Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1523 d.B. und 1681 d.B. sowie 9820/BR d.B. und 9861/BR d.B.)
25. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird (1682 d.B. sowie 9818/BR d.B. und 9862/BR d.B.)
Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 24 und 25.
Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Sandra Kern: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz mit der Überbezeichnung Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Bericht erstatten über den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Bundesrätin Kern.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
18.52
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten zehn Jahren an die 20 Fremdenrechtsnovellen erlebt, welche allesamt die Probleme, mit denen wir tagtäglich im Fremdenrechts-, im Asylrechts-, aber auch im sicherheitspolizeilichen Bereich konfrontiert sind, nicht zu lösen vermocht haben. Im Gegenteil! Die Fremdenrechtsbestimmungen wurden durch all diese Novellen komplizierter, unübersichtlicher und in der Praxis, nämlich für die mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten Beamten vor Ort, eigentlich kaum noch vollziehbar gemacht.
Wer nun geglaubt hat, dass man mit diesem hier in Rede stehenden Fremdenrechtsänderungsgesetz einen praktikablen Zugang gewählt hat, der wurde einmal mehr sehr enttäuscht. Einmal mehr wurde mit dieser Fremdenrechtsnovelle der bestehende Weg der untauglichen gesetzlichen Verschachtelungen und der nicht zur Verfügung stehenden praktischen Möglichkeiten für die vollziehenden Beamten fortgesetzt.
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