BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 37

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Ich bringe auch den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förde­rungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Kollegin Hackl.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.10.05

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte ZuseherInnen hier und zu Hause! Wir behandeln heute in einer Debatte zwei Tagesordnungspunkte. Dem Tagesordnungspunkt 5, dem KMU-Förderungs­gesetz, stimmen wir sehr gerne zu.

Beim Tagesordnungspunkt 4 – der setzt sich hauptsächlich aus zwei Inhalten zusam­men – sprechen wir einerseits von der Investitionszuwachsprämie für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und für die Großunternehmen. Vorgesehen sind in die­ser Prämie 140 Millionen € für die kleinen und mittleren und 90 Millionen € für die grö­ßeren Unternehmen.

Auf der anderen Seite behandeln wir im Tagesordnungspunkt 4 auch den Beschäftigungs­bonus, für den bis zu 2 Milliarden € inklusive der Abwicklungskosten bereitgestellt wer­den sollten. Einen Beschäftigungsbonus finden wir prinzipiell ja gut, da wären wir auch stark dafür, aber was wir daran kritisieren – und darum geben wir dazu auch keine Zu­stimmung –, ist vor allem das Gießkannenprinzip, mit dem da vorgegangen wird. Es gibt zum Jobbonus noch nicht einmal eine Richtlinie, das heißt, wir reden hier von einem Blankoscheck von über 2 Milliarden €. Und es fehlt dabei eine Zielrichtung.

Mit diesem echt hohen Mitteleinsatz von 2 Milliarden € sind überhaupt keine Steuerungs­ziele verbunden, wo man wirklich hinmöchte, also keine Förderungen von Investitionen in Jobs in Zukunftsbranchen, wie zum Beispiel in Soziales oder in die Umweltbranche, Investitionen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, Wiedereinsteigerinnen und so weiter. Also es ist überhaupt nicht definiert, wo man mit diesem riesengroßen Bonus hinwill, wofür die 2 Milliarden € zur Verfügung gestellt werden.

Sehr kritisch sehen wir auch das First-come-first-serve-Prinzip. Gerade für kleinere Be­triebe wird es gegen Ende schwierig, da etwas einzukalkulieren, wenn sie noch nicht wissen, ob die Förderung auch im Folgejahr tatsächlich noch ausbezahlt wird.

Was wir unserer Meinung nach brauchen würden, wäre ein gerechtes Steuersystem, gerade eben für die kleinen und mittleren Unternehmungen, natürlich mit ökologischen und sozialen Komponenten; also Belastung von großen Vermögen und umweltschädli­chen Geschäftsmodellen. Was wir vor allem aber damit meinen, ist eine Entlastung der Arbeitskosten, eine Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen, damit eben ge­rade die KMUs profitieren. Bei KMUs geht es oft gar nicht darum, jemand Neuen zu beschäftigen, sondern KMUs haben einfach sehr oft das Problem, MitarbeiterInnen zu halten. Mit einer Senkung der Grundlast wäre da wirklich geholfen. Ich denke, gerade bei uns hier im Bundesrat sollte das doch besonders wichtig sein, denn es sind ja vor allem die KMUs, die den ländlichen Raum stärken, die Arbeitsplätze in den Regionen zur Verfügung stellen. Und durch solche Maßnahmen, die zielgerichtet und wirklich nach­haltig sind, entstehen dann in den Regionen auch Arbeitsplätze.

 


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