BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 89

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, weshalb auf eine weitere Verlesung verzichtet werden darf.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Edgar Mayer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


13.56.23

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein überparteilicher und außer Streit stehender Ansatz bei der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen war stets, dass man das in Österreich geltende hohe Datenschutzniveau beibehalten, es nicht minimieren oder verringern möchte.

Dazu gab es die grundsätzliche, übereinstimmende Bereitschaft aller in diesem Haus vertretenen Fraktionen. Nicht zuletzt aus diesem Ansatz heraus war es im Jahr 2015, als in der EU die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung beziehungsweise auch zur Datenschutzrichtlinie geführt wurden, die Position Österreichs, bei den Trilog-Verhandlungen nicht zuzustimmen, da man eben gemeint hat, dass dieses hohe datenschutzrechtliche Niveau, das wir in Österreich haben, dadurch nicht repräsentiert wird.

Heute, zwei Jahre später, haben wir ein Datenschutz-Anpassungsgesetz, das genau auf dieser Datenschutz-Grundverordnung und auch der Richtlinie fußt, nämlich eine Neuregelung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Österreich. (Bundesrat Schennach: … hohe Niveau garantiert!)

Das hohe Niveau, das damals nicht eingehalten wurde – was zu Recht bekrittelt wurde –, ist völlig vom Tisch gewischt. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich offensichtlich wider besseres Wissen und wider die Erkenntnisse, die sie ja grund­sätzlich und richtigerweise hatten, einmal mehr dem Diktat aus Brüssel gebeugt. (Zwi­schenruf des Bundesrates Preineder.)

Ich darf daran erinnern: Groß gepriesen wurden seitens der EU die Bestimmungen für das Recht auf Vergessen im Internet. Was ist davon geblieben? – Nichts findet sich dazu in diesen Bestimmungen.

Genauso wenig findet sich ein faktisch möglicher Zugang, wie man damit umgeht, wenn Daten österreichischer Betroffener an das Ausland weitergegeben werden, nämlich an das Nicht-EU-Ausland, also quasi an Drittstaaten. Dazu gibt es keine Regelung. (Bundesrat Beer: Das ist ein anderer Tagesordnungspunkt!)

Das heißt, alle Kritikpunkte, die zu Recht im Vorfeld angeführt wurden, kann man nur einmal mehr unterstützen. Daher ist es wahrscheinlich auch keine besondere Über­raschung, dass dieses Datenschutz-Anpassungsgesetz kaum drei Tage nach Ende der Begutachtungsfrist nicht nur zur Beschlussfassung in den Nationalrat gekommen ist, sondern auch noch mit einem 57-seitigen Abänderungsvertrag, der zwei Tage vor der Plenarsitzung noch schnell eingebracht wurde, alle bisherigen Beratungen, die es da gegeben hat, völlig auf den Kopf gestellt wurden.

Das hat nicht nur die Opposition zu Recht irritiert, sondern auch den österreichischen Datenschutzrat, dem ich angehöre, der aufgrund dieser politisch-strategischen, ich sage


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