BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 47

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tigkeit, diese Ausbildung ist etwas, das den Anwalt besonders qualifiziert. Der Wirt­schaftstreuhänder hat dies nicht gemacht. Dies sieht im Übrigen auch der Oberste Ge­richtshof in zwei Entscheidungen so, indem er sagt, die Anwälte sind dazu berufen und niemand anderer.

Es ist letztlich, meine Damen und Herren, natürlich auch eine Frage des Schutzes des Konsumenten, auch wenn der Konsument in diesem Fall in der Regel eine Firma ist. Wo Menschen beraten, passieren Fehler. Wir sind Teil einer Maschinerie, die monat­lich viele Seiten an Gesetzen beschließt, die kein Mensch alle kennen kann. Wir haben jedes Jahr Hunderte Seiten, Tausende Seiten an höchstrichterlicher Judikatur, auch die kann kein Mensch in- und auswendig kennen, daher passieren in der Beratung Fehler.

Gott sei Dank, sage ich, sind Rechtsberatungsfehler in der Regel mit Geld zu heilen. Dafür gibt es zwangsweise Versicherungen für Anwälte, die bis zu 10 Millionen € Groß­schadenversicherung haben; also da ist schon ordentlich etwas dahinter. Diese Versi­cherung ist verpflichtend und auch mit entsprechenden Prämien versehen. Die Wirt­schaftstreuhänder haben bis jetzt eine verpflichtende Versicherung von 72 000 €, die alte Million Schilling. Daher gibt es im Wettbewerb eine gewisse Verschiebung, die ich durchaus moniere.

Am Ende steht ein Kompromiss, der meiner Meinung nach um einiges besser ausge­fallen wäre – und es hätte der Gesetzwerdungsprozess schon durchaus einen anderen Weg gehen können –, wenn man ein bisschen auf die Stellungnahmen aus dem Bun­desministerium für Justiz gehört hätte. Wenn man die Justiz auch eingebunden hätte, wäre das wahrscheinlich in etwas geordneteren Bahnen verlaufen, das wird die Aufga­be der Evaluierung sein.

Es ist ein Kompromiss, der sehr viele Einschränkungen in der Beratungsthematik ge­bracht hat, mit dem man am Ende des Tages doch wird leben können, der, meine Da­men und Herren, wie alle Dinge, die wir beschließen, seine Tragfähigkeit in der tägli­chen Praxis wird erweisen müssen. Im schlimmsten Fall werden jene Anwälte, die Haft­pflichtfälle aufgrund von Beratungsfehlern bearbeiten, mehr Geschäft haben; das wol­len wir aber natürlich nicht hoffen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.49


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.50.14

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Vizepräsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits von meiner Vorred­nerin erläutert wurde, handelt es sich hauptsächlich um Änderungen, welche wegen der 4. Geldwäscherichtlinie und der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus vor­genommen werden müssen; Kollege Schennach hat dies bereits eingehend erklärt und kommentiert. Dabei wird nun das seit 1999 unveränderte Wirtschaftstreuhandberufsge­setz in einem Kompromiss zwischen der Rechtsanwaltskammer und der Kammer für Wirtschaftstreuhänder novelliert. Kollege Fürlinger hat ausführlich erklärt, dass die Rechts­anwälte natürlich ihre Interessen und die Wirtschaftstreuhänder andere Interessen ha­ben. Das ist verständlich, jetzt wurde aber ein guter Kompromiss beschlossen.

Einen Schwerpunkt bildet die Neuordnung der Berufsgruppen. Traditionell waren die Wirtschaftstreuhandberufe stufenmäßig aufgebaut. Bisher war es Pflicht, die zwingend notwendigen Prüfungsteile, zuerst Steuerberater und dann Wirtschaftsprüfer, in einem Verfahren zu absolvieren. Dieser Aufbau wird nun aufgehoben und durch zwei Wirt­schaftstreuhandberufe ersetzt.

Durch die heutige Novelle muss die Abfolge, zuerst die Steuerberaterbefugnis und dann die Wirtschaftsprüferbefugnis, nicht mehr eingehalten werden. Steuerberater und Wirt-


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