BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 46

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probleme in diesem Bereich. Es gibt zu wenige Anwärter, und man hofft, auf diese Weise das Berufsbild und den Weg dorthin zu attraktivieren. Darüber hinaus wird eine Kom­petenzausweitung festgelegt. Sie geht in Richtung Beratung in Rechtsangelegenheiten einschließlich der Vertragserrichtung formularmäßig gestalteter Verträge sowie Vertre­tung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts einschließlich Verwaltungs­gerichten und Gerichten in Angelegenheiten gemäß § 11 des Firmenbuchgesetzes, der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und im Zusammenhang mit Umgründungsvor­gängen.

Wir haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die diese Ausweitungen für Man­danten haben können. Die Evaluierung der Neuerungen, die für 2020 vorgesehen ist, kommt relativ spät.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der wieder nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat, den wir jedoch für dringend notwendig halten, ist, dass bei Wirtschaftsprüfern die erlaubte Prüfdauer eines Unternehmens deutlich reduziert wird – wir wären für sechs Jahre – und dass es ein Pooling gibt, das heißt, dass den Unternehmen ein Wirtschaftsprüfer zuge­wiesen wird. Dabei soll die Haftung für Wirtschaftsprüfer erweitert und erhöht werden. Das sind Lehren, die aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss kommen, im Zuge des­sen Mankos und Probleme aufgezeigt wurden. Da braucht es Änderungen, die Ände­rungen der Kompetenzen sind eigentlich nicht das große Thema, wir halten das für die Qualität der Kontrolle für wesentlich wichtiger.

Auch in diesem Bereich wird die Geldwäscherichtlinie umgesetzt, wobei eines der Pro­bleme ist, dass die Kammer als Kontroll- und Strafbehörde fungiert. Das ist ein typi­sches Bock-Gärtner-Problem, das man auf andere Weise lösen müsste.

Dem Genossenschaftsrevisionsgesetz stimmen wir zu, das ist stimmig.

Im Bilanzbuchhaltungsgesetz wird ebenfalls die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie vorgenommen; damit werden den Unternehmen zahlreiche Meldepflichten auferlegt, und es drohen hohe Strafen. Wieder ist die Kammer Aufsichts- und Strafbehörde. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

15.45


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir sind jetzt auch technisch wieder up to date und fahren mit der Rede des Herrn Bundesrates Mag. Fürlinger fort. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.46.09

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich stehe hier als Proredner für dieses Gesetz und gleichzeitig als Rechtsanwalt. Ich glaube, es wird niemandem im Hause entgangen sein, dass es – wie Frau Kollegin Reiter schon richtig erwähnt hat – durchaus spannende Diskussionen da­rüber gegeben hat, was ein Anwalt und was ein Wirtschaftstreuhänder darf, wozu wer ausgebildet ist.

Gleich vorweg sage ich: Die österreichische Anwaltschaft leistet natürlich exzellente Be­ratungsarbeit und fürchtet daher keine Konkurrenz. Wir haben aber, meine Damen und Herren, vor ungefähr einer Stunde die Gewerbeordnung und ihre Novellierung einge­hend besprochen. Dabei standen zwei Schlagworte im Vordergrund: Qualität und Aus­bildung; wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Genau dieses Qualitäts- und Ausbil­dungsargument bringe ich auch hier wieder ein.

Die Ausbildung eines Rechtsanwaltes samt einer schriftlichen Prüfung über drei Tage und einer mündlichen Prüfung über einen halben Tag über den gesamten Stoff des Hoch­schulstudiums und mehr berechtigt denjenigen, der die Prüfungen besteht und eine Praxis absolviert, die Beratungstätigkeit und die Vertretung vor Gerichten zu machen. Bei aller Wertschätzung der Arbeit von Wirtschaftstreuhändern und ihrer Beratungstä-


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