rungsvorlage dann doch gelungen ist, einen wesentlich größeren Liberalisierungsschritt zu setzen, als vielleicht anfänglich möglich gewesen wäre. Das ist ganz, ganz massiv an der Frage der freien Gewerbeberechtigungen und der damit verbundenen Nebenrechte aufzuhängen.
Wenn es tatsächlich gelingt – und das ist ja im Nachklang des Wirtschaftsausschusses noch erfolgreich möglich gewesen –, über die Einführung dieser digitalen Gewerbelizenz, über ein einziges Benachrichtigungsverfahren und dann in Zukunft auch digital durchzuführendes Anmeldeverfahren eines freien Gewerbes ein neues System zu finden, mit dem man dann bis zu 30 Prozent in der Jahresumsatzbetrachtung alle anderen freien Gewerbe additiv ausüben kann, dann ist das etwas bislang noch nie Dagewesenes.
Die Kritik, die ja damit immer verbunden war, war, dass man der Meinung war, dass über die Mehrfachmitgliedschaft in unterschiedlichen Fachorganisationen der Wirtschaftskammer eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Betriebe gegeben war. In diesem Fall wird es – das sind die Schätzungen, die wir anstellen – bei vermutlich 99 Prozent aller Betriebe, die bislang ausschließlich im Bereich der freien Gewerbeberechtigung tätig waren, keine Mehrfachmitgliedschaften mehr geben. Ich bin von der Wirtschaftskammerorganisation darüber informiert worden, dass das ein durchaus erheblicher Betrag in der Budgetierung ist, auf den die Wirtschaftskammerorganisation in Zukunft verzichten muss, im Rahmen ihrer eigenen Reformbemühungen auch ohne diesen auskommen muss. Ich finde das auch von standortpolitischer Seite sehr gut, sehr wichtig, dass die Wirtschaftskammerorganisation da auch mit gutem Beispiel vorangeht.
Gleichzeitig führt das dazu – nehmen wir ein einziges Beispiel heraus –, dass ein Betrieb, der früher zum Beispiel in der Unternehmensberatung tätig war und zusätzlich auch Kommunikationsberatung in unterschiedlicher Art und Weise durchgeführt hat, vielleicht sogar mit Marktforschung – denken wir da an die Gewerbeberechtigung als Unternehmensberatung plus Marktforschung, Pressearbeit, Marketing, Online-Marketing –, vielleicht noch zwei, drei andere Gewerbeberechtigungen dazu hatte, tatsächlich in Zukunft nur mehr eine einzige Gewerbeberechtigung haben wird. Wenn man das als einen geringen Liberalisierungsschritt bezeichnet, dann weiß ich nicht, wie er größer sein soll. Unter der Federführung der Verhandlung der beiden Nationalratsabgeordneten Christoph Matznetter und Peter Haubner ist da tatsächlich ein großer Wurf gelungen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal explizit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses bedanken, die ja in den vergangenen Wochen sehr kurzfristig das Hohe Haus in der Fertigstellung der Legistik unterstützt haben. Das war, glaube ich, eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Vertretern unseres Ministeriums und vor allem Vertreterinnen und Vertretern des Hohen Hauses.
Es liegt Ihnen damit im Grunde genommen ein sehr, sehr guter Entwurf vor. Im Übrigen auch wenn man den Teil der reglementierten Gewerbe mit der Möglichkeit der Ausweitung der Nebenrechte auf 15 Prozent betrachtet – es sind schutzwürdige Interessen, betreffend den Schutz von Leib und Leben und natürlich auch in Verbindung mit dem weiteren Erhalt der hoch qualifizierten Ausbildung, angesprochen worden –, kann man von einem sehr soliden Entwurf sprechen.
Ich möchte aber auch hier aus meinem Herzen keine Mördergrube machen, ich habe es auch im Nationalrat angesprochen: Das Gesamtregelwerk ist tatsächlich in die Jahre gekommen, und wer auch immer hier nach dem 15. Oktober Ministerialverantwortung haben wird, sollte, glaube ich, in Zusammenarbeit auch mit dem Hohen Haus wirklich darüber nachdenken, eine grundsätzliche Neukodifizierung anzustreben. Es gibt dazu ausgezeichnete Entwürfe und Vorarbeiten von einer Professorinnen- und Professorenkommission, die sind zwar ein paar Jährchen alt, aber das kann man ja ohne Probleme auf den neuesten Stand bringen, so hier noch gute Anregungen kommen. Es
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