den Unternehmer, der dort Beratung und Auskunft darüber erhält, wie er seine Geschäftsgebarung handhaben und führen muss. Natürlich hängt das mit rechtsanwaltlichen und vertraglichen Tätigkeiten zusammen. Da wäre es uns schon angenehm gewesen, wenn auch der Steuerberater kleine notarielle oder juristisch ausgefeilte Bestimmungen selbst in die Hand nehmen und für den Klienten umsetzen könnte.
Es wäre eine Vereinfachung für den Unternehmer, der dann nicht zu zwei Stellen gehen muss – zusätzlich noch zu Rechtsanwälten beziehungsweise zu seinem Rechtsanwalt, den er sicherlich auch benötigt, aber nicht in Steuerfragen, denn da ist der Steuerberater zuständig, der auch juristisch hätte tätig werden können. Das wäre sicherlich besser gewesen.
Alles in allem ist das aber ein Gesetz, das in Ordnung geht. Es bekämpft die Wirkung, aber sicherlich nicht die Ursache, nämlich das viel zu ausgeprägte und ausgeweitete Steuergesetz, zu dem wir uns endlich eine Reform wünschen, aber dazu ist diese Regierung sicherlich nicht fähig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.57
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017.
Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird.
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