BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 25

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Zu der viel zitierten Fliesenlegerbranche, wo gesagt wird, Fliesenlegen könne ja jeder: In Deutschland ist die Zahl der Lehrlinge, die sich zu Fliesenlegern ausbilden lassen, um 77 Prozent eingebrochen. 1998 haben noch 3 600 Fliesenleger in Deutschland ihre Lehrabschlussprüfung gemacht, 2004 waren es gerade 588, das sind 16 Prozent.

Aber zurück zu uns nach Österreich: Wie schaut es zum Beispiel bei den Fotografen aus? – Ich ziehe dafür die Zahlen aus Niederösterreich heran. Wir sind ja jahrelang da­mit konfrontiert worden, dass gefragt wurde: Wozu muss das Gewerbe der Fotografen reglementiert sein? Es gibt ja heute die neue Technik, jeder kann Fotos machen. – Das lasse ich dahingestellt. Ich habe im dritten Bildungsweg Fotografie gelernt, und ich muss sagen, da gehört schon ein bisschen mehr dazu, als nur auf den Auslöser zu drücken.

Also: 2013 haben wir in Österreich die Freistellung der Berufsfotografen gehabt. Die Fol­ge ist, dass wir heute allein in Niederösterreich 1 335 selbständige Fotografen haben. Die Zahl hat sich seit 2013 verdoppelt, und gleichzeitig gibt es – der Kuchen wird ja nicht größer – ein ungeheures Preisdumping. Und sehr viele dieser Selbständigen – das ist für uns natürlich ein wichtiger Punkt – können sich daher nur recht und schlecht über Was­ser halten.

Wir reden ja immer von Lehrlingsausbildung, von der Jugendarbeitslosigkeit, schauen wir uns an, wie das im Bereich der Jugend aussieht – die Jugend ist mir sehr wichtig –: Wir haben auch in dieser Branche einen ganz massiven Rückgang bei der Zahl der Lehr­linge. (Bundesrat Stögmüller: Weil sie zu wenig bezahlt bekommen!) – Das stimmt nicht, das wurde jetzt angehoben. – 2012 sind 31 Fotografenlehrlinge bei uns in Niederöster­reich ausgebildet worden, 2016 waren es nur mehr elf, und jetzt haben wir nur mehr fünf, das heißt nur mehr 6 Prozent der ursprünglichen Zahl bei den Fotografen.

Bedenken wir auch – das Beispiel Deutschland zeigt das ja auch –, dass gerade jene Betriebe, die eine hohe Qualität aufweisen, in denen es Lehrabschlussprüfungen gibt, auch ein wirksames Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit sind. Und auf der anderen Sei­te ist es ja so, dass im Bereich des Konsumentenschutzes, der ja einen hohen Stellen­wert bei uns hat und diesen auch haben soll, gerade die Qualitätsordnung, die Gewer­beordnung mit ihrer tollen Ausbildung ein Garant für wenige Beschwerden ist.

Es gibt eine kleine politische Gruppe, die immer wieder fragt: Könnt ihr mir sagen, wa­rum die Fußpflege ein reglementiertes Gewerbe sein muss, warum braucht man das zum Schneiden der Zehennägel? – Sollte es anders sein, so wünsche ich allen, die zu­ckerkrank sind und professionelle Betreuung brauchen, wirklich viel Glück. Da sieht man dann, welche Auswirkungen das hat.

Ich brauche niemandem etwas so Böses zu wünschen, es genügt ja schon, wenn man ein Hühnerauge hat. Auch da geht es darum, dass man in wirklich professionelle Hän­de kommt – wir alle wissen, welche Auswirkungen eine falsche Behandlung haben kann. Und dann nutzt einem eine Haftpflichtversicherung überhaupt nichts, wenn man den Scha­den hat.

Auf der anderen Seite gibt es den Vorschlag, dass unsere Betriebe halt eine Haftpflicht­versicherung abschließen sollen: Diese Versicherung wäre dann, sage ich Ihnen, in einem Ausmaß, dass sich die Betriebe diese gar nicht leisten könnten beziehungswei­se dass sie teilweise gar nicht versichert würden. Das wäre für die Konsumenten auch kein Schutz.

Es ist schon angesprochen worden und wir haben auch im Ausschuss darüber disku­tiert, dass die aktuelle Novelle die Nebenrechte deutlich ausweitet. – Das machen wir im Gegensatz zu Deutschland.

Es ist auch so, dass es bei uns die individuelle Befähigung gibt. Wenn jemand auf­grund seiner langjährigen praktischen Tätigkeiten nachweisen kann, dass er Kenntnis­se in einem reglementierten Gewerbe hat, dann steht es ihm frei, eine Prüfung, eine


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