BundesratStenographisches Protokoll872. Sitzung / Seite 83

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag, den Selbständigen Antrag 240/A-BR/2017 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorbera­tung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag 240/A-BR/2017 auf Abhal­tung einer parlamentarischen Enquete ergänzen und diesen als 10. Tagesordnungs­punkt in Verhandlung nehmen.

*****

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände, den Beschluss des National­rates vom 4. Oktober 2017 betreffend ein Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 sowie den Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages be­absichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 5 und 6 sowie 8 und 9 je­weils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Es ist dies nicht der Fall.

12.22.391. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1673 d.B. und 1702 d.B. sowie 9888/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu Punkt 1.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Oberlehner. Ich bitte um den Bericht.

 


12.23.08

Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Septem­ber 2017 betreffend Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich stelle daher gleich den entsprechenden Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss gemäß § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Danke.

 


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