serung in der Behandlung suchtkranker Menschen in Österreich darstellt; das steht außer Zweifel.
Dieses Gesamtpaket ist nicht einfach so entstanden, dem gehen intensive Arbeiten auf Expertenebene voraus, und das sind Experten und Expertinnen aus den verschiedensten Bereichen. Sie haben es erwähnt: Suchterkrankung ist ein Thema, das vor allem einen starken gesellschaftlichen, soziologischen und auch strafrechtlichen Kontext hat. Und deswegen wurden Experten und Expertinnen aus den verschiedenen Fachbereichen einbezogen – nicht nur medizinischer Natur, Ärzte, Therapeuten und psychosoziale Experten, sondern auch StrafrechtsexpertInnen waren intensiv in jahrelanger Arbeit damit beschäftigt, diese Novellierung zustande zu bringen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit nützen, all diesen ExpertInnen zu danken, und natürlich auch den Experten und Expertinnen meines eigenen Hauses. (Allgemeiner Beifall.)
Sie alle haben schon erwähnt, dass ein Teil dieses Gesamtpaketes im Bereich Suchtmittelsubstitution auch eine Behandlungsleitlinie ist, und die ist wesentlich. Sie ist von allen relevanten Fachgesellschaften getragen, und das sind zahlreiche; da gibt es vier Fachgesellschaften, die involviert sind und sicherstellen, dass wir damit eine international anerkannte, qualitätsgesicherte, evidenzbasierte Substitutionsbehandlung in Österreich für suchtkranke Menschen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Paket verbessern wir die Situation Tausender Menschen. Es sind Tausende Menschen in Österreich, die sich derzeit in einer Substitutionsbehandlung befinden. Aber wir unterstützen damit auch jene Kollegen und Kolleginnen, vor allem im ärztlichen Bereich, die diese Menschen begleiten und behandeln, und auch das ist wesentlich an dieser Novellierung.
Daher freue ich mich, dass dieser Antrag bereits im Nationalrat einstimmig angenommen wurde, und hoffe auch heute auf Ihre breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)
11.34
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (1644 d.B. und 1701 d.B. sowie 9887/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Oberlehner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zum Tagesordnungspunkt Beschluss
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