BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 76

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.08.556. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bil­dungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021 (1665 d.B. und 1706 d.B. sowie 9854/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.09.21

Berichterstatter René Pfister: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des National­rates vom 28. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulab­schlus­ses für die Jahre 2018 bis 2021.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Längle. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.10.02

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Verhandlung steht eine Artikel-15a-Vereinbarung, wir haben das gehört. Zur Bildung allgemein: Wir haben in Österreich grundsätzlich viele Möglichkeiten. Man kann wählen: Man kann ein Handwerk erlernen, man kann eine Lehre machen. Diesbezüglich darf ich auf unsere freiheitliche Forde­rung des sogenannten Blum-Bonus verweisen, der eben jene Betriebe unterstützt, die Lehrlinge aufnehmen. Man kann sich aber natürlich auch anderweitig weiterbilden, man kann Schulen besuchen, bis hin zur Universität. (Bundesrat Schennach: Schön!) All das ist aber nur möglich, wenn eine gute Basisausbildung da ist beziehungsweise zumindest ein Pflichtschulabschluss vorzuweisen ist.

Die derzeit gültigen Regelungen laufen ja mit Ende des Jahres 2017 aus. Diese neue Artikel-15a-Vereinbarung betrifft Regelungen ab dem Jahre 2018 bis in das Jahr 2021.

Im Fokus stehen eben die Basisausbildung und die Nachholung des Pflicht­schulab­schlusses. Ich denke, es muss hier nicht weiter erläutert werden, dass diese Kompe­ten­­zen, gerade auch die Pflichtschule, unbedingte Erfordernisse für jede weitere beruf­liche Bildung und dergleichen sind. Gerade der Kompetenzerwerb betreffend Lesen, Rechnen und Schreiben ist besonders zu unterstreichen.

Die Teilnahme ist selbstverständlich unentgeltlich, und wir haben auch schon in den letzten Jahren gesehen, dass sehr, sehr viele Personen dieses Angebot wahrnehmen.


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