BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 44

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denke ich als Anwalt der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen – das sind wir in der Re­gierung, das sind Sie alle im Hohen Haus –, das wesentlich bessere Modell als das Ver­teilen von Geldern, die hart erarbeitet wurden, mit der Gießkanne. – Vielen Dank. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

15.36

15.36.45

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastun­gen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Entlastung der KMU vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag ist nicht angenommen.

15.38.266. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – WTBG 2017) (1669 d.B. und 1756 d.B. sowie 9830/BR d.B. und 9870/BR d.B.)

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird (1757 d.B. sowie 9871/BR d.B.)

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird (1668 d.B. und 1758 d.B. so­wie 9829/BR d.B. und 9872/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu den Punkten 6 bis 8 der Tages­ordnung.

Berichterstatter zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um die Berichte.

 


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