BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 51

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des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend Änderung des Artikels 124 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher gleich den Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wortmeldungen liegen mir dazu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gelangen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

11.36.304. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schul­wesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungs­ge­setz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeit­gesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minder­heiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflicht­ge­setz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religions­unter­richtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretun­gen­gesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geän­dert werden, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediensteten­gesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forst­wirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertre­tungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungs­reformgesetz 2017) (2254/A und 1707 d.B. sowie 9852/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler|: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat René Pfister. Ich bitte um den Bericht.

 


11.36.44

Berichterstatter René Pfister: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur zum Bildungsreformgesetz 2017. Dieses beinhaltet unter anderem die Neuordnung der Behörden, den Ausbau der Schulautonomie und die Möglichkeit des Clusterns.

 


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