Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ich stelle ausdrücklich fest, dass die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.
Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird (1671 d.B. und 1677 d.B. sowie 9850/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Koller. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Hubert Koller, MA: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FTE Nationalstiftungsgesetz geändert wird.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort stärken.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte.
16.39
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich bitte auch bei diesem Tagesordnungspunkt um breiteste Zustimmung.
Ich möchte mich bei der Gelegenheit intensiv für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen und dem Herrn Bundesminister bedanken, der sich für diese Causa auch persönlich beim Gouverneur der Nationalbank verwendet hat.
Es geht um eine für die österreichische Innovationslandschaft extrem bedeutende Entscheidung. Sie wissen, wir dotieren pro futuro in Summe zusätzlich die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung in den kommenden Jahren mit 420 Millionen €. Wir befinden uns damit auf dem ausgezeichneten Pfad Richtung Innovationsführerschaft. Sie wissen, wir sind in der Zwischenzeit bei den F&E-Investments die Nummer zwei in Europa geworden. Wir haben uns in der europäischen Vergleichbarkeit – auch wenn heute das globale Ranking schon angesprochen wurde – in den letzten Jah-
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