BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 23

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Mietrechtes, das sage ich auch dazu, da werden nicht alle dafür sein. Haben Sie aber ein paar Leute gefunden, die das Mietrecht wirklich gut verstehen? Für Vorarlberger Ver­hältnisse passt es überhaupt nicht. Es führt dazu, dass keiner mehr vermietet. Leer ste­hende Wohnungen, höchste Preise – und wir diskutieren täglich über leistbares Woh­nen. (Bundesrat Stögmüller: Ja, tun wir etwas! Wir würden es eh vorschlagen!) – Im­mer ruhig bleiben, immer ruhig bleiben! Wir haben noch Zeit, zu diskutieren. (Bundes­rat Schennach: Ihre Rede kommt zu spät für Ihre Fraktion!)

Ich sage Ihnen, das österreichische Mietrecht – es mag da und dort auch seine Gültig­keit und Berechtigung haben – ist für die Verhältnisse in vielen Ländern, bei uns jeden­falls, das kann ich mit Gewissheit sagen, ungeeignet. Ein Bundesratsmandatar sollte das nicht ignorieren, sondern sollte sehen, dass man in diese Richtung auch etwas tun muss. (Bundesrat Stögmüller: Wir würden es eh ändern! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Edgar Mayer: Am Wort ist der Herr Landeshauptmann, und wir alle sind ge­neigt, ihn ausreden zu lassen und zuzuhören, und diskutieren im Anschluss daran. – Dan­ke schön.

 


Landeshauptmann von Vorarlberg Mag. Markus Wallner (fortsetzend): Wir haben schon noch Zeit, zu diskutieren.

Es ist auch notwendig, einen Blick in die Betriebsanlagenverfahren zu werfen. Wir be­mühen uns, 80 Prozent der Anlagenverfahren in drei Monaten zu erledigen – 80 Pro­zent! – und knapp 98 Prozent in ungefähr sechs Monaten. Das ist der Wert, den wir in Vorarlberg derzeit erreichen. Das ist beim gegenwärtigen Betriebsanlagenrecht mög­lich, aber extrem schwer zu halten, und wenn es so weitergeht, wird es eher schwierig sein, diese kurzen Genehmigungsfristen, die für die Wirtschaft wichtig sind, auf Dauer aufrechtzuerhalten. Also: kurze Genehmigungsverfahren, natürlich rechtsstaatlich or­dentlich, das ist ohnehin klar, aber es dauert oft einfach viel zu lange.

Es ist mir auch wichtig, dass Sie diese großen Rechtsbereiche des Bundes – es bleibt immer zu theoretisch – nicht nur auf die Frage hin anschauen, was politisch notwendig ist und wer welche Interessen hat, sondern auch hinsichtlich Bürokratie testen. Ich ha­be Ihnen jetzt einige große Rechtsbereiche genannt, man könnte das noch um andere Bereiche ergänzen, in denen das auch zwingend notwendig sein wird. Im Übrigen gilt das auch für die Landesgesetze. Es ist nicht so, dass ich sage, dass das nur für die Bun­desgesetzgebung gilt. In der letzten Landtagssitzung, gestern, haben wir wieder fünf Lan­desgesetze abgeschafft, in 21 Landesgesetzen eine Rechtsbereinigung vorgenommen – ein enormer Schritt in Richtung Deregulierung. Auch wir sind aufgefordert, in den eige­nen Landesgesetzen darauf zu achten, dass die Überbürokratisierung nicht zunimmt, son­dern dass die Bürokratie weiter abnimmt.

Also: Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung, Entstauben von gewissen – ich sage das jetzt einmal so – großen Materien im Bereich der Bundesgesetzgebung, das wäre mir ein wichtiges Anliegen.

Wenn man über Bürokratie redet, ist man logischerweise immer auch bei Europa ange­kommen; und da möchte ich folgenden Gedanken bringen: Wer für ein subsidiäres Eu­ropa eintritt, sollte im Übrigen auch für ein subsidiäres Österreich eintreten. Beides – nach oben und nach unten – wird entscheidend sein, andernfalls ist die Haltung inkonse­quent. Wer also konsequent Subsidiarität das Wort redet, so wie ich, der sollte sich auch im Klaren sein: Das gilt im Land, das gilt in der Republik, und das gilt auch im eu­ropäischen Zusammenhang.

Mir ist das wichtig, weil wir ja versuchen, daran zu arbeiten, ein gemeinsames Länder­papier in Richtung Europa zu entwickeln – die Bundesregierung hat das nicht mehr auf den Weg gebracht; wir versuchen das zumindest –: Wo können sich die Länder in der


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