BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 19

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Ich möchte nun noch auf weitere Einzelheiten der Primärversorgungsregelung ein­gehen: Es wird ein österreichweiter Gesamtvertrag zwischen der Ärzteschaft und den Sozialversicherungen abgeschlossen. Basierend auf diesem Gesamtvertrag wird es wiederum gesamtvertragliche Honorarvereinbarungen auf Landesebene geben. Kommt kein Gesamtvertrag zustande, können die Krankenkassen mit der Zustimmung der Ärztekammer Primärversorgungssonderverträge abschließen. Es sollen aber auch neben den Allgemeinmedizinern und den Angehörigen des gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienstes auch Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde Teil des Kernteams sein.

Bereits niedergelassene und niederlassungswillige Ärzte haben in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens durch ein objektives Verfahren Vorrang. Die Ausschreibung und Auswahl erfolgt gemeinsam durch die Ärztekammer und Krankenkassen. Sollte nach sechs Monaten kein geeigneter Bewerber gefunden werden, dann ist die Vertrags­vergabe als Primärversorgungszentrum auch an Ambulatorien möglich, und zwar zu den gleichen Ausschreibungsbedingungen bezüglich des Leistungsumfanges. Ambu­latorien können jedoch nur dann als Primärversorgungseinheit zugelassen werden, wenn sie gemeinnützig sind. Das heißt, der ärztliche Leiter muss dort hauptberuflich beschäftigt sein. Damit sind Finanzinvestorenketten ausgeschlossen.

In Primärversorgungsnetzwerken, zum Beispiel in Form eines Vereines, ist es möglich, dass die einzelnen Leistungen weiterhin zwischen dem einzelnen Arzt und der Kran­kenkasse verrechnet werden.

Was passiert mit bereits bestehenden Primärversorgungszentren, wie zum Beispiel in Enns oder in Mariahilf? – Nun, durch eine flexible Übergangsbestimmung kann der Abschluss eines Primärversorgungsvertrages nach dem Primärversorgungsgesetz jederzeit nachgeholt werden.

Meine Damen und Herren! Zusammenfassend soll es das oberste Ziel sein, die Spitalsambulanzen zu entlasten und stationäre Aufnahmen zu verhindern. Wir müssen jedoch zwischen urbanem und ländlichem Raum unterscheiden. Im ländlichen Raum sollen die Ärzte als Netzwerk zusammenarbeiten. Das Abstimmen der Öffnungszeiten und der Urlaube sollte im Sinne der Patienten gegeben sein. Und noch einmal: Für uns von der ÖVP bleibt der Hausarzt das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Im urba­nen Bereich machen Primärversorgungszentren Sinn.

Noch einen Aspekt möchte ich nicht unerwähnt lassen: Der Arztberuf wird immer weiblicher. Die flexiblen Dienstzeiten in einem Team ermöglichen eine bessere Verein­barkeit von Familie und Beruf. Durch derartige Zentren kann man die Öffnungszeiten weiter ausdehnen. Im Ausschuss haben wir gehört, dass das sogar bis hin zur Notarzt­versorgung und einer Erreichbarkeit rund um die Uhr gehen kann.

Summa summarum ein sehr positiver Schritt in die richtige Richtung, was die Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung betrifft.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf eine neue Telefonnummer aufmerk­sam machen, die ebenfalls dazu dient, die Rettungsfahrten zu reduzieren und nicht unbedingt notwendige stationäre Aufnahmen, vor allem nachts und am Wochenende, hintanzuhalten: „Wenn’s weh tut! 1450 – Ihre telefonische Gesundheitsberatung“. Sie ist seit 7. April des heurigen Jahres im Probebetrieb. Nach dem Vorbild anderer euro­päischer Länder, wie Großbritannien, Dänemark oder der Schweiz, wurde in Österreich eine weitere Säule im Gesundheitssystem errichtet. Nutzen Sie dieses Service! Beson­ders geschultes Krankenpflegepersonal steht Ihnen 365 Tage rund um die Uhr zur Verfügung, um Sie kompetent zu beraten.

 


Präsident Edgar Mayer: Ich bitte um den Schlusssatz, Frau Kollegin!

 


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