BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 32

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entsprechend ein Titel, in Deutschland sogar ein Titel, der mit dem Doktortitel gleichge­stellt wird, der Meister ist der Doktor des Gewerbes. Ich glaube, genau mit dieser posi­tiven Wirkung des Meisters können wir auch wieder die Lehrlinge gewinnen, die wir in Zukunft brauchen. Es ist schon in der Vergangenheit so gewesen, dass eigentlich der Lehrberuf immer der Beruf war, der an zweiter Stelle gestanden ist. Wir können bei dem Thema der Gewerbeordnung auch in diesem Sinne sagen, dass der Meistertitel hier sicherlich einen Vorrang hat, aber auch die Ausbildung, denn 80 Prozent der Lehr­linge werden in Handwerksbetrieben ausgebildet, um dann in die Wirtschaft, in die In­dustrie zu wechseln. Daher ist es auch in dieser Hinsicht ein ganz wichtiger Punkt, dass wir hier eine Lösung gefunden haben.

Ein weiterer Punkt ist natürlich das Thema der Vereinfachung. Wir wissen alle, wie schwie­rig es heute ist, ein Unternehmen zu gründen, wenn die Kontrollen vorherrschen. Auch in Oberösterreich sind wir da auf einem richtigen Weg. Wir versuchen jetzt bei einer Gewerbeverhandlung alle Behörden an einen Tisch zu holen, damit das auch kurz und schnell über die Bühne gehen kann, dass derjenige, der ein Unternehmen gründet, der ein Gewerbe anmeldet, jetzt auch eine schnellere Abwicklung haben kann.

Ein weiterer Punkt ist das Thema, dass die Überlebensquote der Unternehmungen durch die Beratung der Wirtschaftskammer sicherlich gewaltig profitiert, weil die Wirt­schaftskammer schon im Vorfeld dementsprechende Beratungen macht und demjeni­gen, der ein Gewerbe ausüben will, auch in Zukunft Informationen und Hinweise gibt.

Ein weiterer Punkt in dieser Gewerbeordnung ist auch das Thema der Pferdehaltung. Nicht nur der Hufschmied wurde abgeschafft, sondern auch die Pferdehaltung wurde hinsichtlich der Möglichkeit ausgeweitet, dass sich die 120 000 Pferde in 25 000 Betrie­ben in Österreich jetzt doch in der bäuerlichen Landwirtschaft wiederfinden. Es ist auch in unserem Interesse, dass, wer nicht die ausreichende Fläche für eine Pferdehaltung hat, auch in Zukunft ein gewerblicher Betrieb ist. Es sind die Regelungen so geschaf­fen worden, dass bei 25 Pferden oder bei zwei Pferden pro Hektar das noch im bäuer­lichen Bereich liegt und er nicht in den gewerblichen Bereich übersiedelt.

Herr Kollege Pisec hat gesagt, dass die heutige Gewerbeordnung verglichen mit der aus dem Jahre 1859 nicht sehr viel Neues enthält. Daran sieht man, dass die Gewer­beordnung damals schon ein gutes Gesetz war und mit Weitblick geschrieben wurde. (Bundesrat Pisec: Da kann man kein neues Gesetz haben?) Zu den Änderungen in den letzten Jahren: Sie wissen genau, welchen Veränderungen unsere Zeit mit der Di­gitalisierung unterliegt, welche Veränderungen sich im globalen Markt abspielen, und diesen hat sich die Gewerbeordnung immer wieder angepasst, damit sie auch am Puls der Zeit ist.

In diesem Sinne können wir dieser Gewerbeordnung nur positiv zustimmen. Danke auch dem Ministerium, dass es hier Hervorragendes geleistet hat. Natürlich wird sich alles weiterentwickeln, denn es ist einfach so: Entweder man geht mit der Zeit oder man geht mit der Zeit. Ich bin sicher, dass sich die Gewerbeordnung auch in Zukunft weiter­entwickeln wird. Wir stimmen diesem Gesetz natürlich gerne zu. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

14.54


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster gelangt Herr Kollege Schennach zu Wort. – Bit­te, Herr Kollege.

 


14.54.56

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Ich werde mich jetzt nicht an der Debatte über die No­velle der Gewerbeordnung beteiligen. Wir haben hier ein Gesetz im Windschatten da­bei, das ist die Novelle zur Geldwäsche. Das ist ein sehr wichtiges Gesetz, und als Be-


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