Man kann jetzt trefflich darüber debattieren, ob man im gesamten Wirtschaftskreislauf, wie angesprochen, andere Maßnahmen oder Veränderungen in der Steuersystematik vornehmen will. Zur angesprochenen Thesaurierungsmöglichkeit im Bereich der Körperschaften: Das ist jedem unbenommen. Rund 50 Prozent der österreichischen Betriebe sind sozusagen Halbausschütter; wir wissen, dass bei denjenigen Körperschaften, die unabhängig von der Körperschaftsteuer bei der Auszahlung der Gewinne in den jeweiligen privaten Einflussbereich natürlich auch Kapitalertragsteuer zu zahlen haben – da gibt es sozusagen die bekannte Systematik der doppelten Besteuerung –, die Thesaurierungsmöglichkeit unbenommen ist.
Über eine etwaige Förderungsmöglichkeit durch geringere Besteuerung bei nicht entnommenen Gewinnen, wenn die dann pro futuro für Investitionstätigkeiten verwendet werden, kann man natürlich immer debattieren, da gibt es international sehr unterschiedliche Modelle, aber wie Sie wissen: Die Frage in der Gesamtkörperschaftsteuersystematik ist immer, wie die Bemessungsgrundlagen aussehen, wie das im wechselseitigen internationalen Vergleich funktioniert. Und da sind die Modelle sehr unterschiedlich, aber, wie gesagt, es ist jedem Unternehmer, jeder Unternehmerin unbenommen, zwecks Eigenkapitalbildung zu thesaurieren. Das machen ja auch viele, und erfreulicherweise – das ist die gute Nachricht – haben wir unter den österreichischen vor allem mittelgroßen, mittelständischen Unternehmen und im industriellen Bereich sehr viele Unternehmen, die ganz wenig an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer ausschütten, respektive wenn sie dann börsenotiert sind, Dividenden ausschütten, weil eben so wahnsinnig viel aus dem laufenden Cashflow investiert wird. Wir haben also eine sehr hohe Investitionstätigkeit, erfreulicherweise, weil das für den Standort natürlich Ersatzanlageninvestitionen und innovative Neuinvestitionen bedeutet.
Damit komme ich gleich zu Punkt 5 der Tagesordnung, da geht es um eine Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes, mit dem der Haftungsrahmen der ÖHT von 250 Millionen € auf 375 Millionen € erhöht wird, also plus 125 Millionen €. Ich glaube, das ist eine sehr, sehr gute Maßnahme, und ich bitte Sie auch dafür um breite Zustimmung, denn der Tourismus war in den vergangenen Jahren eine der Leitbranchen für neue Investitionstätigkeit, entgegen vielen Erwartungen. Viele haben gemeint: Na ja, im österreichischen Tourismus tut sich wenig, die machen wenig, die sind nicht hochinnovativ. – Das stimmt natürlich gar nicht, wir haben einen Nächtigungsrekord nach dem anderen, aber es gibt dort auch, wie angesprochen, große Aufgabenstellungen, ganz stark getrieben durch die Digitalisierung. Es ist ja hier im Bundesrat vor einem Jahr intensiv debattiert worden, dass auch diese Branche vor großen Herausforderungen steht.
Da geht es um die Requalifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist aufgrund der Exportzurechnung eine unserer Leitbranchen, und vor diesem Hintergrund möchte ich mich bei dieser Gelegenheit explizit bei allen fleißigen Touristikerinnen und Touristikern und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die in einer schwierigen, sehr serviceorientierten Branche, wo die Ansprüche der Kundinnen und Kunden über die Jahre kontinuierlich steigen, in Österreich einen Topjob machen. Ich wünsche ihnen eine hervorragende Sommersaison und auch eine erfolgreiche Investitionstätigkeit im zweiten Halbjahr 2017, wofür genau diese Erhöhung des Haftungsrahmens dienen soll.
Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung: Wir sind in den letzten Jahren – das war auch mir ein besonderes Anliegen – kontinuierlich weggegangen vom System der nicht rückzahlbaren Zuschüsse – das heißt, dass wir hergegangen sind und mit der Gießkanne Geld einfach über Förderprojekte vergeben haben – hin zu einem primär nur mehr Kreditfinanzierungs- und haftungsunterstützenden System. Das heißt, die öffentliche Hand bekommt sozusagen die Gelder wieder zurück und kann sie erneut vergeben. Oder wenn eben dritte Institutionen die Kredite im Bereich der Finanzbranche vergeben, dann stellen wir einfach über die ÖHT die entsprechenden Haftungen aus, und das ist, so
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