BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 95

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Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsände­rungsgesetz 2017 – FrÄG 2017) (1523 d.B. und 1681 d.B. sowie 9820/BR d.B. und 9861/BR d.B.)

25. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird (1682 d.B. sowie 9818/BR d.B. und 9862/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 24 und 25.

Berichterstatterin zu diesen Punkten ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um die Be­richte.

 


18.51.21

Berichterstatterin Sandra Kern: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für in­nere Angelegenheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz mit der Überbezeichnung Fremdenrechts­änderungsgesetz 2017.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstel­lung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich Bericht erstatten über den Bericht des Ausschusses für innere Angele­genheiten des Bundesrates über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor. Ich darf deshalb gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Bundesrätin Kern.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


18.52.42

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten zehn Jahren an die 20 Fremdenrechtsnovellen erlebt, welche allesamt die Probleme, mit denen wir tag­täglich im Fremdenrechts-, im Asylrechts-, aber auch im sicherheitspolizeilichen Bereich konfrontiert sind, nicht zu lösen vermocht haben. Im Gegenteil! Die Fremdenrechtsbe­stimmungen wurden durch all diese Novellen komplizierter, unübersichtlicher und in der Praxis, nämlich für die mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten Beamten vor Ort, eigentlich kaum noch vollziehbar gemacht.

Wer nun geglaubt hat, dass man mit diesem hier in Rede stehenden Fremdenrechts­änderungsgesetz einen praktikablen Zugang gewählt hat, der wurde einmal mehr sehr enttäuscht. Einmal mehr wurde mit dieser Fremdenrechtsnovelle der bestehende Weg der untauglichen gesetzlichen Verschachtelungen und der nicht zur Verfügung stehen­den praktischen Möglichkeiten für die vollziehenden Beamten fortgesetzt.

 


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