BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 137

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CO2 ist. Es kommen diese Stoffe immer noch zum Beispiel in Kühlanlagen, in Klimaanlagen, in Pkws vor, wo sie ab 1. Jänner verboten sind.

Der Reduktionsbedarf in Österreich ist nicht sehr hoch, wir sind hier gut unterwegs. Es ist aber bemerkenswert, dass solch internationale Abkommen eine derartige Dynamik entfalten können, was uns auch Optimismus verleihen sollte, um wirklich ganz konsequent die entsprechenden Maßnahmen auch in Österreich zu setzen.

Das dritte Gesetz, das jedoch nicht unsere Zustimmung finden wird, ist jenes bezüglich der UVP. Es handelt sich hier nur um eine Korrektur, aber ich schließe mich da meinem Kollegen von der Freiheitlichen Partei an. Auch wir waren gegen die ursprüngliche Gleichstellung von Sachverständigen aus dem Privatbereich mit den Amtssachverständigen, und zwar aus folgendem Grund: Es beschleunigt die Verfahren keineswegs, und wenn man mit Projektwerbern spricht, sagen sie, das größere Problem sei der mangelnde Sachverstand im Amt. Das heißt, es ist einfach notwendig, dass hier aufgerüstet wird, weil ja auch von amtlicher Seite die Kontrollen gemacht und die Verfahren entsprechend begleitet werden müssen. Dieser Sachverstand vonseiten des Amtes ist notwendig, er gibt auch den Menschen mehr Vertrauen in die Verfahren, wenn Amtssachverständige tätig werden und nicht Sachverständige, die einmal für Projektwerber und sozusagen im privaten Bereich arbeiten und dann wieder für das Amt.

Durch diese Gleichstellung wird es, glaube ich, noch viel schwieriger sein, die Ämter entsprechend aufzurüsten und diesen Sachverstand direkt in die Ämter zu bringen. Da wir schon ursprünglich gegen diese Bestimmung waren, können wir auch dieser Korrektur nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.07


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.08.03

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich als Vorsitzenden des Umwelt­ausschusses sind das wichtige Beschlüsse, die heute gefasst werden beziehungs­weise im Nationalrat schon gefasst wurden, vor allem für die Umwelt in Österreich, der sie zugutekommen.

Die drei Gesetzesvorhaben wurden bereits mehr oder weniger ausführlich beschrie­ben. In Bezug auf das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz möchte ich noch ein paar Details ansprechen.

Ich glaube, dass es für den Fahrzeugnutzer zu wirklich klaren und leicht verständlichen Informationen über die Tankstellen und über die verfügbaren Kraftstoffe führen wird, und das ist auch richtig so. Es geht da nicht nur um die Kraftstoffe, sondern auch um die zukünftige E-Mobilität.

Dieses Gesetz ist notwendig geworden, da sich das Angebot an Kraftstoffen verviel­facht hat und für den Konsumenten nicht immer leicht überschaubar ist. Darüber hinaus gibt es diesen Artikel 7 der EU-Richtlinie, wobei ich denke, dass es wichtig ist, Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu setzen, zumal wir selbst den Wunsch haben, mit 2050 fossilfrei zu sein – ja, das ist der Wunsch –, und in diese Richtung arbeiten wir, sodass wir nicht mehr von Erdöl abhängig sind beziehungsweise die Abhängigkeit von Erdöl ein Stück weit verringern, um die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen.

Das Vorhaben bringt, wie ich schon gesagt habe, Vorteile für den Kunden durch ver­besserte Information und ist ein Mittel, dem Wirkungsziel der Reduktion der Treibstoff-


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