BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 50

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Der gegenständliche Beschluss ist ebenfalls ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfas­sungsgesetz und bedarf daher ebenfalls der Zustimmung des Bundesrates bei Anwe­senheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustim­mung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Berück­sichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.00.569. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsge­setz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Ener­gie-Control-Gesetz geändert werden sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzli­che Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen be­reitgestellt werden, erlassen wird (1519 d.B. und 1527 d.B. sowie 9831/BR d.B. und 9873/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Seeber. Ich bitte um den Bericht.

 


16.01.43

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des National­rates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012, das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011, das KWK-Punkte-Gesetz und das Energie-Control-Gesetz geändert werden, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwal­teten Sondervermögen bereit gestellt werden, erlassen wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhellig­keit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


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