BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 75

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Genau das adressieren wir auch mit diesem Masterstudiengang, nämlich dass wir jenen Personen, die wirklich ins PädagogInnenleben wechseln wollen, die Möglichkeit geben, mit einem verkürzten Zugang, nicht das gesamte pädagogische Studium nach­holen müssend, in den Lehrerberuf zu kommen. Dabei geht es vor allem um das Nachholen der Pädagogik, das ist ganz klar, die will in diesem Masterstudiengang nachgeholt werden, und das können wir damit auch entsprechend adressieren.

Natürlich sind wir flexibel: Wenn Menschen kommen, die schon eine gewisse Grund­kenntnis in Pädagogik mitbringen, weil sie beispielsweise über Teach for Austria schon Schulungen bekommen haben, dann können wir das auch entsprechend anrechnen. Das heißt, wir haben damit ein sehr flexibles, gutes System geschaffen, um die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu motivieren, in den Lehrberuf zu kommen.

Musik und bildende Künste sind da ein Thema, das ist überhaupt keine Frage, aber das ist natürlich nicht nur für die Kunstfächer offen, sondern für alle Fächer. Ich bin überzeugt davon, dass das viele in der Zukunft auch entsprechend nutzen werden. Das ist sicher einer der ganz wesentlichen Punkte in diesem Gesetzespaket.

Ich möchte aber schon auch noch ein paar Worte zur Universitätsfinanzierung verlie­ren. Ich selbst war ja Rektorin, ich glaube, das ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Jetzt ist wieder einmal die Zeit, in der alle meine Kolleginnen und Kollegen sich mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitäten auf den Weg gemacht haben, ihre Entwicklungspläne zu aktua­lisie­ren. Das sind ihre Strategiekonzepte für die nächsten fünf bis zehn Jahre, die sie rollierend immer wieder überarbeiten und anpassen. Das sind die Grundlagen für Leistungsvereinbarungen, sprich, da geht es ganz konkret darum, welche Maßnahmen an welcher Universität in welchem Themengebiet gesetzt werden.

Wenn man in der Entwicklung solcher Strategien ist, dann ist es sehr hilfreich, wenn man ungefähr weiß, wie viel Geld man für die nächste Periode zur Verfügung hat, weil es sich dann einfach leichter planen lässt. Man weiß dann einfach, ob man jetzt Rich­tung Neugestalten, zusätzliches Gestalten denken kann oder eigentlich Richtung Kon­solidierung, Reduzierung gehen muss. Ich selbst habe 2010 in einer Situation begon­nen, als es genau so war, nämlich ein Nullbudget im Raum stand. Dann ist es wirklich schwierig, zu überlegen, wie geht man weiter, wie gestaltet man eine Universität.

Dass wir gemeinsam danach trachten, die Universitätsfinanzierung für die nächste Zeit planbar zu machen, ist, glaube ich, legitim. Der Prozess war anders gedacht, das stimmt. Wir hatten uns ja im Regierungsübereinkommen noch auf einen Prozess ver­stän­digt, dass das Konzept bis Sommer steht und der Beschluss im Oktober gefasst wird. Dass es nicht mehr dazu gekommen ist, wissen wir alle. (Bundesrätin Kurz: Nicht unsere Schuld!) Ich glaube, es ist jetzt eine Art Notfallplan gewesen, da entsprechend zu reagieren.

Es wird nicht einfach Geld ins System geschüttet, sondern das ist, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, schon damit verbunden, dass Ziele und Kriterien hinterlegt wur­den. Diese gilt es ja konzeptionell bis 31. Jänner 2018 zu konkretisieren. Das heißt, der Prozess läuft schon auch weiter, um zu einer guten, kapazitätsorientierten, studie­ren­den­bezogenen Universitätsfinanzierung zu kommen. Das steht ja auch in diesem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und der Bundesräte Zwazl und Stögmüller.)

13.08

13.08.23

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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