BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 36

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zu­stimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit unter Berücksichti­gung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit ange­nommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend eine Geldwäsche-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.07.404. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschafts­service-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (1620 d.B. und 1755 d.B. sowie 9868/BR d.B.)

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird (2260/A und 1760 d.B. sowie 9869 d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung.

Berichterstatterin zu den beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Hackl. Ich bitte um die Berichte.

 


15.08.31

Berichterstatterin Marianne Hackl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsser­vice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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