BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 48

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schaftsprüfer sind nun gleichermaßen im Rechnungswesen, also betreffend Buchhal­tung, Lohnverrechnung und Erstellung von Jahresabschlüssen, berechtigt. Die Prüfungs­tätigkeit als unabhängiger Prüfer ist ausschließlich dem Wirtschaftsprüfer vorbehalten.

Weitere Neuordnungen in diesen Bereichen, etwa hinsichtlich der Fachprüfungen und der Anpassung der Befugnisse wurden bereits erklärt. Die Geldwäscherichtlinie und die Abschlussprüfungsrichtlinie wurden, wie bereits erwähnt, ebenfalls berücksichtigt und die Bestimmungen daran angepasst.

Die sozialdemokratische Fraktion wird allen drei Gesetzesänderungen gerne zustim­men. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.52


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


15.53.02

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Anlass für dieses Gesetz war, dass es jährlich zu wenige Absolventen, zu wenige junge Wirt­schaftsprüfer gibt. Das erinnert mich ein wenig an den Ärztemangel: Wenn es zu we­nige Ärzte gibt, reduziert man die Ausbildungszeit der Ärzte, vielleicht gibt es dann mehr Ärzte.

Passt das wirklich zusammen? – Nicht wirklich. Die Ursache dafür, dass es so wenige Wirtschaftsprüfer gibt, ist eine andere, denn die lange duale Ausbildung, zuerst die Aus­bildung zum Steuerprüfer zu machen und dann die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer zu absolvieren, gibt es ja schon ewig. Die Ursachen sind also vielleicht doch andere als jene, dass sich Wirtschaftsprüferanwärter nicht diesem Prüfungsmodus unterziehen wol­len. Der Anlass ist freilich ein anderer. Es geht um die Ursachen, nicht um die Wirkun­gen, die wir bekämpfen wollen.

Uns von der Freiheitlichen Partei geht es um die Ursachen. Ganz ehrlich gesagt: Wer will schon 1 572 Seiten Kodex der österreichischen Steuergesetzgebung auswendig ler­nen? Das sind doppelt so viele wie vor 16 Jahren. – Also, ehrlich gesagt, ich kann mir etwas Besseres in meinem Leben vorstellen, als diesen Gesetzeswust, den die öster­reichische Regierung produziert, auswendig zu lernen. Ich sehe völlig ein, dass die Wirt­schaftsprüfer sagen: Wir wollen das eigentlich nicht, wir wollen uns gleich der Wirtschafts­prüfung zuwenden!

Wenn man das Rechnungswesen in Österreich einmal Revue passieren lässt, das ja ein Unternehmer mehr oder minder auf eigene Kosten beauftragen muss, damit er eine geprüfte Jahresbilanz beim Finanzamt einreichen und abgeben kann, sieht man, es be­steht aus dem Buchhalter, aus dem Personalverrechner, aus dem Bilanzbuchhalter, aus dem Steuerberater und aus dem Wirtschaftsprüfer. Das sind fünf perfekt ausgebil­dete Fachkräfte – Institutionen, um es einmal so zu nennen –, die für den Unterneh­mer, letztlich aber für den Staat, denn der erhält ja die Steuern und Abgaben, die ge­samten Kosten und Abgaben ausrechnen. Der österreichische Staat, der nie mit dem Geld auskommt, wie wir alle wissen, mit über 80 Prozent höchstverschuldet ist und schon Anleihen mit bis zu 100 Jahren begibt, weil er nicht zurechtkommt, konfrontiert die Unternehmen mit der Höchststeuerbelastung, und die müssen sie auch noch aus­rechnen.

Da habe ich Verständnis dafür, dass junge Leute sagen, diesen Beruf streben sie ei­gentlich gar nicht an; ob es mit der Erleichterung geht, werden wir sehen. Wirtschafts­prüfer brauchen wir auf jeden Fall, allein um dem Ordnungsprinzip nachzukommen.

Was diesen – wie soll man sagen? – Disput zwischen Rechtsanwaltskammer und Wirt­schaftsprüfer angeht: Die Institution Steuerberater ist die wichtigste Ansprechstelle für


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