BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 88

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siere ich jetzt an unser eigenes Ministerium und an die Schulen – wir dürfen die jungen Menschen gar nicht erst aus der Schule gehen lassen. Unser Ansatz wird sein, sie durch Coachingmaßnahmen, durch Begleitmaßnahmen in der Schule zu halten und sie gar nicht erst zu verlieren. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, da werden wir natürlich sehr genau hinschauen.

Thematisiert wurde aber auch die Frage: Wie viele Akademiker braucht es in einem Land? – Es gibt darauf keine einfache Antwort – jetzt ist Frau Mühlwerth gerade nicht im Saal, schade –, denn die Antwort auf diese Frage, was es in einem Land braucht, wie viele Akademiker versus wie viele Facharbeiterinnen, Facharbeiter, die richtet sich ganz zentral auch nach der Wirtschaftsstruktur. Die Länder, die die Frau Bundesrätin genannt hat, waren südliche Länder, in denen die Wirtschaftsstruktur diese Akademi­kerinnen und Akademiker gar nicht auffangen kann. Das heißt, das interagiert sehr stark mit der Wirtschaftsstruktur eines Landes und deren Vielfalt und deren Durch­mischung.

Ich habe jedoch einen ganz anderen Zugang zu diesem Thema. Ich möchte mich da gar nicht an einer Ziffer festnageln, sondern ich bin wieder bei meiner ursächlichen Forderung: Fördern wir unsere Kinder und jungen Menschen entlang ihrer Talente, Potenziale und Leistungen! Wenn jeder wirklich sein Potenzial voll entwickeln kann, dann hat er genau den Beruf des Facharbeiters oder des Akademikers, der Akade­mi­kerin, und es passt für diesen Menschen, damit er ein gutes, selbstbestimmtes Leben – Berufsleben, aber auch Leben im Allgemeinen – führen kann.

Ich glaube, darum muss es uns gehen: die Talente und Potenziale unserer jungen Men­schen zu fördern, sie auszuschöpfen und einzusetzen. Ob das jetzt 40, 45 Prozent Akademikerinnen und Akademiker sind oder mehr oder weniger, das wird sich an der Wirtschaftsstruktur austarieren. Es geht aber um unsere jungen Menschen, es geht um jeden einzelnen von ihnen, und sie müssen wir fördern. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.54

13.54.58

 


Präsident Edgar Mayer: Danke, Frau Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.55.228. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (Datenschutz-Anpassungs­ge­setz 2018) (1664 d.B. und 1761 d.B. sowie 9824/BR d.B. und 9856/BR d.B.)

 


Präsident Edgar Mayer: Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich bitte um den Bericht.

 


13.55.45

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018), zur Kenntnis.

 


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