BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 38

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Das fehlt uns bei dem Paket. Vielleicht wird es ja dann in den Richtlinien noch berück­sichtigt. Im Moment können wir da aber leider noch keine Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.13


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Seeber. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.13.16

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzesbeschluss schafft die Basis für Vorbelastungen für die Investitionszuwachsprämie und den Beschäftigungs­bonus. Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass Unternehmen unter an­derem bei Neuinvestitionen unterstützt werden, um einem negativen Trend einer man­gelnden Investitionsbereitschaft entgegenzuwirken. Das heißt, die Wirtschaft soll mit die­sem Programm angekurbelt werden.

Und da muss man auch wissen: Was wird denn gefördert? – Es werden Neuinvesti­tionen in Betriebsstätten gefördert, bei Kleinbetrieben soll es sich zumindest um den Be­trag von 50 000 € handeln, während bei mittleren Unternehmen die Investitionen zu­mindest um 100 000 € höher liegen, das heißt der sogenannte Investitionszuwachs als der Wert der durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letz­ten drei Jahre. Bei kleinen Unternehmen gibt es eine 15-prozentige Prämie in Form ei­nes Zuschusses von maximal 67 500 €, und bei mittleren Unternehmen gibt es eine 10-prozentige Prämie mit maximal 75 000 €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Investitionszuwachsprämie gibt es seit dem heurigen Jahr, seit Jänner. 22 Millionen € waren dotiert. Man muss sich vorstellen: Investitionen von 400 Millionen € werden dadurch ausgelöst. Man kann sich vorstellen, was das für die Wirtschaft bedeutet, wenn das nächstes Jahr weiterläuft.

Was den Beschäftigungsbonus betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen, der ab 1. Juli des heurigen Jahres gilt: Da geht es um nichts anderes, als dass jeder Betrieb, der zu den bestehenden Arbeitsplätzen einen zusätzlichen schafft, für die nächsten drei Jahre eine Förderung in der Höhe von 50 Prozent der Lohnnebenkosten bekommt.

Was steckt dahinter? – Es gibt viele Betriebe – ich weiß das, ich habe selber einen mit­telständischen Betrieb mit 100 Mitarbeitern –, da überlegt man sich: Na ja, vielleicht stell’ ich doch noch einen an, wenn ich da jetzt einen Beschäftigungsbonus bekomme. – Al­so das kann ich nur positiv bewerten. Sinn und Zweck ist, dass mehr Leute in die Wirt­schaft, in die Arbeit kommen. Und ich sage immer: Mehr Arbeiter, mehr Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter bedeuten letztendlich auch höhere Steuereinnahmen.

Was das KMU-Fördergesetz betrifft, diese Erhöhung des Haftungsrahmens von 250 Mil­lionen € auf 375 Millionen €, da hat die ÖHT rasch gehandelt. Wir alle hier wissen, wer­te Kollegen, dass die KMUs am freien Kapitalmarkt, sprich bei den Banken, relativ schwer zu Geld kommen. Man wendet sich aus diesem Grund immer häufiger an die ÖHT und holt sich die öffentliche Haftung ab. Das ist etwas, was tatsächlich einen Innovations- und Investitionsschub auslösen wird. Wir haben zum Beispiel in Oberösterreich bereits die ersten Indizes, die auf mehr als eine Verdoppelung der Investitionen hinauslaufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesen drei Punkten, die ich Ihnen jetzt genannt habe, kommt mir Folgendes in den Sinn: Wir haben ja Oberösterreich auch als ein Land der Möglichkeiten politisch propagiert. Und wenn ich sage „Land der Möglich­keiten“, dann gilt das natürlich auch für die Wirtschaft, für den Tourismus. Ich habe un­längst eine Rede im Wirtschaftsparlament unseres Wirtschaftsministers gehört, der uns eindringlich darauf hingewiesen hat, dass wir zukunftsfit werden müssen, nicht nur in di­gitaler, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das heißt, Österreich – und so muss


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