Es ist umso mehr enttäuschend, als dass wir alle, wie wir aus der aktuellen Berichterstattung wissen, in absehbarer Zeit mit neuen Herausforderungen in Bezug auf die Fremdenrechtsproblematik, neue Ströme an Asylsuchenden oder an fremden Personen, die über den Asylweg hier in Österreich an unserem Sozialsystem mitpartizipieren wollen, konfrontiert sein werden. Und gerade aus diesem Grund sollten wir ein Gesetz beschließen, das genau diesen Anforderungen gerecht wird und für diese Probleme, die in absehbarer Zeit in Fortführung der aus dem Jahr 2015 bereits altbekannten Flüchtlingsströme hier neuerlich auf uns zukommen, die richtigen Lösungen und den richtigen Ansatz erkennen lassen sollte.
Die Betonung liegt auf „sollte“, weil dieses Gesetz genau diesem Anspruch einmal mehr nicht gerecht wird. Wer nämlich glaubt, dass man mit Gebietsbeschränkungen oder Wohnsitzaufenthaltsbeschränkungen oder auch Geldstrafen Personen, die hier in unzulässiger und ungesetzlicher Weise durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Asylstatus erwirken wollen und bei denen man am Ende des Verfahrens draufkommt, dass dieser Anspruch nicht besteht, freiwillig dazu bewegen kann, das Land wieder zu verlassen, beziehungsweise zu glauben, dass man mit diesen Maßnahmen hier eine bessere Übersicht bekommt, der hat wohl die Realitäten des Lebens nicht erkannt.
Die richtigen Hilfesuchenden, die tatsächlich asylberechtigt sind, sind nicht das Problem. (Bundesrat Stögmüller: Wer entscheidet das? Wie erkennen wir die?) Die richtigen, die wirklichen Asylsuchenden sind die, die in der Regel oder eigentlich fast immer, weil es ja auch ihr ureigenstes Interesse ist, die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, am Verfahren entsprechend mitwirken zu müssen, auch tatsächlich erfüllen. Das Problem ist die Vielzahl anderer Personen, die unter dem Titel, vermeintlich Asylberechtigte sein zu wollen, diesen Weg auf unberechtigte und ungesetzliche Weise wählen, weil sie nur am gut ausgeprägten Sozialsystem Österreichs in wirtschaftlicher Weise mitpartizipieren wollen. Das ist das Problem!
Daher sollten wir den vollziehenden Beamten eine praktikable und taugliche fremdenrechtsgesetzliche Grundlage mit auf den Weg geben, anstatt Gesetze zu beschließen, die in einer untauglichen und unvollziehbaren Art und Weise zusätzlichen Administrationsaufwand schaffen, zusätzlichen Bürokratismus hervorrufen, aber eigentlich in der Sache selbst keine Verbesserungen bringen, nämlich hinsichtlich der Möglichkeiten, dass wir jene Personen, deren Asylanträge abgelehnt werden, die einen unberechtigten Aufenthalt in Österreich haben, möglichst schnell außer Landes schaffen können, in ihre Heimatländer zurückbringen können oder nach Dublin III zumindest in die Ersteinreiseländer zurückschieben können.
Diesem Anspruch wird dieses Gesetz nicht gerecht. So gesehen hat man hier einmal mehr eine Chance vertan, ein praxisgerechtes Gesetz zu schaffen, welches genau dieses immer von der hohen Politik, das heißt in erster Linie von der Bundesregierung, dargelegte Wunschszenario Wirklichkeit werden lässt, nämlich dafür sorgen zu wollen, dass Österreich tatsächlich sicherer wird, indem man unberechtigt in Österreich aufhältige Fremde, die keinen Aufenthaltstitel haben, abschiebt, in ihre Heimatsländer zurückschiebt. Das ist ja das, was in der Stammtischpolitik immer wieder von SPÖ und ÖVP dargelegt wird. Das wäre der Ansatz gewesen, den es mit diesem Gesetz umzusetzen gegolten hätte, und das wäre auch das gewesen, was sich die österreichische Bevölkerung erwartet.
Dieses Gesetz erfüllt diesen Anspruch leider nicht. Dieses Gesetz ist einmal mehr ein Bürokratieaufbau, der bestehende bürokratische Hürden weder abbaut noch minimiert. Im Gegenteil! Es prolongiert den bisherigen Weg durch bürokratische und administrative Mechanismen, die der eigentlichen Zielrichtung, nämlich Personen, die in unserem Land nichts verloren haben, weil sie keinen berechtigten Aufenthaltsstatus haben, möglichst schnell außer Landes bringen zu können, nicht gerecht werden. Aus diesem Grund
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