ren wieder an die Spitzengruppe herangepirscht. Die Zahlen von 2016 sind erst letzte Woche veröffentlicht worden, dort rangieren wir nun auf Platz Nummer sieben, das ist genau nur mehr ein Platz vor dem Sprung in die Innovationsführerschaftsgruppe.
Was wir bei diesem Instrumentarium in den letzten Jahren umgesetzt haben, ist weg von der Gießkanne im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hin zu einer kompetitiven, sehr effizienten und effektiven Vergabe der Mittel für die Grundlagenforschung und für die angewandte Forschung der ausgegliederten Agenturen und Institutionen.
Um Ihnen eine zahlenmäßige Begrifflichkeit zu geben: Seit der Erstdotierung 2004 ist über 1 Milliarde € in diesem Bereich dotiert und hochkompetitiv vergeben worden, das heißt, im 14-Jahre-Durchschnitt ungefähr 76 Millionen € pro Jahr. Über diese Neudotierung für die kommende Periode inklusive der Einrechnung der Mittel des Österreich-Fonds, der ja im Namen der letzten Steuerreform geschaffen wurde, werden wir rund 140 Millionen € pro Jahr dotieren, also plus 85 Prozent.
Ich glaube, das ist für die zukünftigen Generationen gut angelegtes Geld. Wir haben gerade vorhin über Klimapolitik gesprochen, wir werden uns auch im Namen der gesamten aktiven Forschungsszene für die Weiterentwicklung des zukünftigen kompetitiven EU-Forschungsrahmenprogramms, für eine Ergänzung und speziell für Mittel in diesem hochkompetitiven Bereich einsetzen; damit ergänzen sich diese Bereiche wunderbar.
Wie gesagt, noch einmal: nicht Gießkanne, nicht Durchschnitt, sondern hochkompetitive Vergabe und Exzellenzorientierung. In diesem Sinne bitte ich um breiteste Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
16.41
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird (2170/A und 1721 d.B. sowie 9838/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017) (2231/A und 1722 d.B. sowie 9821/BR d.B. und 9839/BR d.B.)
13. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
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