würde die Republik gerade in diesem Bereich gut beraten sein, vielleicht einen Zukunftsschritt zu gehen. Das ist aber, wie man so schön sagt, kein Abendthema kurz vor einer Wahl, sondern ein Morgenthema nach einer Wahl.
Eine zweite Anmerkung erlauben Sie mir im Bereich der Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie. Wie angesprochen ist das eine Eins-zu-eins-Umsetzung ohne jede Form des Golden Platings einer aktuellen EU-Richtlinie, deren wir bereits drei hatten, die letzte 2010. Die von Ihnen angesprochene Meldestelle existiert im BMI schon ein bisschen länger, die ist nicht neu, das haben wir in dem Bereich schon länger, wird ab und an, in Österreich erfreulicherweise ganz anders als in anderen Ländern nur sehr selten benutzt. Wir haben da im Großen und Ganzen also eine weiße Weste.
Was jetzt passiert, sind ein paar konkretere Schritte, die vorgenommen worden sind, gerade wenn es um politisch exponierte Personen geht. Es ist im internationalen Bereich üblich, dass man dort sozusagen genauer hinschaut. Bei den Bargeschäften sind ein paar Adaptierungen vorgenommen worden. Es ist hier angesprochen worden, ob das zu einer erhöhten Mehrbelastung der Betriebe führen wird. Wir glauben nicht, es gibt eine Verordnungskompetenz für unser Haus, dort auch noch unterstützend, erleichternd für diejenigen Branchen tätig zu sein, bei denen wir aufgrund einer gewissen Risikoeinschätzung nicht davon ausgehen, dass in Österreich hier großstrukturiert Geldwäsche betrieben wird. Betriebe, die von diesen Dingen natürlich aufgrund ihres Interaktionsverhaltens mit den Kundinnen und Kunden betroffen sind, sind beispielhaft klassisch der Antiquitätenhandel, die Juweliere, zum Beispiel der Handel mit gebrauchten Autos. Dort muss man also schauen, was die Umsetzung tatsächlich in diesem Bereich an erhöhten bürokratischen Aufwendungen bedeutet. Wir werden uns auch dort mit der Interessenvertretung der Wirtschaft zusammen eine Informationsoffensive überlegen, die bereits in Vorbereitung ist, wie wir sie zeitnahe umsetzen können, um auch dementsprechend Hilfestellung zu geben, damit es eben hier nicht zu falschen Einschätzungen kommt, wie man in Zukunft vor allem Fragen des Risikoprofils und so weiter behandelt.
In diesem Sinne, glaube ich, ist das auch hier eine sehr solide Geschichte. Wie gesagt, es ist eine Eins-zu-eins-Umsetzung ohne eine spezielle nationale Anpassung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)
15.05
Präsident Edgar Mayer: Danke, Herr Minister.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.
Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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