BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 20

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Bundesrätin Angela Stöckl-Wolkerstorfer (fortsetzend): Ein großer Vorteil: Diese Gesundheitsberatung ist mit allen Notrufnummern verbunden und schickt Ihnen im Akutfall auch die Rettung. Das Service ist kostenlos.

Ein Punkt sei noch erwähnt: Die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen von uns, das Setzen präventiver Maßnahmen, um gesund alt werden zu können und möglichst lange selbständig leben zu dürfen, das kann zwar nicht gesetzlich verordnet werden, muss aber in unser aller Köpfe hinein. Gestern fiel im Radio das Wort „Healthy Ageing“. Dieser Prozess dauert Jahre. Bewusst und gesund leben ...

 


Präsident Edgar Mayer: Frau Kollegin! Das war mir ernst mit dem Schlusssatz, weil Ihre Redezeit abgelaufen ist. Wir haben eine fix vereinbarte Redezeit. – Danke.

 


Bundesrätin Angela Stöckl-Wolkerstorfer (fortsetzend): Wir können wahrlich von einer Gesundheitsreform 2017 sprechen, am Ende sind wir allerdings noch lange nicht, aber ein weiterer Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Menschen und der medizinischen Versorgung in diesem Land ist geschafft. Frau Minister, danke schön! (Beifall bei der ÖVP.)

9.37


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Kollege Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


9.37.32

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause an den Bildschirmen! Ich werde versuchen, die Zeit wieder gutzumachen, die meine Vorrednerin verprasst hat. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Als ich vorgestern das Thema dieser Aktuellen Stunde erfahren habe: „Gesund­heits­reform 2017: Stärkung der ambulanten medizinischen Versorgung“, habe ich einmal gestutzt und angefangen zu grübeln: Welche Reform? Und dann habe ich mir gedacht: Na ja, wer wird es am besten wissen? – Das Gesundheitsministerium. Daraufhin habe ich auf der Homepage des Gesundheitsministeriums diesbezügliche Recherchen angestellt und prompt auch ein Dokument gefunden: „Was ist neu im Jahr 2017?“ Da habe ich mir gedacht: Bingo, da wird das drinnen stehen, welche Reform das ist!

Da geht es los mit „Auf- und Ausbau von ELGA-Infrastruktur“. Gut, habe ich mir gedacht, das hat mit der ambulanten Versorgung relativ wenig zu tun. „Frauenpolitisch relevante Neuerungen“ haben auch nicht unbedingt mit der ambulanten Versorgung zu tun. Dann gibt es noch „Aktionsplan Frauengesundheit“, „Kinder- und Jugendge­sundheit“, „Ernährung“ – alles durchaus interessante Themen, aber mit der Gesund­heits­reform und mit der ambulanten Betreuung hat das auch nichts zu tun. „Öffentlicher Gesundheitsdienst“, das sind einige Seiten, aber da habe ich auch nichts gefunden. Bei den „Krankenanstalten“ geht es um die Finanzierung. In „Qualität im Gesund­heitswesen“ war auch nichts vom ambulanten Bereich festzustellen. „Tabakrechtliche Bestimmungen“, „VerbraucherInnengesundheit und Lebensmittel“, „Veterinärwesen und Tierschutz“, auch diese Themen stehen in diesem Bericht für 2017 drinnen. Das hat eigentlich alles nichts mit dem Thema der heutigen Aktuellen Stunde zu tun. Damit war das also eine Niete.

Dann habe ich weitergeforscht und bin auf Gesundheitsreform gekommen. Da habe ich mir gedacht: Jetzt habe ich es endlich! Zielsteuerung Gesundheit, na da geht es um eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern und eigentlich weitgehend auch nur um Finanzierung.

Und dann habe ich gefunden: Zielsetzung: Entlastung des stationären Bereichs durch Verlagerung in den tagesklinischen oder ambulanten Bereich. Neben Spitalsambulan-


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