BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 42

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Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entlas­tung der KMU

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bun­desminister für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaften, wird aufgefordert dem Na­tionalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 15 % vorsieht.“

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Herr Kollege Seeber, uns ist die Umsetzung wichtig, ich ersuche daher um Zustim­mung, vor allem von der Wirtschaftspartei, der ÖVP. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30


Präsident Edgar Mayer: Der von den Bundesräten Mag. Pisec, Kolleginnen und Kolle­gen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Entlastung der KMU ist genügend un­terstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte, Herr Mi­nister.

 


15.30.59

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Sie entscheiden in zwei Tagesordnungspunkten über ein Sammelgesetz und ein weiteres Gesetz, wobei im Sam­melgesetz drei Teile vorliegen: das Vorbelastungsgesetz für unser Haus, die Änderung des aws-Gesetzes zur Abwicklung des Beschäftigungsbonus und eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, damit der Beschäftigungsbonus an die steuerliche Syste­matik angepasst wird. (Vizepräsidentin Winkler übernimmt den Vorsitz.)

Zum Beschäftigungsbonus selbst: Sie wissen, das ist eine Maßnahme mit 2 Milliar­den € auf drei Jahre ausgelegt und soll ungefähr 150 000 bis 160 000 neue Jobs schaf­fen, im jeweiligen Nettoeffekt zurechenbar.

Frau Bundesrätin Schreyer, Sie haben gesagt, es gäbe keine Richtlinie dazu. – Die Richtlinie ist auf der Homepage der aws bereits veröffentlicht, es ist eine umfangreiche Richtlinie, in der sozusagen alle Bedingungen bis ins Detail dargestellt sind, auch be­reits einsichtig; seit 1. Juli kann man Anträge stellen.

Es ist keine Wald- und Wiesenförderung, wie sie genannt wurde, sondern eine Förde­rung auf Basis der allgemeinen Richtlinie, das bedeutet: keine spezifische Vornahme einer Förderung irgendeiner Branche im Detail. Dafür haben wir andere Instrumente, dafür haben wir andere Maßnahmen, die wir einsetzen, um zum Beispiel im ökoso­zialen Bereich, im hoch innovativen Bereich, im Technologiebereich speziell Betriebe oder das Schaffen von Jobs in diesem Bereich zu fördern; eine Menge von Instrumen­ten, die dann eingesetzt werden.

Ich kann per Stand heute Mittag ein paar Zahlen nennen, ich wollte sie extra mitbrin­gen, um zu zeigen, wie schnell die Förderung angenommen wird: Es sind bereits mehr als 1 270 Anträge digital über ein sehr niederschwellig funktionierendes digitales För­dertool eröffnet worden, davon 129 bereits vollständig abgesendet; und auf der Seite selbst gab es mehr als 17 000 Unique Userinnen und User, die sich bereits über die Maßnahme informiert haben. Sie sehen, das Echo ist erfreulicherweise nach wenigen Ta­gen sehr, sehr gut.

 


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