BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 33

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richterstatter in Europa für dirty money, schmutziges Geld, und Panama-Papers muss ich einfach ein paar Worte dazu sagen, weil die Geldwäsche mittlerweile ein besonders wichtiger Faktor zur Finanzierung von Terror ist und wir nun mit diesem Gesetz auch die Etablierung einer Geldwäschemeldestelle haben, in der Verdachtsfälle registriert wer­den, zum Beispiel über risikoorientierte Geschäftsbeziehungen, Überwachungen und so weiter.

Das schmutzige Geld, das dirty money, resultiert ja aus verschiedenen Bereichen. Zum einen ist es Geld, das aus kriminellen Machenschaften wie zum Beispiel Drogenhan­del, Frauenhandel, Organhandel und Handel mit gestohlenen Kunstwerken lukriert wird, wobei Letzteres mittlerweile zu den Top 3 bei der Finanzierung des Terrorismus aufge­stiegen ist. Dieses Geld wird logischerweise gewaschen und kommt in den Kreislauf der Wirtschaft hinein. Dazu benützt man normale Firmen und Firmentätigkeiten, wo die­ses Geld weißgewaschen wird und aus einem schmutzigen Geld legales Geld wird.

Es gibt aber auch anderes schmutziges Geld, das Unternehmen und Konzerne, aber auch Privatpersonen vor einer korrekten Versteuerung hinterziehen. Mit dieser Geld­wäsche-Novelle, die wir heute hier beschließen, folgen wir einer EU-rechtlichen Richt­linie. Ich bin über den Wirtschaftsausschuss nicht informiert, ob das einstimmig war oder nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Fraktion gibt, die zur Bekämp­fung der Finanzierung des Terrorismus aus Mitteln der Geldwäsche nicht Ja sagt. Das wäre ja unfassbar, wenn es so wäre.

Mit dieser Geldwäschemeldestelle führen wir auch noch ein paar andere Dinge wie die Sorgfaltspflicht ein. Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden walten zu lassen. Wer ist mein Kunde? – Ich muss die Identitäten meiner Geschäfts­partner feststellen. Ich muss aber auch – und dazu verpflichtet jetzt dieses Gesetz – Ver­dachtsfälle melden. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt, und deshalb freut sich unsere Fraktion im Besonderen, dass es zu dieser EU-weiten Richtlinie gekommen ist und das nun Realität wird, denn nichts ist schlimmer, als wenn durch kriminelles Geld, durch hinterzogenes Geld Terrorismus finanziert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.58


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Minister.

 


14.58.36

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich darf zuerst dem neuen Vorsitzland recht herzlich zu einer hoffentlich erfolgreichen Vorsitzführung im zwei­ten Halbjahr 2017 gratulieren und dir, Herr Präsident, damit auch zur Übernahme der Präsidentschaft.

Zu den drei angesprochenen Punkten, die jetzt dann zur Abstimmung stehen, ein paar kurze Kommentare: Punkt 1, Novellierung der Gewerbeordnung: Es ist richtigerweise die Novellierung eines grundsätzlich von der Ausrichtung her sehr alten Textes, der aus der berühmten Gründerzeit stammt. Es war damals ein sehr liberaler Ansatz, ein sehr offener Ansatz, ein sehr schlanker, auch ein von der Rechtsmaterie her gut geregelter Ansatz, um die unternehmerische Tätigkeit rund um die Erwerbsfreiheit, die Niederlas­sungsfreiheit und andere Freiheiten gut strukturiert zu implementieren. Ich habe das im Nationalrat auch schon gesagt.

Ich glaube, dass es mit Betrachtung der intensiven Verhandlungsführung der letzten Monate – und ich will mich auch bei dieser Gelegenheit noch einmal ganz besonders bei den Abgeordneten des Hohen Hauses in Summe bedanken, die sich in den letzten Monaten intensiv eingebracht haben – in der Weiterentwicklung des Textes der Regie-


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