BundesratStenographisches Protokoll871. Sitzung / Seite 149

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Im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt haben diese Menschen monatlich circa 1 120 € zur Verfügung. Der Grundbetrag, also der Betrag für das nicht exekutierbare Existenzminimum, lag, wie wir wissen, im Vorjahr bei 882 €. Ein knappes Drittel der Menschen, die sich an die Schuldnerberatungen wandten, hatten weniger als diesen Betrag zur Verfügung. Das heißt, ein Schuldenabbau, eine Sanierung war für diese Menschen bisher gar nicht möglich.

Das Modell des Privatkonkurses sollte genau diesen Menschen helfen, ihnen auch einen Neustart ermöglichen, wenn sie nicht nur einen Fernseher gekauft haben, son­dern tatsächlich so tief abgerutscht sind, dass sie da nicht mehr herauskommen. In vielen Fällen hat das auch recht gut funktioniert, in vielen hat das nicht funktioniert, wir wissen auch wieso, und deshalb gibt es diese durchaus begrüßenswerte Änderung.

Eine Entschuldung über den Privatkonkurs ist – bald kann man sagen: war – bisher nur möglich, wenn zumindest 10 Prozent der Schulden innerhalb von sieben Jahren abbezahlt werden. Gelingt das nicht, kann man die Zeit noch um drei Jahre verlängern. Menschen, bei denen man das Erreichen dieser Quote aufgrund ihrer hohen Schulden und ihres niedrigen Einkommens im Vorfeld für nicht sicher hielt, hat man zum Privatkonkurs gar nicht erst zugelassen. Das wird sich jetzt ein wenig ändern.

Wir haben uns grundsätzlich immer für eine Reduzierung – nicht auf fünf, sondern sogar auf drei Jahre – eingesetzt. In diesem Sinne werden wir natürlich auch zustim­men und hoffen, dass es jenen Menschen, die sich jetzt in der Schuldenfalle befinden, helfen wird, einen Neustart zu machen. Ich würde ihnen ungern unterstellen, dass sie alle nur Schulden machen, um sich einen Fernseher zu kaufen. (Bundesrätin Mühlwerth: Habe ich nicht gesagt!) Wir wissen, dass diese Menschen sehr oft wirklich nicht mehr aus ihrer Situation herauskommen, weil es komplexe Gründe dafür gibt, dass sie überhaupt in Privatkonkurs gehen müssen.

In diesem Sinne freuen wir uns über diese Änderungen und stimmen hier zu. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

17.53

17.53.40

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.54.0222. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossen­schafts­gesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberech­tigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert werden (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G) (2226/A und 1742 d.B. sowie 9877/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. – Ich bitte um den Bericht.

 


17.54.22

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrter Herr Präsident! Da sich an der nachfolgenden Debatte nur Frauen beteiligen und ich als Berichterstatter der einzige


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