Das fehlt uns bei dem Paket. Vielleicht wird es ja dann in den Richtlinien noch berücksichtigt. Im Moment können wir da aber leider noch keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.13
Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Seeber. – Bitte, Herr Kollege.
15.13
Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich) : Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesbeschluss schafft die Basis für Vorbelastungen für die Investitionszuwachsprämie und den Beschäftigungsbonus. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass Unternehmen unter anderem bei Neuinvestitionen unterstützt werden, um einem negativen Trend einer mangelnden Investitionsbereitschaft entgegenzuwirken. Das heißt, die Wirtschaft soll mit diesem Programm angekurbelt werden.
Und da muss man auch wissen: Was wird denn gefördert? – Es werden Neuinvestitionen in Betriebsstätten gefördert, bei Kleinbetrieben soll es sich zumindest um den Betrag von 50 000 € handeln, während bei mittleren Unternehmen die Investitionen zumindest um 100 000 € höher liegen, das heißt der sogenannte Investitionszuwachs als der Wert der durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Jahre. Bei kleinen Unternehmen gibt es eine 15-prozentige Prämie in Form eines Zuschusses von maximal 67 500 €, und bei mittleren Unternehmen gibt es eine 10-prozentige Prämie mit maximal 75 000 €.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Investitionszuwachsprämie gibt es seit dem heurigen Jahr, seit Jänner. 22 Millionen € waren dotiert. Man muss sich vorstellen: Investitionen von 400 Millionen € werden dadurch ausgelöst. Man kann sich vorstellen, was das für die Wirtschaft bedeutet, wenn das nächstes Jahr weiterläuft.
Was den Beschäftigungsbonus betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, der ab 1. Juli des heurigen Jahres gilt: Da geht es um nichts anderes, als dass jeder Betrieb, der zu den bestehenden Arbeitsplätzen einen zusätzlichen schafft, für die nächsten drei Jahre eine Förderung in der Höhe von 50 Prozent der Lohnnebenkosten bekommt.
Was steckt dahinter? – Es gibt viele Betriebe – ich weiß das, ich habe selber einen mittelständischen Betrieb mit 100 Mitarbeitern –, da überlegt man sich: Na ja, vielleicht stell’ ich doch noch einen an, wenn ich da jetzt einen Beschäftigungsbonus bekomme. – Also das kann ich nur positiv bewerten. Sinn und Zweck ist, dass mehr Leute in die Wirtschaft, in die Arbeit kommen. Und ich sage immer: Mehr Arbeiter, mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten letztendlich auch höhere Steuereinnahmen.
Was das KMU-Fördergesetz betrifft, diese Erhöhung des Haftungsrahmens von 250 Millionen € auf 375 Millionen €, da hat die ÖHT rasch gehandelt. Wir alle hier wissen, werte Kollegen, dass die KMUs am freien Kapitalmarkt, sprich bei den Banken, relativ schwer zu Geld kommen. Man wendet sich aus diesem Grund immer häufiger an die ÖHT und holt sich die öffentliche Haftung ab. Das ist etwas, was tatsächlich einen Innovations- und Investitionsschub auslösen wird. Wir haben zum Beispiel in Oberösterreich bereits die ersten Indizes, die auf mehr als eine Verdoppelung der Investitionen hinauslaufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesen drei Punkten, die ich Ihnen jetzt genannt habe, kommt mir Folgendes in den Sinn: Wir haben ja Oberösterreich auch als ein Land der Möglichkeiten politisch propagiert. Und wenn ich sage „Land der Möglichkeiten“, dann gilt das natürlich auch für die Wirtschaft, für den Tourismus. Ich habe unlängst eine Rede im Wirtschaftsparlament unseres Wirtschaftsministers gehört, der uns eindringlich darauf hingewiesen hat, dass wir zukunftsfit werden müssen, nicht nur in digitaler, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das heißt, Österreich – und so muss
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