Gewerben, zu viel diskutierten Er­leichterungen bei den Neben- beziehungsweise ergänzenden Leistungen – bis zu 30 Pro­zent beziehungsweise 15 Prozent für die reglementierten Gewerbe werden hier zukünf­tig möglich sein – und auch zu einigen Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht.

Aber das, meine Damen und Herren, ist viel zu wenig, um unsere Zustimmung hier zu er­langen, und zwar deshalb, weil es zu wenig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirt­schaft signifikant zu steigern und unsere KMUs zu stärken. Nicht einmal die eigene Re­gierung hat sich da offensichtlich durchsetzen können.

Am 6. Juli 2016 hat der damalige Vizekanzler und zuständige Minister Mitterlehner im Ministerratsvortrag gesagt: Ein einheitlicher Gewerbeschein für alle 440 freien Gewer­be muss ausreichen. Und in dasselbe Horn hat der Sozialdemokratische Wirtschafts­verband gestoßen: Vereinheitlichung der freien Berufe auf eine Single License. – Da­von ist in diesem Gesetz nichts zu merken.

Eine Reduktion der reglementierten Gewerbe bis auf 40 Gewerbe ist im Raum ge­standen. Und was ist davon geblieben? – So gut wie nichts. Breit zelebriert wird hier, dass der Hufschmied, der ja von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, und der Erdbauer zum reglementierten Gewerbe dazugehören werden. De facto bleibt unterm Strich eine Reduzierung um zwei Gewerbe bei den regulierten.

Ich will ja gar nicht so weit wie die Schweizer gehen. Dort heißt es Handels- oder Wirt­schaftsfreiheit (Zwischenruf der Bundesrätin Ledl-Rossmann), und die freie Berufswahl und Berufsausübung sowie das Recht, unternehmerische Entscheidungen weitgehend unabhängig von staatlichen Vorschriften zu treffen, haben dort den Stellenwert eines Men­schenrechts, und zwar seit der Aufhebung des Zunftzwangs im Jahr 1798. Damit zählt aber dieses kleine und exportabhängige Land seit Jahren zu den zehn wettbewerbsfä­higsten der Erde. Im aktuellen Global Competitiveness Report 2016–2017 liegt die Schweiz auf Platz eins – und Österreich auf Platz 19. Wie es denn das gibt, kann man da nur fragen.

Warum sind denn diesbezügliche Reformvorhaben, und zwar Reformvorhaben, die den Namen Reform auch verdienen, in Österreich dermaßen kompliziert und kaum umsetz­bar? – Ein Schelm, der sich dabei denkt, da könnten vielleicht die Kammern dahinter­stecken.

Meine Damen und Herren! Diese Gewerbeordnung hat fast 400 Paragrafen, und wenn man sie ausdruckt, sind das fast 200 Seiten. In diesem Paragrafendschungel von Re­gulierungen und komplizierten Vorschriften kann sich natürlich ein kleiner Handwerker nicht mehr zurechtfinden. Und was wird er machen? – Er wird vertrauensvoll zu seiner Kammer gehen und nach zugegebenermaßen kompetenter Beratung nach Hause ge­hen mit dem Gefühl, er hat für seine Zwangsbeiträge ja doch etwas bekommen. Man könnte fast glauben, diese bürokratischen Hürden sind hier Mittel zum Zweck, zur Recht­fertigung unseres Kammerstaates. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die ausführliche Diskussion und die vielen Fragen im Ausschuss allein zu dem kleinen typischen Beispiel des Handlings eines Tischlers, der eine Küche errichtet und neben­bei noch Fliesen legt, hat gezeigt, wie schwammig auch die neuen Regulierungen sind und wie leicht ein Unternehmer da aufs Glatteis geraten kann.

Meine Damen und Herren! Wie wettbewerbsverzerrend und teuer dieses Kammerunwe­sen für die Unternehmen in Österreich ist, kann ich Ihnen auch anhand eines Beispiels aus eigener Erfahrung darstellen und belegen. Die Firma, bei der ich seit 30 Jahren be-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 24

schäftigt bin, wurde ursprünglich als technisches Büro gegründet. Im Laufe der Jahre sind noch Leistungen hinzugekommen, die eine Ziviltechnikerbefugnis erfordern. Na gut, dann macht man halt eine Ziviltechniker GesmbH, klarerweise nur, wenn man die Befugnisse dazu hat. Das ist logisch. Allerdings ist da eine Krux dabei, weil die Zivil­techniker gewisse andere Leistungen, die ein technisches Büro erbringen darf, nicht er­bringen dürfen, zum Beispiel den Weitervertrieb und den Handel mit irgendwelchen Ins­trumenten und Geräten.

Und was ist die Folge daraus? – Man hat zwei Firmen parallel, die eine Organisations­einheit sind, nach außen gegenüber dem Kunden natürlich als eine Firma auftreten müs­sen, denn das kann man vor allem im Ausland keinem Menschen erklären, warum das so ist. De facto hat man aber den doppelten Aufwand: Man hat die doppelte Buchhal­tung zu führen, man hat die doppelte Lohnverrechnung zu machen, und man muss kompliziert innerhalb der beiden Firmen Gegenverrechnungen vornehmen.

Ich will ja nicht behaupten, dass die Kammern schlechte Arbeit machen. Sie machen – das kann ich gerade auch aus meinen Erfahrungen sagen – durchaus eine sehr gute Arbeit, vor allem im Außenhandelsbereich. Wenn man aber genügend Selbstbewusst­sein hat und gute Arbeit leistet, dann wird es wohl ein Leichtes sein, dass die Unter­nehmen freiwillig zu dieser Kammer gehen und ihre Mitgliedsbeiträge bezahlen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das, was hier vorliegt, ist für uns also zu wenig. Wir geben die Hoffnung aber natürlich nicht auf, nämlich die Hoffnung auf eine neue Regierung in einem halben Jahr, an der nicht wieder nur ÖVP und SPÖ beteiligt sind, damit wir dann endlich Reformen machen können, die sich am Wesentlichen orientieren: an den Be­trieben, an der Sicherheit von Leib und Leben, an der Gesundheit und am Konsumen­tenschutz. Das würde ausreichen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.19.51

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Gerd, ich fange auch mit einem Sprichwort an: Was lange währt, wird endlich gut. (Bundesrat Krusche: Ach so, sind wir noch nicht fertig?)

Über die Gewerbeordnung ist sehr viel gesprochen worden, aber nicht alles, was ge­sagt wird, ist auch richtig. Ich denke, dass die Gewerbeordnung aus meiner Sicht nichts anderes ist als eine Festlegung, wie in Österreich das Unternehmertum verstanden wird, eine Festlegung, dass es uns um Qualität geht, also sprechen wir besser von einer Qua­litätsordnung.

Weil du die Wirtschaftskammer angesprochen hast: Wenn wir schon Mitglieder raffen und Mitglieder haben wollen, dann wäre es natürlich gescheiter, wir hätten eine größt­mögliche Liberalisierung gemacht. Uns geht es aber ganz einfach um eine gute Be­treuung. Ich freue mich, dass du diese teilweise anerkennst, wie du hier gesagt hast.

Es gibt bei uns natürlich schon verschiedene Branchen unter einem Dach, und man muss nicht immer zwei Firmen machen, denn ein Dachdecker, ein Spengler und ein Zim­mermeister sind unter einem Dach und verrechnen in einer Firma.

Aber schauen wir doch nach Deutschland – es gibt ja auch Befürworter einer Liberali­sierung; ein gutes Beispiel ist Deutschland, das 2004 eine Liberalisierung durchgeführt hat –: In Deutschland ist im Zuge der Hartz-Reform die Gewerbeordnung liberalisiert worden. 2016, zwölf Jahre später, weiß man, dass diese Reform zwar sehr viele Ein-Personen-Unternehmen geschaffen hat, Beschäftigung und Ausbildungsleistungen aber teilweise drastisch zurückgegangen sind.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 25

Zu der viel zitierten Fliesenlegerbranche, wo gesagt wird, Fliesenlegen könne ja jeder: In Deutschland ist die Zahl der Lehrlinge, die sich zu Fliesenlegern ausbilden lassen, um 77 Prozent eingebrochen. 1998 haben noch 3 600 Fliesenleger in Deutschland ihre Lehrabschlussprüfung gemacht, 2004 waren es gerade 588, das sind 16 Prozent.

Aber zurück zu uns nach Österreich: Wie schaut es zum Beispiel bei den Fotografen aus? – Ich ziehe dafür die Zahlen aus Niederösterreich heran. Wir sind ja jahrelang da­mit konfrontiert worden, dass gefragt wurde: Wozu muss das Gewerbe der Fotografen reglementiert sein? Es gibt ja heute die neue Technik, jeder kann Fotos machen. – Das lasse ich dahingestellt. Ich habe im dritten Bildungsweg Fotografie gelernt, und ich muss sagen, da gehört schon ein bisschen mehr dazu, als nur auf den Auslöser zu drücken.

Also: 2013 haben wir in Österreich die Freistellung der Berufsfotografen gehabt. Die Fol­ge ist, dass wir heute allein in Niederösterreich 1 335 selbständige Fotografen haben. Die Zahl hat sich seit 2013 verdoppelt, und gleichzeitig gibt es – der Kuchen wird ja nicht größer – ein ungeheures Preisdumping. Und sehr viele dieser Selbständigen – das ist für uns natürlich ein wichtiger Punkt – können sich daher nur recht und schlecht über Was­ser halten.

Wir reden ja immer von Lehrlingsausbildung, von der Jugendarbeitslosigkeit, schauen wir uns an, wie das im Bereich der Jugend aussieht – die Jugend ist mir sehr wichtig –: Wir haben auch in dieser Branche einen ganz massiven Rückgang bei der Zahl der Lehr­linge. (Bundesrat Stögmüller: Weil sie zu wenig bezahlt bekommen!) – Das stimmt nicht, das wurde jetzt angehoben. – 2012 sind 31 Fotografenlehrlinge bei uns in Niederöster­reich ausgebildet worden, 2016 waren es nur mehr elf, und jetzt haben wir nur mehr fünf, das heißt nur mehr 6 Prozent der ursprünglichen Zahl bei den Fotografen.

Bedenken wir auch – das Beispiel Deutschland zeigt das ja auch –, dass gerade jene Betriebe, die eine hohe Qualität aufweisen, in denen es Lehrabschlussprüfungen gibt, auch ein wirksames Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit sind. Und auf der anderen Sei­te ist es ja so, dass im Bereich des Konsumentenschutzes, der ja einen hohen Stellen­wert bei uns hat und diesen auch haben soll, gerade die Qualitätsordnung, die Gewer­beordnung mit ihrer tollen Ausbildung ein Garant für wenige Beschwerden ist.

Es gibt eine kleine politische Gruppe, die immer wieder fragt: Könnt ihr mir sagen, wa­rum die Fußpflege ein reglementiertes Gewerbe sein muss, warum braucht man das zum Schneiden der Zehennägel? – Sollte es anders sein, so wünsche ich allen, die zu­ckerkrank sind und professionelle Betreuung brauchen, wirklich viel Glück. Da sieht man dann, welche Auswirkungen das hat.

Ich brauche niemandem etwas so Böses zu wünschen, es genügt ja schon, wenn man ein Hühnerauge hat. Auch da geht es darum, dass man in wirklich professionelle Hän­de kommt – wir alle wissen, welche Auswirkungen eine falsche Behandlung haben kann. Und dann nutzt einem eine Haftpflichtversicherung überhaupt nichts, wenn man den Scha­den hat.

Auf der anderen Seite gibt es den Vorschlag, dass unsere Betriebe halt eine Haftpflicht­versicherung abschließen sollen: Diese Versicherung wäre dann, sage ich Ihnen, in einem Ausmaß, dass sich die Betriebe diese gar nicht leisten könnten beziehungswei­se dass sie teilweise gar nicht versichert würden. Das wäre für die Konsumenten auch kein Schutz.

Es ist schon angesprochen worden und wir haben auch im Ausschuss darüber disku­tiert, dass die aktuelle Novelle die Nebenrechte deutlich ausweitet. – Das machen wir im Gegensatz zu Deutschland.

Es ist auch so, dass es bei uns die individuelle Befähigung gibt. Wenn jemand auf­grund seiner langjährigen praktischen Tätigkeiten nachweisen kann, dass er Kenntnis­se in einem reglementierten Gewerbe hat, dann steht es ihm frei, eine Prüfung, eine


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 26

Arbeitsprobe zu machen, und dann wird er – wenn das positiv ist – sozusagen auch die Gewerbeberechtigung erlangen.

Es geht immer nur um Qualität. Es geht immer nur um Wissen und Ausbilden. – Ent­schuldigung, aber da kann man doch absolut nicht dagegen sein! Es geht um die Kon­sumenten, es geht um unsere Jugend und es geht um unser aller Geld.

Mir ist nicht nur wichtig, dass wir extrem viele Gründer haben, sondern mich interes­siert auch, wie die Überlebensquote ausschaut. Und wenn ich mir die Überlebensquote nach fünf Jahren anschaue, dann sind in den Top Fünf nur reglementierte Gewerbe. Derzeit sind noch die Berufsfotografen dabei, aber die werden dann herausfallen.

Wie schaut es mit den fünf Branchen mit der geringsten Überlebensquote aus? – Von den fünf Branchen haben vier einen freien Zugang zum Gewerbe; die, die keinen freien Zugang haben, sind die Güterbeförderer, aber wir wissen ganz genau, dass die einen enormen Preisdruck haben.

Also: Eine Qualitätsordnung, wie wir sie haben, sichert eine höhere Überlebensquote, bewirkt geringere volkswirtschaftliche Schäden und schafft auch Arbeitsplätze, und mit diesen Faktoren können wir Österreich im internationalen Vergleich gut positionieren.

Noch einmal: Wir haben einen sehr starken Anstieg bei den Gründungen. Wir sind da im europäischen Vergleich nicht ganz vorne, aber ich bin sehr stolz darauf, dass wir im internationalen und im europäischen Vergleich die höchsten Überlebensquoten haben.

Schauen wir uns die Ergebnisse der Wettbewerbe unserer Jugend an: Bei den Eu­roSkills sind wir jetzt dreimal hintereinander Europameister geworden, und auch bei den WorldSkills sind wir immer auf den vorderen Plätzen. Das ist etwas ganz Wesentli­ches und Wichtiges.

Ich denke, dass auch die in letzter Minute erfolgte Einführung der digitalen Gewerbeli­zenz wichtig und richtig ist. Wir haben zum Beispiel in Niederösterreich schon längst die Voraussetzungen dafür geschaffen, denn bei uns ist die elektronische Gewerbean­meldung über unsere Bezirksstellen schon gemacht worden. Und ich meine, dass es in Zukunft sehr einfach sein wird, da ein Gewerbe anzumelden. Aus meiner Sicht ist es überhaupt nicht problematisch, Unternehmer zu werden: Du gehst hin, meldest es mit einem Klick an und gehst als Unternehmer nach Hause.

Aber eines muss ich schon dazusagen: Es wäre grob fahrlässig, jemanden in die Selb­ständigkeit hineinzustoßen und ihn gar nicht darauf aufmerksam zu machen, was er zu befolgen hat. Wenn jemand ein Auto auf der Straße bewegt, braucht er eine Prüfung. Aber Unternehmer zu sein, der Gesetze zu beachten hat, der Steuern zu zahlen hat, das soll man einem jeden einfach so machen lassen? – Wohl bekomms beim Stolpern und beim Bauchfleck! Der steht nicht mehr so leicht auf. Überlegen wir uns, welcher Schaden da angerichtet würde!

Bitte, nehmen wir das aus unserem politischen Hickhack heraus, und bedenken wir, dass das ein sehr erfolgreicher Weg ist, den unsere Wirtschaft geht!

In der Gewerbeordnung geht es ja nicht nur um die reglementierten Gewerbe, 85 Pro­zent der Gewerbe sind sowieso frei, sondern es geht auch um das Betriebsanlagen­recht. Das ist ein ganz wesentlicher und wichtiger Punkt, denn das ist oft ein Stolper­stein für unsere Betriebe, weil diese Verfahren relativ lange dauern. Ich bedanke mich für die Erleichterungen, die es da gibt.

Noch einmal: Bei all den Diskussionen, bei all den verschiedenen politischen Einstel­lungen denken wir daran, dass ohne Qualifizierung, ohne hohe Qualität Österreichs Wettbewerbsfähigkeit nicht so gut wäre. Wir wären auch im Export nicht so erfolgreich, und wir könnten im Inland nicht so viele Arbeitsplätze schaffen. Wir hätten keine so ge­ringe Jugendarbeitslosigkeit, und wir würden unsere Fachkräfte nicht in dieser guten Qua-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 27

lität ausbilden, von denen wir natürlich noch mehr brauchen. Wir können wirklich stolz auf unsere Betriebe sein, dass sie diese hohe Qualität liefern.

Ich bitte um Zustimmung zur vorliegenden Novelle. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grü­nen.)

14.30


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Anderl zu Wort gemeldet. – Entschuldigung, ich berichtige: Frau Bundesrätin Dr. Reiter ist die nächste Rednerin. – Bitte.

 


14.30.45

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ja, wahrscheinlich muss doch ein bisschen Abwechslung in den Re­den sein. Nach diesem flammenden Plädoyer für diese ... (Zwischenruf der Bundesrä­tin Zwazl.) – Nein, überhaupt nicht! Ich schließe mich natürlich auch dem Lob an, was unsere Unternehmen, die Lehrlingsausbildung und diese Dinge betrifft, aber, ehrlich ge­sagt, ein großer Wurf sind die jetzt vorliegenden Gesetzesänderungen nicht. Es ist schon ein eher ziemlich mühsames Hinnudeln eines schon lange in Verhandlung be­findlichen Gesetzes, bei dem es sich immer wieder gewaltig gespießt hat, um doch noch vor der Wahl eine Deregulierung verkaufen zu können.

Wir stimmen aber trotzdem teilweise zu, also nicht allen drei Bestimmungen, aber wir stimmen teilweise zu, weil es eben auch Schritte in die richtige Richtung gibt, wie die Streichung der 21 Teilgewerbe – ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber das be­trifft halt 1 Prozent der Gewerbescheine – und die Reduktion von 80 reglementierten Ge­werben auf 75; Deutschland kommt mit 41 aus. (Bundesrätin Zwazl: Die stocken jetzt auf!)

Die Ausweitung der Nebenrechte bei den freien Gewerben auf 30 Prozent und bei den reglementierten auf 15 Prozent halten wir für einen wichtigen Schritt, wenngleich die konkrete Umsetzung im Gesetz eher schwammig geregelt ist und sich erst in der Pra­xis erweisen wird, wie das wirklich funktioniert und auch gut gelebt werden kann. Aber von einem Universalgewerbeschein sind wir weit weg.

Was uns auch fehlt, ist ein niederschwelliger Zugang für einfache Tätigkeiten, also al­les, was unter Heimwerker und so weiter fällt, den es in Deutschland gibt und der so­wohl eine Bekämpfung des Pfusches wäre als auch Arbeitsplätze in diesem Bereich schaffen würde.

Es fehlt uns auch, dass Gewerbe, die in den meisten anderen europäischen Ländern frei zugänglich sind, auch bei uns liberalisiert werden. Nach einjähriger Erfahrung kön­nen sie grenzüberschreitend erbracht werden, und das bringt, denke ich, schon auch Pro­bleme.

Es gibt oder gäbe noch einiges zu entrümpeln, und damit könnten laut einschlägigen Studien doch auch die Wachstumspotenziale gehoben werden – man geht von 0,25 bis 0,5 Prozent zusätzlichem Wirtschaftswachstum aus, sollte das erfolgen. Aber da schla­gen zwei Herzen in der Brust der ÖVP, und bis dato pumpt das protektionistische doch immer noch wesentlich stärker, sagen wir es so.

Was wir sehr bedauern, ist, dass die Verhandlungen zum sogenannten One-Stop-Shop vonseiten der Regierungsfraktionen abgebrochen wurden, denn wir sind schon der Mei­nung, dass wir dringend ein eigenes, gutes Betriebsanlagenrecht bräuchten, dass aber dazu alle Interessen auf dem Tisch liegen müssen, alle Genehmigungskriterien zu prü­fen und zu berücksichtigen sind und auch alle Parteien, die in den bisherigen Verfah­ren Parteistellung hatten, an einem Tisch sitzen sollten.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 28

Das, was hier jetzt beschlossen wird – nicht mit uns –, geht zulasten von Nachbarschafts­rechten, der Umwelt und bringt die erwartete Effizienzsteigerung der Verfahren vermut­lich nicht, weil es auch unten, denke ich, in der konkreten Umsetzung zu Verwirrungen und Problemen kommen wird. Inwieweit sich Gemeinden sozusagen mit ihren Raum­ordnungsinteressen da durchsetzen können, einbringen können, das steht in den Ster­nen, auch, wie es dann tatsächlich mit gemischten Gebäuden geht, in welchen unten Ge­werbenutzung und oben Wohnnutzung stattfindet.

Da gibt es also ein noch großes Problemfeld, das leider hier nicht geklärt wurde, und das bringt auch für die Konsenswerber nicht wirklich Sicherheit. Sie können nicht im­mer sicher sein, dass sie bei einer Übernahme tatsächlich einen Betrieb übernehmen, der alle Bewilligungen und so weiter hat, beziehungsweise auch, wie es tatsächlich im Verfahren dann vor sich geht.

Der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in der Gewerbeordnung stimmen wir zu, wenn­gleich da viel Verantwortung auf die Bezirksbehörden abgeschoben wird und im Ge­setz nicht wirklich definiert wird, was ein risikobasierter Ansatz ist, nach dem da vorzu­gehen ist. Da fehlen genauere Vorgaben im Gesetz. Es wären begleitende Schulungs­maßnahmen für die BHs sinnvoll, die das selbst auch zugeben. Stellungnahmen aus den Ländern weisen darauf hin, dass es hier zu Problemen kommen könnte. Die Vor­gaben der Financial Action Task Force 2016 wird Österreich damit vermutlich nicht er­reichen.

Es ist eine Tatsache, dass sich die Gewerbetreibenden hier einer sehr komplexen Ma­terie gegenübersehen, mit hohen Strafdrohungen und damit hoher Rechtsunsicherheit, und dass in den BHs das Know-how weitgehend fehlt. Also ich glaube, dass hier Hand­lungsbedarf besteht. Wir haben trotzdem zugestimmt, die Richtlinie muss mit 26. Juni umgesetzt werden, und das Gesetz ist zumindest keine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand, wenngleich eben ein verständliches Gesetz mit sehr konkre­ten Verpflichtungen und die Schaffung kompetenter Behörden, die die Einhaltung die­ser Verpflichtungen auch sicherstellen, fehlen. Man darf ja träumen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch in diesem Bereich wirksam bekämpft werden kön­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.37


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


14.37.29

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ich könnte mich jetzt all den Sätzen, die gesagt worden sind, an­schließen – Bundesrat Krusche hat gesagt: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!, von Bundesrätin Zwazl haben wir erfahren: Was lange währt, wird endlich gut!, und Bundesrätin Reiter hat gemeint, es wäre ein Hinnudeln bei diesem Gesetz –, aber ich sage einfach: Es geht Step by Step, wir gehen Schritt für Schritt in die richtige Rich­tung. Es ist bei dieser Reform einiges gelungen, wir sehen das aber trotzdem als erste Schritte in die richtige Richtung, um zu unserem Ziel zu kommen.

Die Gesetzesvorlage sieht ja vor allem Maßnahmen in Richtung Verfahrensvereinfa­chung, Deregulierung und, auch schon angesprochen, Liberalisierung vor. Teilgewerbe wurden gestrichen – vieles in diesem Bereich wurde heute schon von meinen Vorred­nerinnen und Vorrednern angesprochen.

Auch meine Fraktion strebt natürlich in die Richtung, dass wir etwas weniger an regle­mentierten Gewerben haben. Der Wegfall des Hufschmiedgewerbes allein wird zu we­nig sein, und das kann auch nicht das Ziel sein.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 29

Bei den Nebentätigkeiten ist eine Ausweitung geplant. Es ist ja schon angesprochen worden: 30 Prozent des Jahresumsatzes können in einer anderen Tätigkeit erzielt wer­den. Ich denke, 30 Prozent Jahresumsatz in einer anderen Tätigkeit, für die man kei­nen eigenen Gewerbeschein mehr braucht, das ist schon etwas und ist nicht gerade wenig.

Das bedeutet, dass dort, wo bisher mehrere Gewerbescheine notwendig gewesen sind – das wurde heute auch schon angesprochen, dass wir im Ausschuss über den Tischler, der nebenbei auch die Fliesen legt, diskutiert haben –, das aufgrund dieser Ge­setzesmaßnahme nicht mehr erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit dieser Novelle wurde die Chance wahrgenommen, auch an­dere Themen anzusprechen, auch Themen, die uns als GewerkschafterInnen wirklich, man kann es so sagen, ein Dorn im Auge sind, nämlich Themen wie Scheinselbstän­digkeit und Lohn- und Sozialdumping.

Gerade der Bereich Scheinselbständigkeit ist ja kein kleiner Bereich beziehungsweise handelt es sich dabei nicht, wie oft vermutet, um ganz seltene Einzelfälle, denn allein im Jahre 2015 vermuten die neun Gebietskrankenkassen bei immerhin 1 644 Perso­nen eine sogenannte Scheinselbständigkeit. Fassadenarbeiter, Trockenbauer, Maurer, Fliesenleger, Eisenbieger sind laut FORBA-Untersuchung genau jene Problemberufe, in denen besonders häufig Menschen unter Scheinselbständigkeit tätig sind.

Wir dürfen nicht vergessen, dass Baufirmen an diese Pseudo-Subunternehmen Aufträ­ge vergeben, nämlich Aufträge vergeben, anstatt dass sie Menschen anstellen, und das sehr häufig, um Abgaben zu umgehen und vor allem auch das Lohnniveau in Öster­reich zu senken. Wir sollten und müssten auch Selbständige darüber aufklären – das hat auch Bundesrätin Zwazl angesprochen –, was das für manche für Folgen hat, die in Wirklichkeit eine normale Tätigkeit verrichten, aber unter Selbständigkeit geführt wer­den. Daher ist es wichtig, gerade auch diese Bereiche absolut nicht aus dem Auge zu verlieren.

Des Weiteren ist mit dieser Novelle ja gelungen, bei den freien Gewerben die Kollek­tivvertragszugehörigkeit zu sichern, für uns als GewerkschafterInnen auch ein sehr posi­tiver Aspekt.

Was mich aber besonders freut, ist, dass es gelungen ist, die dubiosen freien Gewerbe aus der Liste dieser freien Gewerbe zu streichen. Soweit ich von unserem Kollegen der Gewerkschaft Bau-Holz, Beppo Muchitsch, erfahren habe, war ja das größte dubiose freie Gewerbe – man glaubt es ja kaum – das Verspachteln von bereits montierten Gips­kartonplatten. In diesem Bereich waren mittlerweile schon 3 400 Gewerbescheine im Um­lauf. Dabei handelt es sich ja um den – man kann sagen – wirklich klassischen Schein­selbständigen. Hier ist es eben gelungen, dass wir dieses aus der Liste der freien Ge­werbe herausnehmen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie schon erwähnt, es ist ein Kompromiss, ein guter Kompromiss, wo wir davon ausgehen, Schritt für Schritt in die richtige Richtung zu ge­hen. Davon sind wir überzeugt, und daher wird meine Fraktion diesem Gesetz zustim­men. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.42


Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


14.43.08

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Prä­sidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich! Ich versuche immer, das Positive aus deinen Aussagen zu ziehen, aber ich sage dir ganz ehrlich, auch wenn das jetzt viel-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 30

leicht nicht politisch korrekt ist: Als ich 2010 in das Wirtschaftsparlament in Wien beru­fen wurde, habe ich nach zwanzigjähriger unternehmerischer Tätigkeit nicht einmal ge­wusst, wo diese Kammer ist. Ich habe mir das erst auf der Karte anschauen müssen. (Bundesrätin Zwazl: Das spricht nicht für dich als Unternehmer!) Die Bedeutung der Kammer kann man also schon relativieren, und es ist nicht so, wie du gesagt hast – das muss ich auch einmal eindeutig in Abrede stellen –, dass Unternehmen ohne WKO zumeist nicht auf eigenen Beinen stehen können. Das ist sicherlich nicht der Fall! (Bun­desrätin Zwazl: Wir unterstützen, habe ich gesagt!)

Beim Unternehmensdasein – darauf kommen wir in den nachfolgenden Punkten dieser Tagesordnung zu sprechen – geht es um komplett andere Dinge, um komplett andere Themen. (Bundesrätin Zwazl: Ich bin Unternehmerin, da brauchst du mir nicht erklä­ren, was Unternehmertum ist!) Die Kammer ist nicht einmal ein Baustein, oftmals ist sie ein Hinkelstein für unternehmerische Freiheit, das muss ich ganz offen sagen.

Ich darf einmal sagen, dass diese Gewerbeordnung Stückwerk ist und in das Jahr 1859 zurückreicht. Das ist das Interessante dabei: Nach 150 Jahren zeigen sich hier noch immer Parallelitäten im Zuge einer Gewerbeordnung, die seit damals in zig Novellen re­formiert worden ist, aber noch nie einer Gesamtreform unterlegen ist, und darum geht es ja. Allein seit 2007, in den vergangenen zehn Jahren, gab es 36 Novellen zu dieser Gewerbeordnung, wie bereits mein Kollege Krusche gesagt hat, die auf über 200 Sei­ten aufgebläht ist.

Die Gewerbeordnung von 1859 war ein Meilenstein, das war ein Meilenstein in der Li­beralisierung, in der Industrie 1.0, im wirtschaftlichen Leben und in der Freiheit des un­ternehmerischen Lebens. Deswegen ist ja die Gründerzeit entstanden, weil man sich von den Zünften endlich verabschiedet hat, weil man die konzessionierten Betriebe ge­rade einmal auf 14 reglementiert hat und für alles andere Freiheit gelassen hat. Das braucht der Unternehmer, der Unternehmer braucht die Freiheit und sonst nichts. Lass ihn schaffen, lass ihn tätig sein, er wird kreativ sein, er wird innovativ sein, er wird auch Steuern zahlen! Er will aber in Ruhe gelassen werden, er will arbeiten, er will seine Leis­tung erbringen, und die Kammer ist hier sicher nicht ein Leitbild für einen Unternehmer.

Ich möchte noch einen Vergleich ansetzen – ich habe es schon durchgestrichen, aber ich muss es bringen –: Die Industriellenvereinigung hat 104 Mitarbeiter, die WKO Ös­terreich 5 000 Mitarbeiter. Das nur zum Thema Effizienz! (Bundesrätin Zwazl: Wir ha­ben ja auch viel mehr Mitglieder!)

Jetzt bleiben wir noch einmal kurz bei dieser Gewerbeordnung von 1859, denn ich wollte sie mir ja genauer anschauen, weil ich es nicht geglaubt hatte: Die hatte damals nur 28 Seiten, aber es zeigen sich in den Begrifflichkeiten noch immer viele Paralleli­täten zu 2017. Es gibt noch immer die Hauptstücke, es gibt noch immer Behörden und Verfahren. 1859 heißt es Strafen, jetzt heißt es Strafbestimmung. 1859 heißt es Markt­verkehr, jetzt heißt es Märkte. Betriebsanlagen waren 1859 drinnen und sind 2017 noch immer drinnen. Es gab seit der Nachkriegszeit allein über 100 Änderungen dieser Gewerbeordnung. Man hat es in 50 Jahren nicht geschafft, sich an einen Tisch zu set­zen und diese Gewerbeordnung endlich einmal einer Reform zu unterziehen und vor allem diese Betriebsanlagen herauszunehmen, die damals einen Sinn gehabt haben, heute im Industriezeitalter 4.0 aber sicherlich nicht. Und was die WKO betrifft, so hat es einen Reformansatz gegeben, WKO 4.0, aber diese WKO ist ja noch bei WKO 0.0. Ihr seid ja noch so weit weg von der Realität eines wirtschaftlichen Lebens, eines unter­nehmerischen Lebens, dass die Gewerbeordnung hier leider kein gutes Beispiel für die WKO ist. (Bundesrätin Zwazl: Warum bist du dann im Wirtschaftsparlament, wenn du nichts bewegen kannst?)

Unser Ziel ist sicherlich die Freiwilligkeit, damit das, was du sagst, eben nicht vor­kommt, dass man entscheiden kann, ob man im Handelsverband sein will, ob man in


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 31

der Industriellenvereinigung sein möchte, ob man im Berufsverband für Steuer- und Wirt­schaftsberater sein möchte. Es gibt viele andere Möglichkeiten!

Natürlich hat die WKO auch ihre guten Seiten, aber sie hat keine Monopolberechti­gung, das stelle ich in Abrede. Es geht nicht um die Leistung der WKO, das habe ich nie in Abrede gestellt, sondern es geht um die Monopolstellung der WKO, und diese stellen wir in Abrede, denn wir wollen die Leistungsträger hervorbringen. Wir wollen die guten Unternehmer hervorbringen, wir wollen das gesamte unternehmerische Leben in Österreich stärken, und das geht sicher nicht mit einem Monopolbetrieb, das lehnen wir in jeder Hinsicht ab. (Beifall bei der FPÖ.)

Was die Unternehmensfluktuation betrifft: Stimmt, die ist hoch, die ist sehr hoch, allein im Außenhandel kaum zu glauben: In fünf Jahren gibt es in der Fachgruppe des Au­ßenhandels eine Fluktuation der Gewerbescheinbesitzer von 50 Prozent. Als ich diese Zahlen gehört habe, habe ich es ja nicht glauben können. Das sind Stilllegungen, Liqui­dationen, Konkurse, natürlich Ausgleiche, aber auch Wechsel des Gewerbes. Das sind Zahlen, die sicherlich nicht beruhigend wirken.

Du, liebe Präsidentin, hast auch gesagt, dass die Überlebensquote bei den konzessio­nierten Gewerben höher ist. (Bundesrätin Zwazl: Bei den reglementierten, habe ich ge­sagt!) Das ist das Gleiche, das ist ein synonymer Begriff, aber für dich: bei den regle­mentierten – um es vielleicht an 2017 anzugleichen, es geht aber auf 1859 zurück. Das sind aber auch Wettbewerbsverdrängungen, das sind auch zunftmäßige Mentalitäten, hier keinen Wettbewerb zuzulassen, vielleicht doch – ich möchte es jetzt nicht Pfründe nennen – nicht die Vielfalt zuzulassen, die vielleicht möglich wäre, und dann den Wett­bewerb darauf zu bringen, dass manche staatlich geprüft sind, die Meisterprüfung ha­ben und manche eben einen freien Zugang haben. Der Markt, der Kunde soll dann ent­scheiden, zu welchem er geht. (Bundesrätin Zwazl: Hast du das Beispiel nicht gehört?) Die Auswahl sollte aber der Kunde vornehmen und nicht die Kammer, die in ihrem WIFI auch ihre Kurse anbieten möchte. Das muss man auch wertfrei sagen, aber auch das soll keine Kritik sein, denn das WIFI ist sicherlich eine gute Institution.

Zusammengefasst: Leider eine vertane Chance – die Möglichkeit wäre gegeben gewe­sen. Der einheitliche Gewerbeschein, den wir von der FPÖ präferiert hätten, ist nicht ge­kommen. Das wäre ein wirklicher Meilenstein gewesen, einmal den Beginn einer Re­formtätigkeit zu setzen, vor allem auch dadurch, dass bei Mehrgleisigkeit von mehreren Gewerbescheinen die mehrfache Grundumlage nicht anfallen würde, die mit dieser Um­satzklausel von 15 bis 30 Prozent leider noch immer anfallen muss. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.)

14.49


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Tiefnig zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


14.50.06

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Herr Minister! Herr Präsident! Only bad news are good news. Es kommt mir immer so vor, denn für die Freiheitlichen sind nur die schlechten Nachrichten gute Nachrichten. Die Wirtschaftskammer Öster­reich wird, glaube ich, demokratisch gewählt, und jede politische Interessenvertretung hat die Möglichkeit, hier einmal an der Spitze zu stehen. (Bundesrat Krusche: Es geht um Effizienz!) Der Wirtschaftsbund hat halt die Stärke in der Wirtschaftskammer Ös­terreich und ist demokratisch gewählt worden. Ihr stellt euch ja auch den demokrati­schen Wahlen, und somit habt auch ihr die Möglichkeit, vielleicht einmal in der Zukunft im Wirtschaftsparlament so viele Abgeordnete zu haben, dass auch ihr diesen Einfluss dementsprechend ausüben könnt. Hoffentlich nicht, aber die Möglichkeit ist gegeben.

In der Gewerbeordnung ist ein wichtiger Punkt, der auch für mich sehr wichtig ist, näm­lich das Thema Meister, geregelt worden. Der Meister ist auch in Zukunft wieder dem-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 32

entsprechend ein Titel, in Deutschland sogar ein Titel, der mit dem Doktortitel gleichge­stellt wird, der Meister ist der Doktor des Gewerbes. Ich glaube, genau mit dieser posi­tiven Wirkung des Meisters können wir auch wieder die Lehrlinge gewinnen, die wir in Zukunft brauchen. Es ist schon in der Vergangenheit so gewesen, dass eigentlich der Lehrberuf immer der Beruf war, der an zweiter Stelle gestanden ist. Wir können bei dem Thema der Gewerbeordnung auch in diesem Sinne sagen, dass der Meistertitel hier sicherlich einen Vorrang hat, aber auch die Ausbildung, denn 80 Prozent der Lehr­linge werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, um dann in die Wirtschaft, in die In­dustrie zu wechseln. Daher ist es auch in dieser Hinsicht ein ganz wichtiger Punkt, dass wir hier eine Lösung gefunden haben.

Ein weiterer Punkt ist natürlich das Thema der Vereinfachung. Wir wissen alle, wie schwie­rig es heute ist, ein Unternehmen zu gründen, wenn die Kontrollen vorherrschen. Auch in Oberösterreich sind wir da auf einem richtigen Weg. Wir versuchen jetzt bei einer Gewerbeverhandlung alle Behörden an einen Tisch zu holen, damit das auch kurz und schnell über die Bühne gehen kann, dass derjenige, der ein Unternehmen gründet, der ein Gewerbe anmeldet, jetzt auch eine schnellere Abwicklung haben kann.

Ein weiterer Punkt ist das Thema, dass die Überlebensquote der Unternehmungen durch die Beratung der Wirtschaftskammer sicherlich gewaltig profitiert, weil die Wirt­schaftskammer schon im Vorfeld dementsprechende Beratungen macht und demjeni­gen, der ein Gewerbe ausüben will, auch in Zukunft Informationen und Hinweise gibt.

Ein weiterer Punkt in dieser Gewerbeordnung ist auch das Thema der Pferdehaltung. Nicht nur der Hufschmied wurde abgeschafft, sondern auch die Pferdehaltung wurde hinsichtlich der Möglichkeit ausgeweitet, dass sich die 120 000 Pferde in 25 000 Betrie­ben in Österreich jetzt doch in der bäuerlichen Landwirtschaft wiederfinden. Es ist auch in unserem Interesse, dass, wer nicht die ausreichende Fläche für eine Pferdehaltung hat, auch in Zukunft ein gewerblicher Betrieb ist. Es sind die Regelungen so geschaf­fen worden, dass bei 25 Pferden oder bei zwei Pferden pro Hektar das noch im bäuer­lichen Bereich liegt und er nicht in den gewerblichen Bereich übersiedelt.

Herr Kollege Pisec hat gesagt, dass die heutige Gewerbeordnung verglichen mit der aus dem Jahre 1859 nicht sehr viel Neues enthält. Daran sieht man, dass die Gewer­beordnung damals schon ein gutes Gesetz war und mit Weitblick geschrieben wurde. (Bundesrat Pisec: Da kann man kein neues Gesetz haben?) Zu den Änderungen in den letzten Jahren: Sie wissen genau, welchen Veränderungen unsere Zeit mit der Di­gitalisierung unterliegt, welche Veränderungen sich im globalen Markt abspielen, und diesen hat sich die Gewerbeordnung immer wieder angepasst, damit sie auch am Puls der Zeit ist.

In diesem Sinne können wir dieser Gewerbeordnung nur positiv zustimmen. Danke auch dem Ministerium, dass es hier Hervorragendes geleistet hat. Natürlich wird sich alles weiterentwickeln, denn es ist einfach so: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Ich bin sicher, dass sich die Gewerbeordnung auch in Zukunft weiter­entwickeln wird. Wir stimmen diesem Gesetz natürlich gerne zu. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

14.54


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster gelangt Herr Kollege Schennach zu Wort. – Bit­te, Herr Kollege.

 


14.54.56

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich werde mich jetzt nicht an der Debatte über die No­velle der Gewerbeordnung beteiligen. Wir haben hier ein Gesetz im Windschatten da­bei, das ist die Novelle zur Geldwäsche. Das ist ein sehr wichtiges Gesetz, und als Be-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 33

richterstatter in Europa für dirty money, schmutziges Geld, und Panama-Papers muss ich einfach ein paar Worte dazu sagen, weil die Geldwäsche mittlerweile ein besonders wichtiger Faktor zur Finanzierung von Terror ist und wir nun mit diesem Gesetz auch die Etablierung einer Geldwäschemeldestelle haben, in der Verdachtsfälle registriert wer­den, zum Beispiel über risikoorientierte Geschäftsbeziehungen, Überwachungen und so weiter.

Das schmutzige Geld, das dirty money, resultiert ja aus verschiedenen Bereichen. Zum einen ist es Geld, das aus kriminellen Machenschaften wie zum Beispiel Drogenhan­del, Frauenhandel, Organhandel und Handel mit gestohlenen Kunstwerken lukriert wird, wobei Letzteres mittlerweile zu den Top 3 bei der Finanzierung des Terrorismus aufge­stiegen ist. Dieses Geld wird logischerweise gewaschen und kommt in den Kreislauf der Wirtschaft hinein. Dazu benützt man normale Firmen und Firmentätigkeiten, wo die­ses Geld weißgewaschen wird und aus einem schmutzigen Geld legales Geld wird.

Es gibt aber auch anderes schmutziges Geld, das Unternehmen und Konzerne, aber auch Privatpersonen vor einer korrekten Versteuerung hinterziehen. Mit dieser Geld­wäsche-Novelle, die wir heute hier beschließen, folgen wir einer EU-rechtlichen Richt­linie. Ich bin über den Wirtschaftsausschuss nicht informiert, ob das einstimmig war oder nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Fraktion gibt, die zur Bekämp­fung der Finanzierung des Terrorismus aus Mitteln der Geldwäsche nicht Ja sagt. Das wäre ja unfassbar, wenn es so wäre.

Mit dieser Geldwäschemeldestelle führen wir auch noch ein paar andere Dinge wie die Sorgfaltspflicht ein. Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden walten zu lassen. Wer ist mein Kunde? – Ich muss die Identitäten meiner Geschäfts­partner feststellen. Ich muss aber auch – und dazu verpflichtet jetzt dieses Gesetz – Ver­dachtsfälle melden. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt, und deshalb freut sich unsere Fraktion im Besonderen, dass es zu dieser EU-weiten Richtlinie gekommen ist und das nun Realität wird, denn nichts ist schlimmer, als wenn durch kriminelles Geld, durch hinterzogenes Geld Terrorismus finanziert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.58


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Minister.

 


14.58.36

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich darf zuerst dem neuen Vorsitzland recht herzlich zu einer hoffentlich erfolgreichen Vorsitzführung im zwei­ten Halbjahr 2017 gratulieren und dir, Herr Präsident, damit auch zur Übernahme der Präsidentschaft.

Zu den drei angesprochenen Punkten, die jetzt dann zur Abstimmung stehen, ein paar kurze Kommentare: Punkt 1, Novellierung der Gewerbeordnung: Es ist richtigerweise die Novellierung eines grundsätzlich von der Ausrichtung her sehr alten Textes, der aus der berühmten Gründerzeit stammt. Es war damals ein sehr liberaler Ansatz, ein sehr offener Ansatz, ein sehr schlanker, auch ein von der Rechtsmaterie her gut geregelter Ansatz, um die unternehmerische Tätigkeit rund um die Erwerbsfreiheit, die Niederlas­sungsfreiheit und andere Freiheiten gut strukturiert zu implementieren. Ich habe das im Nationalrat auch schon gesagt.

Ich glaube, dass es mit Betrachtung der intensiven Verhandlungsführung der letzten Monate – und ich will mich auch bei dieser Gelegenheit noch einmal ganz besonders bei den Abgeordneten des Hohen Hauses in Summe bedanken, die sich in den letzten Monaten intensiv eingebracht haben – in der Weiterentwicklung des Textes der Regie-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 34

rungsvorlage dann doch gelungen ist, einen wesentlich größeren Liberalisierungsschritt zu setzen, als vielleicht anfänglich möglich gewesen wäre. Das ist ganz, ganz massiv an der Frage der freien Gewerbeberechtigungen und der damit verbundenen Neben­rechte aufzuhängen.

Wenn es tatsächlich gelingt – und das ist ja im Nachklang des Wirtschaftsausschusses noch erfolgreich möglich gewesen –, über die Einführung dieser digitalen Gewerbeli­zenz, über ein einziges Benachrichtigungsverfahren und dann in Zukunft auch digital durchzuführendes Anmeldeverfahren eines freien Gewerbes ein neues System zu fin­den, mit dem man dann bis zu 30 Prozent in der Jahresumsatzbetrachtung alle ande­ren freien Gewerbe additiv ausüben kann, dann ist das etwas bislang noch nie Dage­wesenes.

Die Kritik, die ja damit immer verbunden war, war, dass man der Meinung war, dass über die Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Fachorganisationen der Wirt­schaftskammer eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe gegeben war. In diesem Fall wird es – das sind die Schätzungen, die wir anstellen – bei vermutlich 99 Prozent aller Betriebe, die bislang ausschließlich im Bereich der freien Gewerbebe­rechtigung tätig waren, keine Mehrfachmitgliedschaften mehr geben. Ich bin von der Wirtschaftskammerorganisation darüber informiert worden, dass das ein durchaus er­heblicher Betrag in der Budgetierung ist, auf den die Wirtschaftskammerorganisation in Zukunft verzichten muss, im Rahmen ihrer eigenen Reformbemühungen auch ohne die­sen auskommen muss. Ich finde das auch von standortpolitischer Seite sehr gut, sehr wichtig, dass die Wirtschaftskammerorganisation da auch mit gutem Beispiel vorangeht.

Gleichzeitig führt das dazu – nehmen wir ein einziges Beispiel heraus –, dass ein Be­trieb, der früher zum Beispiel in der Unternehmensberatung tätig war und zusätzlich auch Kommunikationsberatung in unterschiedlicher Art und Weise durchgeführt hat, viel­leicht sogar mit Marktforschung – denken wir da an die Gewerbeberechtigung als Un­ternehmensberatung plus Marktforschung, Pressearbeit, Marketing, Online-Marketing –, vielleicht noch zwei, drei andere Gewerbeberechtigungen dazu hatte, tatsächlich in Zu­kunft nur mehr eine einzige Gewerbeberechtigung haben wird. Wenn man das als ei­nen geringen Liberalisierungsschritt bezeichnet, dann weiß ich nicht, wie er größer sein soll. Unter der Federführung der Verhandlung der beiden Nationalratsabgeordneten Chris­toph Matznetter und Peter Haubner ist da tatsächlich ein großer Wurf gelungen.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal explizit bei den Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern unseres Hauses bedanken, die ja in den vergangenen Wochen sehr kurz­fristig das Hohe Haus in der Fertigstellung der Legistik unterstützt haben. Das war, glau­be ich, eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Vertretern unseres Ministeriums und vor allem Vertreterinnen und Vertretern des Hohen Hauses.

Es liegt Ihnen damit im Grunde genommen ein sehr, sehr guter Entwurf vor. Im Übrigen auch wenn man den Teil der reglementierten Gewerbe mit der Möglichkeit der Auswei­tung der Nebenrechte auf 15 Prozent betrachtet – es sind schutzwürdige Interessen, be­treffend den Schutz von Leib und Leben und natürlich auch in Verbindung mit dem wei­teren Erhalt der hoch qualifizierten Ausbildung, angesprochen worden –, kann man von einem sehr soliden Entwurf sprechen.

Ich möchte aber auch hier aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, ich habe es auch im Nationalrat angesprochen: Das Gesamtregelwerk ist tatsächlich in die Jah­re gekommen, und wer auch immer hier nach dem 15. Oktober Ministerialverantwor­tung haben wird, sollte, glaube ich, in Zusammenarbeit auch mit dem Hohen Haus wirk­lich darüber nachdenken, eine grundsätzliche Neukodifizierung anzustreben. Es gibt dazu ausgezeichnete Entwürfe und Vorarbeiten von einer Professorinnen- und Profes­sorenkommission, die sind zwar ein paar Jährchen alt, aber das kann man ja ohne Probleme auf den neuesten Stand bringen, so hier noch gute Anregungen kommen. Es


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 35

würde die Republik gerade in diesem Bereich gut beraten sein, vielleicht einen Zu­kunftsschritt zu gehen. Das ist aber, wie man so schön sagt, kein Abendthema kurz vor einer Wahl, sondern ein Morgenthema nach einer Wahl.

Eine zweite Anmerkung erlauben Sie mir im Bereich der Umsetzung der 4. Geldwä­scherichtlinie. Wie angesprochen ist das eine Eins-zu-eins-Umsetzung ohne jede Form des Golden Platings einer aktuellen EU-Richtlinie, deren wir bereits drei hatten, die letzte 2010. Die von Ihnen angesprochene Meldestelle existiert im BMI schon ein biss­chen länger, die ist nicht neu, das haben wir in dem Bereich schon länger, wird ab und an, in Österreich erfreulicherweise ganz anders als in anderen Ländern nur sehr selten benutzt. Wir haben da im Großen und Ganzen also eine weiße Weste.

Was jetzt passiert, sind ein paar konkretere Schritte, die vorgenommen worden sind, gerade wenn es um politisch exponierte Personen geht. Es ist im internationalen Be­reich üblich, dass man dort sozusagen genauer hinschaut. Bei den Bargeschäften sind ein paar Adaptierungen vorgenommen worden. Es ist hier angesprochen worden, ob das zu einer erhöhten Mehrbelastung der Betriebe führen wird. Wir glauben nicht, es gibt eine Verordnungskompetenz für unser Haus, dort auch noch unterstützend, erleich­ternd für diejenigen Branchen tätig zu sein, bei denen wir aufgrund einer gewissen Ri­sikoeinschätzung nicht davon ausgehen, dass in Österreich hier großstrukturiert Geld­wäsche betrieben wird. Betriebe, die von diesen Dingen natürlich aufgrund ihres Inter­aktionsverhaltens mit den Kundinnen und Kunden betroffen sind, sind beispielhaft klas­sisch der Antiquitätenhandel, die Juweliere, zum Beispiel der Handel mit gebrauchten Autos. Dort muss man also schauen, was die Umsetzung tatsächlich in diesem Bereich an erhöhten bürokratischen Aufwendungen bedeutet. Wir werden uns auch dort mit der Interessenvertretung der Wirtschaft zusammen eine Informationsoffensive überlegen, die bereits in Vorbereitung ist, wie wir sie zeitnahe umsetzen können, um auch dem­entsprechend Hilfestellung zu geben, damit es eben hier nicht zu falschen Einschät­zungen kommt, wie man in Zukunft vor allem Fragen des Risikoprofils und so weiter be­handelt.

In diesem Sinne, glaube ich, ist das auch hier eine sehr solide Geschichte. Wie gesagt, es ist eine Eins-zu-eins-Umsetzung ohne eine spezielle nationale Anpassung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundes­räten von SPÖ und Grünen.)

15.05


15.05.26Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän­dert wird.

Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 36

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend eine Geldwäsche-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.07.404. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschafts­service-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (1620 d.B. und 1755 d.B. sowie 9868/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird (2260/A und 1760 d.B. sowie 9869 d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung.

Berichterstatterin zu den beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Hackl. Ich bitte um die Berichte.

 


15.08.31

Berichterstatterin Marianne Hackl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsser­vice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 37

Ich bringe auch den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förde­rungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Hackl.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.10.05

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Wir behandeln heute in einer Debatte zwei Tagesordnungspunkte. Dem Tagesordnungspunkt 5, dem KMU-Förderungs­gesetz, stimmen wir sehr gerne zu.

Beim Tagesordnungspunkt 4 – der setzt sich hauptsächlich aus zwei Inhalten zusam­men – sprechen wir einerseits von der Investitionszuwachsprämie für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und für die Großunternehmen. Vorgesehen sind in die­ser Prämie 140 Millionen € für die kleinen und mittleren und 90 Millionen € für die grö­ßeren Unternehmen.

Auf der anderen Seite behandeln wir im Tagesordnungspunkt 4 auch den Beschäftigungs­bonus, für den bis zu 2 Milliarden € inklusive der Abwicklungskosten bereitgestellt wer­den sollten. Einen Beschäftigungsbonus finden wir prinzipiell ja gut, da wären wir auch stark dafür, aber was wir daran kritisieren – und darum geben wir dazu auch keine Zu­stimmung –, ist vor allem das Gießkannenprinzip, mit dem da vorgegangen wird. Es gibt zum Jobbonus noch nicht einmal eine Richtlinie, das heißt, wir reden hier von einem Blankoscheck von über 2 Milliarden €. Und es fehlt dabei eine Zielrichtung.

Mit diesem echt hohen Mitteleinsatz von 2 Milliarden € sind überhaupt keine Steuerungs­ziele verbunden, wo man wirklich hinmöchte, also keine Förderungen von Investitionen in Jobs in Zukunftsbranchen, wie zum Beispiel in Soziales oder in die Umweltbranche, Investitionen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, Wiedereinsteigerinnen und so weiter. Also es ist überhaupt nicht definiert, wo man mit diesem riesengroßen Bonus hinwill, wofür die 2 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden.

Sehr kritisch sehen wir auch das First-come-first-serve-Prinzip. Gerade für kleinere Be­triebe wird es gegen Ende schwierig, da etwas einzukalkulieren, wenn sie noch nicht wissen, ob die Förderung auch im Folgejahr tatsächlich noch ausbezahlt wird.

Was wir unserer Meinung nach brauchen würden, wäre ein gerechtes Steuersystem, gerade eben für die kleinen und mittleren Unternehmungen, natürlich mit ökologischen und sozialen Komponenten; also Belastung von großen Vermögen und umweltschädli­chen Geschäftsmodellen. Was wir vor allem aber damit meinen, ist eine Entlastung der Arbeitskosten, eine Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen, damit eben ge­rade die KMUs profitieren. Bei KMUs geht es oft gar nicht darum, jemand Neuen zu beschäftigen, sondern KMUs haben einfach sehr oft das Problem, MitarbeiterInnen zu halten. Mit einer Senkung der Grundlast wäre da wirklich geholfen. Ich denke, gerade bei uns hier im Bundesrat sollte das doch besonders wichtig sein, denn es sind ja vor allem die KMUs, die den ländlichen Raum stärken, die Arbeitsplätze in den Regionen zur Verfügung stellen. Und durch solche Maßnahmen, die zielgerichtet und wirklich nach­haltig sind, entstehen dann in den Regionen auch Arbeitsplätze.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 38

Das fehlt uns bei dem Paket. Vielleicht wird es ja dann in den Richtlinien noch berück­sichtigt. Im Moment können wir da aber leider noch keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.13


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Seeber. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.13.16

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesbeschluss schafft die Basis für Vorbelastungen für die Investitionszuwachsprämie und den Beschäftigungs­bonus. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass Unternehmen unter an­derem bei Neuinvestitionen unterstützt werden, um einem negativen Trend einer man­gelnden Investitionsbereitschaft entgegenzuwirken. Das heißt, die Wirtschaft soll mit die­sem Programm angekurbelt werden.

Und da muss man auch wissen: Was wird denn gefördert? – Es werden Neuinvesti­tionen in Betriebsstätten gefördert, bei Kleinbetrieben soll es sich zumindest um den Be­trag von 50 000 € handeln, während bei mittleren Unternehmen die Investitionen zu­mindest um 100 000 € höher liegen, das heißt der sogenannte Investitionszuwachs als der Wert der durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letz­ten drei Jahre. Bei kleinen Unternehmen gibt es eine 15-prozentige Prämie in Form ei­nes Zuschusses von maximal 67 500 €, und bei mittleren Unternehmen gibt es eine 10-prozentige Prämie mit maximal 75 000 €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Investitionszuwachsprämie gibt es seit dem heurigen Jahr, seit Jänner. 22 Millionen € waren dotiert. Man muss sich vorstellen: Investitionen von 400 Millionen € werden dadurch ausgelöst. Man kann sich vorstellen, was das für die Wirtschaft bedeutet, wenn das nächstes Jahr weiterläuft.

Was den Beschäftigungsbonus betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, der ab 1. Juli des heurigen Jahres gilt: Da geht es um nichts anderes, als dass jeder Betrieb, der zu den bestehenden Arbeitsplätzen einen zusätzlichen schafft, für die nächsten drei Jahre eine Förderung in der Höhe von 50 Prozent der Lohnnebenkosten bekommt.

Was steckt dahinter? – Es gibt viele Betriebe – ich weiß das, ich habe selber einen mit­telständischen Betrieb mit 100 Mitarbeitern –, da überlegt man sich: Na ja, vielleicht stell’ ich doch noch einen an, wenn ich da jetzt einen Beschäftigungsbonus bekomme. – Al­so das kann ich nur positiv bewerten. Sinn und Zweck ist, dass mehr Leute in die Wirt­schaft, in die Arbeit kommen. Und ich sage immer: Mehr Arbeiter, mehr Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter bedeuten letztendlich auch höhere Steuereinnahmen.

Was das KMU-Fördergesetz betrifft, diese Erhöhung des Haftungsrahmens von 250 Mil­lionen € auf 375 Millionen €, da hat die ÖHT rasch gehandelt. Wir alle hier wissen, wer­te Kollegen, dass die KMUs am freien Kapitalmarkt, sprich bei den Banken, relativ schwer zu Geld kommen. Man wendet sich aus diesem Grund immer häufiger an die ÖHT und holt sich die öffentliche Haftung ab. Das ist etwas, was tatsächlich einen Innovations- und Investitionsschub auslösen wird. Wir haben zum Beispiel in Oberösterreich bereits die ersten Indizes, die auf mehr als eine Verdoppelung der Investitionen hinauslaufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesen drei Punkten, die ich Ihnen jetzt genannt habe, kommt mir Folgendes in den Sinn: Wir haben ja Oberösterreich auch als ein Land der Möglichkeiten politisch propagiert. Und wenn ich sage „Land der Möglich­keiten“, dann gilt das natürlich auch für die Wirtschaft, für den Tourismus. Ich habe un­längst eine Rede im Wirtschaftsparlament unseres Wirtschaftsministers gehört, der uns eindringlich darauf hingewiesen hat, dass wir zukunftsfit werden müssen, nicht nur in di­gitaler, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das heißt, Österreich – und so muss


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 39

man auch diese drei Punkte sehen – muss sich für die Zukunft fit machen. Wir stehen in einem internationalen Wettbewerb.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht nicht darum, dass wir in Österreich einen Wettbewerb haben, geschweige denn einen europäischen; wir sind global in ei­nem Wettbewerb. Der Handwerksbetrieb, der Gastronomiebetrieb, der Hotelbetrieb steht nicht im Wettbewerb mit seinen Nachbarn, sondern da gibt es – unter Anführungszei­chen – sogenannte „Feinde“ in China, in Indien beziehungsweise in den USA, die zu be­deutend günstigeren Konditionen, Lohnnebenkosten und Arbeitskosten produzieren und auch Dienstleistungen erbringen. Dort gilt es anzusetzen, daher ist dieses Paket ein rich­tiger Schritt.

Eines möchte ich an dieser Stelle auch noch sagen, das liegt mir, Herr Kollege Pisec, natürlich auf der Zunge, wenn Sie sagen, die Wirtschaftskammer ist fernab jeder politi­schen, wirtschaftlichen Realität: Ich bin seit zehn Jahren bei der Wirtschaftskammer Ös­terreich tätig, und ich habe in diesem Haus, sei es in Oberösterreich oder in Österreich, immer gesehen, dass sich die Wirtschaftskammer als Systempartner versteht, als ein Partner, der einen positiven Input bringt, um die Wirtschaft entsprechend zu entwickeln.

Jetzt kann ich natürlich sagen, bei jedem größeren Systempartner mag man etwas Ne­gatives finden, keine Frage, das kann man sicherlich auch zur Debatte stellen, aber zu sagen, dass sie gar keine wirtschaftspolitische Realität hat, das ist an den Haaren her­beigezogen und das möchte ich zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieses Paket, welches da geschaffen wurde, ist natürlich ein Mosaiksteinchen. Es ist noch nicht der große Wurf, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und ich darf mich auch bei unserem Wirtschaftsminister bedanken, der die Initiative zusammen mit dem Systempartner WKO gesetzt und auch die entsprechenden finanziellen Mittel be­reitgestellt hat. Danke, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bun­desräten der SPÖ.)

15.19


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.20.02

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute den Beschluss des Nationalrates bestätigen – was unsere sozialdemokratische Fraktion sehr gerne tun wird –, gehen wir wieder einen Schritt in die richtige Richtung zu weniger Arbeitslosig­keit in unserem Land.

Die Auswirkungen der Steuerreform, aber auch der Breitbandmilliarde haben bereits zu einem deutlichen Wirtschaftswachstum, das mit 2,5 Prozent deutlich über dem EU-Schnitt liegt, geführt. Wir haben Rekordbeschäftigungszahlen, um 65 000 mehr Arbeiter und An­gestellte in unserem Land als im Vorjahr. Wir haben eine Senkung der Jugendarbeits­losigkeit um fast 15 Prozent, was natürlich besonders erfreulich ist. Leider gibt es aber bei den über 50-Jährigen eine Zunahme der Arbeitslosigkeit von 3,5 Prozent. Aber die bereits beschlossenen Investitionsprogramme für die Gemeinden und die beschlosse­nen Start-ups für die Jungunternehmer werden wesentlich zu einem zusätzlichen Wachs­tum im Lande beitragen.

Mit den auf der morgigen Tagesordnung befindlichen Förderprogrammen für Arbeitssu­chende, die älter als 50 sind, und dem jetzt in Diskussion stehenden Beschäftigungs­förderprogramm werden wir es schaffen, dass wir einen großen Teil der immer noch 380 000 Arbeitslosen in unserem Land wieder in Beschäftigung bringen. Das 2 Milliar­den € schwere Förderprogramm von 2018 bis 2023 wird mehr als 100 000 – man nimmt


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 40

an, 150 000 bis 170 000 – Arbeitsplätze schaffen. Die Förderung wird, wie der Kollege be­reits berichtet hat, in Form einer Übernahme von 50 Prozent der Lohnnebenkosten ge­währt. Dies bewirkt eine Lohnkostensenkung von etwa 30 Prozent des Bruttolohnes.

Damit die Förderung auch da ankommt, wofür sie vorgesehen ist, gibt es Kontrollins­trumente, in welche das Finanzamt und der Hauptverband der Sozialversicherungsträ­ger eingebunden sind. Firmen und Arbeitgeber, welche vollstreckbare Abgabenrück­stände aufweisen, also Schulden beim Staat und bei den Versicherungsträgern haben, sind von den Förderungen ausgenommen. Das aws prüft alle Förderwerber mit mehr als 100 000 € Fördersumme und macht Stichproben bei den anderen Antragstellern. Die Lohnnebenkostenförderung ist nur für Löhne und Gehälter bis zur Höchstbeitrags­grundlage, also 5 000 € brutto im Monat, vorgesehen. Die Förderungen werden nach ei­nem Jahr ausbezahlt.

Mit diesem Gesetz sind Vorbelastungen bis zum Jahr 2023 in Höhe von 2,234 Mil­liarden € geplant. Darin enthalten sind die bereits erwähnten 140 Millionen € Investi­tionszuwachsprämien für KMUs, 90,7 Millionen € Investitionszuwachsprämien für gro­ße Unternehmen und 2 Milliarden € für den Beschäftigungsbonus.

Ich kann berichten, dass bereits mit Beginn – und das war der 1. Juli – an die 1 000 An­träge gestellt wurden; das zeigt, dass das Gesetz bereits angenommen wird.

Mit dem Beschluss über die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmungen reicht die Haftungsobergrenze der ÖHT, der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, mit 250 Millionen € nicht mehr aus, den derzeit vorhandenen Investitionswillen der Touristi­ker abzudecken. Die Haftungsobergrenze wird mit diesem Beschluss um 50 Prozent, also von 250 Millionen auf 375 Millionen €, aufgestockt.

Es ist erfreulich, dass gerade in dieser Branche seit Jahren Rekorde bei den Ankünften und bei den Nächtigungszahlen erzielt werden. Wir wissen, dass diese Zuwächse zum Teil auf Kosten von unsicheren Ländern wie der Türkei oder auch Ägypten entstanden sind und sich bei ändernden Sicherheitsverhältnissen wieder nach unten bewegen kön­nen. Trotzdem freut es mich, dass diese tüchtigen Unternehmerinnen und Unterneh­mer sehr viel in die Infrastruktur des Tourismus, aber auch der Freizeitwirtschaft inves­tieren.

Die sozialdemokratische Fraktion stimmt diesen Gesetzen sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.24


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.25.15

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Seeber, ich gebe dir sehr gerne recht: Die Reden von unserem Wirtschafts- und Wissenschafts­minister sind immer sehr gut. Ich höre ebenfalls sehr gerne zu, auch zuletzt in der WKO. Aber wir von der FPÖ drängen auch auf die Umsetzung, die ist uns wichtig, und das ist auch der Anlass für diese Wortmeldung.

Das Gesetz über die Verteilung von Förderungen über das aws, das Austria Wirt­schaftsservice, ist nämlich nicht ganz nach unserem Geschmack eines ökonomischen Kreislaufs. Zuerst den Unternehmen und den Bürgern in Österreich eine unheimliche Steuer- und Abgabenlast aufzubürden, das Geld wegzunehmen, ihnen dann indirekt über eine Förderstelle, die wieder viel Geld kostet, mehr oder weniger nach dem Zu­fallsprinzip Geld wieder zukommen zu lassen, das ist nicht nach unserem Geschmack. Das verstehen wir nicht unter einem Wirtschaftskreislauf, der das Wachstum befeuert und vor allem den Unternehmen zugutekommt.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 41

Wir von der FPÖ fordern anstelle dieses Beschäftigungsbonus eine Senkung der Lohn­nebenkosten für alle – für alle! –, denn wie will man diesen Leverage-Effekt, diesen He­beleffekt, den du, lieber Kollege Seeber, angesprochen hast, messen? Wie soll man denn erkennen, dass dieser oder jener Betrieb aufgrund dieses Beschäftigungsbonus, auf­grund dieser Fördermaßnahme jenen Mitarbeiter angestellt oder jene Investition getä­tigt hat, jetzt, wo wir sowieso gerade eine gute Konjunktur haben? – Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Bei guter konjunktureller Lage wird sowieso investiert, und Förderungen kommen meis­tens zu spät. Und so, wie die österreichische Regierung arbeitet – entschuldige, bitte! – dauert es Jahre, bis irgendetwas beschlossen ist. Die Wirtschaft, die Weltwirtschaft be­wegt sich wesentlich schneller, da hinkt die Regierung immer hinterher. Da ist statt ei­nes Beschäftigungsbonus eine Lohnnebenkostensenkung für alle besser, damit auch je­ne Betriebe belohnt werden – vor allem die Familienbetriebe –, die ihre Mitarbeiter auch in schlechten Zeiten halten können und halten wollen und die da nicht zum Zug kämen. Statt des Investitionszuwachses, statt dieser eher lächerlich geringen Prämie sind wir für einen Investitionsfreibetrag von 30 Prozent; das ermöglicht effizientes Investieren. Das macht dann die Effizienz eines Unternehmens aus, dann kann es innovativ und in­vestiv wirken.

Zum KMU-Förderungsgesetz: Das ist ein sehr gutes Gesetz, aber es zeigt auf, wie die Situation für österreichische Betriebe ist, dass sie nämlich keinen Zugang mehr zu Fremd­kapital, keine Genehmigung für Bankkredite erhalten, und zwar durch die restriktiven Vorgaben der Banken, die durch Basel III oder MiFID II ein mehr oder minder enges Kor­sett aufgebürdet bekommen haben, teilweise natürlich zu Recht. Die Unternehmen lei­den aber darunter, weil sie nicht die nötige Eigenkapitalquote erfüllen. Und das ist die Kennzahl eines Unternehmens, die immer an erster Stelle geprüft wird: Wie hoch ist das Eigenkapital dieses KMU-Betriebes?, wenn es darum geht, dass der Betrieb einen Kredit, Fremdkapital bekommt. Darunter leiden die österreichischen Betriebe, weil man es ihnen nicht ermöglicht, ihre Gewinne zu thesaurieren.

Warum nimmt man denen 25 Prozent Körperschaftsteuer weg, wenn sie dieses Geld nicht einmal für sich selbst verwenden, sondern ohnehin im Betrieb lassen? Wie sollen Investitionen klappen, wenn es keinen IFB mehr gibt, der vor zehn Jahren abgeschafft worden ist, wenn es nicht mehr Freibeträge gibt? Bei 25 Prozent KöSt wird vom Unter­nehmer noch verlangt, dass er investiert, für österreichisches Wachstum investiert? Das kann sich nicht ausgehen, und das zeigt auch das internationale Umfeld.

Bundeskanzler Kern agiert – Entschuldigung! – völlig konzeptlos! Einmal ist er da, ein­mal ist er dort, da kennt sich keiner mehr aus. Zuletzt hat er wieder die Ungarn mehr oder minder beschimpft, weil die es „gewagt“ haben – unter Anführungszeichen –, die Kör­perschaftsteuer auf 9 Prozent zu senken und die Lohnnebenkosten um 5 Prozent.

Ja, das ist unser Beispiel, da wollen wir auch hin: zu einer Senkung der Körperschaft­steuer und der Lohnzusatzkosten. Und daher bringen wir als FPÖ auch den Entschlie­ßungsantrag ein, im Sinne unserer KMU-Betriebe, im Sinne unserer österreichischen Unternehmenslandschaft die Körperschaftsteuer zu senken, so wie es Irland gemacht hat, wo die Körperschaftsteuer 12,5 Prozent beträgt. In Ungarn sind es, wie bereits er­wähnt, 9 Prozent, in Estland sogar 0 Prozent. Wir wollen im Sinne unserer Betriebe da­ran anschließen, damit Investitionen vom Betrieb selbst befeuert und umgesetzt wer­den können und die Betriebe eben nicht als Bittsteller zu dieser Hotel- und Tourismus­bank gehen müssen, wo sie dann ohnehin keinen Kredit bekommen oder unter Um­ständen vielleicht einen, wenn sie eine Haftung mit dem österreichischen Staat im Hin­tergrund hinterlegen; aber zurückzahlen müssen sie ihn ja trotzdem, weil es ja Fremd­kapital ist. Nein, wir wollen das Eigenkapital fördern.

Daher bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 42

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlas­tung der KMU

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bun­desminister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaften, wird aufgefordert dem Na­tionalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 15 % vorsieht.“

*****

Herr Kollege Seeber, uns ist die Umsetzung wichtig, ich ersuche daher um Zustim­mung, vor allem von der Wirtschaftspartei, der ÖVP. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30


Präsident Edgar Mayer: Der von den Bundesräten Mag. Pisec, Kolleginnen und Kolle­gen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Entlastung der KMU ist genügend un­terstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Mi­nister.

 


15.30.59

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Sie entscheiden in zwei Tagesordnungspunkten über ein Sammelgesetz und ein weiteres Gesetz, wobei im Sam­melgesetz drei Teile vorliegen: das Vorbelastungsgesetz für unser Haus, die Änderung des aws-Gesetzes zur Abwicklung des Beschäftigungsbonus und eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, damit der Beschäftigungsbonus an die steuerliche Syste­matik angepasst wird. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Zum Beschäftigungsbonus selbst: Sie wissen, das ist eine Maßnahme mit 2 Milliar­den € auf drei Jahre ausgelegt und soll ungefähr 150 000 bis 160 000 neue Jobs schaf­fen, im jeweiligen Nettoeffekt zurechenbar.

Frau Bundesrätin Schreyer, Sie haben gesagt, es gäbe keine Richtlinie dazu. – Die Richtlinie ist auf der Homepage der aws bereits veröffentlicht, es ist eine umfangreiche Richtlinie, in der sozusagen alle Bedingungen bis ins Detail dargestellt sind, auch be­reits einsichtig; seit 1. Juli kann man Anträge stellen.

Es ist keine Wald- und Wiesenförderung, wie sie genannt wurde, sondern eine Förde­rung auf Basis der allgemeinen Richtlinie, das bedeutet: keine spezifische Vornahme einer Förderung irgendeiner Branche im Detail. Dafür haben wir andere Instrumente, dafür haben wir andere Maßnahmen, die wir einsetzen, um zum Beispiel im ökoso­zialen Bereich, im hoch innovativen Bereich, im Technologiebereich speziell Betriebe oder das Schaffen von Jobs in diesem Bereich zu fördern; eine Menge von Instrumen­ten, die dann eingesetzt werden.

Ich kann per Stand heute Mittag ein paar Zahlen nennen, ich wollte sie extra mitbrin­gen, um zu zeigen, wie schnell die Förderung angenommen wird: Es sind bereits mehr als 1 270 Anträge digital über ein sehr niederschwellig funktionierendes digitales För­dertool eröffnet worden, davon 129 bereits vollständig abgesendet; und auf der Seite selbst gab es mehr als 17 000 Unique Userinnen und User, die sich bereits über die Maßnahme informiert haben. Sie sehen, das Echo ist erfreulicherweise nach wenigen Ta­gen sehr, sehr gut.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 43

Man kann jetzt trefflich darüber debattieren, ob man im gesamten Wirtschaftskreislauf, wie angesprochen, andere Maßnahmen oder Veränderungen in der Steuersystematik vor­nehmen will. Zur angesprochenen Thesaurierungsmöglichkeit im Bereich der Körper­schaften: Das ist jedem unbenommen. Rund 50 Prozent der österreichischen Betriebe sind sozusagen Halbausschütter; wir wissen, dass bei denjenigen Körperschaften, die unabhängig von der Körperschaftsteuer bei der Auszahlung der Gewinne in den jewei­ligen privaten Einflussbereich natürlich auch Kapitalertragsteuer zu zahlen haben – da gibt es sozusagen die bekannte Systematik der doppelten Besteuerung –, die Thesaurie­rungsmöglichkeit unbenommen ist.

Über eine etwaige Förderungsmöglichkeit durch geringere Besteuerung bei nicht ent­nommenen Gewinnen, wenn die dann pro futuro für Investitionstätigkeiten verwendet werden, kann man natürlich immer debattieren, da gibt es international sehr unter­schiedliche Modelle, aber wie Sie wissen: Die Frage in der Gesamtkörperschaftsteuer­systematik ist immer, wie die Bemessungsgrundlagen aussehen, wie das im wechsel­seitigen internationalen Vergleich funktioniert. Und da sind die Modelle sehr unter­schiedlich, aber, wie gesagt, es ist jedem Unternehmer, jeder Unternehmerin unbe­nommen, zwecks Eigenkapitalbildung zu thesaurieren. Das machen ja auch viele, und erfreulicherweise – das ist die gute Nachricht – haben wir unter den österreichischen vor allem mittelgroßen, mittelständischen Unternehmen und im industriellen Bereich sehr viele Unternehmen, die ganz wenig an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer ausschüt­ten, respektive wenn sie dann börsenotiert sind, Dividenden ausschütten, weil eben so wahnsinnig viel aus dem laufenden Cashflow investiert wird. Wir haben also eine sehr hohe Investitionstätigkeit, erfreulicherweise, weil das für den Standort natürlich Ersatz­anlageninvestitionen und innovative Neuinvestitionen bedeutet.

Damit komme ich gleich zu Punkt 5 der Tagesordnung, da geht es um eine Novellie­rung des KMU-Förderungsgesetzes, mit dem der Haftungsrahmen der ÖHT von 250 Mil­lionen € auf 375 Millionen € erhöht wird, also plus 125 Millionen €. Ich glaube, das ist eine sehr, sehr gute Maßnahme, und ich bitte Sie auch dafür um breite Zustimmung, denn der Tourismus war in den vergangenen Jahren eine der Leitbranchen für neue In­vestitionstätigkeit, entgegen vielen Erwartungen. Viele haben gemeint: Na ja, im öster­reichischen Tourismus tut sich wenig, die machen wenig, die sind nicht hochinnova­tiv. – Das stimmt natürlich gar nicht, wir haben einen Nächtigungsrekord nach dem an­deren, aber es gibt dort auch, wie angesprochen, große Aufgabenstellungen, ganz stark getrieben durch die Digitalisierung. Es ist ja hier im Bundesrat vor einem Jahr intensiv debattiert worden, dass auch diese Branche vor großen Herausforderungen steht.

Da geht es um die Requalifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist auf­grund der Exportzurechnung eine unserer Leitbranchen, und vor diesem Hintergrund möchte ich mich bei dieser Gelegenheit explizit bei allen fleißigen Touristikerinnen und Touristikern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die in einer schwie­rigen, sehr serviceorientierten Branche, wo die Ansprüche der Kundinnen und Kunden über die Jahre kontinuierlich steigen, in Österreich einen Topjob machen. Ich wünsche ihnen eine hervorragende Sommersaison und auch eine erfolgreiche Investitionstätig­keit im zweiten Halbjahr 2017, wofür genau diese Erhöhung des Haftungsrahmens die­nen soll.

Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung: Wir sind in den letzten Jahren – das war auch mir ein besonderes Anliegen – kontinuierlich weggegangen vom System der nicht rückzahlbaren Zuschüsse – das heißt, dass wir hergegangen sind und mit der Gieß­kanne Geld einfach über Förderprojekte vergeben haben – hin zu einem primär nur mehr Kreditfinanzierungs- und haftungsunterstützenden System. Das heißt, die öffentliche Hand bekommt sozusagen die Gelder wieder zurück und kann sie erneut vergeben. Oder wenn eben dritte Institutionen die Kredite im Bereich der Finanzbranche vergeben, dann stellen wir einfach über die ÖHT die entsprechenden Haftungen aus, und das ist, so


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 44

denke ich als Anwalt der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen – das sind wir in der Re­gierung, das sind Sie alle im Hohen Haus –, das wesentlich bessere Modell als das Ver­teilen von Geldern, die hart erarbeitet wurden, mit der Gießkanne. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.36

15.36.45

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastun­gen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Entlastung der KMU vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag ist nicht angenommen.

15.38.266. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) (1669 d.B. und 1756 d.B. sowie 9830/BR d.B. und 9870/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird (1757 d.B. sowie 9871/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1668 d.B. und 1758 d.B. so­wie 9829/BR d.B. und 9872/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu den Punkten 6 bis 8 der Tages­ordnung.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um die


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 45

Berichte.

 


15.39.44

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandbe­rufe.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher ebenfalls gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Pum. – Entschuldigung, der Herr Kollege hat die Wortmeldung zurückgezogen, daher gelangt gleich Herr Bundesrat Novak zu Wort. – Bitte, Herr Kollege. (Bundesrätin Zwazl: Kollegin Reiter ist die Nächste!) – Es tut mir leid, es steht so am Bildschirm. (Bundesrat Tiefnig übergibt Vizepräsidentin Winkler ein Schrift­stück.) – Es tut mir leid. Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


15.42.35

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Vizepräsidentin! Herr Mi­nister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, dass diese Tagesordnungspunkte nicht sehr umfangreich sind, sodass ihre Behandlung nicht lange dauern wird.

Zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz: Es handelt sich praktisch um die Abschaffung des Stufenbaus Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. An dessen Stelle treten jetzt zwei Wirt­schaftstreuhandberufe, die durch eine gemeinsame Basis in Ausbildung und Berechti­gungsumfang verbunden bleiben.

Es kommt zu einer Neugestaltung der Prüfungsverfahren. Sie werden einheitlich und modular aufgebaut, was die Ausbildungszeit beschleunigen soll. Es gibt Nachwuchs-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 46

probleme in diesem Bereich. Es gibt zu wenige Anwärter, und man hofft, auf diese Weise das Berufsbild und den Weg dorthin zu attraktivieren. Darüber hinaus wird eine Kom­petenzausweitung festgelegt. Sie geht in Richtung Beratung in Rechtsangelegenheiten einschließlich der Vertragserrichtung formularmäßig gestalteter Verträge sowie Vertre­tung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts einschließlich Verwaltungs­gerichten und Gerichten in Angelegenheiten gemäß § 11 des Firmenbuchgesetzes, der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und im Zusammenhang mit Umgründungsvor­gängen.

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die diese Ausweitungen für Man­danten haben können. Die Evaluierung der Neuerungen, die für 2020 vorgesehen ist, kommt relativ spät.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der wieder nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat, den wir jedoch für dringend notwendig halten, ist, dass bei Wirtschaftsprüfern die erlaubte Prüfdauer eines Unternehmens deutlich reduziert wird – wir wären für sechs Jahre – und dass es ein Pooling gibt, das heißt, dass den Unternehmen ein Wirtschaftsprüfer zuge­wiesen wird. Dabei soll die Haftung für Wirtschaftsprüfer erweitert und erhöht werden. Das sind Lehren, die aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss kommen, im Zuge des­sen Mankos und Probleme aufgezeigt wurden. Da braucht es Änderungen, die Ände­rungen der Kompetenzen sind eigentlich nicht das große Thema, wir halten das für die Qualität der Kontrolle für wesentlich wichtiger.

Auch in diesem Bereich wird die Geldwäscherichtlinie umgesetzt, wobei eines der Pro­bleme ist, dass die Kammer als Kontroll- und Strafbehörde fungiert. Das ist ein typi­sches Bock-Gärtner-Problem, das man auf andere Weise lösen müsste.

Dem Genossenschaftsrevisionsgesetz stimmen wir zu, das ist stimmig.

Im Bilanzbuchhaltungsgesetz wird ebenfalls die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie vorgenommen; damit werden den Unternehmen zahlreiche Meldepflichten auferlegt, und es drohen hohe Strafen. Wieder ist die Kammer Aufsichts- und Strafbehörde. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

15.45


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir sind jetzt auch technisch wieder up to date und fahren mit der Rede des Herrn Bundesrates Mag. Fürlinger fort. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.46.09

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich stehe hier als Proredner für dieses Gesetz und gleichzeitig als Rechtsanwalt. Ich glaube, es wird niemandem im Hause entgangen sein, dass es – wie Frau Kollegin Reiter schon richtig erwähnt hat – durchaus spannende Diskussionen da­rüber gegeben hat, was ein Anwalt und was ein Wirtschaftstreuhänder darf, wozu wer ausgebildet ist.

Gleich vorweg sage ich: Die österreichische Anwaltschaft leistet natürlich exzellente Be­ratungsarbeit und fürchtet daher keine Konkurrenz. Wir haben aber, meine Damen und Herren, vor ungefähr einer Stunde die Gewerbeordnung und ihre Novellierung einge­hend besprochen. Dabei standen zwei Schlagworte im Vordergrund: Qualität und Aus­bildung; wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Genau dieses Qualitäts- und Ausbil­dungsargument bringe ich auch hier wieder ein.

Die Ausbildung eines Rechtsanwaltes samt einer schriftlichen Prüfung über drei Tage und einer mündlichen Prüfung über einen halben Tag über den gesamten Stoff des Hoch­schulstudiums und mehr berechtigt denjenigen, der die Prüfungen besteht und eine Praxis absolviert, die Beratungstätigkeit und die Vertretung vor Gerichten zu machen. Bei aller Wertschätzung der Arbeit von Wirtschaftstreuhändern und ihrer Beratungstä-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 47

tigkeit, diese Ausbildung ist etwas, das den Anwalt besonders qualifiziert. Der Wirt­schaftstreuhänder hat dies nicht gemacht. Dies sieht im Übrigen auch der Oberste Ge­richtshof in zwei Entscheidungen so, indem er sagt, die Anwälte sind dazu berufen und niemand anderer.

Es ist letztlich, meine Damen und Herren, natürlich auch eine Frage des Schutzes des Konsumenten, auch wenn der Konsument in diesem Fall in der Regel eine Firma ist. Wo Menschen beraten, passieren Fehler. Wir sind Teil einer Maschinerie, die monat­lich viele Seiten an Gesetzen beschließt, die kein Mensch alle kennen kann. Wir haben jedes Jahr Hunderte Seiten, Tausende Seiten an höchstrichterlicher Judikatur, auch die kann kein Mensch in- und auswendig kennen, daher passieren in der Beratung Fehler.

Gott sei Dank, sage ich, sind Rechtsberatungsfehler in der Regel mit Geld zu heilen. Dafür gibt es zwangsweise Versicherungen für Anwälte, die bis zu 10 Millionen € Groß­schadenversicherung haben; also da ist schon ordentlich etwas dahinter. Diese Versi­cherung ist verpflichtend und auch mit entsprechenden Prämien versehen. Die Wirt­schaftstreuhänder haben bis jetzt eine verpflichtende Versicherung von 72 000 €, die alte Million Schilling. Daher gibt es im Wettbewerb eine gewisse Verschiebung, die ich durchaus moniere.

Am Ende steht ein Kompromiss, der meiner Meinung nach um einiges besser ausge­fallen wäre – und es hätte der Gesetzwerdungsprozess schon durchaus einen anderen Weg gehen können –, wenn man ein bisschen auf die Stellungnahmen aus dem Bun­desministerium für Justiz gehört hätte. Wenn man die Justiz auch eingebunden hätte, wäre das wahrscheinlich in etwas geordneteren Bahnen verlaufen, das wird die Aufga­be der Evaluierung sein.

Es ist ein Kompromiss, der sehr viele Einschränkungen in der Beratungsthematik ge­bracht hat, mit dem man am Ende des Tages doch wird leben können, der, meine Da­men und Herren, wie alle Dinge, die wir beschließen, seine Tragfähigkeit in der tägli­chen Praxis wird erweisen müssen. Im schlimmsten Fall werden jene Anwälte, die Haft­pflichtfälle aufgrund von Beratungsfehlern bearbeiten, mehr Geschäft haben; das wol­len wir aber natürlich nicht hoffen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.49


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.50.14

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits von meiner Vorred­nerin erläutert wurde, handelt es sich hauptsächlich um Änderungen, welche wegen der 4. Geldwäscherichtlinie und der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus vor­genommen werden müssen; Kollege Schennach hat dies bereits eingehend erklärt und kommentiert. Dabei wird nun das seit 1999 unveränderte Wirtschaftstreuhandberufsge­setz in einem Kompromiss zwischen der Rechtsanwaltskammer und der Kammer für Wirtschaftstreuhänder novelliert. Kollege Fürlinger hat ausführlich erklärt, dass die Rechts­anwälte natürlich ihre Interessen und die Wirtschaftstreuhänder andere Interessen ha­ben. Das ist verständlich, jetzt wurde aber ein guter Kompromiss beschlossen.

Einen Schwerpunkt bildet die Neuordnung der Berufsgruppen. Traditionell waren die Wirtschaftstreuhandberufe stufenmäßig aufgebaut. Bisher war es Pflicht, die zwingend notwendigen Prüfungsteile, zuerst Steuerberater und dann Wirtschaftsprüfer, in einem Verfahren zu absolvieren. Dieser Aufbau wird nun aufgehoben und durch zwei Wirt­schaftstreuhandberufe ersetzt.

Durch die heutige Novelle muss die Abfolge, zuerst die Steuerberaterbefugnis und dann die Wirtschaftsprüferbefugnis, nicht mehr eingehalten werden. Steuerberater und Wirt-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 48

schaftsprüfer sind nun gleichermaßen im Rechnungswesen, also betreffend Buchhal­tung, Lohnverrechnung und Erstellung von Jahresabschlüssen, berechtigt. Die Prüfungs­tätigkeit als unabhängiger Prüfer ist ausschließlich dem Wirtschaftsprüfer vorbehalten.

Weitere Neuordnungen in diesen Bereichen, etwa hinsichtlich der Fachprüfungen und der Anpassung der Befugnisse wurden bereits erklärt. Die Geldwäscherichtlinie und die Abschlussprüfungsrichtlinie wurden, wie bereits erwähnt, ebenfalls berücksichtigt und die Bestimmungen daran angepasst.

Die sozialdemokratische Fraktion wird allen drei Gesetzesänderungen gerne zustim­men. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.52


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


15.53.02

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anlass für dieses Gesetz war, dass es jährlich zu wenige Absolventen, zu wenige junge Wirt­schaftsprüfer gibt. Das erinnert mich ein wenig an den Ärztemangel: Wenn es zu we­nige Ärzte gibt, reduziert man die Ausbildungszeit der Ärzte, vielleicht gibt es dann mehr Ärzte.

Passt das wirklich zusammen? – Nicht wirklich. Die Ursache dafür, dass es so wenige Wirtschaftsprüfer gibt, ist eine andere, denn die lange duale Ausbildung, zuerst die Aus­bildung zum Steuerprüfer zu machen und dann die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer zu absolvieren, gibt es ja schon ewig. Die Ursachen sind also vielleicht doch andere als jene, dass sich Wirtschaftsprüferanwärter nicht diesem Prüfungsmodus unterziehen wol­len. Der Anlass ist freilich ein anderer. Es geht um die Ursachen, nicht um die Wirkun­gen, die wir bekämpfen wollen.

Uns von der Freiheitlichen Partei geht es um die Ursachen. Ganz ehrlich gesagt: Wer will schon 1 572 Seiten Kodex der österreichischen Steuergesetzgebung auswendig ler­nen? Das sind doppelt so viele wie vor 16 Jahren. – Also, ehrlich gesagt, ich kann mir etwas Besseres in meinem Leben vorstellen, als diesen Gesetzeswust, den die öster­reichische Regierung produziert, auswendig zu lernen. Ich sehe völlig ein, dass die Wirt­schaftsprüfer sagen: Wir wollen das eigentlich nicht, wir wollen uns gleich der Wirtschafts­prüfung zuwenden!

Wenn man das Rechnungswesen in Österreich einmal Revue passieren lässt, das ja ein Unternehmer mehr oder minder auf eigene Kosten beauftragen muss, damit er eine geprüfte Jahresbilanz beim Finanzamt einreichen und abgeben kann, sieht man, es be­steht aus dem Buchhalter, aus dem Personalverrechner, aus dem Bilanzbuchhalter, aus dem Steuerberater und aus dem Wirtschaftsprüfer. Das sind fünf perfekt ausgebil­dete Fachkräfte – Institutionen, um es einmal so zu nennen –, die für den Unterneh­mer, letztlich aber für den Staat, denn der erhält ja die Steuern und Abgaben, die ge­samten Kosten und Abgaben ausrechnen. Der österreichische Staat, der nie mit dem Geld auskommt, wie wir alle wissen, mit über 80 Prozent höchstverschuldet ist und schon Anleihen mit bis zu 100 Jahren begibt, weil er nicht zurechtkommt, konfrontiert die Unternehmen mit der Höchststeuerbelastung, und die müssen sie auch noch aus­rechnen.

Da habe ich Verständnis dafür, dass junge Leute sagen, diesen Beruf streben sie ei­gentlich gar nicht an; ob es mit der Erleichterung geht, werden wir sehen. Wirtschafts­prüfer brauchen wir auf jeden Fall, allein um dem Ordnungsprinzip nachzukommen.

Was diesen – wie soll man sagen? – Disput zwischen Rechtsanwaltskammer und Wirt­schaftsprüfer angeht: Die Institution Steuerberater ist die wichtigste Ansprechstelle für


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 49

den Unternehmer, der dort Beratung und Auskunft darüber erhält, wie er seine Ge­schäftsgebarung handhaben und führen muss. Natürlich hängt das mit rechtsanwaltli­chen und vertraglichen Tätigkeiten zusammen. Da wäre es uns schon angenehm ge­wesen, wenn auch der Steuerberater kleine notarielle oder juristisch ausgefeilte Be­stimmungen selbst in die Hand nehmen und für den Klienten umsetzen könnte.

Es wäre eine Vereinfachung für den Unternehmer, der dann nicht zu zwei Stellen ge­hen muss – zusätzlich noch zu Rechtsanwälten beziehungsweise zu seinem Rechtsan­walt, den er sicherlich auch benötigt, aber nicht in Steuerfragen, denn da ist der Steu­erberater zuständig, der auch juristisch hätte tätig werden können. Das wäre sicherlich besser gewesen.

Alles in allem ist das aber ein Gesetz, das in Ordnung geht. Es bekämpft die Wirkung, aber sicherlich nicht die Ursache, nämlich das viel zu ausgeprägte und ausgeweitete Steuergesetz, zu dem wir uns endlich eine Reform wünschen, aber dazu ist diese Re­gierung sicherlich nicht fähig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.57

15.57.17

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017.

Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindes­tens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Ju­ni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 50

Der gegenständliche Beschluss ist ebenfalls ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz und bedarf daher ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bei Anwe­senheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.00.569. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsge­setz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Ener­gie-Control-Gesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzli­che Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen be­reitgestellt werden, erlassen wird (1519 d.B. und 1527 d.B. sowie 9831/BR d.B. und 9873/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um den Bericht.

 


16.01.43

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwal­teten Sondervermögen bereit gestellt werden, erlassen wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhellig­keit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 51

16.02.48

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Vizepräsiden­tin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Gäste! Das Thema, verglichen mit den Wetterkapriolen der letzten Tage, ist einem Gewitter gleichzusetzen, bei dem wir gerade die enorme Entladung einer langjährigen Spannung erleben, einher­gehend mit dem Donnergrollen, das dazugehört. Eigentlich müsste man glauben, dass das Thema, das wir behandeln, der heutige Beschluss einfach und unbürokratisch von allen mitgetragen wird, doch die politische Realität zeigt leider ganz andere Wahrhei­ten. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Wir von der ÖVP können hier nur voranschreitend und zielführend immer wieder für eine karbon- und atomstromfreie Energieproduktion und die Umsetzung dieser Ziele kämpfen. Geschätzte Frau Mühlwerth, gerade Sie wissen, warum Sie diesen Einwurf ma­chen, denn Sie sind ja bei diesem Thema nicht gerade an der vordersten Front mit da­bei gewesen. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Für uns von der ÖVP ist es aber ein großer Freudentag, es ist ein Freudentag hinsicht­lich Energiewende, ein Freudentag für viele Familienbetriebe, Klein- und Mittelbetriebe, die sich mit uns freuen. Der Abschluss der kleinen Ökostromnovelle bringt Versor­gungssicherheit beim Strom, auch dann, wenn die großen Produzenten einen Produk­tionsengpass spüren. Bereits im Frühjahr mussten wir erkennen, dass dieses Szenario Realität wird: Niedrigwasser in der Donau, kalte Temperaturen, ein Drittel des Strom­verbrauchs wurde aus Biomasse gedeckt. Das sind die Entwicklungen der Jetztzeit.

80 Prozent des erzeugten Stroms kommen derzeit aus erneuerbaren Energien. Damit sind wir europaweit – ich würde eher sagen: weltweit – führend und auch auf einem gu­ten Weg in Richtung der Zielsetzung für das Jahr 2050: 100 Prozent erneuerbare Ener­gie für die Stromproduktion.

Die letzten Tage haben auch anderes gezeigt: 25 Milliarden € zahlen Deutschlands Atom­stromproduzenten an den deutschen Staat zum Freikauf von Atommüll, damit über­nimmt der Staat die Verantwortung für Atommüllendlagerstätten. Lassen wir es gar nicht so weit kommen! Wir haben den richtigen Weg eingeschlagen: atomstromfreie Ener­gieproduktion und alleine mit diesem Gesetz ein Gesamtvolumen von 836 Millionen € – frisches Geld, das vor allem in den Bereichen Photovoltaik, Windkraft, Biogas und auch Kleinwasserkraft eingesetzt wird. Dieses Geld stärkt die Wirtschaft, sichert Betriebe und erweitert den Fortschritt.

Wenn man es in Zahlen fasst, sieht diese kleine Novelle – für einzelne Produktionszwei­ge – 45 Millionen € im Jahr für anstehende Windkraftprojekte, 9 Millionen € für Photo­voltaik, über 11,7 Millionen € für Biogasanlagen und rund 3 Millionen für Kleinwasser­kraft vor. Das ist letztlich Geld, das in die Effizienz investiert wird, das ist aber auch Geld, das zukünftige Strategien klar umsetzen lässt. Es gibt Planbarkeit, vor allem aber auch Investitionssicherheit für die nächsten Jahre. Das brauchen unsere Betriebe.

Letztlich ist das ein Erfolg, der viele Väter hat – es sitzen ja einige hier, die auch für den Erfolg dieser kleinen Ökostromnovelle mitgekämpft haben; natürlich waren auch Mütter mit dabei, wenn ich zu den Grünen schaue. Es war letztlich der unermüdliche Einsatz vieler Interessengemeinschaften, politisch Verantwortlicher und nicht zuletzt auch im Be­amtenwesen Tätiger, die mitgekämpft und zum Erfolg dieses Abschlusses beigetragen haben. Ich möchte heute namentlich gar nicht mehr alle erwähnen, ihnen wurde im Na­tionalrat vielfach namentlich gedankt.

Allen voran darf ich aber dir, Herr Minister Mahrer, Danke sagen. Du hast dieses Ge­setzesvorhaben von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner übernommen, der es federfüh­rend eingebracht hat – ein großes Danke an dieser Stelle für den Erfolg!

Es sagen aber auch hunderte Betriebe ein großes Danke, weil es darum gegangen ist, wie es in den nächsten Tagen und Monaten mit der betrieblichen Existenz ausschaut.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 52

Viele standen vor der Frage: Konkurs anmelden oder doch einen gangbaren Weg in die Zukunft finden? Dieser Beschluss fünf Minuten vor zwölf hat letztlich vielen wieder Hoff­nung gegeben und auch enorm viel an Investitionen ins Spiel gebracht.

Damit wurde klar gezeigt, dass wir trotz der Strompreisentwicklung, die entgegen allen Prognosen derzeit auf einem Tiefstand ist, dieses Thema nicht zum Bumerang unserer Energiepolitik werden lassen dürfen. Know-how und Innovation vieler Jahrzehnte sind auch in dieser Diskussion auf dem Spiel gestanden, und daher ist gerade dieser Ab­schluss ein Meilenstein in der weiteren Entwicklung. Die Behauptung, die oftmals ge­äußert wurde, Biogas sei eine zu teure Technologie, mag dem einen oder anderen kurz­fristig vielleicht richtig erscheinen. Wenn wir aber Erdöl zu 100 Prozent importieren, bil­ligst importieren, dann sind die Folgen wesentlich teurer – volkswirtschaftlich, aber auch, langfristig gesehen, für die Umwelt.

Ich glaube, auch die Arbeitsplätze und all das, was damit auf ökologischer Basis in nach­haltiger Weise abgesichert wird, sind ein wesentlich größerer Pluspunkt und nicht zu­letzt auch Fortschritt in unserer Zielsetzung. Unsere Kinder werden uns die richtigen Ant­worten auf das, was heute passiert, geben. Hoffentlich ist es dann nicht zu spät – das ist immer wieder die Diskussion in der Energiepolitik der Jetztzeit.

Die kleine Ökostromnovelle ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, die große soll und muss folgen im Hinblick auf die Zielsetzung: 100 Prozent erneuerbare Energien für unser Land. In dem Sinn stimmen wir natürlich zu und kämpfen weiter dafür. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

16.10


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Novak zu Wort. – Bitte.

 


16.10.36

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon Kollege Pum gesagt hat, war es eine spannende und teilweise heftige Diskussion im Wirtschaftsausschuss, die schlussend­lich nach monatelangen Verhandlungen zu einem guten Ende geführt hat: Diese kleine Ökostromnovelle – wie sie in den Zeitungen tituliert wird – wurde beschlossen, aber so klein, wie es der Name vermuten lässt, ist sie eigentlich im Grunde genommen nicht.

Wir reden immerhin von 660 Millionen €, die in den Ausbau von Ökostrom in Österreich gesteckt werden sollen. Das ist immens wichtig und endlich eine echte Klimaschutz­maßnahme. Künftig sind 45 Millionen € pro Jahr als Tarifförderung für die Windanlagen vorgesehen, um eben die Projektwarteschlangen zu verkürzen; über 13 Jahre soll das laufen. Zudem werden 30 Millionen € an Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Für die nächsten drei Jahre gibt es außerdem noch 11,7 Millionen € ex­tra für Biogas.

Mit dieser Novelle gelingt es, den Ökostromanteil in Österreich um einen Prozentpunkt zu heben. Wenn man sich die letzten 30 Jahre anschaut, dann sieht man, das waren in 30 Jahren drei Prozentpunkte. Es ist damit zu rechnen, dass mit dieser Novelle zu­sätzliche Investitionen in der Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro ausgelöst wer­den, und man kann auch damit rechnen, dass in etwa 10 000 Arbeitsplätze dazukom­men werden.

Es wird damit ein intelligentes Ökostromförderungssystem umgesetzt. Wichtig dabei ist – Kollege Pum hat es schon gesagt –: Erstens, wir haben mehr Versorgungssicher­heit durch Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte; zweitens gibt es eine langfris­tige Sicherheit der Kraftwerksreserven; und drittens ist es im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit, dass zusätzliche Investitionen in saubere Energie ausgelöst werden. Das


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 53

heißt, wir müssen im ökosozialen Bereich weiter aktiv sein, wenn es um den Ausbau er­neuerbarer Energien und um das Einhalten klimapolitischer Verpflichtungen geht.

Wir von der Sozialdemokratie haben uns bei den Gesprächen schon im Vorfeld und dann auch in den Verhandlungen natürlich von den energiepolitischen Leitgedanken des Plans A von Christian Kern leiten lassen, nämlich: maximale Fördereffizienz, mehr Ökostrom aus den effizientesten Technologien, mehr direkte Investitionen in die heimische Realwirt­schaft, daraus ableitend auch mehr Arbeitsplätze und vor allem, wie schon gesagt, Ver­sorgungssicherheit.

Ja, meine Damen und Herren, das war der erste Schritt, ein wichtiger Schritt, diese kleine Ökostromnovelle. Das ist die Grundlage und ein guter Start für eine große No­velle, die dann im Herbst angegangen werden sollte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Samt zu Wort. – Bitte.

 


16.14.38

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer! Eigentlich wollte ich ursprünglich gleich einmal – und das mache ich jetzt – für uns, die FPÖ, klarstellen, dass wir dieser Ökostromnovelle zustimmen und auch im Nationalrat zugestimmt haben. Ich weiß nicht, Kollege Pum, was du da gerade so angedeutet hast, ich kann dir aber schon ganz genau sagen, warum wir da sehr kritisch waren. Wenn – und das unterstelle ich euch einmal grundsätzlich, und zwar beiden derzeitigen Regierungsparteien – wir nicht gewollt hätten, würde es jetzt keine Ökostromnovelle geben. Das kann ich euch garan­tieren.

Das, was da im Vorfeld abgelaufen ist, das sage ich vor allem in Richtung der Biogas­anlagenbetreiber, war ein Desaster. Du hast gesagt, wir wären nicht an der Front dabei gewesen. Ich kann dir aber sagen, wo ich gewesen bin: Ich bin in unserem Bezirk bei mindestens sieben Ökostromanlagenbetreibern gewesen, die mir erzählt haben, wie klasse das ist, was die Regierung nun vorhat: die Kürzung der Förderungen – dazu kom­men wir dann noch – und eine Abwrackprämie für die Betriebe, die zusperren müssen, weil sie aufgrund der minimierten Förderungen, die im Raum gestanden sind, nicht wirt­schaftlich laufen können; tatsächlich war da die Rede von Existenzängsten. Das haben aber nicht wir verursacht, sondern der Verursacher dieses Desasters, das ich heute noch immer als solches bezeichne, war eindeutig – federführend eigentlich – die ÖVP, die nicht in der Lage war, rechtzeitig ein sinnvolles Gesetz, eine sinnvolle Novelle auf den Weg zu bringen. Das sei nur vorweg gesagt.

Uns ist es natürlich, das möchte ich auch sagen, wichtig, dass Versorgungssicherheit gewährleistet ist und dass es für den Endverbraucher nicht zu Mehrkosten kommt. Das ist auch einer der wesentlichen Gründe dafür, dass wir dieser kleinen Ökostromnovelle zustimmen. Hier von einem Meilenstein und von einem Tag der Freude und allen mög­lichen Geschichten zu reden finde ich ziemlich spannend. In Wirklichkeit – und das wis­sen Sie, genauso wie wir es wissen – muss es spätestens in der nächsten Legislatur­periode eine große Ökostromnovelle geben, die unter anderem auch das Thema des marktkonformen Verhaltens der Anbieter beinhalten muss.

Und – das ist für uns ein wesentlicher Punkt, und das hat uns ja dieses Biogasdesaster gezeigt –: Wir müssen weg von Förderungssystemen, die die Betroffenen glauben las­sen, sie können in den nächsten 100 Jahren Förderungen lukrieren und dass ein Be­trieb, der möglicherweise nie kostendeckend geführt werden kann, subventioniert wird.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 54

Das kann es nicht sein, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen ein ordentliches Modell schaffen, das Anstoßförderungen bietet, dann aber in weiterer Fol­ge über steuerliche Begünstigungen zu einem vernünftigen Laufen von solchen Betrie­ben führt, denn jeder andere Wirtschaftstreibende in diesem Land muss ja das Gleiche machen; er muss auch dafür sorgen, dass ein Betrieb, der nicht pausenlos subven­tioniert wird, überlebt, ansonsten muss der Betrieb leider sterben und vom Markt gehen.

Wir gehen davon aus, dass das, was in § 17 in den Absätzen 1, 3 und 5 enthalten ist, dazu geführt hat, dass die derzeitigen Anlagenbetreiber, die ja ziemlich laut geschrien haben, nun einigermaßen befriedigt sind und sagen: Okay, mit dem können wir leben! Ich habe, seitdem das im Nationalrat diskutiert und beschlossen wurde, nichts mehr ge­hört, davor habe ich ungefähr im Dreitagesrhythmus Anrufe erhalten und Informationen und E-Mails zugesendet bekommen, in denen mir erklärt wurde, was wir – mit „wir“ mei­ne ich auch uns –, die gesetzgebenden Körperschaften, da alles falsch machen. Da­runter ist nun offensichtlich einmal ein Schlussstrich gezogen worden.

Wir werden, wie gesagt, dieser kleinen Ökostromnovelle zustimmen, aber ich weise Sie darauf hin, dass das nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein ist und die nächste, die große Ökostromnovelle kommen muss. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort. – Bitte.

 


16.19.29

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Ich freue mich irrsinnig, dass ich heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden kann, weil es bei dieser Zweidrittelmate­rie so wichtig für Österreich und die nachhaltige Zukunft des Landes war, dass die Grü­nen mit am Verhandlungstisch waren und nicht die anscheinend – wie sagt man? – ge­läuterten Klimawandelleugner. Vor eineinhalb Jahren war die Umweltsprecherin der FPÖ ja noch der Meinung, dass der Klimawandel nur ein Lügenkonstrukt ist.

Im Gegensatz zu Ihrer Meinung ist es wirklich ein ganz großer Erfolg für die Ener­giewende, und der Ausbau von Ökostrom in Österreich geht weiter. Es ist nicht nur für das Klima gut; auch die Kosten für die Haushalte, die Unternehmen und die Industrie werden dadurch sinken.

Es ist schon viel gedankt worden, vor allem den Vätern des Ökostromgesetzes. Ich möch­te nun auch noch gern den Müttern des Ökostromgesetzes danken, allen voran Chris­tiane Brunner, der Energie- und Klimasprecherin der Grünen, die sich ganz stark am Verhandlungstisch mit eingebracht hat.

Ja, was passiert nun weiter? – Wir bringen jetzt ratzfatz 1 Prozent mehr Ökostrom in die Netze. Das klingt zwar nach wenig, aber wenn man es vergleicht: In den letzten 30 Jahren ist es dadurch, dass wir immer schon recht viel Wasserkraft und so weiter gehabt haben, sehr schleppend dahingegangen, und wir haben nur um ungefähr 3 Pro­zent zugelegt. Allein bei der Windkraft werden nun aufgrund der Novelle hunderte Ar­beitsplätze entstehen. Es wird ein Investitionsvolumen von einer halben Milliarde Euro ausgelöst.

Ich freue mich sehr, dass es da so fruchtbare Verhandlungen gegeben hat. Es ist viel­leicht nicht ganz so schnell gegangen, wie wir uns das gewünscht hätten, aber im End­effekt ist, glaube ich, etwas ganz Gutes herausgekommen, als sich ÖVP, SPÖ und die Grünen gemeinsam zusammengesetzt und geschaut haben, dass für die Zukunft et­was weitergeht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 55

Die größten Erfolge sind, wie gesagt, betreffend Windkraft erzielt worden: Es wird in den nächsten zwei Jahren ein Drittel der baureifen Anlagen, die noch in der Warteschleife stehen und wo lange Zeit – das hat der Kollege richtig gesagt – nichts passiert ist, ans Netz geholt. Wir haben da ein Sonderkontingent für den Abbau der Warteschlange Wind in der Höhe von fast 600 Millionen € sichern können. Bei der Photovoltaik hat es auch ganz große Aufstockungen gegeben, ja sogar die Branche war positiv überrascht, was da noch herausgekommen ist.

Neben einer neuen Investitionsförderung von 30 Millionen € sind nun endlich ein paar ganz logische Sachen durchgegangen; zum Beispiel ist dann die Errichtung gemein­schaftlicher Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern möglich, und es ist möglich, das volle Unterstützungsvolumen von 8 Millionen € auszuschöpfen, ohne auch den Ab­zug des Eigenverbrauchs mit einzurechnen.

Es geht auch beim Biogas etwas weiter; dazu hat es ja gerade vor zwei Wochen noch eine Kundgebung vor der Hofburg gegeben. Damals war noch ganz viel unsicher. Ich freue mich sehr – ich war damals dabei –, dass sich das Blatt doch noch so schnell ge­wendet hat und da etwas weitergeht. Es gibt Biogasnachfolgetarife in der Höhe von je­weils 11,7 Millionen €. Uns ist es ganz wichtig, beim Biogas darauf zu achten, dass nicht zu viel Fläche verwendet wird, im Idealfall keine – und da werden mir viele Bauern zu­stimmen –, um Futterpflanzen rein für die Biogasanlagen zu erzeugen.

Es ist ein zusätzliches Substratkriterium von 60 Prozent maximaler Getreide- und Mais­anteil für die Nachfolgetarife mit reingekommen. Für neue Biogasanlagen, die nun im Gesetz nicht mehr ausgeschlossen sind, gibt es deutlich strengere Kriterien, wie zum Beispiel maximal 30 Prozent Getreide und Mais als Substratkriterium. Darüber freuen wir uns auch sehr, weil es einfach wichtig ist, dass Futterpflanzen nicht nur rein dafür angebaut werden, um Energie zu erzeugen.

Ja, wie gesagt, wir sind zufrieden, wir sind recht zufrieden. Es ist eine gute Novelle. Wir hätten uns noch deutlich mehr gewünscht, und natürlich ist noch sehr viel mehr not­wendig. Der Kollege hat es vorhin gesagt, und auch wir erwarten uns eine große Öko­stromnovelle in der nächsten Legislaturperiode. Ich hoffe, dass dann gleich im Anschluss die Verhandlungen dazu weitergehen. Nichtsdestotrotz bin ich mir sicher, dass wir mit diesem Paket einen wirklich großen Schritt nach vorne geschafft haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.24


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ing. Köck zu Wort. – Bitte.

 


16.24.26

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Minister! Sehr ge­ehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Die­se Novelle ist ja doch etwas Einzigartiges, im Nachhinein erkennen sie alle als gut und waren alle schon immer dafür. Davor war das vielleicht nicht ganz so (Zwischenrufe bei der FPÖ), und ganz trefflich gilt das für die Freiheitlichen: Peter Samt erzählt uns, wie sehr er schon immer dafür gewesen ist. Ich habe gerade noch eine Rede von Umwelt­sprecher Walter Rauch im Nationalrat gelesen, die ist noch kein Jahr alt, in der er sich gegen Biogas und das Pariser Klimaabkommen und gegen vieles mehr ausgesprochen hat. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich muss euch sagen, in dieser ganzen Diskussion im letzten Jahr oder in den letzten zwei Jahren war von euch eigentlich nicht viel zu hören; erst dann, als das Ganze klar war, seid ihr mit aufgesprungen, und nun wollt ihr eben auch immer schon dabei gewe­sen sein. Man hat das aber schon bei der Erwähnung der Kostendeckung wieder er­kannt: Wenn man von Ökostrom redet und das mit Strom vergleicht, der aus Atomkraft-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 56

werken kommt, wo die Endlagerung und der Endabbau nicht mit eingerechnet werden, mit Strom, der aus fossiler Energie gewonnen wird, dann wird es keine Kostendeckung geben. – Und genau darum geht es bei einer Ökostromnovelle, genau darum geht es!

Wir sind froh, dass diese Novelle zustande gekommen ist, wenngleich wir auch nicht alles vergessen sollten, denn es war eine schwierige Geburt: Es waren lange Verhand­lungen, viele Betriebe standen vor dem Ruin, und einige haben geschlossen. Es wur­den allein im Bereich Biogas hundert Green Jobs vernichtet. Da muss man sich schon die Frage stellen: Warum?

Da gibt es die EU-Strategie 2020, zu der wir uns bekennen, die fordert, dass wir die fossile Energie einschränken, da gibt es das Pariser Klimaabkommen, das wir abgefei­ert haben. Wenn es ernst wird, sieht leider alles ganz anders aus, dann laufen die Dis­kussionen nicht fair, dann werden sie nicht sachlich geführt oder – wie von der FPÖ – eigentlich desinteressiert geführt. Die Einzigen, die sich wirklich für eine Ökostromzu­kunft eingesetzt haben, waren letzten Endes die ÖVP und die Grünen. Das muss man schon ganz klar sagen. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Vor allem vonseiten der SPÖ kam immer wieder das Argument, dass der Ökostromzu­schlag, der 5 € pro Person und Monat beträgt, zu viel wäre und dass man diese No­velle nicht verlängern könnte. Es wurde nie mit eingebracht, dass Ökostrom der Grund dafür ist, dass der Preis für Strom an der Börse innerhalb von einigen Jahren von 8 Cent auf 3 Cent gefallen ist, wodurch genau das wieder ausgeglichen wird, was der Öko­stromzuschlag auf der anderen Seite ausmacht.

Es wurde nie davon gesprochen, welcher Investitionsboom verhindert wurde. Ich kann das anhand meiner Gemeinde erklären. Wir haben vor sechs Jahren ein Kleinwasser­kraftwerk gebaut, das hat 350 000 € gekostet. Wir haben ein eigenes Stromnetz aufge­baut, mit dem wir die Kläranlage, die Straßenbeleuchtung, die Stromtankstelle und die Volksschule versorgen. Und hätte es mehr Geld für Kleinwasserkraftwerke gegeben, dann hätten wir schon ein zweites gebaut und auch wieder 350 000 € investiert und damit zehn Vollarbeitskräfte für ein Jahr gesichert. Das alles wurde letzten Endes nach hin­ten verschoben und verhindert.

Man muss doch auch sehen – und dazu gibt es ja Studien –, dass ein Gigawatt im Be­reich der Biogasanlagen für die Dauer der Laufzeit dieser Anlagen immerhin 25 Ar­beitskräfte sichert, bei der Biomasse sind es 46 Arbeitskräfte. Man muss doch auch sehen, dass wir mit einem Kraftwerk, wie wir es in Thaya zum Beispiel haben, bei 120 000 Kilowattstunden pro Jahr 12 000 Liter Öl einsparen, dass wir damit auch 37 000 Ki­logramm CO2 einsparen und auch beim Emissionshandel dem Staat einiges ersparen. Das alles wurde in diesen Diskussionen eigentlich nicht miteinbezogen. Und dann stellt sich – das, muss ich ehrlich sagen, hat mir schon sehr wehgetan – der Kanzler bei ei­ner Tagung neben den Herrn Schwarzenegger und spricht davon, er würde gerne den Klimawandel bekämpfen, er hätte kühne Visionen für die Energiezukunft und möchte zigtausend Green Jobs schaffen, während in Wirklichkeit gerade im Biogassektor, wie ich vorhin schon gesagt habe, die Green Jobs eigentlich vernichtet worden sind – und das wegen 5 € pro Kopf und Monat. Das ist eigentlich unverantwortlich. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir müssen den Vorsprung, den wir auf diesem Sektor haben, erhalten. Das Paket ent­hält gute Ansätze in diese Richtung, diese wurden bereits aufgezählt, es ist vor allem die Smart-Einspeisung zukunftsweisend. Dank der ÖVP und den Grünen gehen wir in die richtige Richtung, schaffen Green Jobs, bewahren eine saubere Umwelt und haben kühne Visionen für eine Energieproduktion ohne fossile Grundlage.

Im Namen vieler Familienbetriebe, KMUs und Arbeitnehmer im Ökostrombereich dan­ke ich allen Beteiligten für die Umsetzung – besonders dir, Herr Minister, deinem Vor-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 57

gänger Reinhold Mitterlehner, der auch sehr viel dafür gearbeitet hat. Wir sind froh, dass dieses Gesetz zustande gekommen ist, dass die SPÖ letzten Endes doch noch Vernunft angenommen hat und dass dieses Gesetz heute beschlossen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

16.30


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Gestatten Sie mir, bevor wir in der Debatte fortfahren, noch Abgeordnete des Wiener Landtages in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. (Allge­meiner Beifall.)

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Todt zu Wort. – Bitte.

 


16.31.04

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Kollege Köck, danke für die Wahlkampftöne zum Thema Ökostromnovelle und die Lobhudelei, die Sie hier angebracht haben.

Ich stelle einmal fest, dass man in Bezug auf eine Novelle wie jene des Ökostromge­setzes schon auch diskutieren darf und man darüber reden kann. Und wenn diskutiert wurde und das Gesetz nun von allen Parteien einstimmig beschlossen wird, dann kann man nicht dem anderen ständig vorwerfen, er hätte irgendetwas verhindert. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

16.31


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich darf nun den Herrn Bundesminister um seine Stel­lungnahme bitten.

 


16.32.00

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich glaube, das The­ma ist grundlegend zu wichtig, um es in Wahlkampfdebatten hineinzuziehen, und zwar aus einem einzigen Grund: Tatsache ist, dass wir klimapolitische Verpflichtungen ha­ben, und das nicht erst seit dem Abkommen von Paris im Dezember des vorvorigen Jahres; die hatten wir auch schon vorher, mit zum Teil ehrgeizigen Zielen, die sich die Republik immer gesetzt hat und durchaus immer wieder von unterschiedlichen Grup­pierungen in Österreich hinterfragt worden sind. Ich glaube aber, die Verantwortung, die wir gegenüber zukünftigen Generationen haben, gebietet es, dass wir uns hier nicht nur im Sinne des Innovationsstandortes, sondern auch im Sinne einer ökosozialen Markt­wirtschaft immer wieder aufs Neue anstrengen und in Europa vorangehen.

Wir produzieren auch heute schon 80 Prozent unserer gesamten Energie aus dem Be­reich der erneuerbaren Energie. Wir wollen da weiter vorankommen. Das ist im Sinne der Versorgungssicherheit und Energieeffizienz natürlich ein schwieriges Unterfangen, aber da muss man sich die Ziele hochstecken. Mein guter Freund Markus Hengstschlä­ger sagt immer: Österreich darf nicht in der Durchschnittsfalle verharren, sondern wir müssen eine Exzellenzorientierung haben, gerade im klima- und umweltpolitischen Be­reich, der immer wieder kritisch – Stichwort Fake News – hinterfragt wird. Wenn wir uns einer evidenzbasierten Politik nähern, und das wollen wir alle, glaube ich, fraktionsüber­greifend, dann sprechen die Fakten für sich. Vor diesem Hintergrund ist die Einigung auf diese kleine Novelle auch durchaus positiv zu bewerten.

Ich möchte vonseiten des Ministeriums und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Abgeordneten des Nationalrates, die sich daran federführend beteiligt haben – die Chef­verhandlerinnen und Chefverhandler, die sich sehr positiv eingesetzt haben, sind ja be­reits dankenderweise angesprochen worden –, und auch allen Fraktionen im Bundes­rat unseren Dank aussprechen, denn es wird, wie ich das wahrgenommen habe, einen breiten Beschluss geben. Ein einstimmiger Beschluss ist in einer für die Zukunft so re­levanten und recht kritischen Frage natürlich zu begrüßen.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 58

Eine Anmerkung muss man schon machen: Wir reden bei unterschiedlichen Energie­trägern auch immer von Märkten und von unterschiedlichen Preisentwicklungen. Natür­lich, wie das in einem Markt halt so ist, haben unterschiedliche Marktteilnehmer Erwar­tungshaltungen, wie sich Preise bei unterschiedlichen zugrunde liegenden Ressourcen entwickeln. Da kann man richtig liegen oder falsch liegen, weil man pro futuro – keiner dieser Marktteilnehmer ist ein Zauberer, der in die Kristallkugel hineinschauen kann – gewisse Entwicklungen am Markt einfach nicht vorhersehen kann. Das gilt für den Be­reich der Strompreise ganz genauso, wie für Rohöl, Erdgas, seltene Erden oder andere Rohstoffe.

Da gibt es natürlich Unwägbarkeiten, wenn man einen systemischen Umstieg wagt – und das ist ein systemischer Umstieg, zu dem sich Österreich in Europa federführend entschlossen hat; schließlich zeigen wir ja seit vielen Jahren vor, wie Dekarbonisierung auch ohne Atomstrom gehen kann, wir wollen ja auch ein Vorbild für andere Länder sein, die aus dem Atomstrom aussteigen wollen. Und da ist es auch legitim, dass man sich irrt, das Risiko am Markt existiert. Da haben sich Biogasanlagenbetreiber genauso geirrt, wie sich große Stromunternehmen geirrt haben. Es haben sich Unternehmen, die in den letzten Jahren im Erdöl- und Erdgasbereich unterwegs waren, genauso ge­irrt wie andere, denn man kann die Marktentwicklung nicht vorhersehen.

Was wir nun in diesem Modell getan haben, ist – ich glaube, das ist legitim und richtig –, einen schrittweisen Übergang zu initiieren, Anreize zu schaffen, von technologisch veral­teten Lösungen weg in Richtung technologisch neuere Lösungen in unterschiedlichen Bereichen zu gehen, und da entsprechende Begleitung anzubieten. Das heißt, ein kla­res Bekenntnis dazu, auch weiterhin auf die Kraft des Windes, des Wassers und der Sonne zu setzen und anderen Ländern ein Vorbild zu sein, wie man den Ausstieg aus der Atomenergie mit unterstützen kann. Da sind wir technologisch Vorreiter, da sind wir im Bereich Ausbildung, Wissenschaft und Forschung und auch bei der Stromerzeu­gung aus genau diesen Energieträgern Vorreiter – und daher, glaube ich, ist diese klei­ne Novelle extrem unterstützenswert.

Ja, wir alle wissen, dass noch weitere große Schritte gemacht werden müssen. Diese werden wir aus der tiefen Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen heraus gemeinsam setzen, wer auch immer der nächsten Bundesregierung angehören wird und wer auch immer dann im Nationalrat und im Bundesrat sitzen wird. – Danke sehr. (All­gemeiner Beifall.)

16.36


16.36.33Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Tagesordnung fortschreiten, dürfen wir Herrn Bundesminister Dr. Schelling recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allge­meiner Beifall.)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindes­tens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 59

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit gegeben ist.

16.38.1510. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird (1671 d.B. und 1677 d.B. so­wie 9850/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Koller. – Ich bitte um den Bericht.

 


16.38.38

Berichterstatter Hubert Koller, MA: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll Österreichs Attraktivität als Forschungs­standort stärken.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vor­lage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte.

 


16.39.31

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich bitte auch bei die­sem Tagesordnungspunkt um breiteste Zustimmung.

Ich möchte mich bei der Gelegenheit intensiv für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Herrn Bundesminister bedanken, der sich für diese Causa auch persönlich beim Gouverneur der Nationalbank verwendet hat.

Es geht um eine für die österreichische Innovationslandschaft extrem bedeutende Ent­scheidung. Sie wissen, wir dotieren pro futuro in Summe zusätzlich die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in den kommenden Jahren mit 420 Millio­nen €. Wir befinden uns damit auf dem ausgezeichneten Pfad Richtung Innovations­führerschaft. Sie wissen, wir sind in der Zwischenzeit bei den F&E-Investments die Num­mer zwei in Europa geworden. Wir haben uns in der europäischen Vergleichbarkeit – auch wenn heute das globale Ranking schon angesprochen wurde – in den letzten Jah-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 60

ren wieder an die Spitzengruppe herangepirscht. Die Zahlen von 2016 sind erst letzte Woche veröffentlicht worden, dort rangieren wir nun auf Platz Nummer sieben, das ist genau nur mehr ein Platz vor dem Sprung in die Innovationsführerschaftsgruppe.

Was wir bei diesem Instrumentarium in den letzten Jahren umgesetzt haben, ist weg von der Gießkanne im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hin zu einer kom­petitiven, sehr effizienten und effektiven Vergabe der Mittel für die Grundlagenforschung und für die angewandte Forschung der ausgegliederten Agenturen und Institutionen.

Um Ihnen eine zahlenmäßige Begrifflichkeit zu geben: Seit der Erstdotierung 2004 ist über 1 Milliarde € in diesem Bereich dotiert und hochkompetitiv vergeben worden, das heißt, im 14-Jahre-Durchschnitt ungefähr 76 Millionen € pro Jahr. Über diese Neudotie­rung für die kommende Periode inklusive der Einrechnung der Mittel des Österreich-Fonds, der ja im Namen der letzten Steuerreform geschaffen wurde, werden wir rund 140 Millionen € pro Jahr dotieren, also plus 85 Prozent.

Ich glaube, das ist für die zukünftigen Generationen gut angelegtes Geld. Wir haben ge­rade vorhin über Klimapolitik gesprochen, wir werden uns auch im Namen der gesam­ten aktiven Forschungsszene für die Weiterentwicklung des zukünftigen kompetitiven EU-Forschungsrahmenprogramms, für eine Ergänzung und speziell für Mittel in diesem hochkompetitiven Bereich einsetzen; damit ergänzen sich diese Bereiche wunderbar.

Wie gesagt, noch einmal: nicht Gießkanne, nicht Durchschnitt, sondern hochkompetiti­ve Vergabe und Exzellenzorientierung. In diesem Sinne bitte ich um breiteste Zustim­mung. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

16.41


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

16.42.2511. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird (2170/A und 1721 d.B. sowie 9838/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die plan­mäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mit­arbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017) (2231/A und 1722 d.B. sowie 9821/BR d.B. und 9839/BR d.B.)

13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 61

Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz ge­ändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017 – MiFiGG 2017) (2237/A und 1723 d.B. sowie 9840/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wer­den (2238/A und 1724 d.B. sowie 9841/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (2239/A und 1729 d.B. so­wie 9842/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberöster­reich im Kindergartenjahr 2017/18 (1663 d.B. und 1731 d.B. sowie 9843/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu den Punkten 11 bis 16 der Tages­ordnung.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Heger. – Ich bitte um die Be­richte.

 


16.45.00

Berichterstatter Peter Heger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kol­leginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich bringe die Berichte des Finanzausschus­ses zu den Tagesordnungspunkten 11 bis 16.

Zu Tagesordnungspunkt 11: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 12: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsge­setz 2017.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Zu Tagesordnungspunkt 13: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften­gesetz 2017.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antragstellung.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 62

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu er­heben.

Zu Tagesordnungspunkt 14: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteu­ergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 15: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normver­brauchsabgabegesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme gleich wieder zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Er­probung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


16.48.38

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Allein die Verlesung dieser Titel hat schon sehr lange gedauert, eine eingehende Debatte über diese Vielzahl an Tagesordnungspunkten wird wahrscheinlich sehr schwierig werden.

Zum Einkommensteuergesetz: Hier geht es um eine weitere Erhöhung der Forschungs­prämie auf 14 Prozent. Diese Prämie wurde im Jahr 2016 von 12 auf 14 Prozent er­höht. Wir finden das grundsätzlich positiv und wichtig. Wir haben einen Antrag im Na­tionalrat auf 18 Prozent gestellt, allerdings zielgerichtet, im Gegensatz zu der derzeiti­gen Vorlage, aufbauend eben auf dem bestehenden Evaluierungsbericht, der klar zeigt, dass die Unternehmen, die schon derzeit in der Forschung gut unterwegs sind, am meis­ten profitieren.

Die zehn größten Unternehmen bekommen ein Drittel der Gelder. Kleinunternehmen be­kommen 2 Prozent der Gelder, und es gibt offensichtlich keine oder zu wenige Anreize für zusätzliche F&E-Aktivitäten von Unternehmen, die derzeit in diesem Bereich nichts tun.

Die großen und die eingefahrenen Unternehmen profitieren natürlich, weil sie einfach schnell genug sind bei den Ansuchen, denn es gibt ein First-come-first-serve-Prinzip.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 63

Es ist für KMUs schwierig, obwohl gerade KMUs vor Herausforderungen stehen, die For­schungsaktivitäten oder mehr Aktivitäten in diese Richtung notwendig machen würden. Wir haben dazu einen Verbesserungsvorschlag für eine intelligente Differenzierung in dem Bereich gemacht – leider vergeblich. Da wird unserer Meinung nach viel zu sehr mit der Gießkanne gearbeitet. Das wollten wir verbessern, das ist leider nicht gelungen.

Zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz: Damit wird eine neue Form einer betriebli­chen Privatstiftung zur Weitergabe von Aktien mit steuerlicher Begünstigung sowohl für die Unternehmen als eben auch für die Mitarbeiter eingeführt. Das Ziel, feindliche Über­nahmen dadurch verhindern zu können, kann unserer Meinung nach nicht erreicht wer­den, da höchstens 10 Prozent der Stimmrechte von der Stiftung gehalten werden dür­fen. Die Kosten, die dieses Modell verursacht, sind nicht unerheblich. Sie betragen 2018 10 Millionen € und sollen bis maximal 50 Millionen € steigen.

Diese Regelung betrifft die Flaggschiffe der österreichischen Unternehmen, also acht bis zehn Unternehmen, die auch die Initiative für dieses Gesetz gesetzt haben. Diese Unternehmen haben sich das also gewünscht und bekommen das nun.

Der Zuteilungsmodus für die Aktien geht aus dem Gesetz nicht klar hervor. Es könnte auch sein, dass nur das Management davon profitiert. Auch wer das Stimmrecht, das einheitliche Stimmrecht wahrnimmt, bleibt vom Gesetz her unklar, ob das ein Stiftungs­vorstand ist, der wie oder von wem bestellt wird.

Wir kritisieren, dass da gekleckert wird und dass dieses Geld für zielgerichtetere Maß­nahmen, zum Beispiel im Bereich der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften, abgeht. Damit soll mittleren und kleineren Unternehmen in der Gründungs- beziehungsweise Wachstumsphase der Zugang zu Kapital erleichtert werden. Ein äußerst wichtiges An­liegen, weil es da große Probleme gibt, die gelöst werden sollten.

Dieses Modell der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ist 1993 das erste Mal einge­führt worden und konnte sich bis heute nicht durchsetzen, trotz eines Reformversuchs schon 2007. Das neue Regime unterliegt als Risikokapitalbeihilfe der EU-beihilferechtli­chen Mitteilungspflicht. Es ist im Ausschuss nicht gelungen, zu sehen, ob es da Risiken gibt und worin diese bestehen. Wir begrüßen ausdrücklich die Senkung der Mindest­zeichnungssumme von 100 000 € auf 10 000 €. Aber das an einen Vermögensnach­weis des Anlegers in der derzeitigen Form zu koppeln, halten wir schlicht und einfach für unpraktikabel.

Eine Kostenschätzung des geplanten Vorhabens ist nicht vorhanden, ebenso wenig ei­ne Zieldefinition, wie viel Finanzierung hier ausgelöst werden soll.

Dem Tabaksteuergesetz und Tabakmonopolgesetz stimmen wir zu, ebenso dem Norm­verbrauchsabgabegesetz.

Zum Bildungskompass wird mein Kollege aus Oberösterreich noch etwas sagen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor ich Herrn Bundesrat Tiefnig um seine Ausfüh­rungen bitte, darf ich den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Hermann Schultes in unserer Mitte begrüßen – ah, er ist schon weg. (Allgemeine Heiterkeit.)

Dann bitte ich dich, lieber Kollege, um deine Ausführungen.

 


16.54.18

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Das Einkommensteuergesetz 1988 mit der Anhebung der Forschungsquote können wir nur begrüßen. Wir haben ja vorhin vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft gehört, dass Österreich in der F&E-Quote schon an zweiter Stelle in Europa liegt und


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 64

durch die Erhöhung der Forschungsquote von 12 auf 14 Prozent sicherlich noch Schrit­te nach vorne setzt. Diese Forschungsquote ist wichtig, um den Wirtschaftsstandort Ös­terreich zu festigen und auszubauen und um Firmen nach Österreich zu holen. Willst du vorwärtskommen, musst du nach Oberösterreich kommen!, wie unser Landeshaupt­mann gesagt hat.

Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz können wir auch begrüßen. Aktien in der Hö­he von bis zu 4 500 € pro Jahr sind für die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungs­befreit und können auch in Zukunft, wenn die Personen die Firmen verlassen, steuer­frei übergeben oder ausbezahlt werden.

Ein weiterer Punkt ist das Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz. Die Senkung auf die 10 000 € Investitionssumme ist ein wichtiger Schritt, besonders aufgrund der Schwierigkeit des Zugangs zu Kapital, weil heute die Banken die Kreditvergabe schwie­riger gestalten. Somit haben wir die Möglichkeit, dass Firmen leichter zu Kapital kom­men, aber auch die Möglichkeit, dass Anteile bis zu einer Höhe von 15 000 € steuerfrei ausgeschüttet werden können.

Das Tabaksteuergesetz und das Tabakmonopolgesetz sind auch erwähnenswert, weil eine moderate Anpassung der Spanne herbeigeführt worden ist. Es wird zwar ab 2018 wieder eine Preiserhöhung beim Tabak geben, aber im Endeffekt profitieren auch die Tra­fiken von der Preiserhöhung.

Das Normverbrauchsabgabegesetz ist ein Thema, mit dem wir auf EU-Vorgaben re­agieren, damit zumindest Kleintransporter nicht in den Abgabenbereich kommen. So­mit bleiben die Steuervorteile für unsere Pkws oder für die Klein-Lkws auch in Zukunft geschützt.

Ein weiterer Punkt ist das Thema Bildungskompass in Oberösterreich. Ich möchte dazu nur sagen: Es ist ein wichtiger Punkt, um schon im frühen Jugendalter Talente der Kin­der frühzeitig erkennen zu können. Der Bildungskompass ist für Kinder ab 3,5 Jahren, und wenn die Kinder den Kindergarten verlassen, besteht für die Eltern die Möglichkeit, diesen Bildungskompass an die Lehrkräfte der Volksschulen weiterzugeben. Die Frei­willigkeit ist aber ein ganz wichtiger Punkt beim Bildungskompass.

Ich werde nicht detailliert darauf eingehen, da mein Kollege Oberlehner aus Oberöster­reich auch noch einige Worte dazu beitragen wird.

Für uns, für den Wirtschaftsstandort Österreich sind diese sechs Gesetze wichtig, be­ginnend von der Forschungsförderung bis zur Frühförderung von Jugendlichen. Daher können wir diesen sechs Gesetzen natürlich zustimmen.

Danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für die Erarbeitung und die Einbringung der entsprechenden Gesetzesvorschläge, die bereits im Nationalrat be­schlossen wurden und heute auch im Bundesrat hoffentlich einstimmig beschlossen werden. – In diesem Sinne: Danke schön und alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

16.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Debatte fortfahren: Ich habe mir das Stenographische Protokoll über die Diskussion zum Ökostromgesetz angesehen, und ich bitte wirklich darum, um dieses Klima in diesem konstruktiven Gremium des Bundes­rates zu wahren, von einer Wortwahl wie „Lügenkonstrukt“ Abstand zu nehmen, Frau Kollegin Schreyer!

Nun fahren wir in der Debatte fort, und ich darf Herrn Bundesrat Stögmüller um seine Ausführungen ersuchen.

 


16.59.42

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Damen und Herren! Herr Minister! Ich möchte,


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 65

wie Kollegin Reiter schon angekündigt hat, noch etwas zum Tagesordnungspunkt 16 sa­gen, nämlich zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Erprobung des Bildungskompasses im Kindergarten im Land Oberösterreich. Das ist auch ein Teil des bereits im Herbst 2015 beschlossenen Bildungspakets oder der Bildungsreform und wird morgen auch im Ober­österreichischen Landtag beschlossen. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt im Kindergartenjahr 2017/18, und das wird eben in Oberösterreich in 50 privaten und öffentlichen Kindergärten erprobt. Dabei sol­len Erkenntnisse zum Schulungs- und Unterstützungsbedarf sowie zum zeitlichen Mehr­aufwand für Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Faktoren für positive Kom­munikation mit SystempartnerInnen gewonnen werden. Das Ziel des Bildungskompas­ses ist das Begleiten der Kinder ab dreieinhalb Jahren bis zum Ende der Pflichtschule, sozusagen vom Kindergarten bis zum letzten Schultag: Wo brauchen die Kinder Förde­rung und wo liegen deren Talente?

Das hört sich super an – für mich hört es sich super an. Dennoch, was steckt wirklich dahinter für die ElementarpädagogInnen? – Eine viertägige Fortbildung und pro Kind ein­mal im Jahr drei Stunden zusätzliche Arbeitszeit. In diesen drei Stunden soll eine Ana­lyse des Kindes erstellt werden, eine Diskussion im Team stattfinden, und die Entwick­lungsgespräche mit den Eltern sollen auch noch in diesen drei Stunden stattfinden.

Ich bin jetzt, ganz ehrlich, nicht so euphorisch, was dieses Pilotprojekt angeht, wie die Frau Jugendministerin Karmasin, denn die Ministerin sieht durch die Einführung eines Bil­dungskompasses einen Paradigmenwechsel in der Elementarpädagogik. Ich sehe das nicht so. Ich glaube, es wird nicht so kommen. Es ist sicher jetzt nicht die schlechteste Maßnahme, das einzuführen, aber ich bin schon sehr skeptisch, gerade was die Büro­kratie angeht. Schon jetzt hört man ja von vielen Angestellten in den Kindergärten, dass die Bürokratie und der Schreibkram immer mehr werden. Meiner Meinung nach gehö­ren die ElementarpädagogInnen mehr zu den Kindern und weniger zum Schreibtisch. Ein weiteres Beobachtungsinstrument dazu einzuführen wird die Situation vor Ort nicht entlasten, sondern ganz im Gegenteil. Wir dürfen uns nicht in Formularen oder in ir­gendwelchen Standardisierungen verlieren.

Wir Grüne und ich sind natürlich für eine Verbesserung der Schnittstelle zwischen Kin­dergarten und Volksschulen.

Der Punkt, den ich auch sehr skeptisch sehe und auch herausstreichen möchte, ist die Freiwilligkeit der Weitergabe der Informationen an Eltern und an Schulen. Die Eltern er­halten im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs mit den KindergartenpädagogInnen Ein­sicht in die Beobachtungsergebnisse des Kindergartens. Die Entwicklung des Kindes vor allem im letzten Kindergartenjahr wird dann erfasst und im Rahmen des Bildungs­kompasses reflektiert und mit den Eltern ein Gespräch geführt – und dann besteht die Möglichkeit, diesen Bildungszettel, den man dann bekommt, freiwillig mit den Unterla­gen an die Schule weiterzugeben.

Genau hier liegt das Problem, bei der Freiwilligkeit. Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen und eine Grundlage, damit dieses Instrument auch wirklich greift, damit es nicht ins Leere läuft und damit diese Information direkt an die VolksschulpädagogInnen weitergeleitet wird. Und es gibt auch noch viel wichtigere und auch viele wirklich not­wendige Fragen in der Elementarpädagogik, in der elementaren Bildung, die unbedingt bearbeitet und angegangen werden müssen.

Warum ist es überhaupt so schwierig, die Ausbildung von KindergartenpädagogInnen und VolksschulpädagogInnen zusammenzuführen? Warum gibt es nach wie vor noch zwei Ministerien und nicht ein geballtes Ministerium, wo die gesamte Bildung in einem angesiedelt ist? Das wäre eine Frage, die einmal zu stellen wäre. Auch im Rahmen der Bildungsreform wäre es möglich gewesen, die Elementarpädagogik in die Bildungsre-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 66

form hineinzunehmen und das zusammenzuführen und endlich Verwaltungsstrukturen gemeinsam zu erfassen. Das wären Möglichkeiten.

Dringend notwendig wäre auch, endlich bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kin­dergärten und -krippen einzuführen. Um das soll sich die Frau Jugendministerin auch wirklich kümmern, damit auch hier endlich etwas weitergeht.

Zum Bildungskompass: Ganz ehrlich, wir brauchen qualifizierte MitarbeiterInnen, aus­reichend Zeitressourcen und Personal in den Kindergärten. Das wäre notwendig, denn es gibt viele Baustellen in der Elementarpädagogik. Ich bin sehr skeptisch, wenn dann eine Pädagogin 25 Kinder in einer Gruppe hat und für jedes Kind drei Stunden bekommt und es keine Personalaufstockung im Gesamten ist. Es ist insgesamt gesehen ein rie­siger Zeitaufwand, der dann in diesen Bildungskompass fließen wird.

Ich bin als Oberösterreicher natürlich froh darüber, dass wir das nach Oberösterreich be­kommen, denn wir Grüne werden in Oberösterreich ganz gezielt darauf schauen, wir Grüne werden im Parlament darauf schauen und werden dann die Evaluierung dieses Pilotprojekts in Oberösterreich sehr gründlich beobachten und dann entscheiden, ob ei­ne bundesweite Ausrollung Sinn macht und inwieweit das Konzept verändert gehört.

Wir werden heute im Bundesrat diesem Punkt zustimmen, aber, wie gesagt, wir Grüne werden das auch weiter verfolgen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

17.04


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort gemeldet. Sie darf maximal 5 Minuten dauern und ist bitte exakt auf die zu berichtigende Behauptung zu beschränken. – Bitte.

 


17.05.07

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Ich werde maximal 10 Sekunden brauchen.

Frau Vizepräsidentin Winkler hat gerade vorgelesen, dass es eine Beschwerde der FPÖ darüber gegeben hat, dass ich beim vorherigen Tagesordnungspunkt gesagt habe, die FPÖ hat vor Kurzem den Klimawandel noch als Lügenkonstrukt bezeichnet.

Ich habe jetzt nachgeschaut, es stimmt wirklich, ja: „Kurier“ und „Standard“ titelten am 9. Juli 2015, dass die – damals noch – FPÖ-Umweltsprecherin Susanne Winter den Kli­mawandel als Lügengebäude bezeichnet hat. (Bundesrat Längle: Sie ist kein Mitglied der FPÖ mehr!)

Also Sie haben insofern recht: Es ist ein Lügengebäude und kein Lügenkonstrukt. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Rösch: Das war eine Rechtfertigung, aber kei­ne Berichtigung!)

17.05


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lin­dinger. – Bitte.

 


17.06.02

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu den sechs Gesetzen, die wir hier beschließen werden und über die wir hier die Debatte in einem abführen, jetzt schon alles gehört und es ist dazu schon alles gesagt worden. Wir wissen aber, dass es hier um einige doch weitreichende Änderungen geht, auch beim Mittelstandsfinanzierungs­gesellschaftengesetz. Bei diesem Gesetz ist es wichtig, dass wir den Anreiz erhöhen, in Mittelstandsbetriebe zu investieren, und die Investitionssumme von 1,5 Millionen auf mögliche 15 Millionen € pro Unternehmen erhöhen und damit Privatinvestoren die Mög­lichkeit gegeben wird, hier zu investieren.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 67

Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen, wenn wir heute hier das Tabaksteuerge­setz ändern, dass es im ländlichen Raum sehr viele Trafiken gegeben hat. Sie wurden von Personen geführt, die durch verschiedene Umstände beeinträchtigt waren, und die Trafiken waren für sie die einzige Möglichkeit, ein Einkommen zu erzielen und ihren Le­bensunterhalt zu verdienen. Ich kann mich noch ganz gut erinnern, dass es in der Nach­kriegszeit Kriegsopfer und dann Zivilinvalide waren, die diese Trafiken geführt haben. Und da wir jetzt in diesem Bereich nicht mehr so gut versorgt sind, dass sich in jedem Dorf eine Trafik befindet, ist es gut, dass wir da auch ein wenig an der Schraube dre­hen, sodass die Gewinnspanne für die Trafiken ein wenig höher wird. Die letzte Erhö­hung bei den Zigarettenpreisen war 2010 – ich sehe das ein wenig gelassener, weil ich schon seit drei Jahren nicht mehr rauche. Ich trage also nichts mehr bei, aber ich kaufe dort Zeitungen und kaufe dort meine Ansichtskarten.

Viele Trafiken sind in den vergangenen Jahren Postpartner geworden, arbeiten mit Pa­ketdiensten zusammen und sind in vielen Bereichen auch ein Treffpunkt und haben da­mit eine Funktion für die Kommunikation im Ort. Und man sieht, dass das auch ein sehr wichtiger Bereich ist.

Geschätzte Damen und Herren! Dass wir durch eine Angleichung bei der Normver­brauchsabgabe die sogenannten Fiskal-Lkws, die durch eine Durchführungsverordnung der EU NoVA-pflichtig geworden wären, weiterhin ermöglichen und auch andere Her­steller miteinbeziehen, ist auch ganz wichtig.

Zum Bildungskompass: Der Bildungskompass ist für Oberösterreich natürlich ganz wich­tig, weil Oberösterreich für dessen Erprobung ausgewählt wurde. Warum wurde Ober­österreich ausgewählt? – Weil wir das Land der Kinderbetreuung sind. In vielen Gemein­den gibt es auch in der Ferienzeit eine durchgehende Kinderbetreuung. Das ist wichtig für die Eltern. Das ist ein ganz wesentlicher Beitrag dazu, dass man nicht den ganzen Urlaub verwenden muss, weil der Kindergarten zugesperrt hat und keine Kinderbetreu­ung besteht.

Wenn man dieses vom Charlotte-Bühler-Institut entwickelte praxisorientierte Konzept studiert, dann weiß man auch, dass eines der ersten Dinge, die passieren werden, sein wird, dass in einem der 50 Kindergärten, in denen wir das erproben, die Pädagoginnen und Pädagogen sagen werden: Das ist aber schon viel Arbeit, diese Untersuchung zu machen! – Es ist ja tatsächlich ein Aufwand, sich mit den Kindern zu beschäftigen, sich mit den Eltern zu beschäftigen und diesen Übergang für die Volksschule zu schaffen. Und wir wissen, dass nach dem einen Jahr Erprobung dann die Pädagoginnen und Pä­dagogen kommen und sagen werden: Wir werden schon ein paar Stunden mehr an Vor­bereitungszeit brauchen, wir werden einen Zuschlag brauchen.

Aber ich sehe das als einen Weg in die richtige Richtung. Ich freue mich, und ich werde als einer derjenigen, die Träger eines Kindergartens sind, von acht Gruppen, einer Krab­belstube und drei Hortgruppen, das beobachten. Wir werden schauen, wie sich das ent­wickelt, und ich hoffe, das wird als Vorzugs-, als Beobachtungsbundesland zum Vorbild für alle anderen werden und dass sich das in ganz Österreich positiv auswirken wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Ing. Rösch zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.11.47

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Werter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Tagesordnungspunkten, die wir gerade behandeln, wurde schon vieles gesagt. Es gab gerade bei diesen sechs Punk­ten eher weniger Kritik, deswegen kann ich mich in der Analyse der ersten Punkte jetzt


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 68

meiner Vorrednerin Frau Dr. Reiter etwas anschließen. Ich will aber schon eines sa­gen: Es ist nicht unbedingt immer die Gießkanne. Die Großen mögen es manchmal schon leichter haben, wenn sie Abteilungen haben, durch die sie zu Förderungen kom­men. Das ist so, aber das liegt nicht unbedingt immer am System.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass wir diese Förderung mit 14 Prozent – vorher 12 Pro­zent – bekommen. Das ist auch eine Förderung für den Wirtschaftsstandort, es bedeu­tet gleichzeitig Schaffung von Arbeitsplätzen, denn nicht die Politik schafft die Arbeits­plätze – wie es von Politikern, auch von dem einen oder anderen Abgeordneten oft be­hauptet wird –, sondern Arbeitgeber schaffen sie. Wirtschaft sind wir alle: Die Arbeitge­ber mit den Arbeitnehmern zusammen bilden eben die Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ich bei diesem Punkt noch hervorheben möchte, ist, dass wir für solche Förderan­gebote natürlich auch die entsprechende Ausbildung brauchen, und da sehe ich in Ös­terreich bei den Universitäten noch einen großen Nachholbedarf. Wenn man sich das weltweite Ranking anschaut, dann ist das nicht so brüllend. Österreich findet sich nicht unbedingt in den vorderen, sondern eher in den hinteren Reihen, was die Beliebtheit der Universitäten betrifft. Aber auch in den Fachausbildungen, wo wir zwar HTL- und Handelsakademie-Systeme haben, die sich wirklich europaweit bewährt haben, müs­sen wir dennoch darauf bedacht sein, dass die Leute mehr zukunftsfit und mehr arbeits­platzfit werden, damit sie eben, wenn sie dann ins Berufsleben eintreten und die Förde­rungen für die Betriebe vergeben werden, das auch eins zu eins annehmen können.

Gegen das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz kann man im ersten Moment gar nichts sagen. Es ist ja kein Lohnäquivalent, sondern eine Bonifikation, die ausgegeben wer­den kann. 4 500 € – wer kann die nicht brauchen? Wenn einem die Firma das anbietet, sagt man natürlich sofort Ja. Aber wir wissen aus der Vergangenheit, auch aus dem Jahr 2006, wie das damals mit der AMAG war, wo wir größte Schwierigkeiten hatten. Und ich glaube, gerade die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer können sich noch da­ran erinnern, wie sie praktisch gegen den Betriebsrat kämpfen mussten, dessen Vorsit­zender Otto Höfl damals für die Stiftung gesagt hat, dass praktisch die Mitarbeiterantei­le verkauft werden sollten, was aber nicht gegangen ist, und es war dann so weit, dass damals die AMAG in Ranshofen gesagt hat, der Standort wird nur erhalten bleiben, wenn Mitarbeiter abgebaut werden.

Und jetzt sind die Mitarbeiter in der komischen Situation, dass die Aktie steigt, wenn man Mitarbeiter entlässt, und aus der Stiftung kann man nicht einmal aussteigen, denn da muss man kündigen. Damit ist man derjenige, der sofort wieder dieses System be­treibt, dass dann endlich die Aktien wieder steigen, und das Ganze unter dem Vorwand der Standortsicherung.

Das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert für die Mitarbeiter, aber wenn es das als zusätzliche Möglichkeit gibt, dann kann man gar nicht dagegen sein. Aber es war da­mals wirklich so, dass sich Kalliauer und Erich Haider, kann ich mich erinnern, richtig dagegen gewehrt haben, dass die Belegschaft ihr Geld dort heraus haben wollte.

Damit sind wir wieder bei dem Thema, das wir heute zu Beginn gehört haben: das gro­ße Lob der Kammern. Da haben sich die Kammern – und da bin ich selbst drinnen – leider Gottes nicht mit Ruhm bekleckert, wie in so manch anderen Dingen auch, und dann kommt es eben immer wieder dazu, dass man Kammern auch infrage stellt und sagt, lasst doch die Leute selbst wählen, ob sie dabei sein wollen oder nicht. (Bundes­rätin Zwazl: Reden Sie jetzt von der Arbeiterkammer, oder was?)

Die Wirtschaftskammer ist, glaube ich, wesentlich mehr im Fokus als die Arbeiterkam­mer. Bei der Arbeiterkammer habe ich ja kein Problem, dass ich eine Urabstimmung ma­che – die Urabstimmung wird sie gewinnen, und die Beiträge werden von allen gezahlt, da bin ich mir sicher. (Bundesrätin Zwazl: Wir haben auch schon eine Urabstimmung


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 69

gemacht!) – Ja, aber es kommt immer darauf an, wie die Frage ist (Heiterkeit bei Bun­desräten der SPÖ) und ob die Leute auch wirklich wissen, was Kammerumlage 1 und 2 und das und das und das ist. (Bundesrätin Zwazl: Halten Sie die Unternehmer für dep­pert, dass sie nicht wissen, wie sie abstimmen?!)

Ich zahle Gott sei Dank keine Wirtschaftskammerumlage, ich streite deswegen jetzt auch nicht darüber. Bei der Arbeiterkammer weiß ich, dass das Profil ein bisschen an­ders ausschaut und die Zufriedenheit eine größere ist. Aber da muss ich auch sagen (Bundesrat Schennach: Das sagst du auch gern!) – das sage ich auch gerne –, vor 25 Jahren war es die FPÖ, die immerhin den Rechtsschutz dort eingeführt hat, und auf diesen stützt sich heute die Arbeiterkammer. Wenn man die Umfragen anschaut, kann man daraus deutlich ersehen, dass zum Beispiel die Politisierung in diesen Kammern den Leuten gar nicht taugt. Das ist etwas, wo 90 Prozent sagen, das brauchen wir nicht. Und da ist schon auch die Arbeiterkammer, da müssen wir uns selbst ins Boot ho­len, … (Bundesrätin Zwazl: Weil ihr keine Funktionäre habt! Ist eh klar!)

Nein, das ist ja nicht so! Aber als damals Gusenbauer und Konsorten ganz einfach wie­der in die Arbeiterkammer zurückgegangen sind und dort versorgt worden sind, das hat den Leuten natürlich nicht getaugt. Das muss man einfach auch einmal so sagen, und man muss zu seinen Fehlern – und jeder kann einmal Fehler machen – auch stehen, muss sie analysieren und etwas daraus machen.

Aber ich wollte eigentlich gar nicht so weit abgleiten (Bundesrätin Zwazl: Ist schon pas­siert!) – ja, ist schon passiert. Und ihr werdet es nicht anders machen, denn ihr habt 25 Prozent Beteiligung bei den Wahlen (Bundesrätin Zwazl: ... Niederösterreich!), und von der großen demokratischen Durchdringungstiefe brauchen wir gar nicht zu reden (Beifall bei der FPÖ), es wird dadurch nicht besser. (Bundesrätin Zwazl: Bestehst du jetzt darauf, dass wir 25 Prozent Beteiligung haben?) – Schauen wir in der Statistik nach! Ihr könnt alles schönreden bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, es wird sich trotzdem an der Statistik, so wie sie tatsächlich ist, nicht recht viel ändern.

Aber ich wollte noch ganz kurz die Investoren streifen, die praktisch jetzt in der Mittel­standsfinanzierungsgesellschaft auch unterstützt werden, nachdem die Banken ja völ­lig auslassen müssen oder mussten oder wollen – egal. Wir haben in die Banken so viel Geld hineingepumpt, das werden wir wahrscheinlich nie wieder sehen, auch nicht europaweit. Jetzt wird es ganz einfach wichtig sein, dass sich irgendjemand in der Wirt­schaft beteiligt, damit die Projekte und die neuen Technologien, die entwickelt werden, auch auf den Markt kommen, damit Arbeitsplätze geschaffen werden. Das wird unsere große Herausforderung.

Das sehe ich gut. Das Einzige, was ich nicht gesehen habe: warum die Privatgesell­schaften nicht im gleichen Maße wie die Kapitalgesellschaften bedacht worden sind. Das wird sicher seine Gründe haben, die ich jetzt aber nicht herauslesen konnte. (Beifall bei der FPÖ.)

17.19


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Oberlehner. – Bitte.

 


17.19.44

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Ich darf zu meinem Vorredner, Kollegen Rösch, nur das eine sagen: Ich bin nicht der Fachmann, wenn es um die AMAG geht, und ich kann jetzt keine Details berichten, als Oberösterreicher weiß ich aber, dass die AMAG gerade in den letzten Jahren sehr viel investiert hat. Ich glaube, 600 Millionen € wurden dort investiert. Sie ist ein Leitbe­trieb in Oberösterreich, auf den wir alle stolz sind, der sehr viele Arbeitsplätze schafft, und so glaube ich, dass dieser Weg, der dort gegangen wird, nicht ganz falsch sein kann.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 70

Das ist eine ganz wichtige Sache, die dort passiert, und es ist ein wichtiger Leitbetrieb für uns in Oberösterreich. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Rösch: ... Mitarbeiter finan­zieren sollen!) Ich kenne die Details nicht, das habe ich gesagt (Bundesrat Rösch: Ja, eben!), darüber müssen wir uns vielleicht einmal in Ruhe unterhalten.

Es sind zweifellos wichtige Beschlüsse – und wir haben jetzt schon sehr vieles darüber gehört – in den aktuellen Tagesordnungspunkten enthalten. Ich darf festhalten, dass für meine Fraktion klar ist, dass wir all diese Beschlüsse mittragen und die Zustimmung erteilen werden. Kollege Tiefnig hat die einzelnen Punkte aus ÖVP-Sicht bereits ange­sprochen, ich brauche das nicht zu wiederholen und nicht weiter auszuführen.

Als Oberösterreicher möchte ich nur noch ein paar Dinge zum Bildungskompass anfü­gen, weil dieser sozusagen Versuchsballon in Oberösterreich gestartet wird oder die Erprobung dort stattfinden soll. Grundsätzlich freuen wir uns sehr, dass die Erprobung des Bildungskompasses in Oberösterreich durchgeführt wird, weil Oberösterreich – Kol­lege Lindinger hat das bereits ausgeführt –, glaube ich, ein Land ist, in dem diesbezüg­lich gute Strukturen bestehen, und es daher wirklich Sinn macht, diese Erprobung bei uns durchzuführen.

Das Ganze wird im Kindergartenjahr 2017/18 durchgeführt, sowohl die Erprobung als auch eine wissenschaftliche Evaluierung dieses einheitlichen Qualitätsinstrumentes in der Elementarpädagogik. Ich halte das für sehr, sehr wichtig, dass man diese beiden Teile, die Erprobung und die wissenschaftliche Evaluierung, dabei betreibt.

Ich höre von den Pädagogen in meiner Gemeinde, dass sie sich damit schon beschäf­tigen und es auch sehr begrüßen, dass man mehr Zeit investieren kann und es Mög­lichkeiten geben wird, die bisher nicht vorhanden waren. Auch wenn das mehr Arbeit bedeutet – was sicherlich wieder zu Diskussionen führen kann –, sind die verantwortli­chen und verantwortungsvollen Pädagogen grundsätzlich sehr interessiert an dieser Sa­che.

Die Stärken und die Potenziale der Kinder dabei entsprechend zu hinterfragen und das auch noch zu dokumentieren, ist eine ganz wichtige Sache. Ganz besonders geht es dabei um den Übergang zwischen Kindergarten und Volksschule. Jeder, der selbst Kin­der hat, weiß, dass der Wechsel von einer Stufe in die nächste immer eine ganz be­sondere Herausforderung bedeutet, und da kann man den Kindern nicht genug Hilfe und Unterstützung anbieten. – Das zu erleichtern, halte ich für ganz, ganz wichtig.

Zu dem, was Kollege Stögmüller angeführt hat: Ja, natürlich, das haben wir heute schon bei der Gewerbeordnung gehört – step by step, nicht alles geht auf einmal. Immer wie­der sind Dinge so zu entwickeln, dass es in die richtige Richtung geht, dass man sagt: Ja, das sind Dinge, die uns weiterhelfen, aber es wird immer wieder Weiterentwicklun­gen brauchen. Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich nie ankommen, weil die Entwicklung nie aufhört.

Panta rhei, haben schon die alten Griechen gesagt, und das gilt heute wahrscheinlich mehr als jemals zuvor. Das heißt, es gibt sicher noch einiges, das man sich dazuden­ken könnte, vielleicht fehlt noch einiges.

Kollege Stögmüller, du hast in der letzten Sitzung schon von deinen Enkerln gespro­chen, die diese Welt auch noch genießen können sollen: Da ist noch ein bisschen Zeit, vielleicht ist bis zu deinen Enkerln diesbezüglich doch schon einiges geschehen.

Auf alle Fälle, glaube ich, ist es der richtige Weg, dass es auch eine Evaluierung geben wird, die man in Oberösterreich damit ermöglicht. Diese Erprobung soll ja in Wirklich­keit Ergebnisse bringen, die zeigen, was man denn noch anders und was man noch besser machen kann. Jedenfalls wird im Kindergartenjahr 2017/18 der Bildungskom­pass an 50 Standorten in Oberösterreich erprobt. Was ich auch noch dazu sagen darf:


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 71

Oberösterreich wird für den Aufwand dieser Erprobung 164 000 € bekommen, plus cir­ca 100 000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung, um auch im finanziellen Bereich entsprechende Möglichkeiten für diesen Pilotversuch zu haben.

Zweifellos ist es vernünftig, dies in der Praxis zu erproben, den Bildungskompass in dieser Form einzuführen und dabei Erfahrungen zu sammeln. Wir werden das in Ober­österreich gerne und mit großer Freude machen. Ich bin überzeugt, dass uns die Ergeb­nisse weiterhelfen werden, um den Bildungskompass auch in allen anderen Bundes­ländern einzuführen und da die Qualitäten weiterzuentwickeln. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Lindinger und Stögmüller.)

17.24


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


17.25.00

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Wir beschließen heute eine Reihe von wichtigen Finanzgeset­zen; meine Vorrednerinnen und Vorredner haben ja schon einiges dazu gesagt. Kolle­ge Lindinger hat auch schon darauf hingewiesen, wie wir kleinen Trafikantinnen und Tra­fikanten das Überleben sichern oder erleichtern können, und auch der Bildungskom­pass im Land Oberösterreich ist von meinem Kollegen angesprochen worden, aber auch von meinem Vorredner.

Ich möchte jetzt aber trotzdem ein paar Sätze zur Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bezie­hungsweise zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz sagen. Lieber Kollege Rösch, du hast schon recht, aber ich glaube, bei all den Dingen, die wir haben, findet man im­mer irgendeines negativ. Es sind mehr als 6 Prozent aller Beschäftigten an ihrem Un­ternehmen beteiligt. Ich finde, dass wir heute mit diesem Gesetz den gesetzlichen Rah­men genau für diese Mitarbeiterbeteiligung beschließen, ist gut, damit es eine gesetzli­che Vorlage gibt, worin alles festgehalten wird. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.) Bis dato hat ja die Rechtslage so ausgesehen, dass die MitarbeiterInnen Anteile von je­nem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, bis zu 3 000 € steuerlich begünstigt er­werben konnten. Viele der derzeit im Umlauf befindlichen Regelungen sind äußerst un­flexibel, und daher ist das, was wir heute alles in ein Gesetz gießen, ein wichtiger Schritt.

In Zukunft soll es möglich sein, dass pro Jahr und pro Mitarbeiterin/pro Mitarbeiter bis zu 4 500 € steuerfrei sind. Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung müssen natürlich für alle im Unternehmen Beschäftigten gelten, und zwar egal, auf welcher Ebene sie sich befinden, denn – das hat Frau Dr. Reiter angesprochen – dass es nur die obere Ebene ist, davon gehe ich nicht aus. Ich gehe davon aus, dass es alle Beschäftigten im Unter­nehmen betrifft, dass alle eine Möglichkeit haben, sich am Unternehmen zu beteiligen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich kenne diese Möglichkeit der Beteiligung von Mit­arbeiterInnen an einem Unternehmen, besser gesagt, an dem Unternehmen, in welchem sie beschäftigt sind, nämlich bei der voest. Dort gibt es diese Möglichkeit, sich am Un­ternehmen zu beteiligen, schon seit Jahren. Das Management und der damalige Be­triebsrat der voestalpine haben bereits im Jahr 2000 gemeinsam ein innovatives und für viele zu diesem Zeitpunkt überraschendes Konzept erarbeitet, nämlich dass sich die MitarbeiterInnen mit einem Aktienbesitz am Unternehmen beteiligen können.

Die voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung umfasst derzeit – und daran sieht man, dass es schon sehr viele betrifft – rund 22 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 52 Gesell­schaften des voestalpine Konzerns und rund 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 84 Gesellschaften in weiteren Ländern. So vertritt die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 Prozent der Stimmrechte der voestalpine AG und ist so­mit – sowohl nach Stimmprozenten als auch gemessen am Aktienwert – die größte Mit­arbeiterbeteiligung in Österreich.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 72

Aber auch Wienerberger setzt hier an und möchte die Mitarbeiterbeteiligung einführen. Die Mitarbeiterbeteiligungen mit gebündelten Stimmrechten sind Kapitalbeteiligungen als Unterstützung für den Erhalt des Standortes beziehungsweise auch ein Instrument ge­gen unerwünschte Übernahmen.

Es freut mich, dass wir heute dieses Gesetz beschließen, denn für mich ist es nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedeutung, sondern es ist wichtig für die Wirtschaft und vor allem aber auch wichtig für den Standort Österreich. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Bundesrat Längle, das Wort erteile, darf ich Herrn Bundesminister Mag. Hans Peter Doskozil herz­lich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Bitte, Herr Bundesrat Längle, du bist am Wort.

 


17.29.28

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Geschätzter Herr Minister für Landesverteidigung! Sieben Vorredner, es wurde schon extrem viel gesagt; ich halte meine Ausführungen recht kurz. Was uns Frei­heitliche und mir persönlich auch sehr wichtig ist, ist, dass wir unsere Kleinstunterneh­mer und unsere Klein- und Mittelbetriebe unterstützen.

Wir haben hier zwei Gesetze in Verhandlung, nämlich einerseits das Tabaksteuerge­setz, andererseits das Normverbrauchsabgabegesetz. Zum Tabaksteuergesetz ist Fol­gendes zu sagen: Es ist gut und positiv, dass wir hier die Handelsspanne steigern kön­nen und dass wir unsere kleinen Trafikanten schützen, denn sie sind es, die in der Früh aufstehen und viele Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit mit nötigen Dingen und Mitteln unterstützen, mit Zeitungen und dergleichen. Das gehört auch gelobt und mit Respekt und Anerkennung gewürdigt.

Zur Normverbrauchsabgabe, die man für Lkws nicht bezahlen muss: Dazu muss ich schon sagen, dass ich das positiv finde, weil viele Betriebe, viele Unternehmerinnen und Unternehmen eben auch Lkws haben, und damit wird ihnen wenigstens diese Steu­er erspart, wodurch sie sich den einen oder anderen Euro ersparen können.

Bezüglich der Bildung wurde auch schon einiges gesagt. Diesen Bildungskompass, der jetzt in Oberösterreich erprobt werden soll, sehe ich nicht so negativ, wobei ich betonen möchte, dass es früher auch ohne derartige Dokumentationen funktioniert hat. Selbst­verständlich muss man da darauf achten, dass es zu keiner Überbürokratisierung kommt, denn schließlich sind die Lehrerinnen und Lehrer, auch die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, aber auch die Pädagogen allgemein logischerweise am Kind dran, und das sollte auch im Mittelpunkt stehen. Da muss man eben aufpassen, dass man nicht zu viele Positionen, Arbeitsplätze schafft, die vom Element weg sind und Büros füllen.

Dennoch denke ich, dass dieses Projekt sicher gut ist. Warum? – Weil wir hier die Kin­der in den Fokus stellen, und Bildung kann nie zu viel Wertschätzung erhalten. Bildung sollte im Mittelpunkt stehen, denn mit der Bildung gewährleisten wir eine gute Ausbil­dung für die nächste Generation, für die Zukunft, für unsere Kinder.

Was man natürlich auch nicht vergessen darf, ist, dass es immer ein Zusammenspiel zwischen Kindern/Jugendlichen, Lehrpersonen/Lehrkräften und auch den Eltern sein muss. Dies sollte eine Symbiose sein. Das muss funktionieren, und wenn das funktioniert, ist viel geschafft.

Funktionieren kann es aber nur dann, wenn die Kommunikation passt. Da komme ich auf die Sprache zu sprechen. Die frühe Sprachförderung muss schon auch im Fokus


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 73

des Interesses sein, denn leider gibt es mittlerweile viele, viele Kinder, Jugendliche und auch Familien in Österreich, die die Amtssprache Deutsch nicht beherrschen, und das macht es um ein Vielfaches schwieriger.

Und wenn ich in diesem Bericht, in diesem Konvolut für diesen Bildungskompass lese, dass eben die frühe Sprachförderung wichtig ist, dann muss ich sagen, dass man dazu nicht solch eine Studie braucht, die zwei, drei Jahre alt ist, sondern da braucht man nur in das FPÖ-Parteiprogramm von vor zehn Jahren zu schauen, denn in diesem ist näm­lich schon dringestanden (Beifall bei der FPÖ – Heiterkeit der Bundesräte Schreyer und Stögmüller), dass die Kommunikation ein wichtiger Parameter ist, nicht nur allgemein im Umgang, sondern eben auch in der Bildung.

Das gehört unterstützt und unterstrichen, denn ohne gute Sprachkenntnisse, ohne Kom­munikation nützen uns all die Programme nichts, denn dann wird es nicht funktionie­ren. Deswegen: Fokus auf die Sprachförderung, auf die frühe Sprachförderung, denn nur dann wird es gelingen. Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Tiefnig und Zwazl.)

17.33


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? (Bundesrätin Zwazl gibt ein Handzeichen.) – Frau Bundesrätin Zwazl, bitte. (Bundesrat Lindner – in Richtung des Bundesrates Rösch –: So, jetzt kannst du dich anhalten! Jetzt kriegst du die rote Karte! – Heiterkeit bei Bun­desräten der SPÖ.)

 


17.33.28

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Minis­ter! Im Märchen gibt es eine Figur, die heißt Pinocchio. (Heiterkeit bei Bundesräten der SPÖ.) Wir haben in Niederösterreich eine Wahlbeteiligung von 46 Prozent, die FPÖ hat da einen Anteil von 7,2 Prozent und der Wirtschaftsbund einen von 79 Prozent – also bitte (demonstrativer Beifall des Bundesrates Köck), nur zur Richtigstellung.

Mir geht es als Unternehmerin nur darum, dass wir als Wirtschaftskammer gute Arbeit leisten. Ich bin Unternehmerin, und ich sage dir noch einmal: Ich lasse mir von dir nicht immer wieder unsere Wirtschaftskammerorganisation madig machen! Ich bin eine Un­ternehmerin eines kleinen Unternehmens, und ich weiß, wie wichtig die Organisation für mich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.34

17.34.24

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. (Rufe und Gegenrufe zwischen Bundesräten von ÖVP und FPÖ.)

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 74

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geän­dert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.36.5117. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet wer­den (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG), erlassen wird und mit dem das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbraucherkreditgesetz und das Hypo­thekar- und Immobilienkreditgesetz geändert werden (1662 d.B. und 1726 d.B. so­wie 9844/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz) (1659 d.B. und 1727 d.B. sowie 9845/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschluss­prüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Mana­ger-Gesetz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bau-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 75

sparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bun­desgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einla­gensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeord­nung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hypothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kör­perschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassengesetz, das Pfand­briefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontroll­gesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Voll­zugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zah­lungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralver­wahrer-Vollzugsgesetz geändert werden (1661 d.B. und 1728 d.B. sowie 9823/BR d.B. und 9846/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Somit gelangen wir zu den Punkten 17 bis 19 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um die Berichte.

 


17.37.47

Berichterstatter Martin Weber: Werter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf aus dem Finanzausschuss berichten, und zwar zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 19.

Ich beginne mit dem Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzins­trumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwick­lung eines Investmentfonds verwendet werden (Referenzwerte-Vollzugsgesetz – RW-VG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Verbrau­cherkreditgesetz und das Hypothekar-und Immobilienkreditgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 18: Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bringe nun den Bericht zu Tagesordnungspunkt 19: Bericht des Finanzausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbör-
sen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschluss­prüfer-Aufsichtsgesetz, das Aktiengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Ge-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 76

setz, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­gesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bilanzbuch­haltungsgesetz 2014, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit, das E-Geldgesetz 2010, das Einlagensicherungs- und Anle­gerentschädigungsgesetz, das Energie-Control-Gesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Glücksspielgesetz, das Hy­pothekenbankgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, die Insolvenzordnung, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Kontenregister- und Konten­einschaugesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Maklergesetz, das Pensionskassen­gesetz, das Pfandbriefgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Rechnungsle­gungs-Kontrollgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SE-Gesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Sparkassengesetz, das Übernahmege­setz, das Unternehmensgesetzbuch, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Zah­lungsdienstegesetz, das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz und das Zentralverwah­rer-Vollzugsgesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenso in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


17.40.01

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Landesverteidigung! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Es ist interessant, dass dieses Finanzgesetz nun zur Landesverteidigung gewan­dert ist – ich nehme es mit Interesse zur Kenntnis. Als ehemaliges Mitglied des öster­reichischen Bundesheeres darf ich Sie, Herr Minister, auch sehr herzlich begrüßen.

Bei den nun zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkten geht es um drei Gesetze, darunter zwei wichtige Gesetze für den österreichischen Finanzplatz, für den österrei­chischen Finanzmarkt, das sind Gesetze im Zusammenhang mit EU-Verordnungen aus Brüssel. Das dritte Gesetz hingegen ist ein vernachlässigbares, aber deswegen bin ich hier auch als Kontraredner genannt.

Im ersten Gesetz geht es um Referenzberechnungen von Indizes, die besonders wich­tig sind, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es da zu Manipulationen kommen kann; man denke nur an die Manipulationen im Zusammenhang mit LIBOR und EURIBOR. Das sind wesentliche Referenzzinssätze für Kontrakte, die geschlossen werden, wobei sich die Zinssätze nach diesen Referenzwerten volatil gestalten müssen. Daher müssen die­se Referenzwerte stimmen, sonst stimmt der Basisvertrag nicht.

Deswegen ist dieses Gesetz von enormer Wichtigkeit, damit hier eine europäische Stan­dardisierung beziehungsweise Vereinheitlichung geschaffen wird, damit es da eine ein­heitliche Methodik gibt. Die Methodik wird in diesem Gesetz aus dieser EU-Verordnung sehr ausführlich erklärt. Es ist sehr interessant, das nachzulesen. Diese Methodik wird hier gut dargestellt. Wenn diese Methodik auch eingehalten wird – das ist eben immer die Frage –, dann ist das sicherlich zielführend.

In Österreich ist mit der Umsetzung die FMA, die Finanzmarktaufsicht, beauftragt. Sie soll schauen, dass das Black-Box-Modell dieser Indizes wegkommt.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 77

Zur Black Box: Es sind damit auch Investmentfonds genannt, aber Investmentfonds sind ja eine Problematik an und für sich, denn da weiß der Investor nicht, was in einem Investmentfonds wirklich enthalten ist. Das muss man auch einmal sagen: Drei Viertel der angebotenen Investmentfonds, der Abertausenden von Investmentfonds weltweit, schlagen den ganz banalen Index nicht. Also ein ganz normaler Index – wenn man zum Beispiel den MSCI World nimmt oder den MSCI Europe, der sich aus dem Portfolio aus weltweiten Aktien oder aus europäischen Aktien zusammensetzt, oder den DAX aus deutschen Aktien oder den österreichischen mit dem ATX-Wert –, ein ganz banaler In­dex ist manchmal besser als die gesamten Fonds, die von Fondsmanagern aktiv getradet werden.

Interessant ist auch die Entwicklung: Wir reden immer von Industrie 4.0, auch von WKO 4.0, und ich möchte hier von Finanz 4.0 reden – diesen Begriff habe ich mir er­laubt für mich selbst festzulegen, denn hier steht die künstliche Intelligenz vor der Tür und diese Anlageberater, diese Fondsmanager werden es noch schwer haben im Le­ben, denn hier kommen objektive Maßstäbe zum Zug.

Mithilfe dieser künstlichen Datenprozesse, die hier gefüttert und gespeichert werden, kommt man zu einem Ergebnis, das sicherlich objektiver ist, als es manche hinter die­sen Investmentfonds stehende Finanzmanager haben wollen. Daher ist dieses Gesetz so wichtig, wichtig ist aber auch die Automatisierung und die technische Entwicklung, die in diese Richtung geht. Insofern haben auch die Roboter manchmal etwas sehr Posi­tives geleistet, wenn in diesem Bereich der Mensch, der Bankenfondsmanager obsolet wird. – Das war das erste Gesetz.

Im dritten dieser Gesetze, die hier auf der Tagesordnung stehen, geht es auch um eine EU-Verordnung. Diese betrifft die MiFID-Richtlinie. Das kommt aus der Finanzkri­se 2008, wird jetzt endlich umgesetzt und betrifft den Schutz des Investors, soll den Fi­nanzmarkt verbessern, vereinheitlichen und standardisieren, betrifft die Kunden- oder Investorbeziehung zwischen Bank, Finanzintermediär oder Handelsplattformen.

In diesem Sinne möchte ich wieder betonen, darauf hinweisen, dass noch immer die mit Abstand besten Handelsplattformen, die transparentesten, meistgefragten, mit der höchsten Liquidität und mit der seriösesten Berechnungsmethode, was die Preisfestset­zung betrifft, die Börsen sind, nach wie vor, und vor allem die Wiener Börse.

In diesem Sinne möchte ich wirklich ein Plädoyer dafür halten, dass diese Wiener Bör­se eine Renaissance bekommt, damit wir endlich von dieser Fremdkapitalfinanzierung wegkommen, die die großen Unternehmen maßgeblich beeinträchtigt und wodurch KMU-Betriebe hier Finanzierungsprobleme haben. Nur zum Vergleich: Die Marktkapitalisie­rung bei Börsen liegt europaweit bei circa 60 Prozent des jährlichen Volkseinkommens. In Dänemark, in den Niederlanden und in Schweden liegt diese bei 100 Prozent, in Ös­terreich gerade einmal bei 28 Prozent. Da ist noch jede Menge zu tun. Da ist jede Men­ge Feldarbeit, um es einmal in der Sprache der Landesverteidigung auszudrücken, not­wendig, um Schwung, Dynamik in die Wiener Börse, auf den Wiener Finanzplatz zu bringen.

MiFID ist, wenn man so will, der Rückhalt dafür, dass sich das Gerüst, innerhalb des­sen sich diese Finanzmarktordnung, dieses Ordnungssystem breitmachen kann, verbes­sern kann.

Im Zusammenhang mit dieser gesamten MiFID-Gesetzgebung: Die Börse hat das im­mer gehabt und war nie mit dieser Problematik beschäftigt, war die mit Abstand beste Handelsplattform.

Auch der Hochfrequenzhandel – auch hier eine Technologisierung im Finanzmarkt – ist sehr wesentlich, so paradox es klingt, weil dieser für die Liquidität und für die Umsätze sorgt, damit andere Betriebe, die an die Börse kommen, auch zu Investoren kommen


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 78

und sich hier Anfrage und Angebot in einer Preisfixierung, die täglich erfolgen muss, widerspiegeln.

Es sind gute Gesetze, die den Finanzplatz beziehungsweise den Finanzmarkt in Wien und in ganz Europa vereinheitlichen und in Österreich vorantreiben sollen. Da muss aber der Finanzminister, der leider nicht hier ist, mitwirken und die entsprechenden Rah­menbedingungen auch der Wiener Börse endlich geben. Schade, dass er nicht hier ist. Ich möchte ihm nichts unterstellen, aber es wäre sicherlich in unser aller Sinne, wenn der Finanzmarkt in Österreich endlich auf die Beine käme.

Das dritte Gesetz, das jetzt mit in Behandlung steht, lehnen wir ab. Da wir grundsätz­lich gegen die Verstaatlichung der Heta waren, lehnen wir auch alle nachfolgenden Ge­setze ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.46


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Poglitsch zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.47.03

Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten)|: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Aus meiner Sicht hast du, Kol­lege Pisec, jetzt zu den ersten beiden Gesetzen sehr gut gesprochen, da gebe ich dir vollinhaltlich recht. Bei dem Gesetz, das das Sondervermögen Kärnten betrifft, gebe ich dir natürlich nicht recht. Für uns als Kärntner ist es ein sehr, sehr wichtiges Gesetz.

Was mir gefallen hat – das möchte ich dir auch mitgeben –, ist, dass wir jetzt hier nicht wieder über die Schuldfrage diskutieren, dass wir nicht darüber diskutieren, welche Par­tei, welcher Landesrat, welcher Landeshauptmann bei dieser gesamten Geschichte rund um die Hypo Alpe-Adria-Bank schuld ist, dass wir das nicht wieder von vorne aufrollen. Ich denke, dass es hier überall eine Teilschuld gegeben hat und dass es eine Summe von Organversagen war, das diese Republik, aber auch das Land Kärnten da getroffen hat.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass so etwas auf dem Finanzplatz Österreich nie wieder passieren darf. Das wünscht sich auch die Bevölkerung. Ich denke, die Schuld­frage ist für die Bevölkerung aufgrund dessen, dass das eine sehr, sehr schwierige Ma­terie ist, nur mehr sekundär. Das, was die Bevölkerung in Kärnten und auch insgesamt in Österreich will, ist, dass wir mit diesem Thema endlich einmal abschließen. Und die­ses Gesetz, dieses Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz, zieht jetzt endlich einen Schlussstrich.

Ich denke, das ist ein wichtiges und gutes Gesetz für Kärnten, denn es hätte noch die Gefahr bestanden, dass wir auf dem Gerichtsweg zur Zahlung von bis zu 1,7 Milliar­den € herangezogen hätten werden können, sodass Kärnten durch diesen Vergleich mit dem Bundesfinanzminister mit 67 Millionen € sehr, sehr gut aussteigt und hier endlich Rechtssicherheit hat und diese Materie abgeschlossen ist. Das ist das, was die Menschen wollen.

Ich sage Ihnen ganz offen: Es tut Kärnten gut, dass wir medial, aber auch hier im Par­lament nicht mehr über diese Sache diskutieren, weil Kärnten im Moment wirklich ei­nen Aufschwung erlebt. Wir haben im Moment die niedrigsten Arbeitslosenzahlen der letzten zehn Jahre. Der Tourismus boomt, die Wirtschaft investiert. Das zeigt, es gibt wieder Vertrauen in den Finanzplatz Kärnten, aber auch in den Wirtschaftsstandort Kärn­ten. Das sollten wir nicht gefährden, indem wir uns hier in Streitigkeiten rund um eine Geschichte begeben, die schon Jahre zurückliegt und jetzt endlich einmal abgeschlos­sen wird.

Deswegen möchte ich allen ein Dankeschön sagen, allen Bundesländern, aber auch der Republik Österreich, vor allen Dingen den Steuerzahlern, nämlich dafür, dass das


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 79

jetzt für das Land Kärnten endlich einmal abgeschlossen wird. Ich bitte alle zuzustim­men, sodass wir einen gemeinsamen Beschluss fassen können, dass vielleicht auch die Freiheitlichen bei diesem Beschluss mitgehen, damit wir ein gemeinsames Zeichen da­für haben, dass wir mit dieser Sache endlich fertig sind, und die Bevölkerung in Kärnten eine gute Zukunft hat. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grü­nen.)

17.49


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster darf ich Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er das Wort erteilen. – Bitte.

 


17.50.25

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Ich werde meine Ausführun­gen dazu ganz kurz halten. Wir stimmen Tagesordnungspunkt 17, Referenzwerte-Voll­zugsgesetz, natürlich zu, damit die EU-Referenzwerteverordnung umgesetzt werden kann.

Tagesordnungspunkt 19, mit dem in ganz vielen Materien MiFID II, die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, umgesetzt wird, stimmen wir natürlich auch gern zu. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken und die Integrität und die Trans­parenz der Finanzmärkte zu verbessern. Das ist natürlich genau unser Ding, deswegen stimmen wir dem sehr gerne zu.

Wir stimmen sogar dem dritten Tagesordnungspunkt zu, der hier debattiert wird, näm­lich Tagesordnungspunkt 18, dem Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz, kurz SvK-Verzichtsgesetz. Wir stimmen deshalb zu – der Kollege hat es vorhin schon ganz gut erklärt –, weil hier die Abarbeitung der Anleihen mit Bundeshaftung behandelt wird.

Ich möchte ganz kurz auch aus unserer Sicht erklären, worum es geht. Im Rahmen der Liquidation des Fonds „Sondervermögen Kärnten“, der in der Abwicklung damals ge­schaffen worden ist, ist festgestellt worden, dass das Fondsvermögen nicht ausreicht, um die ganzen Verbindlichkeiten des SvK-Fonds zu decken.

Zu diesen Verbindlichkeiten des Fonds zählen eben insbesondere Ansprüche des Bun­des aus der Nachranganleihe der Heta, also der Abbaugesellschaft der Hypo Alpe-Adria, von 2012. Das läuft jetzt noch bis 2022 weiter. Es sind auch noch Haftungsent­gelte und Abgabenforderungen des Bundes offen. Eine Insolvenz wäre die andere Mög­lichkeit gewesen, das wäre aber noch nachteiliger und risikoreicher gewesen. Darum ist jetzt eben diese Lösung mit dem Verzicht gewählt worden.

Wir werden diese Lösung, wie gesagt, mitttragen, aber ich möchte auch mit den Wor­ten von Werner Kogler aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss schließen: Was wir da behandeln, ist wirklich das größte Finanzverbrechen der Zweiten Republik. Es haben so viele Leute versagt: die Kärntner Landesregierung, die Aufsichtsbehörden, die Bun­desregierung – das ganze Verstaatlichungsdebakel, das es dann nach sich gezogen hat, die Milliarden, die weg sind, die Milliarden der SteuerzahlerInnen, die vorher auch schon angesprochen worden sind!

Ich schlage eigentlich in die gleiche Kerbe wie mein Vorredner: Schauen wir, dass wir das alles gut über die Bühne bringen, und treffen wir Vorsorge dafür, dass so etwas nicht einmal ansatzweise noch einmal passieren kann! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

17.52


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Blatnik zu Wort. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.53.12

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod prezident! Herr Mi­nister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dragi kolegice in kole-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 80

gi! Diese Tagesordnungspunkte umfassen mehrere Gesetze, wobei es, wie alle meine Vorredner schon betont und ausführlich erklärt haben, um den Finanzmarkt beziehungs­weise um den Finanzplatz geht. Es sind Gesetze, die sehr positiv sind.

Zu allen drei Gesetzen wird meine Partei selbstverständlich die Zustimmung erteilen. Ich möchte zum Referenzwerte-Vollzugsgesetz ganz kurz Folgendes erklären: Es geht, wie Herr Kollege Pisec schon gesagt hat, um die Referenzbewertung von Indizes, es geht um Vereinheitlichung, es geht um Standardisierung. Es ist dieses Gesetz auch ei­ne Antwort auf die Manipulationsskandale und Manipulationsvorwürfe bei LIBOR, EURIBOR sowie bei der Energie-, Öl- sowie Devisenreferenzbewertung. Zuständig dafür sind die Behörden der FMA, das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Auch ich werde jetzt Tagesordnungspunkt 18 übergehen und sofort zu Tagesordnungs­punkt 19 kommen, weil ich als Kärntnerin Tagesordnungspunkt 18 dann ein bisschen genauer erklären möchte.

Zu Tagesordnungspunkt 19: Auch dem werden wir zustimmen. Es geht um eine EU-Richtlinie. Es geht um Anlegerschutz und um Transparenz bei Geschäften von Wertpa­pierfirmen, die verbessert werden. Es geht um das Bundesgesetz über die Wertpapier- und allgemeinen Warenbörsen, um das Wertpapieraufsichtsgesetz, das komplett no­velliert wird. Auch dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Nun komme ich – als Kärntnerin – zum Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz. Die erzielte Einigung basiert auf einer Vereinbarung, die im Vorjahr getroffen wurde, und zwar zwischen dem Bundesland Kärnten und dem Bund, nämlich dass das „Sonder­vermögen Kärnten“ aufgelöst wird und die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liqui­dationsquote bedient werden.

Es war dies eine positive Einigung, eine Erleichterung für Kärnten, ein Leichterwerden des Rucksacks, den wir mitschleifen, denn da geht es, wie ihr wisst, um 24 Milliarden € an Haftungen. Auch ich möchte jetzt nicht abrechnen und darüber reden, wer aller schuld ist. Wir stehen vor einer Einigung, vor einer Lösung.

Ich möchte mich bedanken, in erster Linie beim Land Kärnten, bei unserer Finanzrefe­rentin Gaby Schaunig. Ich möchte mich bedanken bei unserem Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, ich möchte mich aber auch bedanken bei unserem Finanzminister Schelling und bei allen Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen, nicht nur in Kärnten, son­dern in ganz Österreich, denn sie sind diejenigen, die das ausbaden müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wie ich schon gesagt habe, beruht die Einigung auf dieses Gesetz auf einer Vereinba­rung, die im Vorjahr getroffen wurde, nämlich darauf, dass das „Sondervermögen Kärn­ten“ aufgelöst wird und, wie gesagt, die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liquida­tionsquote bedient werden.

Die Einigung sieht vor, dass Kärnten einmalig eine Summe von 68 Millionen € an den Bund zahlt und der Bund im Gegenzug auf rund 1,63 Milliarden € verzichtet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel dieser Vereinbarung ist sicherlich die Vermeidung der Insolvenz des „Sondervermögens Kärnten“ und die Schaffung, und das ist mir sehr wichtig, von Rechtssicherheit; das hat mein Kollege Christian Poglitsch schon gesagt.

Es ist eine Einigung weg vom Weg mit vielen Prozesskosten, weg vom Weg mit vielen Risiken, es ist eine Einigung, die im Gespräch, im Dialog mit Verantwortung, Wert­schätzung, mit gegenseitiger Achtung und Respekt vollzogen wird – und ich bin erleich­tert.

Ich bin erleichtert, weil dieses Gesetz eigentlich das letzte Kapitel ist, wo der letzte Teil in dieser Causa Hypo – auch für mich ein Skandal und eine Katastrophe – bereinigt


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 81

wird. Es geht jetzt bitte wirklich nicht um politisches Kapital, es geht wirklich nicht um politischen Opportunismus, sondern hier geht es allein um Kärnten, nämlich um ein Kärnten, das handlungsfähig sein will. Hier geht es um eine Perspektive für alle Kärnt­nerinnen und Kärntner. Hier geht es um die Jugend, die in Kärnten eine Perspektive ha­ben sollte. Hier geht es wirklich um die Kärntner und Kärntnerinnen, denn die haben ein landschaftlich wunderschönes, aber auch ein handlungsfähiges Kärnten verdient.

Ich bin sehr froh und dankbar und appelliere noch einmal an die FPÖ: Liebe FPÖ! Da ihr mit der Verstaatlichung nicht zufrieden wart: Ich glaube, man kann aus Fehlern auch lernen – es ist nicht nur die Verstaatlichung. Ich bitte euch und appelliere: Versucht nicht, jede Lösung für ein positives Kärnten zu torpedieren, sondern stimmt bitte mit! Es geht um Kärnten, es geht um die Bevölkerung, es geht um die Kärntnerinnen und Kärntner.

(Die Rednerin setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.)

Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Reiter.)

17.59

18.00.18

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Referenzwerte-Vollzugsge­setz erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Sondervermögen-Kärnten-Verzichtsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wert­papier- und allgemeinen Warenbörsen 2018 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 erlassen werden und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz und weitere Gesetze geän­dert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.02.0320. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirt­schaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG) erlassen wird und das Finanz­markt-Geldwäschegesetz, das Finanzstrafgesetz, die Notariatsordnung, die Rechts­anwaltsordnung, das Devisengesetz, das Bankwesengesetz, die Bundesabgaben­ordnung, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Energieabgabenver-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 82

gütungsgesetz geändert werden (1660 d.B. und 1725 d.B. sowie 9822/BR d.B. und 9847/BR d.B.)

21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Mehrseitiges Überein­kommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinde­rung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (1670 d.B. und 1732 d.B. so­wie 9848/BR d.B.)

22. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll (1638 d.B. und 1733 d.B. sowie 9849/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun kommen wir zu den Punkten 20 bis 22 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Weber. – Ich bitte um die Be­richte.

 


18.02.50

Berichterstatter Martin Weber: Werter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Ich darf aus dem Finanzausschuss berichten, und zwar zu den Tagesordnungspunkten 20 bis 22.

Zum Tagesordnungspunkt 20 bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz erlassen wird und andere Gesetzesma­terien geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

Zum Tagesordnungspunkt 21 bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Mehrseitiges Übereinkom­men zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Ge­winnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher wieder gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zum Tagesordnungspunkt 22 bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermei-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 83

dung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


18.05.36

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme gleich zum Wirtschaftliche Eigentümer Re­gistergesetz: Auch hier geht es wieder um die Geldwäscherichtlinie. Wirtschaftliche Ei­gentümer sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Es soll durch dieses Register Behörden und anderen Institu­tionen erleichtert werden, die wahren Eigentümer von Gesellschaften, von Stiftungen, von Trusts und so weiter zu bestimmen.

Nun ist es so, dass am wichtigsten im Kampf gegen Steuerbetrug und -vermeidung, im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Transparenz ist. Denken wir an die ganzen Leaks: Ob das Lux Leaks, Panama Leaks, Bahamas Leaks waren – immer nach dieser Transparenz, die da plötzlich eingetreten ist, ist doch Bewegung in die Sa­che gekommen und sind Fortschritte erzielt worden. Das ist es, was uns in dem hier vor­liegenden Register fehlt: dieses wichtige Element der Transparenz, nämlich der öffent­liche Zugang zu diesem Register.

Es muss ein berechtigtes Interesse da sein, das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass bereits erfolgreiche Aktivitäten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen, erst dann ist der Zugang gewährleistet. Damit ist man hinter den Entwurf der Richtlinie zu­rückgefallen, den die Kommission nach den Panama Papers veröffentlicht hat. Es ist leider auch der Rat hinter das zurückgefallen, im letzten Ratsbeschluss war von einer solchen Offenheit nicht mehr die Rede.

Wir haben uns aber Regelungen in anderen Ländern angeschaut. Die deutsche Rege­lung ist liberaler, auch Großbritannien, die Niederlande und Dänemark gehen weiter, und auch das Tax Justice Network sagt, dass es liberaler und offener geht.

In dieser Vorlage wird weiter verschleiert, wird möglichst zugehalten, und das angeb­lich, nach Aussage des Ministers, weil die Daten von der Öffentlichkeit fehlinterpretiert werden könnten. Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Ich glaube, wir brau­chen maximale Transparenz und maximale Öffentlichkeit, um wirklich gegen Geldwä­sche, gegen Steuervermeidung und all diese Dinge vorgehen zu können.

Dem Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Ver­hinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung stimmen wir zu, ebenso dem Abkommen mit Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, auch das findet unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.08



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 84

Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Oberlehner zu Wort. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.08.54

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bun­desrat! Ich kann es zu den vorliegenden Tagesordnungspunkten sehr kurz machen und darf vorweg gleich einmal festhalten, dass meine Fraktion zu allen drei Beschlüssen des Nationalrates gerne ihre Zustimmung erteilen wird.

Beim Gesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer geht es vor allem, das wurde schon gesagt, um die Bekämpfung der Geldwäsche, wofür wir, wie ich meine, letztendlich alle sind. Derartige Machenschaften sollten auf alle Fälle verhindert werden. Jenen, die sich ihrer bedienen, sollte das Handwerk gelegt werden, und man sollte alle Maßnahmen ergreifen, die dazu beitragen.

Was wir heute schon ein paar Mal gesagt haben, liebe Kollegin Reiter, gilt wahrschein­lich auch da: Noch besser und noch mehr ist immer möglich. Aber es wird auch da, glau­be ich, ein richtiger Schritt gesetzt, wobei es hier wahrscheinlich auch eine weitere Ent­wicklung geben wird.

Beim Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maß­nahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung geht es um die Umsetzung multilateraler steuerbezogener Maßnahmen im Rahmen von Doppelbe­steuerungsabkommen. Ich freue mich, dass dies ebenso von allen Fraktionen mitgetra­gen werden wird wie eben das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Ös­terreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen.

Dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel soll weitere Anreize schaffen, die Investitionen auch zu steigern. Mehr Transparenz in der Zusammenarbeit bei Steu­erfragen sowie auch eine Verbesserung der Amtshilfe sind damit ebenfalls beabsich­tigte Verbesserungen in der Verbindung zum Staat Israel. Insgesamt soll es natürlich auch einer weiteren Stärkung des Standortes Österreich dienen, da dadurch auch der weite­re Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit Israel gefördert werden soll, und ich bin der Meinung, das wird auch gelingen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Heger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.11.21

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesen drei Tagesordnungspunkten de­battieren wir heute Gesetzesänderungen, mit denen vor allem Geldwäsche und Steuer­betrug ein Riegel vorgeschoben werden soll.

Für mich ist eines der Kernstücke der Maßnahmen im Gesetz über die Einrichtung ei­nes Registers der wirtschaftlichen Eigentümer zu finden. Das Register soll ein Aus­gangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität von Eigentümern bilden und dazu beitragen, Geldwäschegeschäfte eindeutig besser aufdecken zu können. Da­zu wird ein im Finanzministerium angesiedeltes Register geschaffen, in das die wirt­schaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Rechts­träger eingetragen werden. Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wird die 4. Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union im Kampf gegen Geldwäsche und Ter­rorismusfinanzierung umgesetzt.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 85

Dieses Register soll also einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung der Geldwä­scherei und der Terrorismusfinanzierung leisten. Das kann aber nur dann gelingen, wenn alle zuständigen inländischen Behörden, die Geldwäschemeldestelle sowie alle inländi­schen Verpflichteten, die Sorgfaltspflichten gemäß der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie anzuwenden haben, auf ein Register zugreifen können, in dem diese aussa­gekräftigen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern gespeichert sind.

Dieses Register soll so konzipiert werden, dass es einen idealen Ausgangspunkt für die Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer der Kun­den der Verpflichteten bietet. In Fällen eines geringeren Risikos der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll es zudem möglich sein, den wirtschaftlichen Eigentümer mithilfe eines erweiterten Auszuges aus dem Register festzustellen und zu überprüfen.

Sowohl der einfache als auch der erweiterte Auszug werden mit einer Amtssignatur der Registerbehörde versehen sein und können so zum Nachweis der Anwendung der Sorg­faltspflichten aufbewahrt werden. Auf diese Weise soll der Aufwand der Verpflichteten im Hinblick auf die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden deutlich reduziert werden.

Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer durch die Rechtsträger wird auf elektroni­schem Weg über das Unternehmensserviceportal des Bundes an die Bundesanstalt Sta­tistik Österreich erfolgen. Diese fungiert als Dienstleisterin der Registerbehörde, wo­durch sich das Register einen einheitlichen Registerkern mit dem Unternehmensregis­ter für Verwaltungszwecke teilen wird. Dadurch kann die Expertise der Bundesanstalt Statistik Österreich in diesem Bereich genutzt werden, und überdies können Synergie­effekte im Sinne der Informations- und Kommunikationstechnik-Strategie des Bundes er­zielt werden.

Aber auch die Doppelbesteuerungsabkommen tragen zur Verhinderung von Steuerver­meidung bei. Damit solche Abkommen in einem sich ständig ändernden globalen Ge­schäftsumfeld effektiver werden, müssen diese aber auch zeitgemäßer werden. Erklär­tes Ziel ist einerseits, dass zwischenstaatlich der Ort, an dem die steuerpflichtigen Ge­winne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschafts­tätigkeit stattfindet sowie die Wertschöpfung erfolgt, und dass damit der Verlust von Un­ternehmenssteuereinnahmen verhindert wird. Hierfür sind die Maßnahmen gegen Steu­erverkürzung und Steuerverlagerung wesentlich. Wir alle wissen, dass das Internet die Geschäftswelt wesentlich verändert hat. Mit dem Konzept der digitalen Betriebsstätten gibt es einen ersten Ansatz, damit Gewinne solcher Unternehmen besteuert werden kön­nen.

Mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Israel soll auch Steuerumgehung bei Einkommen- und Vermögensteuern verhindert werden. Es ersetzt das 1970 abgeschlossene, jetzt nicht mehr zeitgemäße Abkommen.

Meine Fraktion wird den Beschlüssen des Nationalrates zustimmen, da diese unbedingt notwendig sind, und diesen Beschlüssen auch die notwendigen verfassungsmäßigen Zu­stimmungen erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.16


18.16.02Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Wirtschaftliche Eigentümer Re-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 86

gistergesetz erlassen wird und das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und weitere Geset­ze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist mehrheitlich beschlossen. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Ju­ni 2017 betreffend Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbe­zogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist auch die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Da auch der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundesrates ge­mäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.18.4323. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförde­rungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuor­ganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das Anti-Doping-Bundes­gesetz 2007 – ADBG 2007 geändert werden (2232/A und 1744 d.B. sowie 9874/BR d.B.)

 



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 87

Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Somit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 23.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Novak. Ich bitte um den Bericht.

 


18.19.11

Berichterstatter Günther Novak: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Sportangelegen­heiten über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports (Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 – BSFG 2017) erlassen und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen – BSEOG sowie das Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 – ADBG 2007 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Sportangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Ju­li 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.20.00

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Punkt der Tagesordnung behandeln wir die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017.

Bevor ich aber konkret in die Thematik eingehe, möchte ich Sie wissen lassen, dass der Sport für mich einen sehr großen Stellenwert hat und gleichzeitig auch eine Her­zensangelegenheit darstellt. In meiner Rede zum Bericht des Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission betreffend Landesverteidigung und Sport im Vorjahr habe ich auch den Wunsch nach einer Bundesrats-Enquete zum Thema Sport geäußert, den ich hier nochmals einbringen möchte, um auch auf die Wichtigkeit des Sportes für un­sere Gesellschaft hinzuweisen.

Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz wurde mit viel Ambition gestartet. Jetzt, nach­dem es fertig auf dem Tisch liegt, kann man sagen: als Adler gestartet und als Suppen­huhn gelandet. Warum? Noch vor nicht allzu langer Zeit schien das Gesetz bereits im Vorfeld zu scheitern. 28 Institutionen nützen die Begutachtung zu 29 teils wenig schmei­chelhaften Stellungnahmen. Vier ÖVP-geführte Bundesländer vermissen die strategi­sche Ausrichtung, selbst das Bundeskanzleramt monierte die zu kurzen Begutachtungs­fristen. Eine große Gefahr sehe ich auch in der Stellungnahme des Finanzministeri­ums, das sich dagegen wehrt, als Abgabenbehörde einen Freibrief bezüglich einer mög­lichen Umsatzsteuerbefreiung auszustellen. Im schlimmsten Fall droht dem Sport laut Rechtsexperten mangels Vorsteuerabzugsberechtigung der Verlust von 20 Prozent der Gesamtsumme.

Anzumerken ist auch, dass die Intention, eine Entpolitisierung zu schaffen, durch die Überführung der Sportförderung in die Bundes-Sport GmbH, die zu 100 Prozent im Ei­gentum des Bundes steht, nicht erreicht wird. Die vorgesehene Bestellung der beiden Geschäftsführer der Bundes-Sport GmbH sowie der Vorsitzenden des Aufsichtsrates durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport sehe ich kritisch, da da­durch eine politische Abhängigkeit geschaffen wird und eines der Ziele, die Autonomie des Sports gesamtheitlich sowie die Mitgestaltung und Selbstverwaltung zu stärken, nicht erreicht werden kann. Ebenso bedenklich ist, dass leitende Angestellte von Dach- und Fachverbänden in den Kommissionen sitzen dürfen. Das heißt, dass diejenigen, die die Förderung bekommen, auch selbst darüber entscheiden, ob sie die Förderung be­kommen. Das ist schon ein bisschen merkwürdig. Und die versprochene Sportförderda­tenbank kommt ebenfalls nicht.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 88

Es stellt sich die Frage, ob nicht eine Novellierung des Gesetzes von 2013 klüger ge­wesen wäre, die so gut wie fast alle sinnstiftenden Fortschritte wie zum Beispiel Zu­sammenführung der Fördertöpfe, mehr Planungssicherheit, Vereinfachung der Förder­anträge, Beschränkung auf Stichprobenkontrollen, Beschränkung des Leistungsprinzips und so weiter zugelassen hätte. Doch man hat sich frühzeitig auf eine GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, als neue Organisationsform festgelegt. Ein Blick auf den Aufbau der GmbH macht deutlich, dass einer die Zügel fest in der Hand hält: der Herr Minister selbst. Auch die Bundessport- und Freizeitzentren werden unter das Dach der GmbH gesteckt. Inwiefern einige BSFZ-Einrichtungen den leistungssportlichen Ansprü­chen genügen oder mit den Olympiazentren der Länder mithalten können, sollte und darf hinterfragt werden.

Durch die Änderungen dieses Gesetzes können die intendierten Ziele, nämlich leis­tungs- und wirksamkeitsorientierte Vergabe sowie Erhöhung von Effizienz und Trans­parenz bei der Mittelvergabe bei gleichzeitiger Verwaltungsvereinfachung, nicht umge­setzt werden. Des Weiteren kann keine grundlegende Änderung der Sportförderung durch das neue Gesetz erkannt werden. Abgesehen von einigen administrativen Ver­besserungen muss man sich die Frage stellen, was das mit der Zielvorgabe, mehr Me­daillen zu erringen, zu tun hat. Meiner Meinung nach eher wenig.

Es ist auch nicht mehr Geld durch das neue Gesetz im Umlauf, eher weniger. 2011 wurden für die Mittel der Besonderen Bundes-Sportförderung 80 Millionen € als Unter­grenze eingezogen, inflationsbereinigt ergibt das nur mehr eine Kaufkraft von zirka 71 Millionen. Da trifft es sich nicht schlecht, dass die Sektion Sport aus Mitteln der Allgemeinen Sportförderung jährlich rund 15 Millionen € an Rücklagen gebildet hat. Die Frage, die mich in diesem Zusammenhang beschäftigt, ist, ob der Finanzminister die 80 Millionen € nur in Teilen ausbezahlt, und wenn, dann nur für Prestigeprojekte wie zum Beispiel ein Nationalstadion oder eine Olympiabewerbung im Jahre 2026.

Österreich ist ein Sportland. Das war es immer und das soll es auch immer bleiben. Das Bestreben der Politik soll und muss es auch sein, dass dies auch so bleibt. Daher wäre es von enormer Wichtigkeit gewesen, bei diesem Gesetz an den wirklich großen Schrauben zu drehen. Leider ist dies nicht der Fall.

Leider Gottes ist auch festzustellen, dass bei der Trainings- und Umfeldgestaltung, je­nem breiten Spektrum, das für die sportliche Performance unmittelbar von Bedeutung ist, auch Versäumnisse entstanden sind. Den unmittelbaren Entscheidungsträgern fehlt hier offenbar der Mut, neben dem Breitensport acht bis zehn Sportarten zu definieren, in denen wir dauerhaft Weltklasse sein wollen, die wir vorbehaltlos und substantiell un­terstützen, und das über Jahrzehnte hinaus, denn genau so entsteht nachhaltig Erfolg. Wir müssen Weichenstellungen für Sportlerinnen und Sportler vornehmen, die noch nicht einmal geboren sind. Sport ist die schönste Nebensache der Welt, Sport verbindet, Sport kann in vielen Fällen auch der Schlüssel zur Integration in unserer Gesellschaft sein. Und Sport soll auch so unpolitisch wie möglich sein.

Replizierend auf dieses Gesetz, dem wir trotz einiger guter Ansätze keine Zustimmung geben können, möchte ich anmerken, dass es nicht wichtig ist, wie groß der erste Schritt ist, wichtig ist, in welche Richtung er geht. Dieses neue Bundes-Sportförderungsgesetz ist leider ein Aufbruch ohne Richtung. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und Grünen.)

18.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Heger. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.26.17

Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schererbauer, Sie wissen es oder werden es wahrscheinlich vermuten, dass ich eine völlig andere Meinung zu diesem Gesetz habe.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 89

Ich weiß, dass die Debatte über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen und das Anti-Doping-Bundesgesetz – wie nicht anders zu erwarten war – die Wogen eini­germaßen hochgehen lässt. Manches davon, auch an Kritik, ist verständlich, aber es ist auch absolut notwendig, die gesamte Bundes-Sportförderung zu reformieren, neu zu or­ganisieren und – wenn man es so sagen will – auch zu entrümpeln und zu vereinfachen.

Gleich vorab: Meine Fraktion wird diesem Gesetz die Zustimmung erteilen, denn das, was mit diesem Sportförderungsgesetz erreicht wird, ist, dass die Förderungen bei den Sportlerinnen und Sportlern ankommen. Nur so können bessere Bedingungen für Spit­zen-, Breiten- und Versehrtensportler geschaffen werden. Die Änderung des Anti-Do­ping-Gesetzes ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag, sondern auch ein Bekenntnis zu sauberem Sport, nicht nur in Österreich, sondern auch international.

Aber zunächst zur Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen und der Sportförde­rung. Ziel dieser Neuorganisation der Sportförderung ist die Einführung des One-Stop-Shop-Prinzips innerhalb einer Serviceeinrichtung, eben der Bundes-Sport GmbH. So sollen Synergieeffekte in allen Bereichen des österreichischen Sports geschaffen wer­den, egal, ob es sich beispielsweise um Sportanlageninfrastruktur, Leistungszentren oder um Großsportveranstaltungen handelt.

Was im Breitensport die Einführung der täglichen Turnstunde ist, die es nach einem ein­jährigen Schulversuch im Burgenland ab nächstem Schuljahr nicht nur in den burgen­ländischen Schulen, sondern in ganz Österreich geben wird, ist im Jugendsportbereich die Talentesuche. Und natürlich ist auch der Spitzensport auf eine gute Sportstättenin­frastruktur angewiesen. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass vieles an Grundlagenar­beit, gerade was die sportliche Grundausbildung von Kindern und Jugendlichen betrifft, in den Vereinen der verschiedensten Regionen und Gemeinden Österreichs geschieht. Um diesen meist ehrenamtlich geführten Vereinen auch die entsprechende Unterstüt­zung angedeihen lassen zu können, ist es wichtig, die Förderung für die Verbände auf solide Beine zu stellen.

Es ist aus meiner Sicht wichtig, dass die Förderungen möglichst unbürokratisch, effi­zient und transparent ausbezahlt werden. Dazu hat sich diese Bundeseinrichtung in die­sem Fall von einem Amt zu einer Serviceeinrichtung, zu einem Dienstleister weiter­ent­wickelt. Ich gratuliere Bundesminister Hans Peter Doskozil in Zusammenarbeit mit der Bundes-Sportorganisation zu diesem neuen Ansatz und den damit verbundenen Ver­besserungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte hier einige Punkte aufzählen: Mehrgleisigkeiten werden abgeschafft, die Ab­wicklung wird in eine schlanke GmbH ausgelagert, die Förderabwicklung soll im Sinne eines One-Stop-Shops erledigt werden, und die Öffentlichkeit wird über das Internet in­formiert, was zu einer gesteigerten Transparenz führt. Die Förderzeiträume werden von einem Jahr auf vier Jahre ausgedehnt, damit die Planungssicherheit von Vereinen und Sportverbänden gegeben ist. Und die Bundes-Sport GmbH ist auch für die Koordina­tion der Bundessporteinrichtungen und die sportmedizinische und sportwissenschaftli­che Betreuung des Bundes zuständig.

Aus meiner Sicht werden so optimale Voraussetzungen für eine enge Zusammenarbeit von Versehrten-, Breiten- und Leistungssport geschaffen. Jedenfalls ist eines wichtig: dass die Förderungen bei den Sportlerinnen und Sportlern ankommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

18.30


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bit­te, Herr Bundesrat.

 


18.31.05

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne wollen in Ös-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 90

terreich eine Sportförderung, die transparent ist, eine Sportförderung ohne Einflussnah­me von parteinahen Sportverbänden, und es muss sichergestellt werden, dass beson­dere Förderinteressen bei der Vergabe berücksichtigt werden können, zum Beispiel im Behindertensport. (Präsident Mayer übernimmt den Vorsitz.)

Wir Grüne im Bundesrat werden dem Bundes-Sportförderungsgesetz heute keine Zu­stimmung geben. Ich werde Ihnen auch gerne sagen, warum.

Die Kolleginnen und Kollegen haben schon ausgeführt oder berichtet, was es mit der neuen Bundes-Sport GmbH auf sich hat, die anstelle des Bundes-Sportförderungsfonds gegründet wird. Das österreichische Modell sieht Folgendes vor: Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern, zwei davon sind aus Sportverbänden. Die Kommission, die auch die För­derrichtlinien beschließt oder bestimmt, besteht aus sechs Mitgliedern, vier kommen aus Sportorganisationen. Das heißt, zwei Drittel der Mitglieder sind aus den Verbänden, und somit bestimmen auch in Zukunft die Fördernehmer selbst über die Kriterien der Förder­vergaben. So, wie das aufgebaut ist, können wir Grüne das nicht unterstützen.

Positiver sehe ich dabei – und das muss man auch sagen – die Förderdatenbank. Im Aus­schuss wurde uns noch kein Datum genannt, wann es kommt, aber sie wird in Kürze kommen, hat es im Ausschuss geheißen. Darin wird dann über alle gewährten Förde­rungen mit Angabe der Höhe, des Fördernehmers, des Zweckes und kurzer Begrün­dung informiert. Das ist zumindest schon einmal ein Schritt Richtung Transparenzda­tenbank, aber noch nicht ganz dorthin, wo wir wirklich hinwollen, nämlich zur vollen Transparenz, wer die Förderteilnehmer und wie hoch die Förderungen sind und so wei­ter.

Positiv ist auch, dass die Bundessporteinrichtungen GmbH, zu der die Bundessport- und Freizeitzentren Südstadt oder Maria Alm/Hintermoos gehören, in die neue GmbH eingegliedert wird. Ich glaube, dass das neue Synergien schaffen wird, zum Beispiel bei der Verwaltung, und es bedeutet auch gewisse Einnahmen, zum Beispiel durch die Vermietungen.

Ein weiterer Grund, warum wir dieses Gesetz auch nicht unterstützen können, ist, dass die Befugnisse vonseiten des Ministeriums weiter zurückgestutzt werden, da alle För­dermittel nur noch über die Bundes-Sport GmbH ausgezahlt werden. Das Ministerium kann keinen eigenen Schwerpunkt mehr setzen und auf die Fördervergabe keinen Ein­fluss mehr nehmen. Damit ist eine sportpolitische Schwerpunktsetzung eigentlich de facto nicht mehr möglich. Das wäre aber wichtig, zum Beispiel gerade im Behinderten­sport, bei Förderungen von EinzelsportlerInnen oder Teams ohne Unterstützung eines Verbandes oder bei Großveranstaltungen. Das sehen wir sehr kritisch.

Auch die Unvereinbarkeitsregelung ist nach unserer Meinung viel zu schwach ausfor­muliert, denn sie bezieht sich nur auf Personen mit Leitungsfunktionen in den Verbän­den.

Wir hätten uns hier ein Gesetz gewünscht, Herr Minister, das eine wirkliche Transpa­renzdatenbank beinhaltet, eine partei- und verbandsunabhängige Sportförderung und ei­ne Förderstruktur, die auch auf besondere Förderinteressen, wie zum Beispiel den Be­hindertensport oder verbandsfreie Teams, eingeht. Leider nein. Daher auch keine Zu­stimmung von unserer Seite im Bundesrat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.34


Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.34.29

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Die Bundes-Sportförderung steht vor der Reform, und die Diskus­sionen darüber sind sehr divergierend. Für uns – und damit meine ich sehr klar auch


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 91

für mich als denjenigen, der zustimmen wird – ist diese Neuausrichtung der Fördergel­der und der Struktur eine sehr notwendige und auch zielführende Umsetzung dieser Re­formmaßnahmen: zwei neue GmbHs, wenn man so möchte, die zukünftig auch inhalt­lich für die Finanzierung und für die Ausrichtung der sportlichen Belange zuständig sind, und zum anderen auch ganz klar immer wieder die Zusammenarbeit zwischen BSO, Sportverbänden und Politik.

Wir dürfen eines nämlich nicht vergessen: Sport ist unparteiisch, überpolitisch und hat enorm viele gesellschaftspolitische Aufgaben. Wir sollten hier immer wieder klar darauf achten, dass auch die sportlichen Agenden ihre Zielsetzungen erfüllen. Ich denke hier nur an die vielen Aufgaben im Jugendbereich, er ist gemeinschaftsfördernd, bewegungs­motivierend, aber auch ein Wirtschaftsfaktor, den wir hier nicht übersehen dürfen. Und vor allem: Sport lehrt schon in jungen Jahren zu siegen, aber auch zu verlieren, und beides ist enorm wichtig. Und gerade jetzt geht es darum, diese Zielsetzungen in neuer Ausrichtung umzusetzen.

Wir brauchen eine Breite im Sport, um Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zu lu­krieren. Wir wissen auch – und das hat die Vergangenheit gezeigt –, 130 Millionen € an Fördergeldern und an Unterstützungsgeldern werden hier zweckgebunden verteilt. Und natürlich geht es darum, dass diese Reform auch zielgerichtet umgesetzt wird. Daher: klare Zusammenarbeit zwischen der BSO, den Sportverbänden und nicht zuletzt auch der Politik, und all das im Zusammenspiel hat die neuen Agenden ergeben.

Peter Heger hat ja seitens der SPÖ die Ziele schon sehr klar formuliert. Ich kann diese auch unterstreichen. Ich gehe davon aus, dass der Sport im Mittelpunkt steht und dass die Gelder beim Sportler/bei der Sportlerin ankommen. Das ist die Zielrichtung. Wir wis­sen, jeder Euro, der in den Sport investiert wird, bringt uns wieder ein Stückchen mehr in Richtung Olympiasieger/Olympiasiegerin, Weltmeister/Weltmeisterin, Europameister/Eu­ropameisterin – zu all dem, was unsere Zielsetzungen sind. Wir achten als Sportnation darauf – ich denke nur an das Schifahren –, hier natürlich auch die richtigen Strukturen zu schaffen. Neue Förderstrukturen sind der richtige Weg; ob es vielleicht noch Nach­besserungen gibt, wird die Zukunft zeigen.

Unterm Strich ist es ein Schritt in die Unabhängigkeit und ein Schritt in die Autonomie des Sports – etwas, das zu 100 Prozent für die Sportlerinnen und Sportler gegeben sein muss. Diese Neuausrichtung der Finanzierung setzt einen neuen Maßstab. Ich denke auch, dass die Novelle des Anti-Doping-Bundesgesetzes, die hier mit inkludiert ist, ge­rade auch im Hinblick auf die Menschen mit Migrationshintergrund zusätzliche soziale Punkte berücksichtigt und diesen Sportbereich besonders unterstützt.

Wir werden diesem Bundes-Sportförderungsgesetz unsere Zustimmung geben und hof­fen auf sportliche Höchstleistungen auch in der Zukunft. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.38


Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gelangt Herr Minister Doskozil. – Bitte, Herr Minister.

 


18.38.30

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Bundesräte! Herr Innenminister! Ich glaube, es gab verschiedenste Überlegungen, das Thema Sportförderung vor allem auf Bundesebene neu zu organisieren. Ein wesentliches Element dabei war die Struktur, die bis dato und auch jetzt dahinter steht. Wir haben eine Förderstruktur auf Bundes­ebene, wohl wissend, dass es eine Bundeskompetenz gibt, dass es eine Landeskom­petenz gibt, dass es viele Zuständigkeiten gibt, auf der wir in vielen Bereichen – sei es seitens des Ministeriums, seitens des BSFF, durch das Projekt Rio oder andere Insti­tutionen – Förderungen mehrschichtig abwickeln, und die Sportwelt weiß selbst nicht


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 92

mehr genau, welche Fördermaxime, welche Förderstrukturen die richtigen sind. Zum an­deren war es auch die inhaltliche Ausgestaltung, wie Förderungen vergeben werden, wie der Sport damit befasst ist.

Um es auf den Punkt zu bringen: Förderungen wurden bis dato im Wesentlichen über Projektorganisationen, über Projekte abgewickelt, und – natürlich etwas überspitzt for­muliert – der Sport war gezwungen, Projekte einzureichen und musste sich im Nach­lauf darüber Gedanken machen, wie man diese Projektgelder umschichten kann, um in weiterer Folge die Gelder für das zu verwenden, wofür man sie eigentlich benötigt.

Das war die Grundüberlegung, den Sport zu servicieren, eine Förderebene auf Bun­desebene zu etablieren, die den Sportlern, die den Verbänden entgegenkommt, um in weiterer Folge dem Ziel, das heute schon genannt wurde, bei Olympischen Spielen und bei sonstigen Bewerben erfolgreich zu sein, näherzukommen. Dass man ein derartiges Ziel mit einer Förderkulisse nicht erreichen kann, aber die bestmöglichen Vorausset­zungen dafür schaffen kann, das ist, glaube ich, jedem klar.

Die Systematik hinter diesem Gesetz und hinter dieser neuen Förderstruktur ist an und für sich klar und einfach. Es war auch ein Schritt des Ministeriums, zu sagen, wir ver­zichten auf die Möglichkeiten, verschiedene Förderungen zu vergeben, sondern wir be­kennen uns klar und deutlich dazu, dass es eine Förder-GmbH geben soll, die nach gewissen Kriterien dann auch in einer Interaktion mit den Sportverbänden, seien es die Spitzensportverbände, aber auch die Dachverbände, diese Förderungen vergibt.

Jetzt habe ich zwei Meinungen gehört: auf der einen Seite zu viel Einflussnahme, auf der anderen Seite zu wenige Möglichkeiten im Bereich des Sportministeriums. Ich glau­be aber, die Möglichkeiten, die dem Sportministerium und auch der Politik nunmehr in weiterer Folge zur Verfügung stehen, sind genau die richtigen, nämlich in einer Inter­aktion mit einem Beirat, der natürlich unter anderen auch aus dem Bereich des Sports besetzt wird, die entsprechenden grundsätzlichen Vorgaben zu machen: Wie sollen wir uns ausrichten? Was soll gefördert werden? Sollen Schwerpunkte im Bereich des Nach­wuchssports gesetzt werden? Sollen Schwerpunkte im Bereich des Spitzensports ge­setzt werden? Wie soll Spitzensportförderung an und für sich funktionieren, soll es punk­tuell, soll es die Gießkanne sein? – Diese Entscheidungen muss die Politik treffen, die­se Verantwortung hat auch die Politik.

Aber auch in der Frage der Infrastruktur sind diese Vorgaben wesentlich, daher war es ja auch der Ansatz, dass auch Ländervertreter in diesen Beirat mitaufgenommen wer­den, um diese Kompetenzkluft, die derzeit zwischen Länderzuständigkeit und Bundes­zuständigkeit besteht, insbesondere auch wenn es um die Infrastrukturförderung geht, aufzulösen, sich abzustimmen und in weiterer Folge hier einen einheitlichen Weg zu ge­hen.

Dass diese Struktur ein erster Schritt ist und nicht der letzte Schritt sein wird, ist, glau­be ich, jedem klar. Dass aber die Auflösung über eine Kompetenzfrage, um eine Sport­förderung wirklich effektiv zu harmonisieren, nicht möglich ist, das wird schlussendlich auch jedem klar sein.

Natürlich ist diese GmbH eine Tochter des Sportministeriums. Wie soll das denn an­ders organisiert sein? Es sind öffentliche Gelder, die hier verwendet werden, und es be­darf schon eines gewissen Kontroll- oder Controllingmechanismus, dass man sicher­stellt, dass diese Gelder auch richtig verwendet werden.

Die beiden Schlüsselpositionen sind aus meiner Sicht nicht in der Kommission als Mit­wirkungselement in der Fördervergabe, sondern die beiden Schlüsselpositionen sind tat­sächlich und werden hinkünftig die beiden Geschäftsführer sein. Vor allem der Ge­schäftsführer für sportliche Belange wird die Aufgabe haben, mit der Kommission ge­meinsam ein mehrjähriges Programm für die einzelnen Spitzensportverbände zu er-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 93

stellen, insbesondere weil es ja auch darum geht, diesen Verbänden mehrjährige Si­cherheit zu geben, eine Planungssicherheit, eine Entwicklungssicherheit sowohl in der Infrastruktur als auch in der sportlichen Entwicklung zu geben, und in weiterer Folge in dieser Interaktion einerseits auch die Fördermaßnahmen und die Fördergelder zu defi­nieren und andererseits auch die Förderentwicklung und die Entwicklung der Verbände mitzubegleiten.

Das bedeutet aber nicht – und ich verstehe nicht, dass man das Gesetz in dieser Art und Weise lesen kann –, dass die Mitglieder der Kommission bestimmen, wie viel För­derung dem einzelnen Fachverband zuerkannt wird. Es ist zwar richtig, dass zwischen Geschäftsführung und Kommission, was die Höhe der Fördervergabe betrifft, Einver­nehmen herzustellen ist, aber wenn dieses Einvernehmen nicht herzustellen ist, geht die Entscheidung weiter, geht sie weg von der Kommission, geht sie weg vom Ge­schäftsführer, geht die Entscheidung auf Ebene des Aufsichtsrates. Wenn es dort kei­ne Dreiviertelmehrheit für eine Entscheidung gibt, dann gibt es keine Fördervergabe. Es ist also nicht so, wie immer behauptet wird, dass die Kommission entscheidet, in der natürlich auch Vertreter des Sports sitzen, welche Mittel in welcher Höhe welchem Verband zuerkannt werden.

Dass hier, sei es im Beirat, sei es in der Kommission, natürlich auch Vertreter des Sports präsent sind, ist logisch, weil es ja auch um den Sport und um die Entwicklung der Sportverbände geht. Es war auch eine große Thematik und eine große Diskussion da­vor, ob und wie man in weiterer Folge dieser Sportautonomie, die von der breiten Basis des Sports auch gefordert wurde, hier auch eine Basis gibt, und das war im Einver­nehmen mit den Vertretern aus dem Bereich des Sports auch die Lösung.

Vielleicht noch zum einen oder anderen Punkt, der hier bereits angesprochen wurde: Wenn hier die Kritik eingeworfen worden ist, dass die Begutachtungsfrist zu kurz war, dann möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben bei diesem Gesetz einen Modus vorgesehen, der noch bei keinem Gesetz in dieser Art und Weise praktiziert wurde. Wir haben nämlich den ersten Gesetzesvorschlag bereits im Dezember des letzten Jahres mit der Sportwelt, mit den Fachverbänden, mit den Dachverbänden sehr lange disku­tiert, wir haben sehr lange daran gearbeitet und ihn eigentlich mit den Betroffenen aus­gearbeitet. Es gab eine breite Zustimmung. Natürlich gab es die eine oder andere An­regung, auch die eine oder andere Kritik, bei 60 Fachverbänden, großen Dachverbän­den kann man es nicht immer allen recht machen, aber die Grundausrichtung und die Intention des Gesetzes wurden schlussendlich von allen goutiert. Und danach gab es eben eine entsprechende vierwöchige öffentliche Begutachtung. Ich kann mir nicht vor­stellen, dass bei einem anderen Gesetz in dieser Art und Weise so vorgegangen wur­de, dass zunächst mit den Betroffenen selbst intensiv drei Monate diskutiert wurde und in weiterer Folge noch eine vierwöchige Begutachtung vorgesehen wurde.

Es gab ebenfalls die Kritik oder es wurde die Gefahr in den Raum gestellt, dass die steuerliche Komponente so, wie sie intendiert ist, hier möglicherweise nicht zum Tra­gen käme. Auch das ist durch das Finanzministerium, auch durch unsere Steuerexper­ten sichergestellt, dass das in dieser Art und Weise, wie Sie das hier in den Raum ge­stellt haben, nicht stattfinden wird. Es ist auf der einen Seite richtig, dass wir durch die Systematik aus der Vergangenheit heraus, was die Dotierung der Lotteriegelder, der 80 Millionen €, betrifft, hier mit Sicherheit in den letzten Jahren einen Inflationsverlust hingenommen haben, aber es gibt eine Zusage des Finanzministeriums, dass dieser In­flationsverlust durch das nächste Budgetgesetz Schritt für Schritt ausgeglichen wird.

Wenn die angesprochene Transparenz hier in Zweifel gezogen wird: Wir haben klarge­stellt, dass alle Fördergelder und alle Fördermittel öffentlich gemacht werden müssen. Eine echte und implementierte Transparenzdatenbank wird in dieser Dimension nicht möglich sein, weil eine Transparenzdatenbank natürlich auch alle anderen Förderberei-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 94

che des Bundes, alle anderen Förderbereiche der Länder implementieren müsste. Ich lade alle hier ein, auch diejenigen, die daran Kritik anbringen, dass sie bei ihren Kolle­gen in den Ländern dafür eintreten, dass auch die Länder eine entsprechende Trans­parenzdatenbank implementieren und auf den Weg bringen.

Ich bin der Meinung, dass wir, wenn es um öffentliche Förderungen geht – und daher auch hier die Harmonisierung mit den Ländervertretern im Beirat –, eine Transparenz­datenbank einrichten sollten, denn ich glaube, dass nichts schädlicher ist als … (Bun­desrat Stögmüller: Für die Förderungen!) – Eine Transparenzdatenbank in Bezug auf die Förderungen, natürlich, auch die müssen transparent gemacht werden, weil es an und für sich nichts Schädlicheres gibt, als wenn es hier Doppelförderungen gibt.

Noch einmal zur Verantwortung: Ich glaube, dass die Verantwortung ausgewogen ist. Es gibt natürlich Argumente dafür oder dagegen. Ich habe auch schon Argumente ge­hört, dass sich die Politik aus der Verantwortung stiehlt. Ich glaube, es ist der richtige Weg, dass man die grundsätzlichen Vorgaben in der Politik treffen muss, dass man die grundsätzlichen Vorgaben für die GmbH einerseits vorgibt, aber andererseits dann die­se GmbH mit den entsprechenden Geschäftsführern ausgestattet ist. Da stehe ich da­zu, was ich auch immer gesagt habe, dass ich für diese Positionen Experten bestellen werde, wirkliche Experten, die internationales Ansehen haben, die auch in der Sportwelt Ansehen haben, weil es wichtig ist, dieses Ansehen zu transportieren, weil es wichtig ist, dass sie ein Verständnis für die Arbeit der Verbände haben, weil es wichtig ist, dass sie wissen, wie sich Sportler entwickeln können, was die Sportler benötigen. Es ist un­bedingt notwendig, dass derartige Persönlichkeiten an diesen Positionen platziert sind.

Summa summarum: Es ist korrekt, wenn man einige Dinge, die möglicherweise noch fehlen, die in dieser Intention, wie wir sie gewollt haben, noch nicht am Tisch liegen, kritisiert, aber aus meiner Sicht ist es ein ganz wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es ist ein wichtiger Schritt, auf die Sportler zuzugehen, ihnen auf der einen Seite die Förderabwicklungen zu erleichtern, auf der anderen Seite aber auch ein entsprechen­des Controllingsystem dahinter zu legen. Es ist auch ein erster Schritt zu einer Harmo­nisierung der Kompetenzen von Bund und Ländern, und ich glaube, in diesem Sinne muss man, wenn man im Interesse des österreichischen Sports, im Interesse der ös­terreichischen Sportler handeln will, diesem Gesetz auch zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

18.49

 


18.49.00Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Ich darf bei uns auch Herrn Innenminister Wolfgang Sobotka herzlich begrüßen. – Herz­lich willkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.50.3124. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz –


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 95

Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsände­rungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1523 d.B. und 1681 d.B. sowie 9820/BR d.B. und 9861/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird (1682 d.B. sowie 9818/BR d.B. und 9862/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 24 und 25.

Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um die Be­richte.

 


18.51.21

Berichterstatterin Sandra Kern: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für in­nere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz mit der Überbezeichnung Fremdenrechts­änderungsgesetz 2017.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstel­lung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Bericht erstatten über den Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Bundesrätin Kern.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


18.52.42

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten zehn Jahren an die 20 Fremdenrechtsnovellen erlebt, welche allesamt die Probleme, mit denen wir tag­täglich im Fremdenrechts-, im Asylrechts-, aber auch im sicherheitspolizeilichen Bereich konfrontiert sind, nicht zu lösen vermocht haben. Im Gegenteil! Die Fremdenrechtsbe­stimmungen wurden durch all diese Novellen komplizierter, unübersichtlicher und in der Praxis, nämlich für die mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten Beamten vor Ort, eigentlich kaum noch vollziehbar gemacht.

Wer nun geglaubt hat, dass man mit diesem hier in Rede stehenden Fremdenrechts­änderungsgesetz einen praktikablen Zugang gewählt hat, der wurde einmal mehr sehr enttäuscht. Einmal mehr wurde mit dieser Fremdenrechtsnovelle der bestehende Weg der untauglichen gesetzlichen Verschachtelungen und der nicht zur Verfügung stehen­den praktischen Möglichkeiten für die vollziehenden Beamten fortgesetzt.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 96

Es ist umso mehr enttäuschend, als dass wir alle, wie wir aus der aktuellen Berichter­stattung wissen, in absehbarer Zeit mit neuen Herausforderungen in Bezug auf die Frem­denrechtsproblematik, neue Ströme an Asylsuchenden oder an fremden Personen, die über den Asylweg hier in Österreich an unserem Sozialsystem mitpartizipieren wollen, konfrontiert sein werden. Und gerade aus diesem Grund sollten wir ein Gesetz be­schließen, das genau diesen Anforderungen gerecht wird und für diese Probleme, die in absehbarer Zeit in Fortführung der aus dem Jahr 2015 bereits altbekannten Flücht­lingsströme hier neuerlich auf uns zukommen, die richtigen Lösungen und den richti­gen Ansatz erkennen lassen sollte.

Die Betonung liegt auf „sollte“, weil dieses Gesetz genau diesem Anspruch einmal mehr nicht gerecht wird. Wer nämlich glaubt, dass man mit Gebietsbeschränkungen oder Wohnsitzaufenthaltsbeschränkungen oder auch Geldstrafen Personen, die hier in un­zulässiger und ungesetzlicher Weise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Asyl­status erwirken wollen und bei denen man am Ende des Verfahrens draufkommt, dass dieser Anspruch nicht besteht, freiwillig dazu bewegen kann, das Land wieder zu ver­lassen, beziehungsweise zu glauben, dass man mit diesen Maßnahmen hier eine bes­sere Übersicht bekommt, der hat wohl die Realitäten des Lebens nicht erkannt.

Die richtigen Hilfesuchenden, die tatsächlich asylberechtigt sind, sind nicht das Pro­blem. (Bundesrat Stögmüller: Wer entscheidet das? Wie erkennen wir die?) Die richti­gen, die wirklichen Asylsuchenden sind die, die in der Regel oder eigentlich fast immer, weil es ja auch ihr ureigenstes Interesse ist, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, am Verfahren entsprechend mitwirken zu müssen, auch tatsächlich erfüllen. Das Pro­blem ist die Vielzahl anderer Personen, die unter dem Titel, vermeintlich Asylberechtig­te sein zu wollen, diesen Weg auf unberechtigte und ungesetzliche Weise wählen, weil sie nur am gut ausgeprägten Sozialsystem Österreichs in wirtschaftlicher Weise mitpar­tizipieren wollen. Das ist das Problem!

Daher sollten wir den vollziehenden Beamten eine praktikable und taugliche fremden­rechtsgesetzliche Grundlage mit auf den Weg geben, anstatt Gesetze zu beschließen, die in einer untauglichen und unvollziehbaren Art und Weise zusätzlichen Administra­tionsaufwand schaffen, zusätzlichen Bürokratismus hervorrufen, aber eigentlich in der Sache selbst keine Verbesserungen bringen, nämlich hinsichtlich der Möglichkeiten, dass wir jene Personen, deren Asylanträge abgelehnt werden, die einen unberechtigten Auf­enthalt in Österreich haben, möglichst schnell außer Landes schaffen können, in ihre Heimatländer zurückbringen können oder nach Dublin III zumindest in die Ersteinreise­länder zurückschieben können.

Diesem Anspruch wird dieses Gesetz nicht gerecht. So gesehen hat man hier einmal mehr eine Chance vertan, ein praxisgerechtes Gesetz zu schaffen, welches genau die­ses immer von der hohen Politik, das heißt in erster Linie von der Bundesregierung, dar­gelegte Wunschszenario Wirklichkeit werden lässt, nämlich dafür sorgen zu wollen, dass Österreich tatsächlich sicherer wird, indem man unberechtigt in Österreich aufhältige Fremde, die keinen Aufenthaltstitel haben, abschiebt, in ihre Heimatsländer zurück­schiebt. Das ist ja das, was in der Stammtischpolitik immer wieder von SPÖ und ÖVP dargelegt wird. Das wäre der Ansatz gewesen, den es mit diesem Gesetz umzusetzen gegolten hätte, und das wäre auch das gewesen, was sich die österreichische Bevölke­rung erwartet.

Dieses Gesetz erfüllt diesen Anspruch leider nicht. Dieses Gesetz ist einmal mehr ein Bürokratieaufbau, der bestehende bürokratische Hürden weder abbaut noch minimiert. Im Gegenteil! Es prolongiert den bisherigen Weg durch bürokratische und administra­tive Mechanismen, die der eigentlichen Zielrichtung, nämlich Personen, die in unserem Land nichts verloren haben, weil sie keinen berechtigten Aufenthaltsstatus haben, mög­lichst schnell außer Landes bringen zu können, nicht gerecht werden. Aus diesem Grund


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 97

wird es auch keine Zustimmung zu diesem Fremdenrechtsgesetz seitens der FPÖ ge­ben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.00


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Forstner. – Bitte.

 


19.00.26

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 re­agieren wir auf die Realität des täglichen Lebens und setzen weitere Schritte, um die Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens in Österreich sicherzustellen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, die freiwillige und zwangsweise Außerlandesbringung von Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz rechtskräftig abgelehnt wurde, zu for­cieren.

Vor dem Hintergrund der immens hohen Zahlen an Asylwerbern in den Jahren 2015 bis heuer muss es das erklärte Ziel sein, dass jene Fremden, die nicht in Österreich bleiben dürfen, das Land verlassen, um ausreichende Kapazitäten für jene bereitstellen zu können, die auf unsere Hilfe angewiesen sind, weil sie in ihrer Heimat verfolgt wer­den oder einer lebensbedrohenden Situation ausgesetzt sind.

Dieses Vorhaben ist nach Asyl auf Zeit, der Beschränkung des Familiennachzugs und der Einführung einer Obergrenze ein weiterer wichtiger, unverzichtbarer Mosaikstein, um die illegale Migration nach Österreich einzudämmen. (Bundesrat Rösch: Wer wird denn da rechts überholen?) Um die Rückführungen und Abschiebungen zu erleichtern, ist ent­sprechend den unionsrechtlichen Vorgaben eine Ausweitung der Schubhaft vorgese­hen. Sie kann künftig auf bis zu sechs Monate erstreckt werden, unter besonderen Um­ständen sogar auf 18 Monate. Abgewiesene Asylwerber und andere Fremde ohne gülti­gen Aufenthaltstitel müssen in Hinkunft mit Verwaltungsstrafen bis zu 15 000 € rech­nen, wenn sie Österreich nicht verlassen oder trotz Einreiseverbots wieder einreisen. (Bundesrat Rösch: Ja, darf er das sagen?)

In Übereinstimmung mit den relevanten EU-Richtlinien verlieren Asylwerber, deren Asyl­antrag erstinstanzlich abgelehnt wurde und deren Beschwerde beim Bundesverwaltungs­gericht keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, die Grundversorgung, wenn sie nicht an ihrer Ausreise mitwirken. Um rasche und effiziente Asylverfahren zu gewähr­leisten, eine solidarische Verteilung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder auf Österreich sicherzustellen und illegal aufhältige Fremde zu einer freiwilligen Rückkehr zu bewe­gen, wird die Möglichkeit geschaffen, während des Asylverfahrens eine Wohnsitzbe­schränkung für Asylwerber zu verhängen, geltend für jenes Bundesland, das für die Grundversorgung zuständig ist.

Damit die Ausreise einer Person, deren Antrag auf internationalen Schutz rechtskräftig abgelehnt wurde, nicht verzögert werden kann, wurden besondere Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Ausreise geschaffen. Weigert sich der Fremde, mitzuwirken, kann durch die Verhängung von Beugehaft die Mitwirkung erzwungen werden. Schon bisher kön­nen Flüchtlinge von den Gebietskörperschaften freiwillig für gemeinnützige Hilfstätigkei­ten herangezogen werden, jetzt soll diese Möglichkeit mit einem auf Gewinn ausgerich­teten Rechtsträger, der direkt oder indirekt im Eigentum des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde steht, und auf NGOs ausgeweitet werden.

Weiters gilt es noch zwei EU-Richtlinien umzusetzen, einmal die ICT-Richtlinie, einmal die Saisonierrichtlinie. Mit der ICT-Richtlinie für ausländische Führungskräfte, Spezialis­ten und Trainees, die von ihren Unternehmen vorübergehend in einer österreichischen Niederlassung eingesetzt werden, werden zwei neue Aufenthaltstitel geschaffen. Da die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu entfallen hat, brauchen Saisoniers künftig ein Vi-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 98

sum C oder D, und zwar auch jene, die bisher visumfrei einreisen konnten. Außer­dem wird Saisoniers die Möglichkeit eröffnet, ihr Visum im Inland zu verlängern.

Erleichterungen für fremde Studierende und Start-ups: Erleichterungen sind für auslän­dische Universitätsabsolventen vorgesehen, sie haben künftig ein Jahr statt der bisher sechs Monate Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Ös­terreich zu finden. Außerdem erhalten Gründer von Start-ups Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von einem Jahr auf zwei Jah­re verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und FPÖ.)

19.04


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dzie­dzic. – Bitte.

 


19.04.50

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Ja, Sie sprechen meinen Namen immer besser aus. – Sehr geehrter Herr Minister! Werter Herr Präsident! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! (Ruf bei der ÖVP: Das liegt an Vorarlberg!) – Ja, vielleicht liegt es an Vorarlberg, das kann schon sein.

Der Wahlkampf liegt schon ein bisschen in der Luft, das merkt man vor allem am The­ma Migration, Integration und Flüchtlinge. Auch wenn die Flüchtlingszahlen in Österreich sinken, beschäftigt uns das Thema natürlich noch immer sehr emotionell.

Ich gebe dem Kollegen von der FPÖ durchaus recht, wir wissen, was alles in den letz­ten 20 Jahren an Novellen, an Verschärfungen stattgefunden hat, und auch bei dieser Novelle, auch bei dieser Verschärfung handelt es sich aus unserer Sicht aber um keine konkreten Maßnahmen, die wirklich lang- und mittelfristig zu einer Verbesserung füh­ren, sondern mehr um Placebo-Verschärfungen. Was uns hier vor allem aber fehlt, sind der Weitblick und die Nachhaltigkeit des Ganzen.

Wieso? – Wir wissen, dass es beispielsweise eine effektive Arbeit der Asylbehörden bräuchte, dass es Unterkünfte für die Menschen bräuchte, die hier sind, dass es Per­spektiven für diese Menschen bräuchte und dass es auch ein faires Asylverfahren für jene bräuchte, die in dieses Land kommen, die um Schutz ansuchen. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. (Bundesrat Herbert: Es sind ja viel zu viel Illegale im Land!)

Was aber hier im Rahmen dieser Novelle beschlossen wird, sind nicht diese konkreten Maßnahmen, die uns weiterbringen, sondern eher ein paar Beruhigungspillen. Es geht hier um Wohnsitzbeschränkung, um Anordnung der Unterkunftnahme, um Wohnsitzauf­lage, Gebietsbeschränkung, verdreifachte Geldstrafen für Menschen ohne Aufenthalts­titel, Rückführung, verlängerte Schubhaft bis zu 18 Monaten, eine Beugehaft oder auch eine Reihe an Unklarheiten.

Eine dieser Unklarheiten war zum Beispiel die Frage der Aberkennung von Asyl schon bei Verdacht. Da gab es eine Diskussion: wann jetzt, wenn straffällig oder nicht? Das BMI hat damals gemeint: natürlich erst, wenn straffällig. Aber auch hier gibt es keine Ga­rantie, wann es zu einem Verfahren kommen kann oder nicht.

Das Zweite, das noch an Unklarheit zu nennen wäre, ist zum Beispiel die ganze Sache mit dem Grundversorgungsgesetz, die auch von Ihnen vorhin angesprochen wurde. Aus unserer Sicht agiert man hier ein wenig kurzsichtig. Jetzt ist gesetzlich verankert, dass Asylsuchende, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, die sogenannten Dublin-Fälle, die Grundversorgung verlieren. Man könnte jetzt meinen: Gut, wenn sie keine Grundversorgung bekommen, dann werden sie möglichst schnell das Land verlassen.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 99

Es gab auch dieses Zuckerl, um ihnen das Verlassen des Landes auch noch genehmer zu machen. Wir alle wissen aber, dass diese Menschen das Land nicht verlassen, wenn sie die Grundversorgung nicht bekommen. Das ist für sie kein Kriterium.

Was passiert stattdessen? – Stattdessen kommt es zu einer Mehrbelastung der NGOs, stattdessen kommt es zu einer Mehrbelastung in den Ländern, die das abfangen müs­sen. Wir wissen, dass das Armenwesen, das Fürsorgewesen in Länderkompetenz ist, das heißt, hier löst man das Problem sicherlich nicht, indem die Menschen einfach aus dieser Grundversorgung herausfallen. Da würde ich mir – und da bin ich wieder bei der Weitsicht – ein bisschen mehr nachhaltige Politik wünschen.

Wir haben jetzt das Jahr 2017, die Zahlen sind gesunken, aber wir reden noch immer so, als wären wir mittendrin in der Herausforderung, die wir 2015 zu bewältigen hatten. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Wir haben hier weitere Verschärfungen, wei­tere Gesetzesnovellen, die aber aus unserer Sicht nicht dazu führen werden, dass es ein schnelleres Verfahren für die Menschen gibt, die Schutz suchen, dass es für die Men­schen Perspektiven in diesem Land gibt und dass durchaus auch Lücken geschlossen werden in den unterschiedlichen Gesetzen, die hier sozusagen in der Materie mitbehan­delt werden, um das ganze Fremdenrechtswesen gerechter zu machen.

In diesem Sinne können wir – das wird Sie wenig überraschen – diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir sind aber natürlich immer bester Hoffnung, dass diese Auseinanderset­zung dazu führt, dass man sich überlegt, wie man langfristig tatsächlich das Asylwesen so reformiert, dass schutzsuchende Menschen Asyl und auch eine Perspektive auf ein besseres Leben bekommen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindner. – Bitte.

 


19.10.15

Bundesrat Mario Lindner (SPÖ, Steiermark): Geschätzter neuer Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Fremdenrechtsänderungsge­setz 2017 und Integrationsgesetz – ich möchte vorweg festhalten, dass wir bei der Ge­setzgebung darauf achten sollten, wie wir Gesetze betiteln. Ich persönlich habe mit dem Wort „Fremde“ schon ein Problem. Ich kenne keine Fremden, ich kenne nur Menschen, und ich glaube, dass wir bei der Gesetzgebung auch darauf aufpassen sollten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Gleich zu Beginn darf ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und auch bei den Polizeibehörden, unseren Polizistinnen und Polizisten, die wirklich Hervorragendes leisten, bedanken. Selbstverständlich darf ich mich auch bei allen NGOs, die sich immer in den Fragen der Integration einsetzen, eben­falls ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, das Fremdenrechtsänderungsgesetz ist für die ei­nen ein Placebo und für die anderen ein Verschärfungspaket. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass wir zwei Grundsätze außer Streit stellen, nämlich einerseits, dass all die­jenigen Menschen, die vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung nach Österreich flüchten, bei uns im Rahmen unserer Möglichkeiten Schutz und Hilfe bekommen, sich aber an­dererseits an den Integrationsmaßnahmen beteiligen und sich auch tatsächlich an un­sere demokratischen, rechtsstaatlichen und weltoffenen Bedingungen halten. – Wenn wir diese beiden Punkte außer Streit stellen, können wir die Diskussion auf ein anderes Ni­veau heben.

Alles in allem gesehen gibt dieses Gesetz den Behörden nun jene Instrumente in die Hand, die man braucht, um entsprechend handeln zu können, und trotzdem wird gera­de mit diesem Thema immer wieder ordentlich Populismus betrieben.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 100

Gerade in sozialen Medien wie Facebook, in diversen Printmedien, aber auch in politi­schen Parteien geht es immer darum, Menschen gegeneinander auszuspielen: Flücht­linge gegen Österreicher, Frauen gegen Männer, ältere Menschen gegen jüngere Men­schen, ArbeitnehmerInnen gegen Arbeitslose, UnternehmerInnen gegen Bauern, klas­sische Familien gegen Regenbogenfamilien, Mindestsicherungsbezieher, Pensionistin­nen und Pensionisten, SchülerInnen gegen Lehrlinge und, und, und. Es wird immer pau­schal verurteilt!

Wenn es zu Rechtswidrigkeiten kommt, egal von wem, dann hat die volle Härte unse­res Rechtsstaates zu greifen, überhaupt keine Frage.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich werde auch heute nicht müde, mich zu wiederho­len, und ich zitiere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit be­gegnen.“

Artikel 3: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“

Artikel 6: „Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.“

Artikel 14 Punkt 1: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu su­chen und zu genießen.“ (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller. – Bun­desrat Stögmüller: Wahlkampf!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Wort Wahlkampf wurde heute schon in den Mund genommen. Ich komme zur neuen Ich-AG ÖVP, zum Frisiersalon Kurz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Laut einem Bericht in der Zeitung „Falter“ haben Beamte im Kurz-Ministerium eine Stu­die manipuliert, mit der in den letzten Jahren massiv politisch Stimmung gemacht wur­de. Bei über 900 Änderungen wurden Aussagen oft ins genaue Gegenteil verdreht. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Mühlwerth.) – Wenn das stimmt, ist das ein schwerer Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung. Da geht es nicht um Kinder­gärten, sondern um Glaubwürdigkeit!

Wir fordern daher volle Aufklärung und klare Antworten auf die Fragen: Wer hat diese Änderungen veranlasst und warum? Und vor allem: Welche – zumindest politische – Ver­antwortung hat der Außenminister für die Handlungen seiner Berater? (Bundesrat Stög­müller: Und ob er es gewusst hat oder nicht! – Heiterkeit bei der ÖVP. – Bundesrat Stögmüller: Lacht nur, lacht nur!)

Der Herr Integrationsminister sollte sich seinen Aufgaben widmen und sich für gemein­same europäische Lösungen einsetzen.

Die EU muss gemeinsam gegen illegale Migration vorgehen, gemeinsam für den Schutz der EU-Außengrenzen sorgen, in die Herkunftsländer investieren, in einen Marshallplan für Afrika, der Menschen vor Ort Perspektiven bietet.

Wir brauchen eine solidarische, gerechte Verteilung von Flüchtlingen. Alle europäi­schen Länder und alle anderen Länder müssen ihren Beitrag leisten. Dafür soll sich der Herr Außen- und Integrationsminister einsetzen und nicht für das Manipulieren von Stu­dien! (Zwischenruf des Bundesrates Schödinger.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Menschen­rechte sind unteilbar, Helfen ist unsere moralische Verpflichtung. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

19.16

19.16.21

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 101

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

19.17.0826. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation (Poli­zeikooperationsgesetz – PolKG) geändert wird (1612 d.B. und 1683 d.B. sowie 9863/BR d.B.)

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und das Gesetz über das Bun­desamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G) geän­dert werden (1674 d.B. und 1684 d.B. sowie 9864/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 26 und 27 der Tages­ordnung.

Die Berichterstatterin ist bereits beim Rednerpult eingetroffen. Ich bitte Frau Bundesrä­tin Kern um die Berichte.

 


19.17.48

Berichterstatterin Sandra Kern: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die inter­nationale polizeiliche Kooperation geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters erstatte ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bun­desrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Gesetz über das Bun­desamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 102

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrates stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Kern.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


19.19.07

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wer­ter Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Als Wissenschaftlerin liegt mir das An­sehen der Wissenschaft sehr am Herzen, als Politikerin auch jenes der Politik.

Ich denke, das, was Kollege Lindner soeben erwähnt hat, wird uns noch länger be­schäftigen. Sollte sich das als wahr erweisen, ist das ein handfester Skandal, bei dem wir Konsequenzen fordern müssen. Aber als Wissenschaftlerin betone ich auch immer, dass man Dinge genauso verifizieren wie falsifizieren muss.

Wir hätten Minister Kurz gerne eine Dringliche Anfrage gestellt, aber er hat sich leider für morgen wieder entschuldigt.

Kommen wir aber zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich zum Polizeikoopera­tionsgesetz. Kooperation zwischen der Polizei ist gut. Was wir nicht gut finden, ist eine blinde Datensammelwut; sie ist weder sinnvoll noch zielführend. Mit diesem Polizeiko­operationsgesetz soll die ausdrückliche Rechtsgrundlage für die österreichische Teil­nahme an internationalen Datenverbünden geschaffen werden.

Die stärkere und vernetztere Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden ist ja nicht grund­sätzlich etwas Schlechtes. Das manuelle Einholen von Auskünften bei anderen Sicher­heitsbehörden ist ja bekanntlich jetzt schon möglich. Was in Zukunft möglich sein wird, ist, dass es auf Knopfdruck passiert, sprich, dass die automatische Datenabfrage mög­lich gemacht werden wird.

Im Hinblick auf die anzunehmende umfangreiche Nutzung dieser Datenabfrage sowie auf die Sensibilität der Daten und auch die Übermittlung der Daten an ausländische Si­cherheitsbehörden wäre es aus unserer Sicht notwendig, dass der Rechtsschutz, eine Rechtssicherheit gewährleistet ist, was hier nicht der Fall ist.

Tagesordnungspunkt 27 betrifft das EU-Polizeikooperationsgesetz. Damit wird es mög­lich sein, dass ein direkter Zugriff auf Europol-Daten erfolgt. Das ist aus unserer Sicht tatsächlich sehr kritisch zu bewerten, weil es hier um Auskunftsrechte geht, aber auch um das Recht auf Löschung, Berichtigung und Einschränkung bei den nationalen Euro­pol-Stellen, wobei auch hier keine Rechtssicherheit gewährleistet ist.

Etwas Positives zum Schluss: Als nationale Kontrollbehörde wird die Datenschutzbe­hörde festgelegt. Das ist, wie gesagt, positiv zu bewerten. Was wir aber nach wie vor als sehr kritisch sehen, ist, dass diese Datensammelwut nicht zu dem führt, was wir uns davon erwarten, nämlich zu einer besseren Aufklärung der Fälle; und ich muss Ihnen, glaube ich, jetzt nicht alle Beispiele der letzten Zeit aufzählen, bei denen genau das sicht­bar geworden ist.

In diesem Sinne stimmen wir diesen zwei Vorlagen nicht zu. – Besten Dank. (Beifall bei den Grünen.)

19.22


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Weber zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 103

19.22.57

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei TOP 26, dem ersten dieser beiden Tages­ordnungspunkte, geht es um den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die internationale polizeiliche Kooperation ge­ändert wird.

Der wesentliche Inhalt, der primäre Grund dafür ist die Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und des Bundeskriminalamtes an internationalen polizeilichen Informationsverbundsystemen zum Zwecke der Sicherheits- und Kriminalpolizei. Es handelt sich dabei auch um eine Verwaltungsvereinfachung im Rahmen von Interpol-Personenfahndungsersuchen zur Vorbeugung und Abwehr von mit schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verbundener Kriminalität.

Bei Tagesordnungspunkt 27 geht es ursprünglich um eine Regierungsvorlage im Zu­sammenhang mit Europol, um eine Änderung der Rechtsgrundlage, welche mit 1. Mai 2017 in Kraft tritt, nämlich im Zusammenhang mit dem EU-Polizeikooperationsgesetz.

Liebe Damen und Herren, der Kampf gegen den Terrorismus, gegen die Verunsiche­rung und Destabilisierung unserer Demokratien in Europa ist nicht nur jetzt ein obers­tes Gebot der Stunde, sondern wird es auch in den kommenden Jahren sein und blei­ben müssen. Eines haben die terroristischen Anschläge in den letzten Jahren deutlich gezeigt: Wäre der Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden und auch den Geheimdiensten ein besserer oder ein einfacherer gewesen, hätten wir den einen oder anderen Terroristen schon vorher aus dem Verkehr ziehen können, da bin ich mir ganz sicher.

Deshalb bin ich auch sehr froh, dass wir heute mit dieser Novellierung des Polizeiko­operationsgesetzes einen Schritt in die richtige Richtung machen und ausdrücklich ei­ne gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an in­ternationalen Informationsverbundsystemen schaffen.

Bis jetzt gab es ja nur das Schengener Informationssystem als Austauschmöglichkeit. Mit dieser Novelle gehen wir einen wichtigen und richtigen Schritt weiter. Im Speziellen geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizie­rung sogenannter Gefährder, also von Personen, von denen eine ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte.

Ziel dieser stärkeren Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen euro­päischen Staaten ist Vorbeugung und die Abwehr terroristischer Akte. Allen Toten, al­len Verletzten und allen Geschädigten der feigen Terrorattacken – in Deutschland, Eng­land, Belgien, Frankreich und so weiter – sowie deren Angehörigen und Freunden sind wir es nämlich schuldig, hier besser, stärker und wirksamer zusammenzuarbeiten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wird für die Betei­ligung an der Datenbank verantwortlich sein und wird dafür auch die notwendigen Plan­stellen zur Verfügung gestellt bekommen. Ich denke, dass die personellen Ressourcen richtig und auch effizient zum Wohle unserer Bürger eingesetzt werden.

Die Gesetzesnovelle schafft die Möglichkeit, bei Einlangen von Personenfahndungsin­formationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zen­tralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen.

Wir wissen, dass es jetzt schon mehr als 100 diesbezügliche Anfragen pro Tag gibt und diese auch in Zukunft nicht weniger werden, daher ist diese Novelle mehr als not­wendig. Wie immer, wenn es um den Austausch von Daten geht, muss auch hiefür ei­ne genaue Kontrolle im Hinblick auf den Datenschutz weiterhin gegeben sein und auch in Zukunft sichergestellt werden. Dazu wurden auch alle Bedenken zu diesem sen-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 104

siblen Thema Datenschutz und Datensicherheit berücksichtigt. Der Datenschutzbeauf­tragte ist dazu nur eine wichtige Antwort.

Von blinden Abfragen kann also überhaupt nicht die Rede sein, Frau Kollegin von den Grünen! Keine Rechtssicherheit – auch davon kann absolut nicht die Rede sein. Auch wenn im Ausschuss die Zustimmung nur mehrheitlich war, so hoffe ich hier doch auf eine breite Zustimmung und erwarte mir diese auch im Interesse der Sicherheit unserer Republik Österreich.

Unsere Polizeikräfte leisten hervorragende Arbeit. Dafür möchte ich mich auch namens meiner Fraktion ein weiteres Mal bei allen Polizistinnen und Polizisten sehr herzlich be­danken. Auch durch oder besser gesagt wegen dieser hervorragenden Polizeiarbeit zählt unser Heimatland Österreich zu den sichersten Ländern der Welt.

Wir kennen den aktuellen Global Peace Index. In dieser Studie wurden 163 Länder be­treffend das Thema Sicherheit und Frieden untersucht. Österreich nimmt dabei den her­vorragenden dritten Platz ein. Damit dies so bleibt, beschließen wir nun diese Geset­zesnovelle – zur Sicherheit unseres Heimatlandes Österreich und Europas und ihrer Bür­gerinnen und Bürger. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.29


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Herbert zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.29.37

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach den sehr ausführlichen Darbietun­gen meines Vorredners erspare ich mir und uns allen eine inhaltliche Aufarbeitung.

Wir werden den beiden hier in Diskussion stehenden Gesetzen zustimmen (Oh-Rufe bei der ÖVP), weil gerade der Kampf gegen den internationalen Terrorismus, aber auch gegen die internationalen Kriminalitätsformen, die damit in Zusammenhang stehen, wich­tig ist. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Sobotka.) – Ja, Herr Bundesminister, wir wissen schon, was gut und richtig ist für unser Land! Dem internationalen Terroris­mus und auch der internationalen organisierten Kriminalität gilt es entschieden entge­genzuwirken. Da stimme ich mit meinen Vorrednern überein. Aus diesem Grund halte ich es auch für ein absolut taugliches Mittel, diese Plattform zur internationalen Daten­vernetzung zu unterstützen.

Gerade für mich als Mitglied des Datenschutzrates war natürlich auch der Datenschutz ein wesentlicher Faktor und ein wesentliches Kriterium, und so kann ich, liebe Kollegin Dziedzic, Ihre Bedenken nicht teilen, weil es hier ja nicht darum geht, dass fremde Staa­ten auf unsere Daten zugreifen können, sondern es wird lediglich ein Abfrage-Tool ge­schaffen, mit dem jene Länder – wir, aber auch andere Staaten –, die sich bereit erklärt haben, mitzuwirken, eine Abfragemöglichkeit haben.

Das heißt, es gibt hier keine Manipulationsmöglichkeit von außen, sondern das dient nur einer Abfrageoption, die einerseits für die Sicherheitsbehörden, andererseits aber auch für die Polizistinnen und Polizisten, die mit der Durchführung unserer Gesetze auf sicherheitspolizeilichem Sektor betraut sind, eine wesentliche Unterstützung darstellt. Warum? – Weil die Abfragen, die auf internationaler Ebene an das BMI herangetragen werden, bisher händisch abgefragt und die Ergebnisse der Abfrage dann auch wieder händisch rückübermittelt werden müssen.

So gesehen ist das eine Erleichterung der Arbeit, eine Effizienzsteigerung im Bereich der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Aus diesem Grund werden wir natürlich gerne unsere Zustimmung geben.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 105

Ich darf abschließend den Sicherheitsbehörden, allen in polizeilicher Tätigkeit wirken­den Polizistinnen und Polizisten, aber auch den Verwaltungsbeamten, die da wertvolle und wichtige Dienste für die Sicherheit Österreichs leisten, Dank und Anerkennung mei­nerseits, aber auch namens meiner Fraktion aussprechen. Recht herzlichen Dank. (Bei­fall bei der FPÖ.)

19.32

19.32.33

 


Präsident Edgar Mayer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Polizeikooperationsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ge­ändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.33.2128. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmus­tergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patent­amtsgebührengesetz geändert werden (1656 d.B. und 1678 d.B. sowie 9851/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Nun gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Ich bitte um den Bericht.

 


19.33.46

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Be­richt des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marken­schutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halblei­terschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz ge­ändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorla­ge am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

19.34.28

 


Präsident Edgar Mayer: Ich danke für die Berichterstattung.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 106

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.34.4429. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz – UUG 2005 ge­ändert werden (2229/A und 1734 d.B. sowie 9884/BR d.B.)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird (2230/A und 1735 d.B. sowie 9885/BR d.B.)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird (1657 d.B. und 1736 d.B. sowie 9886/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 29 bis 31.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Novak. Ich bitte um die Berichte.

 


19.35.43

Berichterstatter Günther Novak: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Be­schluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz – UUG 2005 geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasser­straßengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrt­gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 107

19.37.18

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen hier und zu Hause! Es werden wieder drei Tages­ordnungspunkte unter einem debattiert; ich werde meine Ausführungen dazu ganz kurz halten.

Da ist zum einen TOP 29, das Kraftfahrgesetz: Wir begrüßen, dass endlich, nachdem es 2012 schon angekündigt worden ist, die Reintegration der Bundesanstalt für Ver­kehr in das BMVIT umgesetzt wird. Es gibt eine ganze Menge kleiner Änderungen, von den grünen Nummerntafeln für emissionsfreie Busse und Lkws bis hin zur Anerken­nung von Heeresfahrlehrern im zivilen Bereich, die wir alle sehr begrüßen. Wir finden aber einfach den gesamten Probekennzeichenaufwand inklusive der bilateralen völker­rechtlichen Verhandlungen sehr aufwendig und hätten uns diesbezüglich eine bessere Lösung gewünscht. Wir werden aber trotzdem hier im Plenum zustimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 31, Luftfahrtgesetznovelle: Die Novelle enthält EU-Umsetzun­gen betreffend die Unfalluntersuchungen und so weiter und betreffend die Seveso-III-Richtlinien. Die Umsetzungen passen so für uns und sind auch terminlich bereits fällig, teilweise sogar überfällig. Eine Frist ist, glaube ich, vorgestern gefallen. Was wir aber kritisch sehen und warum wir diese Novelle schlussendlich auch ablehnen, sind die Än­derungen mit Fluglärmbezug.

Bisher hat es ein eigenes Bundesgesetz gegeben, das Bundesgesetz über lärmbeding­te Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. Dieses Bundesgesetz fällt, stattdessen wird das neu in § 80c zum Thema Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen eingebaut. Es han­delt sich aber nicht um das ganze bisherige Gesetz, sondern nur um einen Teil der Rege­lungen. Die Stellungnahmeverfahren zum Beispiel sind beschnitten, die Zielbestimmun­gen entfallen ersatzlos, gerade dort waren aber aus Umweltsicht sehr positive Formu­lierungen enthalten. Sie sind jetzt einfach nicht mehr vorhanden. Es wird tendenziell et­was luftfahrtfreundlicher, zum Beispiel auch der Berechnungsmodus für die Lärmwerte der Flugzeuge.

Tagesordnungspunkt 30 stimmen wir zu, das ist die Novelle des Wasserstraßengeset­zes. Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht werden darin großteils an die via donau aus­gelagert. Sie sind dort sehr sinnvoll aufgehoben. Es kostet zwar dann mehr, aber wenn es effizient ist und anscheinend sehr viele Synergieeffekte herauskommen, passt das. (Bundesminister Leichtfried: Einmalig kostet es mehr!) – Einmalig kostet es mehr? – Na dann ist es gut. Wir hätten es auch so super gefunden.

Mich als Gewässerbiologin freut es besonders, dass endlich das flussbauliche Gesamt­projekt aus dem Gesetz gestrichen ist. Dieses Schotterbeigabenexperiment liegt schon lange auf Eis und ist 2016 aus der UVE endgültig zurückgezogen worden, weil im Pi­lotprojekt einfach nicht gehalten wurde, was es versprochen hat.

Stattdessen macht die via donau jetzt etwas ganz Sinnvolles: Sie macht ökologischen Wasserbau. Sie macht Uferrückbauten und weitere Anschlüsse von Altarmen an die Do­nau, um den Flusslauf zu verbreitern und der Eintiefung entgegenzuwirken. Das begrü­ßen wir, und daher werden wir Tagesordnungspunkt 30 ebenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

19.40


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.40.36

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicole hat schon einiges ausgeführt, ich möchte zu den drei Tagesordnungspunkten ein paar kurze Anmerkungen machen. Bei der luftfahrt­rechtlichen Komponente möchte ich mich ein wenig länger aufhalten.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 108

Was bei TOP 29 positiv ist und wir im Ausschuss auch diskutiert haben und sehr be­grüßen – vor allem auch als ArbeitnehmerInnenvertreterinnen und ArbeitnehmerInnen­vertreter –, sind die – unter Anführungsstrichen – „Gutpunkte“ für Unternehmungen bei po­sitiven Kontrollen zur Lenkerzeit oder Lenkererhebung, aber auch die massiven Straf­verschärfungen für solche, die sich nicht daran halten. Diese Maßnahmen werden mit der Gesetzesnovelle eingeführt, und das begrüßen wir ausdrücklich.

Bei TOP 30, der Schifffahrtsnovelle, geht es auch – und das soll man nicht verschwei­gen – um eine Kosteneinsparung, die mit der Überführung in die via donau erfolgen. Die genannten Aufwände der via donau werden vom Bund mit einem Jahrespauschalbe­trag in Höhe von 5 Millionen € abgedeckt. Hier geht es natürlich auch um eine Effizienz­steigerung hinsichtlich des Wasserverkehrs und unseres Wasserstraßengesetzes.

TOP 31 betrifft das Luftfahrtgesetz. Seit der letzten umfangreichen Änderung im Jahr 2013 hat sich natürlich auch im Luftverkehrssektor einiges getan. Wir wissen, dass die Zahl der Flüge im Luftverkehrsbereich nicht nur europaweit, sondern auch weltweit zunimmt. Was aber die wenigsten wissen, ist, dass die Lärmbelästigung aufgrund der Effektivität von Triebwerken beziehungsweise der verschiedenen Engines, die auf den Triebwerken montiert werden, in den letzten zehn Jahren um fast 70 Prozent abgenommen hat.

Das heißt, es ist nicht immer so, dass die Änderungen, welche die Europäische Union vorgibt, oder auch Änderungen von Rahmenbedingungen, die vorgegeben werden, alle schlecht sind. In diesem Fall bedeuten sie, dass diese Belästigungen oder Lärmbelästi­gungen, wie du sie nennst, zwar nachweislich stattfinden, aber in den letzten Jahren mas­siv reduziert werden konnten.

Dieses Gesetz befasst sich im Großen und Ganzen mit der Umsetzung der EU-Richt­linie, die vorgegeben wird.

Daher werden wir, lieber Herr Minister, diesen drei Gesetzen natürlich sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.43


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Leichtfried. – Bitte, Herr Minister.

 


19.43.14

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um et­was Licht in das Dunkel der Einsparungen im Zusammenhang mit der via donau zu bringen, da das angesprochen wurde. Auf den ersten Blick sieht es natürlich so aus, als gäbe es keine Einsparungen, weil die Aufwände der via donau höher sind, als dies vor­her der Fall war. Das hat aber einen guten Grund.

Diese Aufwände bestehen nur für die via donau und das nicht immer, sondern nur am Anfang. Die Pauschalsumme, die das Ministerium zahlt, bleibt jedoch gleich. Für die Steu­erzahlerinnen und den Steuerzahler gibt es diese hohen Aufwände am Anfang nicht.

Der Grund für diese Aufwände ist aber ein seemännischer: Auf der Donau sind derzeit die Baken, die Leuchtzeichen und Ähnliches auf einem Stand, der nicht mehr dem mo­derner Navigationsinstrumente entspricht. Die Tonnen sind großteils aus Metall bezie­hungsweise aus altem Kunststoff und werden jetzt durch moderne Tonnen aus Kunst­stoff ersetzt, was eine komplette Umrüstung bedeutet. Es geht aber nicht so sehr um das äußere Material der Tonnen, sondern darum, dass darin jetzt GPS-Empfänger ein­gebaut werden, sodass die Navigation auch bei Nebel, Dunkelheit und so weiter leich­ter möglich ist und man nicht mehr auf die Lichtsignale angewiesen ist.

Das ist der Grund dafür, dass es am Anfang teurer ist. Sobald die Umrüstung auf GPS erfolgt sein wird, ist die Donau nicht nur – wie Frau Abgeordnete Schreyer schon aus-


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 109

geführt hat – sehenswerter, natürlicher und ökologischer, sondern auch sicherer. Das ist der Grund dahinter. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.44


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte, Frau Kollegin.

 


19.45.02

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Was soll ich jetzt nach dem Herrn Minister noch sagen, ich werde ihn jetzt nicht mehr aufklären können. (Allgemeine Heiterkeit.)

Aber ein wenig Aufklärung kommt doch. Die ÖVP-Fraktion stimmt den drei Gesetzen zu. Sie wurden jetzt schon von den Vorrednern erläutert, von Kollegin Nicole Schreyer und Kollegen René Pfister.

Was noch nicht gesagt wurde, ist, dass mit dem neuen Gesetz die Frage der histori­schen Fahrzeuge neu geregelt wird. Für eine bessere Sichtbarkeit werden sie eine rote Plakette bekommen, damit die Menschen auf der Straße und diejenigen, die sie kon­trollieren wollen, sehen, dass es sich um ein historisches Fahrzeug handelt. Das ist, glaube ich, für die Besitzer und vor allem für die Exekutive sehr wichtig und sinnvoll.

Es freut mich, dass die digitale Vignette kommt und die Einhaltung der Lenk- und Ru­hezeiten, wenn bei Kontrollen keine Übertretungen festgestellt werden, als sogenannte Positivkontrollen von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gleich direkt im Verkehrsunternehmensregister vermerkt werden können. Ich denke, das ist eine Arbeits­vereinfachung.

Die grünen Kennzeichen hat meine grüne Kollegin bereits hervorgehoben. Die Auswei­tung auf weitere Fahrzeugklassen der Personenbeförderung und der Nutzfahrzeuge ist, glaube ich, ein wichtiges Signal für das Umweltbewusstsein nach außen. Man soll sehen, wer für die Umwelt etwas tut.

Ich denke auch, dass die Zahl der Elektroautos von Monat zu Monat mehr wird. Vor al­lem wenn die Batterien besser werden und die Elektrostationen bundesweit engma­schiger geführt sind, werden sich viele sagen, dass so ein Elektroauto für Kurzstrecken doch etwas Tolles und Angenehmes ist.

Die ÖVP stimmt diesen drei Punkten zu.

Ihnen, Herr Minister Leichtfried, möchte ich schöne Grüße von meiner Nationalratskol­legin aus Tirol ausrichten. (Bundesminister Leichtfried: Da geht es um das Außerfern!) Sie hat Ihnen ja in der letzten Sitzung schon den Fernpass und das Verkehrsaufkom­men näher erläutert. Sie hat Sie eingeladen, Sie mögen zu uns kommen.

Es wäre vielleicht ganz toll, wenn Sie einmal Freitag, Samstag, Sonntag diese Strecke befahren möchten. Sie müssen sich halt eine Jause mitnehmen, denn unter eineinhalb bis zwei Stunden werden Sie diese Strecke nicht bewältigen können. (Bundesminister Leichtfried: Wenn ich eine g’scheite Tiroler Jause bekomme, dann kann ich das ma­chen!) – An der Tiroler Jause soll es nicht scheitern. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich bitte, dass Sie mit Ihrer ganzen Kraft auf die ASFINAG Einfluss in der Hinsicht neh­men, dass der Tschirganttunnel in der Prioritätenliste weiter nach vorne rückt, damit er in naher Zukunft zustande kommt. Ich bitte Sie darum auch im Namen der Bevölke­rung, die an dieser Strecke wohnt und für die das wirklich kein Honiglecken ist. – Dan­ke, Herr Minister. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.48


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. –Bitte, Herr Kollege.

 



BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 110

19.48.52

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Geschätzte Damen und Herren! In Verhandlung stehen drei Tagesordnungspunk­te: das Kraftfahrgesetz, das Gesetz bezüglich der Wasserstraßen und das Luftfahrtge­setz.

Bezüglich der Kosten im Rahmen des Wasserstraßengesetzes: Wenn man sich die Kos­ten rein buchhalterisch anschaut, stellt man fest, man hat ein Lücke von rund 450 000 €. Es wurde aber bereits gesagt, dass da technische Gründe dahinter stehen. Es macht ja auch Sinn, auf moderne neue Systeme umzustellen, Stichwort GPS, solarbetriebene Bojen und dergleichen mehr.

Ich selbst bin früher auch öfter mit den unterschiedlichsten Wasserfahrzeugen auf der Donau gefahren. Im Rahmen der Sicherheit darf man da auch nicht sparen. Die Moder­nisierung gehört gemacht und unterstreicht die Wichtigkeit der Donau als Verkehrsweg. Ich denke, dafür sind diese Kosten gerechtfertigt. Aus Sicht der Gesamtausgaben des Staatshaushaltes sind damit keine Kostenerhöhungen verbunden, weil die Zuwendung gleich bleibt.

Das Luftfahrtgesetz ist grundsätzlich nur eine Anpassung an EU-Richtlinien, Stichwor­te: Lärm, Betriebseinschränkung.

Ein Flughafen verursacht logischerweise immer das eine oder andere Problem, da muss man sich zusammenraufen. Flughäfen sind in der Regel auch schon länger da, viele ha­ben in der Nähe eines bestehenden Flughafens gebaut und das auch in Kauf genom­men. Das möchte ich hier auch einmal ehrlicherweise sagen. Im Rahmen der Wirtschaft­lichkeit haben Flughäfen ja auch ihren Sinn und ihre Berechtigung.

Stichwort Seveso III: Es gibt immer wieder Unfälle mit gefährlichen Stoffen, und wir werden mit dieser Gesetzesänderung dahin gehend eine Verbesserung erreichen.

Zum Kraftfahrgesetz: Ausgezeichnet, dass Sie hier sind, Herr Minister – der Minister für Landesverteidigung ist leider nicht mehr hier. Es gibt eine Frage, die mich persönlich interessiert. Sie betrifft einen speziellen Fachbereich der Ausbildung von Präsenzdienern im Kraftfahrbereich.

Bei jedem Kontingent braucht das Bundesheer immer wieder Kraftfahrer. Es kommen sehr viele Präsenzdiener, die bereits eine zivile Lenkberechtigung auch für Lkws und der­gleichen haben. Dann sind sie beim Bundesheer und müssen dort erneut vier bis fünf Wochen lang in die Fahrschule gehen.

Das ist grundsätzlich schon sehr bedenklich, erstens, weil es sehr teuer ist, und zwei­tens, weil diese Personen ja bereits eine Berechtigung haben. Das heißt, auf der zivi­len Straße traut man ihnen zu, mit einem Lkw zu fahren, man traut ihnen zu, für eine Firma im Frachtgeschäft tätig zu sein, wenn sie zum Bundesheer kommen, traut man ihnen das aber auf einmal nicht mehr zu.

Selbstverständlich muss es Schulungen für individuelle Fahrzeugtypen und derglei­chen geben, das geschieht aber im Zivilen logischerweise auch. Beim Bundesheer fin­det dann immer noch eine Fahrschule mit einer Dauer von vier bis fünf Wochen statt, wo extra geschultes Fahrschulpersonal kommt. Das ist sehr teuer, daher wäre das schon einmal zu hinterfragen.

Zum einen geht also relativ viel Ausbildungszeit verloren, und zum anderen ist es eben teuer, daher nicht im Sinne der Sparsamkeit. Vielleicht sagen Sie etwas dazu, Herr Mi­nister. Vielleicht könnte man da einmal eine Verbesserung machen, denn schließlich geht es ja auch um Steuergeld, von dem wir ja bekanntlich nicht so viel haben und mit dem generell sorgsam umzugehen ist.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 111

Abschließend: Diese drei Gesetze werden von uns Freiheitlichen ebenfalls die Zustim­mung bekommen, weil sie, insgesamt betrachtet, in sich schlüssig und stringent sind. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.52


Präsident Edgar Mayer: Ein weiteres Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesmi­nister Mag. Leichtfried. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.52.50

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Bundesrat, zu Ihrer konkreten Frage: Ich muss gestehen, dass ich kein ausgewie­sener Experte für die Notwendigkeiten des Fahrens beim Bundesheer bin. Es wird si­cherlich so sein, dass die Kenntnisse, die man beim Bundesheer braucht, über das, was man beim zivilen Führerschein lernt, teilweise hinausgehen. Die Fahrverhältnisse im Bundesheereinsatz werden unter Umständen anders sein als im zivilen Bereich. Wie gesagt, ich bin da nicht der große Experte, aber ich erkläre mich gerne bereit, die Fra­ge an den Herrn Verteidigungsminister weiterzuleiten. Er wird wahrscheinlich wissen, wa­rum das so ist, und gegebenenfalls auch etwas dazu sagen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

19.53


Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat Längle.

 


19.53.55

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg)|: Geschätzte Damen und Herren, ich darf kurz replizieren. Ich habe gesagt, dass eine fachspezifische Schulung an den un­terschiedlichen Fahrzeugtypen natürlich durchaus Sinn macht. Es macht auch Sinn, Ge­ländefahrten und dergleichen sowie einen gewissen technischen Dienst allgemein und im Gelände durchzuführen. Das passiert aber ohnedies in der sogenannten erweiterten Basisausbildung, das heißt nach der Grundausbildung.

Was ich hier konkret anspreche, ist jener Umstand, dass Leute gezielt noch einmal in den Grundkenntnissen des Fahrens geschult werden, in der Kenntnis der Verkehrszei­chen und dergleichen sowie in der allgemeinen Bedienung eines Fahrzeuges. Darum geht es mir, denn das verursacht hohe Kosten, denn es wird extra eine Fahrschule da­mit beauftragt. Da gilt es zu handeln. Wenn Sie sagen, dass Sie mit dem Herrn Minis­ter für Landesverteidigung darüber sprechen, dann passt das für mich. – Danke. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.54

19.55.13

 


Präsident Edgar Mayer: An und für sich hätten sich jetzt alle eine Einladung nach Vor­arlberg erwartet, aber es war zur Sache gesprochen. Danke schön.

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungsgesetz 2005 geändert werden.


BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 112

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.56.24Einlauf

 


Präsident Edgar Mayer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise
in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen, 3250/J-BR/2017 und 3251/J-BR/2017, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates ist bereits auf schriftlichem Wege erfolgt.

Nächster Sitzungstermin ist morgen, Donnerstag, 6. Juli 2017, 9 Uhr. (Zwischenrufe.) – Ich stelle spontane Zustimmung fest.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat am 28. und am 29. Juni verabschiedet hat, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Die Sitzung ist geschlossen.

19.57.15Schluss der Sitzung: 19.57 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien