BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 58

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Eine Anmerkung muss man schon machen: Wir reden bei unterschiedlichen Energie­trägern auch immer von Märkten und von unterschiedlichen Preisentwicklungen. Natür­lich, wie das in einem Markt halt so ist, haben unterschiedliche Marktteilnehmer Erwar­tungshaltungen, wie sich Preise bei unterschiedlichen zugrunde liegenden Ressourcen entwickeln. Da kann man richtig liegen oder falsch liegen, weil man pro futuro – keiner dieser Marktteilnehmer ist ein Zauberer, der in die Kristallkugel hineinschauen kann – gewisse Entwicklungen am Markt einfach nicht vorhersehen kann. Das gilt für den Be­reich der Strompreise ganz genauso, wie für Rohöl, Erdgas, seltene Erden oder andere Rohstoffe.

Da gibt es natürlich Unwägbarkeiten, wenn man einen systemischen Umstieg wagt – und das ist ein systemischer Umstieg, zu dem sich Österreich in Europa federführend entschlossen hat; schließlich zeigen wir ja seit vielen Jahren vor, wie Dekarbonisierung auch ohne Atomstrom gehen kann, wir wollen ja auch ein Vorbild für andere Länder sein, die aus dem Atomstrom aussteigen wollen. Und da ist es auch legitim, dass man sich irrt, das Risiko am Markt existiert. Da haben sich Biogasanlagenbetreiber genauso geirrt, wie sich große Stromunternehmen geirrt haben. Es haben sich Unternehmen, die in den letzten Jahren im Erdöl- und Erdgasbereich unterwegs waren, genauso ge­irrt wie andere, denn man kann die Marktentwicklung nicht vorhersehen.

Was wir nun in diesem Modell getan haben, ist – ich glaube, das ist legitim und richtig –, einen schrittweisen Übergang zu initiieren, Anreize zu schaffen, von technologisch veral­teten Lösungen weg in Richtung technologisch neuere Lösungen in unterschiedlichen Bereichen zu gehen, und da entsprechende Begleitung anzubieten. Das heißt, ein kla­res Bekenntnis dazu, auch weiterhin auf die Kraft des Windes, des Wassers und der Sonne zu setzen und anderen Ländern ein Vorbild zu sein, wie man den Ausstieg aus der Atomenergie mit unterstützen kann. Da sind wir technologisch Vorreiter, da sind wir im Bereich Ausbildung, Wissenschaft und Forschung und auch bei der Stromerzeu­gung aus genau diesen Energieträgern Vorreiter – und daher, glaube ich, ist diese klei­ne Novelle extrem unterstützenswert.

Ja, wir alle wissen, dass noch weitere große Schritte gemacht werden müssen. Diese werden wir aus der tiefen Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen heraus gemeinsam setzen, wer auch immer der nächsten Bundesregierung angehören wird und wer auch immer dann im Nationalrat und im Bundesrat sitzen wird. – Danke sehr. (All­gemeiner Beifall.)

16.36


16.36.33Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in der Tagesordnung fortschreiten, dürfen wir Herrn Bundesminister Dr. Schelling recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allge­meiner Beifall.)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindes­tens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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