BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 96

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Es ist umso mehr enttäuschend, als dass wir alle, wie wir aus der aktuellen Berichter­stattung wissen, in absehbarer Zeit mit neuen Herausforderungen in Bezug auf die Frem­denrechtsproblematik, neue Ströme an Asylsuchenden oder an fremden Personen, die über den Asylweg hier in Österreich an unserem Sozialsystem mitpartizipieren wollen, konfrontiert sein werden. Und gerade aus diesem Grund sollten wir ein Gesetz be­schließen, das genau diesen Anforderungen gerecht wird und für diese Probleme, die in absehbarer Zeit in Fortführung der aus dem Jahr 2015 bereits altbekannten Flücht­lingsströme hier neuerlich auf uns zukommen, die richtigen Lösungen und den richti­gen Ansatz erkennen lassen sollte.

Die Betonung liegt auf „sollte“, weil dieses Gesetz genau diesem Anspruch einmal mehr nicht gerecht wird. Wer nämlich glaubt, dass man mit Gebietsbeschränkungen oder Wohnsitzaufenthaltsbeschränkungen oder auch Geldstrafen Personen, die hier in un­zulässiger und ungesetzlicher Weise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Asyl­status erwirken wollen und bei denen man am Ende des Verfahrens draufkommt, dass dieser Anspruch nicht besteht, freiwillig dazu bewegen kann, das Land wieder zu ver­lassen, beziehungsweise zu glauben, dass man mit diesen Maßnahmen hier eine bes­sere Übersicht bekommt, der hat wohl die Realitäten des Lebens nicht erkannt.

Die richtigen Hilfesuchenden, die tatsächlich asylberechtigt sind, sind nicht das Pro­blem. (Bundesrat Stögmüller: Wer entscheidet das? Wie erkennen wir die?) Die richti­gen, die wirklichen Asylsuchenden sind die, die in der Regel oder eigentlich fast immer, weil es ja auch ihr ureigenstes Interesse ist, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, am Verfahren entsprechend mitwirken zu müssen, auch tatsächlich erfüllen. Das Pro­blem ist die Vielzahl anderer Personen, die unter dem Titel, vermeintlich Asylberechtig­te sein zu wollen, diesen Weg auf unberechtigte und ungesetzliche Weise wählen, weil sie nur am gut ausgeprägten Sozialsystem Österreichs in wirtschaftlicher Weise mitpar­tizipieren wollen. Das ist das Problem!

Daher sollten wir den vollziehenden Beamten eine praktikable und taugliche fremden­rechtsgesetzliche Grundlage mit auf den Weg geben, anstatt Gesetze zu beschließen, die in einer untauglichen und unvollziehbaren Art und Weise zusätzlichen Administra­tionsaufwand schaffen, zusätzlichen Bürokratismus hervorrufen, aber eigentlich in der Sache selbst keine Verbesserungen bringen, nämlich hinsichtlich der Möglichkeiten, dass wir jene Personen, deren Asylanträge abgelehnt werden, die einen unberechtigten Auf­enthalt in Österreich haben, möglichst schnell außer Landes schaffen können, in ihre Heimatländer zurückbringen können oder nach Dublin III zumindest in die Ersteinreise­länder zurückschieben können.

Diesem Anspruch wird dieses Gesetz nicht gerecht. So gesehen hat man hier einmal mehr eine Chance vertan, ein praxisgerechtes Gesetz zu schaffen, welches genau die­ses immer von der hohen Politik, das heißt in erster Linie von der Bundesregierung, dar­gelegte Wunschszenario Wirklichkeit werden lässt, nämlich dafür sorgen zu wollen, dass Österreich tatsächlich sicherer wird, indem man unberechtigt in Österreich aufhältige Fremde, die keinen Aufenthaltstitel haben, abschiebt, in ihre Heimatsländer zurück­schiebt. Das ist ja das, was in der Stammtischpolitik immer wieder von SPÖ und ÖVP dargelegt wird. Das wäre der Ansatz gewesen, den es mit diesem Gesetz umzusetzen gegolten hätte, und das wäre auch das gewesen, was sich die österreichische Bevölke­rung erwartet.

Dieses Gesetz erfüllt diesen Anspruch leider nicht. Dieses Gesetz ist einmal mehr ein Bürokratieaufbau, der bestehende bürokratische Hürden weder abbaut noch minimiert. Im Gegenteil! Es prolongiert den bisherigen Weg durch bürokratische und administra­tive Mechanismen, die der eigentlichen Zielrichtung, nämlich Personen, die in unserem Land nichts verloren haben, weil sie keinen berechtigten Aufenthaltsstatus haben, mög­lichst schnell außer Landes bringen zu können, nicht gerecht werden. Aus diesem Grund


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